Keine Einziehung des Fahrzeuges bei verbotenem Kraftfahrzeugrennen
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August 3, 2022Ab dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Doch was hat sich geändert? Der neue Bußgeldkatalog ist in der Nacht zum 9. November 2021 in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist die Steigerung der Sicherheit im Rad- und Fußverkehr. Dies ist ein lobenswertes Ziel. Aber für Autofahrer*innen mit einem Bleifuß wird der neue Bußgeldkatalog deutlich teurer. Beispielsweise wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich angezogen. Unseren Mandanten bleibt jedoch ein Trostpreis: Die Regeln für Fahrverbote wurden nicht verschärft. Hier bleibt alles beim Alten. Was sich im Detail geändert hat, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Was ist im neuen Bußgeldkatalog 2021 geregelt worden?
In erster Linie geht es an Ihren Geldbeutel. Nicht nur Tempoverstöße wurden bis zu 100% teurer, sondern auch Bußgelder für Falschparker und das Halten in zweiter Reihe. Aber auch Autofahrer*innen, die keine Rettungsgasse bilden, müssen fortan ein Fahrverbot fürchten.Wie sind das Kraftfahrzeugrennen und die Einziehung rechtlich einzuordnen?
Nach § 315d StGB sind Kraftfahrzeugrennen verboten. Bestraft wird, wer ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (siehe § 315d StGB). Nach § 315f StGB können Kraftfahrzeuge, mit denen gegen das Verbot von Kraftfahrzeugrennen verstoßen wurde, eingezogen werden. Denn das Fahrzeug kann als Tatmittel iSd § 74a StGB gewertet werden. So tat es auch das Amtsgericht Tübingen (Vorinstanz) und ordnete die Einziehung an.Der neue Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts)
Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|
Bis 10 km/h | 30 EUR | - | - |
11 - 15 km/h | 50 EUR | - | - |
16 - 20 km/h | 70 EUR | - | - |
21 - 25 km/h | 115 EUR | 1 | - |
26 - 30 km/h | 180 EUR | 1 | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 260 EUR | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 EUR | 2 | 1 Monat |
51 -60 km/h | 560 EUR | 2 | 2 Monate |
61 -70 km/h | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
Über 71 km/h | 800 EUR | 2 | 3 Monate |
Der neue Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen (außerorts)
Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|
Bis 10 km/h | 20 EUR | - | - |
11 - 15 km/h | 40 EUR | - | - |
16 - 20 km/h | 60 EUR | - | - |
21 - 25 km/h | 100 EUR | 1 | - |
26 - 30 km/h | 150 EUR | 1 | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 320 EUR | 2 | 1 Monat |
51 -60 km/h | 480 EUR | 2 | 2 Monate |
61 -70 km/h | 600 EUR | 2 | 2 Monate |
Über 71 km/h | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
Tipp von Rechtsanwalt
Faruk Aydin
030 984 560 55
"Geschwindigkeitsmessungen sind sehr komplexe technische Verfahren, bei denen nie ausgeschlossen werden kann, dass sich Fehler einschleichen. Daher kann es für jeden Betroffenen Sinn ergeben, den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen. Aber denken Sie daran: Gegen den Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen!"
Auch teurer: Parken und Halten
Der neue Bußgeldkatalog setzt auf die Methode: Abschrecken durch hohe Bußgelder. So auch beim Park- und Halteverstößen. Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und Parken und Halten in zweiter Reihe sind Geldbußen von bis zu 110,00 EUR fällig. In Extremfällen, bei denen Sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden droht sogar die Eintragung eines Punktes.
Parken auf Behindertenparkplatz: 55,00 EUR
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge: 55,00 EUR
Allgemeine Halt- und Parkverstoß: 25,00 Euro.Lebensretter: Rettungsgasse
Jeder Autofahrer weiß, dass beispielsweise bei einem Stau eine Rettungsgasse zu bilden ist. Dennoch wird diese häufig nicht gebildet. Der neue Bußgeldkatalog sieht für das Nichtbilden einer Rettungsgasse Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie einen Monat Fahrverbot vor. Die Bußgelder gelten auch für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse.Wir helfen im Verkehrsrecht
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