Ab 9. Nov. 2021: Der neue Bußgeldkatalog
November 12, 2021
Nichts hat die Arbeitswelt so auf den Kopf gestellt wie die Corona-Pandemie. Tests und Impfungen bestimmten bis vor Kurzem den beruflichen Alltag vieler Arbeitnehmer.
Doch wie wirkt es sich aus, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises täuscht? Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht Siegburg im Rahmen einer Kündigungsschutzklage beschäftigen müssen.
Was war geschehen?
Der 46-jährige Kläger – hier der Arbeitnehmer – war bei der Beklagten bereits über viele Jahre als Monteur beschäftigt. Aufgrund der Corona-Pandemie durfte im streitgegenständlichen Zeitraum der Betrieb nur von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten betreten werden. Der Kläger gab gegenüber seinem Arbeitgeber im November 2021 an, nicht geimpft zu sein. Daher legte er seinem Arbeitgeber stets negative Tests vor.Nach einer Erkrankung Anfang Dezember 2021 legte er seinem Arbeitgeber plötzlich einen Barcode vor, der suggerierte, dass der Kläger nunmehr doch geimpft sei. Das Problem: aus dem Barcode ging allerdings hervor, dass der Kläger bereits im Juli 2021 zum zweiten Mal geimpft worden sei. Der Arbeitgeber dachte sich, „das passt ja vorne und hinten nicht“ und hakte beim Arbeitnehmer nach. Auf die Nachfrage des Arbeitgebers, weshalb sich Ungereimtheiten bei den Impfzeiten ergeben, konnte der Kläger keine plausible Antwort liefern. Es folgte die Kündigung wegen der Vorlage eines gefälschten Impfnachweises. Der Kläger wollte sich dies nicht gefallen lassen und erhob die Kündigungsschutzklage.
So gehen wir vor
... verschaffen Sie sich einen groben Überblick unserer Arbeitsweise.
1
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich über das Kontaktformular, unsere Telefonnummer oder schreiben Sie uns einfach eine Email. Gerne können Sie uns schon wichtige Dokumente mitsenden.
2
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück und besprechen Ihren Fall. Hier können Sie wichtige Fragen stellen. Zudem gebe ich Ihnen bereits eine erste Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können.
3
Sie werden unser Mandant
Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie von uns vertreten werden möchten. Erst dann bin ich Ihr Rechtsanwalt und kann alles Notwendige veranlassen, um das beste Ergebnis zu Ihren Gunsten zu erreichen.
Warum Sie
uns
kontaktieren
sollten?
Fachkundige anwaltliche Beratung
Kostenfreier Erstkontakt zum Rechtsanwalt
Unverbindlich und ortsunabhängig
Rückruf innerhalb von 2 Stunden*
Auf Wunsch: online und ohne Kanzleitermin möglich
*Sofern Ihre Anfrage innerhalb unserer gängigen Öffnungszeiten eingeht und ausreichend Zeit für eine Erstberatung vor Schließung unseres Büros verbleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt der Rückruf und die Erstberatung erst am folgenden Werktag.