Bußgeldbescheid: falsche Angaben machen?

Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten und überlegen, ob Sie falsche Angaben machen sollten? Anwalt für Verkehrsrecht klärt auf, ob das eine gute Idee ist. 

Es kann schneller passieren, als man denkt: Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr und schon ist eine Ordnungswidrigkeit begangen. Das Spektrum im Verkehrsrecht ist breit – von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu anderen Verstößen. Angesichts der hohen Anzahl an Ordnungswidrigkeiten versenden deutsche Behörden jährlich Millionen von Anhörungsbögen. Doch nicht immer treffen diese Bögen die tatsächlichen Verursacher der Verstöße. Und selbst wenn der richtige Adressat erreicht wird, kommen manchmal zweifelhafte Ideen auf, um sich vor drohenden Bußgeldern zu schützen. Eine solche Idee ist es, einen falschen Fahrer zu benennen oder falsche Angaben zu machen. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht nimmt sich dieser Thematik an: Ist das eine clevere Taktik oder ein gefährlicher Irrweg? Wir bieten Ihnen klare Aufklärung und kompetente Beratung zu diesem heiklen Thema.

Darf ich falsche Angaben machen?

Nein! Hierzu kann Ihnen auch nicht geraten werden. Denn falsche Angaben können strafbar sein. Sie können mit einem Strafverfahren nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) wegen falscher Verdächtigung überzogen werden. Hiernach wird unter anderem bestraft, wer einen anderen bei einer Behörde wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, um ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Daher versteht es sich von selbst, dass von der Angabe falscher Daten im Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen abgesehen werden sollte.

Falsche Angaben können auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen!

Dass falsche Angaben nicht erlaubt sind, sollte bereits aus dem zuvor gesagt klar sein. Des Weiteren kann die Angabe falscher Personendaten im Anhörungsbogen auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 Gesetz über das Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Hiernach handelt ordnungswidrig, wer einer zuständigen Behörde, über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert. Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro werden.

Was ist Betroffenen zu raten?

Lassen Sie die Idee mit der Angabe falscher Daten. Wenn Sie sich den Bußgeldbescheid aufgrund Ihres Punktestandes oder des drohenden Fahrverbots nicht mehr leisten können, können wir für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Häufig kann diese Vorgehensweise sich zu Ihren Gunsten auswirken. Denn nicht selten werden im Bußgeldverfahren Fehler gemacht. Ob dies in Ihrem Bußgeldbescheid der Fall war, kann nicht im Vorfeld pauschal gesagt werden. Erst im Rahmen einer Akteneinsicht können Fehler aufgedeckt werden. Gerne hilft Ihnen unsere Kanzlei für Verkehrsrecht bei Ihrem Anliegen in Bußgeldsachen.

Über unsere Kanzlei:

Wenn Sie mit einer verkehrsrechtlichen Herausforderung konfrontiert sind, ist die Aydin.law Rechtsanwaltskanzlei Ihr idealer Partner. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung, bei der wir Ihre Situation sorgfältig analysieren und Ihnen erste Schritte aufzeigen. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht eine effiziente und ortsunabhängige Beratung, sodass Sie unabhängig von Ihrem Standort auf unsere Expertise zugreifen können. Mit unserer spezialisierten Erfahrung im Verkehrsrecht setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Fachkompetenz zu profitieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr verkehrsrechtliches Anliegen zu erhalten.

In Fällen von Bußgeldbescheiden wegen überhöhter Geschwindigkeit ist es oft ratsam, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Nicht selten finden sich in der Beweisführung oder im Verfahren Fehler, die eine erfolgreiche Anfechtung des Bescheids ermöglichen. Dies kann von Unstimmigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung bis hin zu formellen Fehlern im Bußgeldverfahren reichen.

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