Bußgeldbescheid falsche Angaben machen?
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten und überlegen, ob Sie falsche Angaben machen sollten?Anwalt für Verkehrsrecht klärt Sie auf!
Meist geht es schneller als man glauben mag: zu schnell gefahren und Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Zu nennen wären noch unzählige weitere Beispiele aus dem Verkehrsrecht. Weil Ordnungswidrigkeiten hoch im Kurs stehen, verschicken deutsche Behörden jährlich mehrere Millionen Anhörungsbogen. Adressaten der Anhörungsbogen sind jedoch nicht immer diejenigen, die ordnungswidrig handelten. Und wenn es den richtigen Adressaten getroffen hat, kommen dem einen oder anderen trickreiche Ideen, wie sie sich vor drohenden Bußgeldern schützen könnten. Daher widmet sich unsere Kanzlei für Verkehrsrecht der prominentesten Idee: einfach den falschen Fahrer benennen bzw. falsche Daten angeben! Eine ausgebuffte Strategie oder doch nur Unsinn? Wir klären Sie auf!
Darf ich falsche Angaben machen?
Nein! Hierzu kann Ihnen auch nicht geraten werden. Denn falsche Angaben können strafbar sein. Sie können mit einem Strafverfahren nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) wegen falscher Verdächtigung überzogen werden. Hiernach wird unter anderem bestraft, wer einen anderen bei einer Behörde wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, um ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Daher versteht es sich von selbst, dass von der Angabe falscher Daten im Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen abgesehen werden sollte.Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
"Bußgeldbescheide sind für meine Mandanten belastend. Besonders, wenn es um hohe Bußgelder oder die Androhung eines Fahrverbotes geht. Viele von ihnen sind auf ihren Führerschein angewiesen. Ein Fahrverbot hätte schlimme Konsequenzen für sie. Daher rate ich Ihnen, sich gegen empfindliche Bußgelder zu wehren. Nach erfolgter Akteneinsicht, kann ich Ihnen eine gute Prognose Ihrer Chancen geben. Nicht immer leiden Bußgeldbescheide an Fehlern, aber durch eine gute Verhandlung mit der Gegenseite, kann in einigen Fällen von einem Fahrverbot abgesehen werden. Jeder Fall liegt anders. Ich freue mich, wenn ich Ihnen bei Ihrem Bußgeldbescheid helfen darf. "
Falsche Angaben können auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen!
Dass falsche Angaben nicht erlaubt sind, sollte bereits aus dem zuvor gesagt klar sein. Des Weiteren kann die Angabe falscher Personendaten im Anhörungsbogen auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 Gesetz über das Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Hiernach handelt ordnungswidrig, wer einer zuständigen Behörde, über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert. Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro werden.
Was ist Betroffenen zu raten?
Lassen Sie die Idee mit der Angabe falscher Daten. Wenn Sie sich den Bußgeldbescheid aufgrund Ihres Punktestandes oder des drohenden Fahrverbots nicht mehr leisten können, können wir für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Häufig kann diese Vorgehensweise sich zu Ihren Gunsten auswirken. Denn nicht selten werden im Bußgeldverfahren Fehler gemacht. Ob dies in Ihrem Bußgeldbescheid der Fall war, kann nicht im Vorfeld pauschal gesagt werden. Erst im Rahmen einer Akteneinsicht können Fehler aufgedeckt werden. Gerne hilft Ihnen unsere Kanzlei für Verkehrsrecht bei Ihrem Anliegen in Bußgeldsachen.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
"Meine Aufgabe als Anwalt für Bußgeldbescheide ist es, Sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verteidigen. Wie Sie lesen konnten gibt es zahlreiche Möglichkeiten für eine effektive Verteidigung. Welche Strategie zum durchschlagenden Erfolg führen kann, bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen. Kontaktieren Sie hierfür unser Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin. Wir arbeiten ortsunabhängig und verteidigen Sie bundesweit. Unsere Kanzlei freut sich darauf, Sie als Mandanten begrüßen zu dürfen!"
So gehen wir vor
... verschaffen Sie sich einen groben Überblick unserer Arbeitsweise.
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Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich über das Kontaktformular, unsere Telefonnummer oder schreiben Sie uns einfach eine Email. Gerne können Sie uns schon wichtige Dokumente mitsenden.
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Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück und besprechen Ihren Fall. Hier können Sie wichtige Fragen stellen. Zudem gebe ich Ihnen bereits eine erste Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können.
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Sie werden unser Mandant
Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie von uns vertreten werden möchten. Erst dann bin ich Ihr Strafverteidiger und kann alles Notwendige veranlassen, um das beste Ergebnis zu Ihren Gunsten zu erreichen.
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