Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun? 9 Tipps vom Anwalt für Verkehrsrecht!
Nach einem Verkehrsunfall sind unsere Mandanten häufig ratlos und wissen nicht, was zu tun ist. Hier bieten wir Ihnen einen Leitfaden, der einen reibungslosen Ablauf der späteren Unfallregulierung gewährleisten soll. 9 Tipps vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Als Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht aus Berlin gehört die Unfallregulierung zu unserem täglichen Brot. Daher wissen wir aber auch, dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden müssen, damit eine reibungslose Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung stattfinden kann. Standardprobleme der Schadensabwicklung sind beispielsweise, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung mauert und nicht zahlt – oder nur einen erheblich gekürzten Betrag zahlt. Worauf nach einem Unfall zu achten ist, verrät Ihnen Rechtsanwalt Faruk Aydin im folgenden Beitrag. Bei Fragen können Sie gerne unsere Kanzlei in Berlin kontaktieren. Wir vertreten Sie bundesweit.
Sichern Sie die Unfallstelle
Als erste Amtshandlung sollten Sie die Unfallstelle sichern. Gehen ganz klassisch vor, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben. Falls diese Infos zu weit in der Vergangenheit liegen: nachfolgend ein kurzer Überblick.Warnblinkanlage einschalten
Warnweste anlegen
Warndreieck in ausreichendem Abstand abstellen (50 – 100 Meter vom Unfallort)
Notruf wählen
ggf. Erste Hilfe leisten
Fotos vom Unfall machen
Machen Sie Fotos! Lieber ein Foto mehr als zu wenig. Gehen Sie großzügig vor. Fotografieren Sie die Schäden an den Autos, die Positionen der Autos. Vergessen Sie nicht die Beschilderungen und Fahrstreifen. Alles, was später hilfreich sein kann, sollte fotografiert und somit gesichert werden. Denn häufig streiten wir uns mit den Versicherungen, die den Unfall ganz anders bewerten, als er tatsächlich vorgefallen ist. Somit kann man dieses lästige Thema weitestgehend vermeiden.Unfalldaten austauschen
Reden Sie mit dem Unfallgegner. Tauschen Sie Ihre Personalien aus. Kontrollieren Sie diese Angaben durch Vorlage von Ausweisdokumenten. Nicht selten werden von vermeintlich pfiffigen Fahrern Fantasienamen angegeben. Notieren Sie sich das Kennzeichen. Mit dem Kennzeichen kann beim Zentralruf der Autoversicherer der Haftpflichtversicherer des gegnerischen Kfz erfragt werden. Machen Sie sich also keinen Stress, wenn der Gegner Ihnen nicht seinen Versicherer nennen kann. Ihnen steht es frei, selbst einen Unfallbericht zu erstellen. Dieser sollte im Idealfall die gleichen Informationen wie eine Sachverhaltsfeststellung der Polizei beinhalten. Gerne können Sie hierzu den Europäischen Unfallbericht downloaden und ausfüllen. Ich rate Ihnen dazu, den Unfallbericht in zweifacher Ausfertigung zu erstellen.Ausweispapiere vorlegen lassen!
vergessen Sie die Unterschriften nicht!
Auf Nummer sicher gehen: Polizei anrufen!
Häufig fallen unseren Mandanten ihr zu großes Herz auf die Füße. Hierbei denke ich an Aussagen wie: „lassen Sie uns die Angelegenheit ohne Polizei klären“. Lassen Sie sich lieber nicht auf solche Aussagen ein. Informieren Sie die Polizei. Diese wird erscheinen und einen polizeilichen Unfallbericht erstellen. Diesem Bericht kommt dann später bei Ungereimtheiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung besonderer Wert zu.Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall!
Kostenfreier Erstkontakt
ortsunabhängug
unverbindlicher Kontakt