Was ist zu tun bei einem Verkehrsunfall?


Nach einem Verkehrsunfall sind unsere Mandanten häufig ratlos und wissen nicht, was zu tun ist. Hier bieten wir Ihnen einen Leitfaden, der einen reibungslosen Ablauf der späteren Unfallregulierung garantieren soll. 9 Tipps vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

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Was ist zu tun bei einem Verkehrsunfall?


Nach einem Verkehrsunfall sind unsere Mandanten häufig ratlos ratlos und wissen nicht, was zu tun ist. Hier bieten wir Ihnen einen Leitfaden, der einen reibungslosen Ablauf der späteren Unfallregulierung garantieren soll. 9 Tipps vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

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Wir sind...
Ihre Anwaltskanzlei
für Verkehrsunfälle


Als Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht aus Berlin gehört die Unfallregulierung zu unserem täglichen Brot. Daher wissen wir aber auch, dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden müssen, damit eine reibungslose Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung stattfinden kann. Standardprobleme der Schadensabwicklung sind beispielsweise, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung mauert und nicht zahlt – oder nur einen erheblich gekürzten Betrag zahlt. Worauf nach einem Unfall zu achten ist, stellt Ihnen Rechtsanwalt Faruk Aydin im folgenden Beitrag in 9 Tipps vor. Bei Fragen können Sie gerne unsere Kanzlei in Berlin kontaktieren. Wir vertreten Sie bundesweit.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer




"Nach einem Verkehrsunfall kann es für meine Mandanten nicht schnell genug gehen, wenn es um die Schadensregulierung geht. Leider lassen sich Versicherungen häufig viel Zeit bei der Zahlung von Geldern. Nicht selten werden unberechtigte Kürzungen des Unfallgutachtens vorgenommen. Ich helfe Ihnen dabei, dass Sie Ihren kompletten Anspruch durchsetzen! "

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Sichern Sie die Unfallstelle

Als erste Amtshandlung sollten Sie die Unfallstelle sichern. Gehen ganz klassisch vor, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben. Falls diese Infos zu weit in der Vergangenheit liegen: nachfolgend ein kurzer Überblick.

Warnblinkanlage einschalten
Warnweste anlegen
Warndreieck in ausreichendem Abstand abstellen (50 – 100 Meter vom Unfallort)
Notruf wählen
ggf. Erste Hilfe leisten

Fotos vom Unfall machen

Machen Sie Fotos! Lieber ein Foto mehr als zu wenig. Gehen Sie großzügig vor. Fotografieren Sie die Schäden an den Autos, die Positionen der Autos. Vergessen Sie nicht die Beschilderungen und Fahrstreifen. Alles, was später hilfreich sein kann, sollte fotografiert und somit gesichert werden. Denn häufig streiten wir uns mit den Versicherungen, die den Unfall ganz anders bewerten, als er tatsächlich vorgefallen ist. Somit kann man dieses lästige Thema weitestgehend vermeiden.

Unfalldaten austauschen

Reden Sie mit dem Unfallgegner. Tauschen Sie Ihre Personalien aus. Kontrollieren Sie diese Angaben durch Vorlage von Ausweisdokumenten. Nicht selten werden von vermeintlich pfiffigen Fahrern Fantasienamen angegeben. Notieren Sie sich das Kennzeichen. Mit dem Kennzeichen kann beim Zentralruf der Autoversicherer der Haftpflichtversicherer des gegnerischen Kfz erfragt werden. Machen Sie sich also keinen Stress, wenn der Gegner Ihnen nicht seinen Versicherer nennen kann. Ihnen steht es frei, selbst einen Unfallbericht zu erstellen. Dieser sollte im Idealfall die gleichen Informationen wie eine Sachverhaltsfeststellung der Polizei beinhalten. Gerne können Sie hierzu den Europäischen Unfallbericht downloaden und ausfüllen. Ich rate Ihnen dazu, den Unfallbericht in zweifacher Ausfertigung zu erstellen.
Tipp vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht:

Ausweispapiere vorlegen lassen!
vergessen Sie die Unterschriften nicht!

Auf Nummer sicher gehen: Polizei anrufen!

Häufig fallen unseren Mandanten ihr zu großes Herz auf die Füße. Hierbei denke ich an Aussagen wie: „lassen Sie uns die Angelegenheit ohne Polizei klären“. Lassen Sie sich lieber nicht auf solche Aussagen ein. Informieren Sie die Polizei. Diese wird erscheinen und einen polizeilichen Unfallbericht erstellen. Diesem Bericht kommt dann später bei Ungereimtheiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung besonderer Wert zu.
Rechtsanwalt Faruk Aydin berichtet:
Irre Anekdote aus meiner Anwalts-Praxis:

Mein Mandant war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und hat sich auf das Angebot „Unfall-ohne-Polizei-regeln“ eingelassen. Nach kurzer Absprache verständigte man sich darauf, die Autos am Fahrbahnrand abzustellen, um dort die Personalien auszutauschen. Eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollte vermieden werden. Es kam, wie es kommen musste. Der vermeintlich clevere Unfallverursacher nutzte seinen Bleifuß und raste davon. Ärgerlich. Aber den Schaden konnte ich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Denn zum Glück hatte mein Mandant sich das gegnerische Kennzeichen merken können.
 

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Nach Zeugen Ausschau halten

Haben unbeteiligte Dritte den Unfall beobachten können? Notieren Sie sich sämtliche Kontaktdaten. Unparteiische Zeugen können Gold wert sein, wenn die gegnerischen Haftpflichtversicherungen mal einmal mehr meinen müssen, den Unfall nicht regulieren zu müssen.

Kein Schuldanerkenntnis abgeben

Machen Sie keine Angaben darüber, dass Sie ein Verschulden am Unfall trifft. Dies gilt sowohl vor der Polizei als auch dem Unfallbeteiligten gegenüber. Machen Sie keine mündliche Aussage, in der Sie sich selbst belasten. Geben Sie keinen Verkehrsverstoß zu und denken Sie nicht einmal daran, eine selbstbelastende Schrift abzugeben. Durch ein noch am Unfallort aufgesetztes Schreiben, spielen Sie nur dem Unfallgegner unnötig in die Karten und verschlechtern Ihre Verteidigungschancen. Spielen Sie also nur bei den nötigsten Infos mit. Tauschen Sie ruhigen Gewissens Ihre Daten mit dem Unfallbeteiligten aus. Mehr nicht!

Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag?

Um Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, müssen Sie diesen beziffern können. Hierzu ist häufig ein Gutachten von einem Sachverständigen erforderlich. Dieser wird Ihr Fahrzeug begutachten und Ihnen die voraussichtlichen Reparaturkosten und den Wertverlust ihres Kfz mitteilen. Aber Vorsicht: gehen Sie nicht bei jedem kleinen Schaden zum Gutachter. Bei Schäden von bis zirka 800,00 EUR wird von der Rechtsprechung als ausreichend erachtet, wenn ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt erstellt wird. Der Sinn dahinter? Ein Kostenvoranschlag ist wesentliche günstiger – in der Regel kostenlos, wenn die Reparatur in der erstellenden Werkstatt erfolgt.

Personenschaden?

Meist verbleiben Verkehrsunfälle zum Glück nur bei einem reinen Blechschaden. Sollten jedoch einmal Personenschäden eingetreten sein, müssen Sie diese unbedingt dokumentieren. Gehen Sie zum Arzt! Lassen Sie sich behandeln und entsprechende Atteste ausstellen. Bewahren Sie alle Dokumente gut auf. Auf diese kommt es nämlich an, um später erfolgreich Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Wer zahlt meine Anwaltskosten?

Erstaunlicherweise wissen viele Mandanten nicht, dass Ihre Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stets von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt werden. Die Anwaltskosten stellen also einen Teil Ihres Schadensersatzanspruches dar. Daher macht es für jeden Unfallbeteiligten Sinn, sich anwaltlichen Rat zu suchen. Wir wickeln für Sie den Schaden mit der gegnerischen Versicherung ab. Ein Kanzleitermin ist hierfür in der Regel nicht einmal erforderlich. Gerne hilft Ihnen unsere Kanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie sich keine unberechtigten Kürzungen Ihrer Schadenspositionen gefallen. Wir wissen, worauf es bei der Regulierung von Schadensersatzansprüchen ankommt. Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen kompetenten Gutachter, der Ihr beschädigtes Fahrzeug begutachtet. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie.
 

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Strafverteidiger Faruk Aydin

Rechtsanwalt Faruk Aydin

"Als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich täglich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen zu tun. Ich kenne die "Tricks" der Versicherungen, wenn Geschädigte nicht anwaltlich vertreten sind. Sobald Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen, verleihen Sie dem Verfahren Fortgang. Wenn sich die Versicherung dennoch querstellt, empfehle ich meinen Mandanten, ihre berechtigten Ansprüche klageweise geltend zu machen."


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