Gegnerische Versicherung verweist an eine andere Werkstatt!


Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verweist Sie an eine vermeintlich günstigere Werkstatt? Wehren Sie sich gegen unberechtigte Verweisungen. Anwalt für Verkehrsrecht Faruk Aydin gibt Ihnen hilfreiche Tipps.
 

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Gegnerische Versicherung verweist an eine andere Werkstatt!


Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verweist Sie an eine vermeintlich günstigere Werkstatt? Wehren Sie sich. Lesen Sie 6 Tipps vom Anwalt für Verkehrsrechtgibt!
 

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für Verkehrsunfälle


Autofahrer*innen, die schon einmal unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, werden dieses leidige Thema kennen: die Verweisung an eine andere Werkstatt bei der fiktiven Abrechnung. Bei der fiktiven Abrechnung erfolgt kaum eine Schadensregulierung, ohne dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zumindest versucht wird, den Geschädigten an eine andere Werkstatt zu verweisen. Denn diese könne die anstehenden Arbeiten in gleicher Qualität, aber günstiger, durchführen – so zumindest die Versicherungen. Ob dies jedoch der Fall ist und ob eine Verweisung rechtlich nicht zu beanstanden ist, kommt wie so oft auf den Einzelfall an. Wir klären Sie auf!
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer




"Nach einem Verkehrsunfall kann es für meine Mandanten nicht schnell genug gehen, wenn es um die Schadensregulierung geht. Leider lassen sich Versicherungen häufig viel Zeit bei der Zahlung von Geldern. Nicht selten werden unberechtigte Kürzungen des Unfallgutachtens vorgenommen. Ich helfe Ihnen dabei, dass Sie Ihren kompletten Anspruch durchsetzen! "

Wir regulieren Ihren Unfallschaden

Verschenken Sie keine Zeit beim Schadensersatz! Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt der Gegner Ihre Anwaltskosten!

Zunächst einmal: Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie gegen den Schädiger einen Schadensersatzanspruch. Nach dem Gesetzt müssen Sie wieder so gestellt werden, als hätten Sie keinen Verkehrsunfall durchmachen müssen. Das heißt, Ihnen müssen sämtliche Kosten im Rahmen des Schadensersatzes ersetzt werden. Hierbei reden wir beispielsweise über die Reparaturkosten, den merkantilen Minderwert an Ihrem Kfz, evtl. eine Nutzungsentschädigung oder Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten. Die fiktive Abrechnung ist lediglich eine besondere Abrechnungsmöglichkeit im Rahmen des Schadensersatzes. Ihnen steht es zu, die vom Gutachter ausgewiesenen Kosten direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Das Gutachten stellt also die Grundlage dar. Eine Reparatur muss hingegen nicht durchgeführt werden. Daher auch der Name: „fiktive“ Abrechnung!

Ist eine Verweisung an eine andere Werkstatt grundsätzlich zulässig?

Grundsätzlich hat die geschädigte Person einen Anspruch auf Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt, die im Gutachten berechnet werden. Der Versicherer des Schädigers kann jedoch mit der Schadensminderungspflicht des Geschädigten nach § 254 Abs. 2 BGB argumentieren und meinen, dass ab einem Fahrzeugalter von über drei Jahren auf eine freie Werkstatt verwiesen werden kann.

Eine Verweisung an eine andere Werkstatt kann unter Umständen also möglich sein! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu ausgeführt, dass die geschädigte Person auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verwiesen werden kann, sofern der Schädiger darlegen und ggf. beweisen kann, dass die Reparatur in der verwiesenen Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Viele Versicherungen machen es sich leicht und verweisen einfach auf eine nähere Werkstatt. Wie es um den Qualitätsstandard steht, wird häufig nicht mitgeteilt.

Worauf kommt es bei der Verweisung an?

1. Entfernung von Markenwerkstatt und Verweisungswerkstatt?

Zunächst ist zu prüfen, ob die Verweisungswerkstatt tatsächlich mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist. Ausschlaggebend ist hier zunächst die Entfernung der Werkstätten. Ist die Verweisungswerkstatt weiter entfernt als die Markenwerkstatt, kann ein Indiz dafür vorliegen, dass diese nicht mühelos zugänglich ist.
Beispiel: Entfernung Markenwerkstatt: 2 Km; Entfernung Verweisungswerkstatt: 25 Km. Hier ist von einer Unzumutbarkeit auszugehen.
Aber auch hier gilt, dass es keine starren Kilometer-Grenzen gibt. Die Einschätzung ist stets vom Einzelfall abhängig.
Rechtsanwalt Faruk Aydin:
"Nach einem Verkehrsunfall steht es Ihnen zu, Ihr Fahrzeug unrepariert zu lassen. Der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug muss dennoch durch die gegnerische Versicherung beglichen werden. Hier können Sie fiktiv abrechnen! Lassen Sie sich von einem Sachverständigen Ihrer Wahl ein Gutachten erstellen. Beachten Sie, dass Ihr Schaden höher als die Bagatellgrenze von zirka 750,00 EUR sein sollte. Sofern der Schaden niedriger ausfällt, gibt es Schwierigkeiten, bei Ersetzung der Sachverständigenkosten durch die Gegenseite. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Berechnung Ihres Schadens und somit auch die für die Abrechnung mit der Gegenseite. Sämtliche Kosten für den Gutachter als auch für Ihren Anwalt sind bei einem unverschuldeten Unfall durch die gegnerische Versicherung zu ersetzen. "

2. Wie ist der Rückweg von der Verweisungswerkstatt zu meistern?

Häufig wird nicht an den Rückweg von der Verweisungswerkstatt gedacht. Meist können Geschädigte noch mit ihrem eigenen Auto zur Werkstatt fahren. Allerdings wäre der Rückweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen. Wenn sich die Rückfahrt jedoch als viel zu umständlich gestaltet, kann eine Unzumutbarkeit der Verweisung auf eine andere Werkstatt vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

3. Die Werkstatt bietet einen Hol- und Bringdienst an?

Hierin liegt ein netter Servicegedanke. Im Grunde soll die Zumutbarkeit der Verweisung sichergestellt werden. Diese liegt jedoch in der Regel nicht vor, wenn der Service Geld kostet! Zumutbar könnte die Verweisung jedoch sein, wenn in einer verbindlichen Art und Weise ein Hol- und Bringdienst angeboten wird.

Aber Achtung: Bedenken Sie bitte, dass evtl. Nachbesserungen an Ihrem Auto zu erfolgen haben. Für diese Nachbesserungen müssten Sie erneut die Werkstatt aufsuchen. Und erneut müssten Sie den Weg von der Werkstatt nach Hause bestreiten. Wenn Sie nunmehr auf sich allein gestellt sind, kann eine Unzumutbarkeit vorliegen. Achten Sie daher darauf, dass auch für Nachbesserungsarbeiten dieser Hol- und Bringdienst angeboten wird und nicht auf die erstmalige Reparatur beschränkt ist.

Was tun bei Verweisung auf andere Werkstatt?

Sofern Sie auf eine andere Werkstatt verwiesen werden und Ihr Fahrzeug älter als 3 Jahre ist, müssen Sie darlegen, warum die Verweisung für Sie unzumutbar ist. Wir raten Ihnen dazu, sich bei diesem Problem an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser wird Ihnen dabei helfen, konkrete Umstände darzulegen, warum eine Verweisung in eine nicht markengebundene Fachwerkstatt nicht in Frage kommt. Bei der Argumentation kann es entscheidend darauf ankommen, ob Ihr Fahrzeug stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde und „scheckheftgepflegt“ ist. Gerne hilft Ihnen unsere Berliner Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht bei Ihrem Anliegen. Wir vertreten Sie bundesweit!

Fazit zur Verweisung bei der fiktiven Abrechnung!

Immer wieder versuchen gegnerische Versicherungen, Ihre Einstandspflicht gering zu halten. So sparen sie unzählige Millionen Euro im Jahr. Allerdings lohnt sich hier ein genauerer Blick auf die Kürzung des eingereichten Gutachtens. Denn viele Kürzungen sind nicht rechtmäßig. Insbesondere bei der Verweisung an eine günstigere nicht markengebundene Werkstatt kann die Versicherung viel Geld sparen. Schließlich haben diese viel geringere Stundenverrechnungssätze als Markenwerkstätte. Aber als geschädigte Person sind Sie nicht daran gehalten, ein Risiko bei der fiktiven Reparatur einzugehen. Ihnen dürfen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Sie ihr Fahrzeug in einer nicht herstellergebundenen Werkstatt reparieren. Insofern muss die Versicherung nachweisen, dass der Qualitätsstandard der Fachwerkstatt eingehalten wird. Ob dies immer gelingt, ist stark zu bezweifeln.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schadensersatz. Und diese sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen, sodass unsere Beauftragung für Sie kostenfrei wäre. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktanfrage.
 

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Strafverteidiger Faruk Aydin

Rechtsanwalt Faruk Aydin

"Als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich täglich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen zu tun. Ich kenne die "Tricks" der Versicherungen, wenn Geschädigte nicht anwaltlich vertreten sind. Sobald Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen, verleihen Sie dem Verfahren Fortgang. Wenn sich die Versicherung dennoch querstellt, empfehle ich meinen Mandanten, ihre berechtigten Ansprüche klageweise geltend zu machen."


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