Gegnerische Versicherung hat das Unfallgutachten gekürzt oder zahlt nicht?


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Ihre Anwaltskanzlei
für Verkehrsunfälle


Tausende Unfälle ereignen sich täglich auf deutschen Straßen. Aber viele Unfallbeteiligte wissen nicht, was auf sie zukommt oder wie sie ihren Schadensersatz / Schmerzensgeld korrekt durchsetzen. Häufig stellt sich die gegnerische Versicherung quer und nimmt unberechtigte Kürzungen am vom Kfz-Sachverständigen erstellte Unfallgutachten vor. In einigen Fällen wird der Schadensersatz nicht gezahlt oder systematisch aufgeschoben. Unsere Anwaltskanzlei kümmert sich um Ihre Schadensregulierung. Wir klären Sie auf, auf welche Positionen es ankommt. Wir schützen Sie vor unberechtigten Kürzungen des Unfallgutachtens.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer




"Nach einem Verkehrsunfall kann es für meine Mandanten nicht schnell genug gehen, wenn es um die Schadensregulierung geht. Leider lassen sich Versicherungen häufig viel Zeit bei der Zahlung von Geldern. Nicht selten werden unberechtigte Kürzungen des Unfallgutachtens vorgenommen. Ich helfe Ihnen dabei, dass Sie Ihren kompletten Anspruch durchsetzen! "

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Zunächst einmal: was bedeutet kürzen des Unfallgutachtens?

Im Verkehrsrecht sprechen wir vom „Kürzen“, wenn gegnerische Haftpflichtversicherer die geltend gemachten Ansprüche in der Höhe nicht anerkennen und diese dann „kürzen“. Beispiel: statt der geltend gemachten 10.000 EUR will die Versicherung nur 7.000 EUR Schadensersatz zahlen. Mit diesem Verhalten macht die Versicherung deutlich, dass die Kosten aus dem Unfallgutachten des Kfz-Sachverständigen angeblich zu hoch sind. Meist werden noch Scheinargumente vorgeschoben. Die Reparatur bei der „Werkstatt XYZ“ sei wesentlich günstiger. Der Sachverständigengutachter habe zu hohe Reparatursätze angesetzt. Als Anwalt für Verkehrsrecht, der täglich mit der Regulierung von Unfällen zu tun hat, rate ich Ihnen dazu, zunächst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn diese „Taktik“ zieht nicht immer! Ich erkläre Ihnen warum.

Wie hoch ist der Schadensersatz nach einem Unfall?

Wie hoch Ihr Anspruch auf Schadensersatz nach einem Unfall ausfällt, bestimmt in der Regel ein Kfz-Gutachter. Dieser ist nach einem Unfall mit der Begutachtung Ihres beschädigten Wagens zu beauftragen. Dann wird in der Regel ein sogenanntes Unfallgutachten erstellt. Bei kleineren Schäden ist jedoch nur ein Kostenvoranschlag einzuholen. Die Grenzziehung zu beiden Schadensermittlungsarten unterliegt regionalen Unterschieden und liegt bei zirka 700,00 – 1.000,00 EUR.

Nach Erstellung des Unfallgutachtens – oder Kostenvoranschlages -, wird dieses/r zur Grundlage der Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung gemacht. Es gilt, was der Gutachter für eine Herstellung des vorherigen Zustandes (vor Unfall) als notwendig erachtet. Diese Arbeiten sollten eigentlich ohne Bedenken ausführbar sein. Sämtlichen Wiederherstellungskosten hat bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Auch Ihre Anwaltskosten hat der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung zu zahlen. Aber immer häufiger kommen Versicherungen auf die Idee, berechtigte Forderungen zu kürzen.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
Tipp vom Rechtsanwalt
Faruk Aydin
"Für einen Laien ist häufig nicht erkennbar, wie hoch der Schaden letztlich ausfällt. Die Wertgrenzen, ob Gutachten oder Kostenvoranschlag eingeholt werden kann, sind daher nicht zu starr anzuwenden. "

Sind Kürzungen grundsätzlich möglich?

Kürzungen für einzelne Schadensersatzposten können von den Versicherungen nur in Ansatz gebracht werden, wenn die Forderung unberechtigt ist. Denn es versteht sich von selbst, dass die Versicherung nur für Schaden einzutreten hat, die Ihr/e Versicherungsnehmer*in verursacht hat. Daher fallen „Fake-Positionen“ raus. Diese sind nicht abrechenbar und die Versicherung könnte das Gutachten kürzen. Zunehmend kommt es jedoch vor, dass sich bei uns Mandanten melden, bei denen die Versicherungen berechtigte Forderungen kürzen. Dies ist nicht ohne Weiteres möglich und unterliegt hohen Hürden. Hinter diesem Verhalten steckt knallhartes Kalkül der Versicherungen. Jeder Euro, der gespart wird, macht am Ende des Jahres einen hohen gesparten Geldbetrag aus. Ob eine Forderung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerne kann Ihnen unsere Kanzlei für Verkehrsunfälle Unterstützung bieten.
Kürzungen, die zu Ihren Lasten gehen, lohnen sich für Versicherer. So können sie jährlich viele Millionen Euro sparen.
 

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Dürfen notwendige Reparaturkosten gekürzt werden?

In der Regel dürfen Ihre notwendigen Reparaturkosten nicht gekürzt werden. Die Versicherung hat Ihnen die Geldsumme zu überweisen, die erforderlich wäre, um Sie so zu stellen, als hätten Sie keinen Verkehrsunfall erlitten. Diese Summe beinhaltet daher alle notwendigen Reparaturen. Um welche Summe es sich hierbei handelt, gibt der Kfz-Gutachter in seinem Unfallgutachten vor. Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass Versicherungen versuchen die Kosten zu drücken. Dies geschieht in der Regel durch willkürliche Kürzungen des Gutachtens.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
Tipp vom Rechtsanwalt
Faruk Aydin
"Wenn Kürzungen gemacht werden, ohne dass das Fahrzeug je in Augenschein genommen wurde, sollte Sie hellhörig werden! "

Welche Kürzungen werden gerne vorgenommen?

In der Regel versuchen Versicherungen das Kfz-Gutachten hinsichtlich folgender Punkte zu kürzen:

die Reparaturkosten,
den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs,
den Restwert,
die Wertminderung und
voraussichtliche Ausfalldauer bzw. Reparaturdauer.

Was ist zu tun, wenn die gegnerische Versicherung keinen Schadensersatz zahlt?

In meiner täglichen Arbeit erlebe ich leider auch häufig, dass Versicherer sich komplett querstellen und jegliche Zahlungen verweigern, obwohl die Schuldfrage am Unfall geklärt ist. In diesen Fällen rate ich meinen Mandanten zur Klage. Hier sollte man keine Zeit verlieren. Nach meiner Erfahrung zahlen die Versicherungen dann allerdings zügig ausstehende Beträge, sofern klar ist, dass Sie ein Anspruch auf Zahlung haben. Gerne kümmert sich unsere Kanzlei um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Darf mich die Versicherung auf eine andere Werkstatt hinweisen?

Dies ist immer vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich gilt aber die freie Wahl der Werkstatt. Dennoch kommt es vor, dass gegnerische Versicherungen die geschädigten Autofahrer*innen an eine bestimmte Werkstatt verweisen. Häufig mit dem Hinweis, sie sei günstiger. Dabei setzen Gutachter bereits im Rahmen des Gutachtens Preis und Stundensätze von markengebundenen Werkstätten an. Dies ist Standard und auch richtig so. Aber Versicherungen vertreten häufig die Auffassung, dass Unfallgegner ihr beschädigtes Auto in einer möglichst günstigen und qualitativ gleichwertigen Vertragswerkstatt reparieren lassen müssen. Dies ist jedoch nicht ausnahmslos korrekt.

Versicherer können Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Werkstatt verweisen. Dies aber nur, wenn Versicherer darlegen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Von Ihnen aufgezeigte Umstände, die hiergegen sprechen, sind zu widerlegen. Sofern dies nicht gelingt, ist davon auszugehen, dass eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Werkstatt unzumutbar ist. Ebenso unzumutbar kann es sein, wenn Sie auf eine technisch gleichwertige alternative Reparaturmöglichkeit verwiesen werden, wenn Ihr Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert wurde. Wie Sie sehen können, ist keine pauschale Beantwortung dieser Frage möglich. Als Anwalt für Schadensregulierung helfe ich Ihnen gerne weiter.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
Tipp vom Rechtsanwalt
Faruk Aydin
"Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Werkstatt für den Geschädigten immer dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war. "

Wie kann mir ein Anwalt für Verkehrsrecht bei der Unfallregulierung helfen?

Bedenken Sie zunächst Folgendes: sofern Sie keine Schuld am Verkehrsunfall trifft, muss die gegnerische Versicherung Ihre Kosten für einen Anwalt übernehmen. Ihnen entstehen somit keinerlei Anwaltskosten. Unser Honorar rechnen wir in diesen Fällen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ferner kümmern wir uns um die komplette Regulierung Ihres Schadens. Wir machen den Schaden gemäß Gutachten bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend und setzen diese im vollen Umfang durch. Lassen Sie sich also nicht von unberechtigten Kürzungen irritieren. Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an und klären Ihre wichtigsten Fragen. Unsere Kanzlei freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
 

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Strafverteidiger Faruk Aydin

Rechtsanwalt Faruk Aydin

"Als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich täglich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen zu tun. Ich kenne die "Tricks" der Versicherungen, wenn Geschädigte nicht anwaltlich vertreten sind. Sobald Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen, verleihen Sie dem Verfahren Fortgang. Wenn sich die Versicherung dennoch querstellt, empfehle ich meinen Mandanten, ihre berechtigten Ansprüche klageweise geltend zu machen."


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