Anwalt für
Arbeitsrecht
in Berlin

Rechtsanwalt Faruk Aydin berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht – bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitsrechtliche Vertretung mit Erfahrung und Struktur

Das Arbeitsrecht ist geprägt von formellen Anforderungen, kurzen Fristen und einer starken Rechtsprechungsbindung. Bereits kleine Fehler – etwa bei Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträgen – können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Entscheidend ist daher eine frühzeitige und präzise rechtliche Einordnung des konkreten Sachverhalts.

Rechtsanwalt Faruk Aydin berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Arbeitsrecht mit einer klaren, strukturierten Vorgehensweise und einer realistischen Einschätzung der Erfolgsaussichten. Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig in Berlin und Brandenburg, sowie bei Bedarf auch bundesweit.

Anwaltliche Vertretung

Persönliche rechtliche Prüfung und Betreuung durch Rechtsanwalt Faruk Aydin.

Kanzlei in Berlin

Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin und Brandenburg, darüber hinaus bundesweit.

Strukturierte Vorgehensweise

Klare Einschätzung der Rechtslage und nachvollziehbares Vorgehen.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Die Kanzlei Aydin.law berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Arbeitsrecht in ausgewählten, praxisrelevanten Bereichen. Jeder Sachverhalt wird individuell geprüft und rechtlich eingeordnet.

Wann anwaltliche Hilfe im Arbeitsrecht sinnvoll ist

Im Arbeitsrecht spielen Fristen und formelle Anforderungen eine zentrale Rolle. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung kann helfen, rechtliche Nachteile zu vermeiden. Eine anwaltliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

eine Kündigung ausgesprochen wurde oder droht
eine Abmahnung erteilt wurde und deren Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist
ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird und eine Unterschrift verlangt wird
Lohn- oder Gehaltsansprüche offen sind

Kosten & Kostentragung im Arbeitsrecht

Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell vereinbarten Vergütung. Maßgeblich sind dabei insbesondere der Umfang der Tätigkeit und der Gegenstandswert des Verfahrens.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt eine Besonderheit:
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten fallen in vielen Fällen erst bei streitiger Entscheidung an.

Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, sofern der Versicherungsfall abgedeckt ist. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme in Betracht kommt, wird im Vorfeld geprüft.

Rechtsanwalt Faruk Aydin informiert Mandantinnen und Mandanten transparent über die zu erwartenden Kosten und klärt frühzeitig, welche wirtschaftlichen Aspekte bei der Entscheidung für oder gegen ein Vorgehen zu berücksichtigen sind.

Gesetzliche Vergütung

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Kosten vor dem Arbeitsgericht

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

So arbeiten wir

Klarer Ablauf. Persönlicher Ansprechpartner. Transparente Einschätzung.

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Antworten auf typische Fragen rund um die Kündigungsschutzklage, Abmahnungen und arbeitsvertragliche Fragen.

1Wie viel Zeit habe ich, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
In der Regel muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam. In Bußgeldverfahren ist anwaltliche Unterstützung insbesondere dann angezeigt, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld drohen oder Zweifel an der Messung oder dem Verfahren bestehen. Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen sollte anwaltliche Vertretung regelmäßig von Beginn an erfolgen, da strafrechtliche Konsequenzen, Führerscheinmaßnahmen und langfristige Folgen im Raum stehen können.
2Sollte ich einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Vor einer Unterschrift ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll, um Risiken und Alternativen einschätzen zu können.
3Wer trägt die Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen.
4Ist eine Abmahnung sofort wirksam oder angreifbar?
Ob eine Abmahnung wirksam ist, hängt von formellen und inhaltlichen Voraussetzungen ab. Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar und kann unter Umständen angegriffen werden.
5Lohnt sich eine anwaltliche Beratung auch bei scheinbar klaren Fällen?
Auch bei vermeintlich eindeutigen Sachverhalten kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, da arbeitsrechtliche Bewertungen häufig von Details und Fristen abhängen.

Kontaktieren Sie uns

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.