Einspruch prüfen lassen – Fristen wahren – strategisch entscheiden

Anwalt Bußgeldbescheid in Berlin

Ein Bußgeldbescheid ist schnell im Briefkasten. Was viele unterschätzen: Mit der Zustellung beginnt eine Frist, die nicht verlängert wird - zwei Wochen (§ 67 OWiG). Danach ist die Entscheidung der Behörde grundsätzlich bindend. In meiner täglichen Praxis geht es selten nur um „das Bußgeld“. Es geht um Punkte. Um Fahrverbote. Um berufliche Konsequenzen. Manchmal um die Frage, ob jemand seinen Arbeitsplatz behalten kann. Ein Bußgeldbescheid ist kein Drama. Aber er ist auch kein Dokument, das man ungeprüft akzeptieren sollte. Wenn Sie in Berlin einen Bußgeldbescheid erhalten haben, prüfen wir, ob ein Einspruch sinnvoll ist – und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage.

Vertretung im gesamten Bußgeldverfahren – außergerichtlich und vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten sowie bundesweit. 

Wir verteidigen Bußgeldverfahren – in Berlin und bundesweit

Bußgeldverfahren im Straßenverkehr sind heute formalisiert und zugleich detailreich. Messverfahren, Verjährungsfragen, Zustellungen und Beweiswürdigung werden von den Behörden strukturiert abgearbeitet – eine individuelle Prüfung findet regelmäßig erst auf Einspruch statt.

Entscheidend ist daher nicht, was „üblich“ erscheint, sondern was rechtlich tragfähig ist.

Rechtsanwalt Faruk Aydin verteidigt Betroffene schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht – außergerichtlich gegenüber der Bußgeldstelle und gerichtlich vor dem zuständigen Amtsgericht, in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick über Ihre Rechte, den Ablauf des Bußgeldverfahrens und die strategischen Entscheidungsfragen bei einem Einspruch.

Fristenprüfung

Prüfung der Zustellung und der zweiwöchigen Einspruchsfrist (§ 67 OWiG) sowie möglicher Verjährungsfragen (§ 26 Abs. 3 StVG).

Mess- und Beweisprüfung

Analyse von Messverfahren, Dokumentation, Fahreridentifikation und Beweislage auf Grundlage der Ermittlungsakte.

Strategische Entscheidung

Abwägung, ob ein Einspruch wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Punkten.

Verteidigung

Verteidigung in allen Stufen des Bußgeldverfahrens.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG) – maßgeblich ist der Zugang, nicht das Ausstellungsdatum.

  • Mögliche Folgen: Geldbuße, Punkte in Flensburg, Fahrverbot (§ 25 StVG).

  • Verjährung prüfen: In der Regel 3 Monate bis zum Erlass des Bescheids (§ 26 Abs. 3 StVG).

  • Messung angreifbar? Fehler bei standardisierten Messverfahren sind einzelfallabhängig und erst nach Akteneinsicht beurteilbar.

  • Zuständiges Gericht in Berlin: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

  • Wichtig: Einspruch nur nach rechtlicher Prüfung – nicht reflexartig, aber auch nicht zu spät.

Was ein Bußgeldbescheid rechtlich bedeutet

Rechtlich handelt es sich um einen formellen Verwaltungsakt im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Grundlage ist in Verkehrssachen regelmäßig § 24 StVG in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Mit dem Bußgeldbescheid teilt die Behörde mit:

  • Wir gehen davon aus, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

  • Wir halten den Vorwurf für beweisbar.

  • Wir setzen eine Sanktion fest.

Diese Sanktion kann bestehen aus einer Geldbuße, Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot (§ 25 StVG). In der Probezeit kommen weitere Maßnahmen hinzu.

Wird kein Einspruch eingelegt, tritt Rechtskraft ein. Ab diesem Zeitpunkt wird nicht mehr darüber gestritten, ob der Vorwurf zutrifft. Dann geht es nur noch um Vollstreckung der Sanktionen.

Die Zwei-Wochen-Frist – häufige Fehler in der Praxis

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden (§ 67 OWiG).

Nicht das Datum auf dem Bescheid ist entscheidend. Nicht das Datum des vermeintlichen Verstoßes. Sondern der tatsächliche Zugang.

Gerade in Berlin entstehen Fristprobleme immer wieder bei:

  • Umzügen innerhalb der Stadt

  • Nebenwohnsitzen

  • Firmenfahrzeugen

  • Postannahme durch Familienangehörige

  • verspäteter interner Weiterleitung in Unternehmen

Die Frist läuft unabhängig davon, ob man den Brief persönlich gelesen hat.

In Einzelfällen ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine unverschuldete Fristversäumnis. Das ist jedoch die Ausnahme – nicht die Regel.

Zahlen oder Einspruch einlegen? – Eine nüchterne Abwägung

Die häufigste Frage lautet: „Lohnt sich das überhaupt?“ Die Antwort ist differenziert.

Geht es lediglich um ein geringes Verwarnungsgeld ohne Punkte, ist ein Einspruch wirtschaftlich oft nicht sinnvoll. Anders sieht es aus, wenn ein Fahrverbot droht, mehrere Punkte im Fahreignungsregister im Raum stehen oder die Geldbuße spürbar ins Gewicht fällt – insbesondere bei bereits belasteter Punktsituation.

Gerade beim Fahrverbot sollte genau geprüft werden, ob besondere Umstände vorliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gericht von einem Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen. Welche Konstellationen hierfür in Betracht kommen, erläutern wir ausführlich im Beitrag zum Fahrverbot und den Möglichkeiten, es zu vermeiden.

In besonders gelagerten Fällen – etwa bei drohenden erheblichen beruflichen Nachteilen – kann zudem ein sogenannter Härtefall relevant werden. Wann ein solcher Härtefall vorliegt und wie er rechtlich bewertet wird, haben wir gesondert im Ratgeber zum Härtefall beim Fahrverbot dargestellt.

Entscheidend ist stets die Gesamtsituation. Ein Einspruch ist kein Automatismus, sondern eine strategische Entscheidung auf Grundlage der Aktenlage.

Bußgeldbescheid erhalten? Handeln Sie nicht überstürzt.

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Lassen Sie prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Punkten.

Verjährung – kein Standardargument, aber relevant

In Verkehrssachen beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid erlassen wurde (§ 26 Abs. 3 StVG).

Diese Frist kann jedoch durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen werden, etwa durch die Anordnung der Anhörung oder durch konkrete Ermittlungsmaßnahmen der Behörde. Ob eine wirksame Unterbrechung vorliegt, ergibt sich regelmäßig nicht aus dem Bußgeldbescheid selbst, sondern erst aus der Ermittlungsakte.

Verjährung ist kein pauschales Verteidigungsargument und kein Automatismus. In bestimmten Konstellationen – etwa bei verzögerter Sachbearbeitung oder formalen Fehlern – kann sie jedoch entscheidend sein. Die rechtlichen Grundlagen und typischen Praxisfälle haben wir ausführlich im Beitrag zur Verjährung im Bußgeldverfahren dargestellt.

Messverfahren – Realität statt Mythen

Viele Betroffene gehen davon aus, dass „Blitzer häufig falsch messen“. Das ist zu pauschal.

Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen beruhen regelmäßig auf sogenannten standardisierten Messverfahren. Das bedeutet: Gerichte dürfen grundsätzlich von der Richtigkeit der Messung ausgehen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler bestehen.

Das heißt allerdings nicht, dass jede Messung unangreifbar ist. Es bedeutet lediglich, dass pauschale Zweifel nicht ausreichen. Entscheidend sind konkrete technische oder dokumentarische Mängel.

In der Praxis spielen unter anderem folgende Aspekte eine Rolle: ordnungsgemäße Eichnachweise, Schulungsnachweise der eingesetzten Messbeamten, vollständige Messprotokolle, nachvollziehbare Dokumentation des Messvorgangs, die eingesetzte Auswertesoftware sowie die Qualität des Beweisfotos.

Ob hier tatsächlich ein Ansatzpunkt besteht, lässt sich regelmäßig erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen.

Wie typische Fehlerquellen bei Blitzermessungen aussehen und wann sie rechtlich relevant werden, erläutern wir ausführlich im Beitrag zu Messfehlern bei Blitzern. Einen Überblick über häufige Messstellen und Besonderheiten in der Hauptstadt finden Sie zudem im Ratgeber zu Blitzern in Berlin. Speziell zu Geschwindigkeitsverstößen und deren rechtlichen Folgen haben wir die wichtigsten Punkte gesondert im Beitrag zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin zusammengefasst.

Fahreridentifikation – besonders bei Halteranschriften relevant

Gerade in Berlin mit Mehrpersonen-Haushalten, Firmenfahrzeugen oder Carsharing-Konstellationen stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Das Lichtbild allein entscheidet nicht automatisch alles. Entscheidend ist die Beweiswürdigung im Gesamtkontext.

Auch hier gilt: Ohne Akteneinsicht keine belastbare Einschätzung.

Bußgeldbescheid erhalten? Handeln Sie nicht überstürzt.

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Lassen Sie prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Punkten.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Ein Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einem Anhörungsbogen. Die Behörde gibt dem Betroffenen damit Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern.

Viele reagieren in diesem Stadium vorschnell – häufig in dem Wunsch, „die Sache schnell zu klären“. Aus anwaltlicher Sicht ist jedoch oft Zurückhaltung geboten. Welche Angaben sinnvoll sind und wann Schweigen die bessere Strategie sein kann, haben wir ausführlich im Beitrag zum Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erläutert.

Wird anschließend ein Bußgeldbescheid erlassen, bleibt als Rechtsmittel der Einspruch (§ 67 OWiG). Mit dem Einspruch wird das Verfahren nicht automatisch beendet, sondern zunächst erneut durch die Bußgeldstelle überprüft. In diesem sogenannten Zwischenverfahren kann es zur Einstellung kommen, wenn sich Zweifel ergeben oder Beweise nicht ausreichen.

Bleibt die Behörde bei ihrer Auffassung, wird die Sache über die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft Berlin an das zuständige Gericht abgegeben – in Berlin das Amtsgericht Tiergarten.

Dort findet eine Hauptverhandlung statt. Anders als im Strafverfahren geht es nicht um eine Straftat, sondern um die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit. Dennoch gelten klare Beweisregeln. Zeugen können gehört, Messbeamte befragt und Beweisanträge gestellt werden. Am Ende steht ein Urteil oder – je nach Verlauf – eine Einstellung des Verfahrens.

Gerade in dieser Phase zeigt sich, ob eine Verteidigungsstrategie trägt oder nicht.

Berliner Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Sowohl in Berlin als auch bundesweit haben Bußgeldverfahren ihre eigene Praxis. Beispielsweise ist in Berlin die zentrale Bußgeldstelle der Polizei Berlin zuständig. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, wird die Sache vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt.

Die Verkehrsdichte in der Hauptstadt führt zu einer entsprechend hohen Zahl von Messverfahren. Neben mobilen Kontrollen existieren zahlreiche stationäre Anlagen. Besonders häufig betroffen sind etwa die A100 – insbesondere im Bereich des Tunnels Britz –, die A111, der Tunnel Tiergarten (B96), die Leipziger Straße, die Potsdamer Straße, der Kurfürstendamm oder die Straße des 17. Juni. Auch große Verkehrsknotenpunkte wie der Theodor-Heuss-Platz oder stark frequentierte Achsen wie der Tempelhofer Damm oder die Landsberger Allee tauchen regelmäßig in Bußgeldakten auf.

Gerade im Bereich der Stadtautobahnen spielen wechselnde Tempolimits und dichtes Verkehrsaufkommen eine Rolle. In Tunnelbereichen kommt es häufig zu Geschwindigkeitsverstößen, weil Beschilderungen übersehen oder Geschwindigkeitsreduzierungen zu spät umgesetzt werden. Das allein rechtfertigt keinen Einspruch – erklärt aber, warum bestimmte Konstellationen immer wieder auftreten.

Wie groß die Dimension inzwischen ist, zeigt auch ein Bericht von rbb24 aus Januar 2026: Im Jahr 2025 wurden in Berlin rund 118,9 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen, bei deutlich gestiegenen registrierten Tempo-Verstößen. Gleichzeitig wurden knapp ein Drittel der Verfahren eingestellt – unter anderem wegen nicht ermittelbarer Fahrer oder formaler Versäumnisse. Berlin kassiert also spürbar, aber nicht jeder Vorwurf hält einer rechtlichen Überprüfung stand (vgl. rbb24, 10.01.2026).

Ein weiterer praxisrelevanter Punkt betrifft die Hauptverhandlung. In Berlin ist es regelmäßig möglich, Betroffene gemäß § 73 OWiG von der persönlichen Anwesenheitspflicht zu entbinden, wenn sie anwaltlich vertreten sind und die Fahrereigenschaft nicht streitig ist. Gerade bei reinen Rechtsfragen oder standardisierten Messverfahren wird einem solchen Antrag häufig stattgegeben. Für viele Mandanten ist das organisatorisch und beruflich von Bedeutung.

Die Verfahrenspraxis vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ist insgesamt strukturiert und stark von standardisierten Messverfahren geprägt. Pauschale Bestreitungen führen in der Regel nicht weiter. Entscheidend ist eine substantiierte Einlassung auf Grundlage der Ermittlungsakte.

Die Kenntnis der örtlichen Abläufe ersetzt keine juristische Argumentation – sie hilft jedoch bei der realistischen Einschätzung, ob ein Einspruch wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.

Punkte im Fahreignungsregister – strategisch denken

Ein einzelner Punkt wirkt auf den ersten Blick überschaubar. Wer jedoch bereits mehrere Eintragungen im Fahreignungsregister hat, sollte jede weitere Entscheidung sorgfältig prüfen lassen.

Ab acht Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wie das Punktesystem im Detail funktioniert, welche Maßnahmen bei vier oder sechs Punkten vorgesehen sind und wann ein Punkteabbau möglich ist, haben wir ausführlich im Beitrag zu Punkten in Flensburg und deren rechtlichen Folgen dargestellt.

Bußgeldbescheid erhalten? Handeln Sie nicht überstürzt.

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Lassen Sie prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Punkten.

Zwischenverfahren und gerichtliches Verfahren – was viele nicht wissen

Nach einem Einspruch prüft zunächst die Bußgeldstelle erneut.  Kommt es nicht zur Einstellung, geht die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht. Das Gericht prüft den Vorwurf eigenständig. Es ist nicht an die Einschätzung der Behörde gebunden.

In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben. Zeugen können gehört werden. Sachverständige können hinzugezogen werden.

Das Verfahren endet in der Regel mit einem Urteil oder einem Beschluss.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich in Bußgeldverfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Zu unterscheiden ist zwischen:

  • Verteidigung im Verwaltungsverfahren

  • Verteidigung im gerichtlichen Verfahren

Viele Mandanten verfügen über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die die Kosten in der Regel übernimmt. Eine pauschale Aussage zu Kosten ohne Einzelfallkenntnis ist nicht seriös und kann hier nicht im Detail erfolgen. Jedoch kann ein normales Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Wahrnehmung einer Hauptverhandlung rund 1.000,00 EUR Rechtsanwaltsgebühren verursachen. Sollten zusätzlich Gutachten eingeholt werden, kann der Betrag schnell höher ausfallen. Daher ist es hilfreich, wenn  Mandanten eine Rechtsschutzversicherung hinter sich stehen haben. 

Erste Schritte nach Erhalt des Bescheids

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, öffnen Sie den Umschlag sofort und notieren Sie das Zustellungsdatum. Bewahren Sie den Umschlag auf – maßgeblich ist der Zugang, nicht das Ausstellungsdatum. Handeln Sie jedoch nicht überstürzt. Entscheidend ist, dass vor Ablauf der Einspruchsfrist geprüft wird, ob ein Vorgehen sinnvoll ist.

Ein Bußgeldbescheid ist kein Automatismus. Er stellt die rechtliche Bewertung der Behörde dar – nicht zwangsläufig die letzte Wahrheit. Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Eine fundierte Entscheidung setzt Akteneinsicht und juristische Bewertung voraus.

Wenn Sie in Berlin einen Bußgeldbescheid erhalten haben, lassen Sie die Erfolgsaussichten rechtzeitig prüfen.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Verkehrsunfälle liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Bewertung von Haftungsfragen, der strukturierten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie der Prüfung und Abwehr unberechtigter Kürzungen durch Haftpflichtversicherer. Er vertritt Geschädigte regelmäßig außergerichtlich gegenüber Versicherungen sowie gerichtlich vor den zuständigen Zivilgerichten – in Berlin insbesondere vor dem Amtsgericht Mitte und dem Landgericht Berlin II. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die Analyse der Haftungsquote, die Abstimmung mit Sachverständigen, die Wahl der geeigneten Abrechnungsmethode und die konsequente Durchsetzung offener Schadenspositionen.

Häufige Fragen zum Verkehrsunfall

1Wer zahlt die Reparaturkosten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Reparaturkosten übernehmen. Maßgeblich ist, welcher Herstellungsaufwand zur Wiederherstellung erforderlich war.
2Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine sogenannte fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich. Dabei wird der Schaden ohne tatsächliche Reparatur reguliert, allerdings ohne Erstattung nicht angefallener Umsatzsteuer.
3Wer trägt die Anwaltskosten?
Bei voller Haftung des Unfallgegners gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Bei Mitverschulden erfolgt eine anteilige Kostentragung entsprechend der Haftungsquote.
4Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis vorlag. Eine laufende Korrespondenz mit der Versicherung hemmt die Verjährung nicht automatisch.
5Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Bei Personenschäden oder streitiger Haftung ist eine polizeiliche Aufnahme regelmäßig sinnvoll. Bei reinen Bagatellschäden ist sie nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber zur Beweissicherung beitragen.
6Habe ich Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar, können Sie entweder einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
7Was passiert, wenn die Versicherung meinen Schaden kürzt?
Kürzungen sind rechtlich nur zulässig, wenn sie dem Grundsatz des erforderlichen Herstellungsaufwands entsprechen. Pauschale Prüfberichte ersetzen keine individuelle Anspruchsprüfung.
8Was gilt bei einem Auffahrunfall?
Beim Auffahrunfall spricht zunächst ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Dieser kann jedoch unter bestimmten Umständen entkräftet werden, etwa bei plötzlichem Bremsen oder Spurwechsel.
9Muss ich ein Gutachten einholen?
Bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten regelmäßig erforderlich, um den Schaden nachvollziehbar zu beziffern. Dessen Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig, sofern die Beauftragung erforderlich war.
10Kann ich auch klagen, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Ja. Kommt eine außergerichtliche Regulierung nicht zustande, können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. In Berlin sind je nach Streitwert das Amtsgericht Mitte oder das Landgericht Berlin II zuständig.

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