Ihnen droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot muss nicht immer sein. Durch geschicktes Handeln kann ein Fahrverbot umgangen werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann das Fahrverbot auch zeitlich hinausgezögert werden. Hier erhalten Sie Tipps vom Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Fahrverbot ist die wohl am meisten gefürchtete Sanktion von deutschen Autofahrern. Das Verbot, Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art im Straßenverkehr zu führen, kann die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung festsetzen. Das Fahrverbot ist im Gegensatz zur Fahrerlaubnisentziehung jedoch zeitlich begrenzt und kann eine Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten haben. Trotz Begrenzung ergeben sich durch den Verlust des „Lappens“ große organisatorische Schwierigkeiten im Leben unserer Mandanten. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie gegen ein drohendes Fahrverbot machen können, worauf Sie achten sollten und wie Sie die Abgabe des Führerscheins geschickt beeinflussen können. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Was bedeutet Fahrverbot?
Viele Autofahrer verwechseln das Fahrverbot mit der Entziehung der der Fahrerlaubnis. Hier handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Dinge. Das Fahrverbot droht in der Regel nach der Begehung von Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder bspw. Rotlichtverstößen. Das Verbot stellt eine zeitlich befristete Untersagung dar, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Hierbei spricht der Anwalt für Verkehrsrecht vom sog. Fahrverbot! Die Fahrerlaubnis gestattet Ihnen lediglich das Fahren eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr. Der Führerschein fungiert als Nachweis über die Fahrerlaubnis. Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt hingegen zu einem vollständigen Verlust der Fahrerlaubnis
Was passiert beim Fahrverbot mit meiner Fahrerlaubnis?
Nichts! Trotz des verhängten Fahrverbotes bleiben Sie im Besitz der Fahrerlaubnis. Es kommt zu keiner Entziehung der Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot haben Sie Ihren Führerschein lediglich für die angeordnete Dauer in amtliche Verwahrung zu geben. Danach können Sie Ihren Führerschein wieder abholen und unbesorgt Auto fahren.
Wie lange kann ein Fahrverbot angeordnet werden?
Die maximale Dauer für ein Fahrverbot ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und beträgt in Deutschland 3 Monate. Das Verbot kann von der Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung treffen.
Ab wann gilt das Fahrverbot?
Bei vielen Mandanten herrscht Verwirrung, wenn in einem Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot gedroht wird. Machen Sie sich zunächst einmal keine Sorgen. Hierbei handelt es sich noch nicht um das endgültige Verbot ein Fahrzeug zu führen. Das Fahrverbot wird erst mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig, bis eine endgültige Entscheidung über den Bescheid ergeht.
Während des Fahrverbots wird Ihr Führerschein amtlich verwahrt.
Kostenfreier Erstkontakt
ortsunabhängug
unverbindlicher Kontakt
Ein Fahrverbot kann auch im Strafbefehl angeordnet werden!
Das Fahrverbot darf auch als Rechtsfolge in einem Strafbefehl festgesetzt werden. Hierbei haben Sie zu beachten, dass auch beim Fahrverbot im Strafbefehl die Rechtskraft entscheidet, wann Sie keinen Gebrauch mehr von Ihrem Führerschein machen dürfen. Daher achten Sie bitte darauf, dass Sie rechtzeitig gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Sofern das Fahrverbot im Rahmen einer mündlichen Hauptverhandlung angeordnet wurde, muss innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.
Sollte gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden?
Sinnvoll ist es zunächst gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Hier ist ein Einspruch einzulegen und eine Akteneinsicht zu beantragen. Gerne übernimmt dies für Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht. Sämtliche Messungen im Straßenverkehr sind hoch technische Verfahren, bei denen Fehler gemacht werden können. Im Rahmen der Akteneinsicht können diese aufgedeckt werden. Wurden hier Fehler gemacht, wirken sich diese zu Ihren Gunsten aus und können somit zu einem Wegfall des Fahrverbotes führen. Daher ist zu empfehlen, immer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.
Was tun beim Fahrverbot im Strafbefehl?
Wurde ein Fahrverbot im Strafbefehl angeordnet, müssen Sie aktiv werden. Gegen den Strafbefehl ist erst einmal Einspruch einzulegen. Dieser ist nur zwei Wochen lang möglich. Diese Frist sollten Sie nicht verpassen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei Ihrer verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheit. Nachdem fristgerecht Einspruch eingelegt wurde, wird durch den Richter ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Im Rahmen der Hauptverhandlung kann durch eine geschickte Verhandlung mit dem Richter erreicht werden, dass vom Fahrverbot abgesehen wird. Hierzu sind meist Unterlagen etc. nötig, die belegen, dass ein Fahrverbot für Sie eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Als Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht beraten wir Sie gerne hierzu ausführlich.
Kann man das Fahrverbot hinausschieben? Die Verzögerungstaktik!
Grundsätzlich ist nach rechtskräftiger Entscheidung zum Fahrverbot der Führerschein innerhalb von 4 Monaten in amtliche Verwahrung zu geben. Erst danach beginnt das Fahrverbot. Hier kann es Sinn machen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl einzulegen, um schlichtweg Zeit zu gewinnen. Ebenfalls kann es hier Sinn machen, dem zuständigen Richter klar und deutlich zu kommunizieren, was das Ziel des Einspruchs sein soll.
Ab wann darf ich wieder Auto fahren?
Nach Ablauf des Fahrverbotes haben Sie das Recht, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Dies ist für gewöhnlich – je nach Dauer des Fahrverbotes – der Tag, der durch seine Zahl dem Anfangstag des Fahrverbotes entspricht.
Wenn Sie mit einer verkehrsrechtlichen Herausforderung konfrontiert sind, ist die Aydin.law Rechtsanwaltskanzlei Ihr idealer Partner. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung, bei der wir Ihre Situation sorgfältig analysieren und Ihnen erste Schritte aufzeigen. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht eine effiziente und ortsunabhängige Beratung, sodass Sie unabhängig von Ihrem Standort auf unsere Expertise zugreifen können. Mit unserer spezialisierten Erfahrung im Verkehrsrecht setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Fachkompetenz zu profitieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr verkehrsrechtliches Anliegen zu erhalten.
In Fällen von Bußgeldbescheiden wegen überhöhter Geschwindigkeit ist es oft ratsam, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Nicht selten finden sich in der Beweisführung oder im Verfahren Fehler, die eine erfolgreiche Anfechtung des Bescheids ermöglichen. Dies kann von Unstimmigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung bis hin zu formellen Fehlern im Bußgeldverfahren reichen.