Sie haben eine PKV Beitragserhöhung erhalten?


Fordern Sie unwirksame Prämienanpassungen der letzten Jahre zurück! Ein neues BGH-Urteil macht dies möglich.

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für Versicherungsrecht


Sowohl Selbstständige als auch Angestellte, die privat krankenversichert sind, wissen, dass die Private Krankenversicherung (PKV) durch regelmäßige Beitragserhöhungen sehr teuer werden kann. Dank eines neuen Urteils des BGH vom Dezember 2020 können Privatversicherte unrechtmäßig erhöhte Krankenversicherungsbeiträge zurückfordern. Nutzen auch Sie diese Gelegenheit und lassen Ihre Ansprüche durch unsere Kanzlei kostenfrei prüfen. Sollten Ihre Beitragserhöhungen fehlerhaft sein, fordern wir die zu viel gezahlten Beiträge von der Privaten Krankenversicherung zurück.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Kanzleigründer


"Der BGH hat höchstrichterlich entschieden, dass Prämienanpassungen der Versicherer formell fehlerhaft sein können. Verschenken Sie also kein Geld und fordern Sie die Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen von Ihrer Privaten Krankenversicherung. Wir prüfen Ihre Beitragserhöhung und holen Ihr zu viel gezahltes Geld zurück. "

PKV Beitragserhöhungen zurückfordern!

Haben auch Sie zu viel gezahlt? Wir prüfen Ihre Prämienanpassung - kostenfrei!

Warum kann ich Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung zurückfordern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) macht es möglich – und zwar mit zwei Entscheidungen vom gleichen Tag. Am 16.12.2020 hat der BGH umstrittene Fragen zu den inhaltlichen Anforderungen an die Begründung von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Mit den Urteilen zu den Aktenzeichen IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 steht fortan fest, dass Private Krankenversicherungen Ihren Versicherungsnehmern die Rechnungsgrundlage für die Beitragserhöhung mitteilen müssen.

Geklagt hatten zwei bei der Axa Versicherung Privatversicherte. Sie wehrten sich erfolgreich gegen unzulässige Beitragserhöhungen. Die Axa wurde höchstrichterlich zur Rückzahlung von Beitragsprämien verurteilt. Dieses Urteil hat eine Strahlungswirkung auf die gesamte Branche der Privaten Krankenversicherungen. Gestützt auf die Rechtsprechung des BGH können auch Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen gegen Ihre Versicherung vorgehen und Rückzahlung überbezahlter Prämien verlangen.

Warum sind Beitragserhöhungen unwirksam?

Nach § 203 Abs. 5 VVG muss Ihnen die Krankenversicherung die für eine Beitragserhöhung maßgeblichen Gründe mitteilen. Seit langer Zeit war jedoch umstritten, was unter „maßgebliche Gründe“ zu verstehen ist. Der BGH hat sich mit seiner Rechtsprechung dahingehend festgelegt, dass die Mitteilung der „maßgeblichen Gründe“ die Angabe der Rechnungsgrundlage erfordere. Sofern das Ihnen zugestellte Begründungsschreiben nicht den Mindestanforderungen der Mitteilung maßgeblicher Gründe für die Erhöhung genügt, ist die Beitragserhöhung formell unwirksam.

Somit müssen Private Krankenversicherungen in der Mitteilung zur Begründung der Prämienanpassung die Rechnungsgrundlage nennen, deren Veränderung die Erhöhung der Beiträge ausgelöst habe. Pauschale Formulierungen genügen dieser Anforderung nicht. Bei der Mitteilungspflicht nach § 203 Abs. 5 VVG handelt es sich also um eine gesetzliche Voraussetzung für das Wirksamwerden der Prämienerhöhung. In vielen Fällen ist die Mitteilung nicht korrekt erfolgt, sodass davon auszugehen ist, dass Millionen Beitragserhöhungen der letzten Jahre einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten können.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Tipp vom Rechtsanwalt Faruk Aydin:

"Sie sollten hellhörig werden, wenn Ihnen Ihre Private Krankenversicherung in der letzten Zeit ein Schreiben mit einer nachträglichen Begründung zur Beitragserhöhung der letzten Jahre zukommen lassen hat. Hier kann vermutet werden, dass in der Vergangenheit bei der Prämienanpassung Fehler gemacht wurden. Mit der nachträglichen Begründung können Versicherer die unzureichende Begründung der Vergangenheit heilen. Die Heilung wirkt jedoch nicht rückwirkend. Sie können also dennoch Rückzahlungsansprüche geltend machen. Im Zweifel fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen. "

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Was genau ist unter Rechnungsgrundlage zu verstehen?

Prämien der Krankenversicherung werden auf versicherungsmathematischer Grundlage unter Zugrundelegung von Wahrscheinlichkeitstafeln und anderen einschlägigen statistischen Daten berechnet. Die Rechnungsgrundlage dieser Methoden bilden beispielsweise:

Invaliditäts- und Krankheitsgefahr
Sterbewahrscheinlichkeit
Sicherheitszuschlag
Erreichen festgelegter Schwellenwerte
Stornowahrscheinlichkeit
Krankheitsdauern
Anzahl an Krankenhaus- und Pflegetage
Berücksichtigung von Sicherheits- und sonstigen Zuschlägen sowie eines Rechnungszinses
Tipp vom Rechtsanwalt Faruk Aydin:

"Der Rechnungszins kann für sich genommen nicht allein als Auslöser von Prämienanpassungen berücksichtigt werden. Die Veränderung dieser Rechnungsgrundlage beruht im großen Teil auf Unternehmensentscheidung, die nicht zu Ihren Lasten wirken dürfen!"

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Wann verjähren meine Ansprüche auf Rückzahlung der Prämienerhöhung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt laut Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist oder der Gläubiger (in diesem Fall Sie) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Dies vorausgeschickt ist davon auszugehen, dass Beitragserhöhungen des aktuellen und der vergangenen drei Kalenderjahre nicht verjährt sind. Ob die weiter in der Vergangenheit liegenden Prämienanpassungen als verjährt einzustufen sind, ist gerichtlich nicht abschließend geklärt.

Wie werden die Prämienanpassungen in der Privaten Krankenversicherung berechnet?

Das Krankenversicherungsunternehmen hat für jeden kalkulierten Tarif mindestens jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Sofern der Vergleich eine Abweichung von mehr als 10 % (oder eines geringeren %-Satzes laut Allgemeine Versicherungsbedingungen) zum Ergebnis hat, hat in der Regel einen Prämienanpassung zu erfolgen. Über diese Beitragserhöhung werden Sie dann natürlich informiert. Genau hier werden durch die Versicherer Fehler gemacht, die zur Unwirksamkeit der Prämienanpassung führen können. Laut BGH muss Ihnen die Private Krankenversicherung die Rechnungsgrundlage für die Erhöhung mitteilen. Nebulöse und pauschalisierende Formulierungen genügen der Begründungspflicht nicht.

Woraus ergibt sich die Begründungspflicht bei Prämienerhöhung?

Private Krankenversicherungen haben generell die Möglichkeit, nachträglicher Prämien-, Bedingungs- und Tarifanpassung, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Krankenversicherung langfristig angelegt ist. Es versteht sich von selbst, dass diese Anpassungen rechtlich geregelt sind und einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung durch die Zivilgerichte unterliegen.

Grundsätzlich setzt die Prämienerhöhung jedoch keine Einigung mit der/dem Versicherungsnehmer*in voraus. Die Krankenversicherung kann daher die Beitragsprämien einseitig anpassen. Nach § 203 Abs. 5 VVG wird„die Neufestsetzung der Prämie (…) zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung (…) der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

Hieraus folgt für die Krankenversicherung eine Begründungspflicht, über die nun der BGH zu Gunsten der Privatversicherten entschieden hat. Daher sind Ihnen die maßgeblichen Gründe für die Beitragsänderung mitzuteilen.

Welche privaten Krankenversicherungen sind betroffen?

Von der unzureichenden Begründung der Prämienanpassung kann jede private Krankenversicherung in Deutschland betroffen sein. Daher kann es sich für Sie lohnen, uns Ihre Unterlagen zukommen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Prüfung der Beitragserhöhung. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht über die Privaten Krankenversicherungen in Deutschland erstellt.

PKV Beitragserhöhungen zurückfordern!

Haben auch Sie zu viel gezahlt? Wir prüfen Ihre Prämienanpassung - kostenfrei!

Wie funktioniert die Rückzahlung von Beitragserhöhungen?

Zunächst kontaktieren Sie uns unverbindlich über unser Kontaktformular und senden uns zur Überprüfung Ihrer Ansprüche wichtige Unterlagen mit. Wichtig sind beispielsweise das Anschreiben, der Nachtrag zum Versicherungsschein und Informationen zur Beitragsanpassung. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden Ihre Unterlagen anwaltlich geprüft. Wenn wir feststellen, dass Sie einen Anspruch auf Rückzahlung überbezahlter Beiträge haben kontaktieren wir Sie und besprechen den weiteren Verlauf. Erst wenn Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, kontaktieren wir Ihre private Krankenversicherung und fordern die Rückzahlung der unwirksamen Beitragserhöhungen. Wenn nötig ziehen wir für Sie vor Gericht.

Wie viel Geld kann ich zurückfordern?

Die Höhe Ihres Anspruchs hängt von der Höhe der Beitragserhöhungen ab. Ausgehend von einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren können beispielsweise unwirksame Beitragserhöhungen aus dem Jahr 2018 bis zum Ende des Jahres 2021 geltend gemacht werden. Meist ergeben sich hier Ansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro. Wie viel letzten Endes Ihnen zustehen würde, berechnen wir für Sie.
 

Unwirksame Beitragserhöhungen zurückfordern!

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Strafverteidiger Faruk Aydin

Rechtsanwalt Faruk Aydin

"In der Branche wird von Millionen Betroffenen ausgegangen. Diese Zahlen könnten durchaus korrekt sein, wenn man betrachtet, dass die Privaten Krankenversicherungen (PKV) einen Bestand von knapp 9 Millionen Vollversicherten haben. Gerne prüfen wir Ihre Prämienanpassungen der letzten Jahre. In jedem Fall sind Ihre Ansprüche für das laufende und die drei vergangenen Jahre noch nicht verjährt. Ob darüber hinaus für weitere Jahre ein Anspruch auf Rückzahlung besteht, ist noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenfreie Prüfung Ihrer Unterlagen. Wir freuen uns auf Sie. "


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