Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen einen Rechtsanwalt?


Unsere Kanzlei für Schadensregulierung hilft Ihnen!

kostenfreie Erstberatung
unverbindlicher Kontakt
ortsunabhängige Prüfung

 

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen einen Rechtsanwalt?


Unsere Kanzlei für Schadensregulierung hilft Ihnen!

kostenfreie Erstberatung
unverbindlicher Kontakt
ortsunabhängige Prüfung

 
Wir sind...
Ihre Anwaltskanzlei
für Verkehrsunfälle


Statistisch gesehen kommt es nicht häufig vor, dass Autofahrer*innen in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. 2019 registrierte die Berliner Polizeiknapp 150.000 Verkehrsunfälle. Im Corona-Jahr 2020 waren es hingegen gut 125.000 Unfälle, die durch die Polizei aufgenommen wurden. Sobald Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Denn der Anwalt kennt die Tricks der Versicherungen und ihre Bemühungen den Schadensersatz zu kürzen. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht holt Ihnen den Schadensersatz, der Ihnen zusteht! Kontaktieren Sie uns hierfür unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer




"Nach einem Verkehrsunfall kann es für meine Mandanten nicht schnell genug gehen, wenn es um die Schadensregulierung geht. Leider lassen sich Versicherungen häufig viel Zeit bei der Zahlung von Geldern. Nicht selten werden unberechtigte Kürzungen des Unfallgutachtens vorgenommen. Ich helfe Ihnen dabei, dass Sie Ihren kompletten Anspruch durchsetzen! "

Wir regulieren Ihren Unfallschaden

Verschenken Sie keine Zeit beim Schadensersatz!

Warum sollte ich einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Schadensregulierung beauftragen?

Die Rechtsprechung bei der Schadensregulierung ist in den vergangenen Jahren zunehmend unübersichtlicher geworden. Häufig erleben meine Mandanten, dass sich Versicherungen auf vermeintliche Rechtsprechung berufen, die zu Lasten meiner Mandanten gehen. Im Zuge dieser Vorgehensweise kommt es meist zu immensen Kürzungen der geltend gemachten Schadensersatzansprüche. Damit Ihnen keine Kürzungen des Unfallgutachtens passieren und Sie schneller an Ihren Schadensersatz und somit wieder ein repartiertes Auto gelangen, sollten Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht mit der Schadensregulierung Ihres Kfz beauftragen.

Wer zahlt die Anwaltskosten nach einem Autounfall?

Sofern Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten für die Schadensregulierung. Daher bemühen sich viele Versicherungen nach einem Verkehrsunfall darum, sich mit Ihnen gut zu stellen. Sie wollen vermeiden, dass Sie Ihr Recht auf einen Anwalt wahrnehmen.

Sofern Sie eine Schuld am Unfall trifft, wären die Anwaltskosten im Verschuldensanteil von Ihnen zu tragen. Dennoch kann je nach Fall zur Beauftragung eines Anwalts geraten werden. Nur so können Sie sicher sein, optimal vertreten zu sein. Vor allem leitet der Anwalt Sie an und zeigt Ihnen auf, wie Sie sich nach einem Unfall am besten verhalten sollten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist zu klären, ob diese für Ihre Anwaltskosten aufkommt. Fragen Sie uns hierzu einfach.

Kann ich der gegnerischen Versicherung vertrauen?

Wir raten unseren Mandanten immer zur Vorsicht. Gegnerische Versicherungen stehen nicht auf Ihrer Seite. Es handelt sich um den Versicherer des Unfallverursachers. Daher sollte Sie hellhörig werden, wenn Sie nach einem Unfall von der Versicherung ein freundliches Schreiben erhalten. Meist heißt es darin, dass sich bemüht wird, den Unfall in Ihrem Sinne zu regulieren, sodass Ihnen keinerlei Nachteile entstehen. Regelmäßig kommt es sogar vor, dass die gegnerische Versicherung vorgibt, dass Sie sich keinen Anwalt für Verkehrsrecht für die Schadensregulierung nehmen dürfen. Dies ist rechtlich nicht korrekt. Lassen Sie sich also nicht von falschen Informationen beirren und werden Sie stutzig, wenn die Versicherung versucht, Ihnen etwas auszureden.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
Tipp vom Rechtsanwalt
Faruk Aydin
"Sie haben das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Laut Rechtsprechung wiegt jeder Verkehrsunfall schwer, sodass Betroffenen einen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragen dürfen. "

Was steht mir nach einem Verkehrsunfall zu?

Was Ihnen nach einem Verkehrsunfall zusteht, ist im Grunde der Schadensersatz für sämtliche Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Rechtlich sind Sie so zu stellen, als wäre der Unfall nicht vorgefallen. Unter Umständen können Sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Wie hoch dieser ausfällt, hängt stets vom Einzelfall und der Schwere der Verletzungen ab. Zu den gängigsten Positionen nach einem Verkehrsunfall zählen vor allem:

Reparaturkosten
Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
Kosten für ein Ersatzfahrzeug
Abschleppkosten
Kosten für die Beauftragung eines Gutachters
Rechtsanwaltskosten

Wenn es um die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Kosten für die Verletzung von Personen geht, kommen insbesondere:

Heilungskosten
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Beerdigungskosten
in Betracht.
 

Wir regulieren Ihren Unfallschaden

Verschenken Sie keine Zeit beim Schadensersatz!
Ehrliche Einschätzung Ihres Falles
Ortsunabhängig und 100% online möglich
Unverbindliche und kostenfreie Erstberatung

Jetzt kontaktieren
Strafverteidiger Faruk Aydin

Rechtsanwalt Faruk Aydin

"Als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich täglich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen zu tun. Ich kenne die "Tricks" der Versicherungen, wenn Geschädigte nicht anwaltlich vertreten sind. Sobald Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen, verleihen Sie dem Verfahren Fortgang. Wenn sich die Versicherung dennoch querstellt, empfehle ich meinen Mandanten, ihre berechtigten Ansprüche klageweise geltend zu machen."


    Warum Sie uns kontaktieren sollten?

    Fachkundige anwaltliche Beratung

    Kostenfreie Erstberatung durch Rechtsanwalt

    Unverbindlich und ortsunabhängig

    Rückruf innerhalb von 2 Stunden*

    Auf Wunsch: online und ohne Kanzleitermin möglich


    *Sofern Ihre Anfrage innerhalb unserer gängigen Öffnungszeiten eingeht und ausreichend Zeit für eine Erstberatung vor Schließung unseres Büros verbleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt der Rückruf und die Erstberatung erst am folgenden Werktag.