Kosten eines Anwalts im Strafrecht
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und möchten wissen, wie hoch die Kosten eines Strafverteidigers sind? Wir klären Sie auf!
Häufig trauen sich Beschuldigte eines Strafverfahrens nicht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Sie befürchten, dass die Kosten eines Anwalts für Strafrecht zu hoch ausfallen werden. Natürlich kostet eine gute Strafverteidigung Geld, da der Anwalt viel Zeit in den Fall seines Mandanten investiert. Denn eine gute Strafverteidigung erfordert ein akribisches Aktenstudium, welches sehr zeitintensiv ist. Dennoch sind diese Sorgen in nahezu allen Fällen unberechtigt. Die Mandanten haben meist ein falsches Bild vom Honorar eines Anwalts. Wir zeigen Ihnen, dass die Kosten eines Strafverteidigers nicht mal so hoch sind, wie Sie vielleicht meinen. Unsere Kanzlei für Strafrecht steht Ihnen bei Ihrem Strafverfahren jederzeit zur Seite. Hierbei bieten wir Ihnen stets eine volle Kostentransparenz.
Inhaltsverzeichnis
- Grundsätzliches zum Honorar eines Anwalts für Strafrecht
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Honorarvereinbarung (auch Vergütungsvereinbarung)
- Lohnt es sich einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren?
- Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten meines Anwalts?
- Kosten des Anwalts bei einem Freispruch
- Bei uns erhalten Sie Kostentransparenz
Grundsätzliches zum Honorar eines Anwalts für Strafrecht
Grundsätzlich kann zunächst festgehalten werden, dass die Kosten des Anwalts maßgeblich vom Umfang und der Schwierigkeit eines Falles abhängt. Die tatsächlichen Kosten können dann nach verschiedenen Modellen berechnet werden. Gerne klären wir Sie auf und finden immer eine gute Lösung, die Sie zufriedenstellt.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Kosten eines Anwalts können sich zum einen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richten. In der Anlage 1/ Teil 4 sind die Gebühren eines Strafverteidigers geregelt. Hierbei handelt es sich um Rahmengebühren, die von einer Mindestgebühr über eine Mittelgebühr bis hin zur Höchstgebühr reichen. In der Praxis wird in der Regel mindestens die Mittelgebühr angesetzt. Laien - aber auch mal Profis - können die gesetzlichen Gebühren nur schwer nachvollziehen. Es existieren Grundgebühren, Verfahrensgebühren, Terminsgebühren, Rechtsmittelgebühren, Aufschläge und so weiter. Welche Kosten in welcher Höhe anfallen werden, kann im Vorfeld immer schwer gesagt werden. Vorerst kann vom Anwalt nur eine Prognose gemacht werden.
Honorarvereinbarung (auch Vergütungsvereinbarung)
Üblich im Strafrecht ist die Vergütungsvereinbarung. Neben den gesetzlichen Gebühren kann mit dem Anwalt für Strafrecht eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Diese kann in der Form einer Pauschalvergütung oder Zeitvergütung gestaltet werden. In der Regel wird jedoch eine Pauschalvergütung vereinbart. In einer solchen Vereinbarung wird Summe X für die Arbeit des Anwalts festgelegt. So erhalten Mandanten immer eine transparente Vereinbarung über die Kosten des Anwalts. Die Höhe der Honorarvereinbarung kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten sicher berechnet werden. Vorher wird in der Regel nur ein Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten in Rechnung gestellt. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann dann der Anwalt den Umfang der Verteidigung abschätzen und Ihnen ein verbindliches Honorar mitteilen. Der Vorschuss wird dann auf das Pauschalhonorar angerechnet.
Lohnt es sich einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren?
In jedem Fall lohnt es sich einen Anwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Sie sollten immer aktiv Ihre Freiheit verteidigen. Hierzu gehört es auch, einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Sie werden von der fachlichen Beratung profitieren. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Ihren Fall und beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Gemeinsam suchen wir nach Schwachstellen in der Ermittlung. Denn eine Sache müssen Sie sich vor Augen führen: Im Strafverfahren sollten Sie sich niemals zur Sache äußern – zumindest nicht ohne vorherige Akteneinsicht. Daher fußt der Vorwurf der Ermittlungsbehörden in der Regel allein auf den Angaben der Zeugen. Diese sind in vielen Fällen jedoch selbst die Geschädigten und stellen die Dinge nicht objektiv dar. Genau hier ist dann anzusetzen. Ziel einer Strafverteidigung sollte es immer sein, bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Sollte dies nicht realistisch sein, sind weitere Strategien mit Ihnen zu erörtern.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten meines Anwalts?
Viele Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings sind diese in nahezu allen Fällen auf zivilrechtliche Streitigkeiten begrenzt, sodass die Versicherung die Kosten eines Strafverfahrens nicht deckt. Sofern Ihre Versicherung auch bei strafrechtlichen Vorwürfen greift, ist eine Deckungszusagen bei dem Versicherungsunternehmen einzuholen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne. In jedem Fall müssen Sie jedoch bedenken, dass der Versicherungsschutz nachträglich wegfällt, wenn es zu einer Vorsatzverurteilung kommt. Denn Versicherungen mit dem sogenannten erweiterten Strafrechtschutz greifen in der Regel nur bei Freisprüchen, Einstellungen oder der fahrlässigen Begehungsform.
Kosten des Anwalts bei einem Freispruch
Freisprüche im Strafverfahren sind keine Seltenheit. Zum einen sind die Vorwürfe endgültig vom Tisch und zum anderen kommt es zu einer Erstattung der Kosten der Strafverteidigung durch die Staatskasse. Diese erstattet dem Angeklagten die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Nicht erstattet wird ein darüberhinausgehendes vereinbartes Honorar. Nicht verwechseln: zu einer Kostenerstattung kommt es nur bei Freisprüchen im Rahmen einer Hauptverhandlung. Sofern eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft erreicht werden konnte, werden die Anwaltskosten nicht von der Staatskasse übernommen.
Bei uns erhalten Sie Kostentransparenz
Rufen Sie uns noch heute für ein kostenfreies und unverbindliches telefonisches Erstgespräch an. Gerne können wir bereits hier auf Ihren Fall eingehen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Denn eine effektive Strafverteidigung kann nicht früh genug beginnen. Mit unserer Kanzlei für Strafrecht in Berlin stehen wir Ihnen nicht nur in Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Wir verteidigen unsere Mandanten bundesweit. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
Kontaktieren Sie uns
Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie werden unser Mandant