Anwalt für Körperverletzung? Unsere Kanzlei verteidigt Sie!

Wenn der Vorwurf Körperverletzung nach § 223 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Der Vorwurf der Körperverletzung ist vielseitig und kann von leichten Verletzungen bis hin zu schweren körperlichen Schäden reichen. In Deutschland ist dieser Tatbestand nicht nur häufig, sondern auch komplex, da er verschiedene Handlungen und Umstände umfasst. Die Verteidigung gegen solche Vorwürfe erfordert daher eine differenzierte Herangehensweise. Mögliche Verteidigungsstrategien können unter anderem Notwehr, Einwilligung des vermeintlichen Opfers oder die Bestreitung der Tatvorwürfe beinhalten. Jede Strategie muss sorgfältig auf den Einzelfall abgestimmt werden, um die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten optimal zu nutzen. Unsere Kanzlei für Strafrecht in Berlin verfügt über die erforderliche Expertise, um Sie durch diesen komplexen Vorwurf zu navigieren und eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.

Was ist unter einer Körperverletzung zu verstehen?

Alle Körperverletzungsdelikte eint der Grundtatbestand: die eigentliche Körperverletzung, die in § 223 StGB festgehalten ist. Hiernach macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Der Gesetzgeber schützt also die körperliche Unversehrtheit der Menschen. Für die Verwirklichung des Grundtatbestandes bedarf es jedoch nicht viel. Es reichen bereits leichte Schläge oder Tritte (ohne „schweres Schuhwerk“), die das körperliche Wohlbefinden des Opfers zu seinem Nachteil beeinflussen.

Welche Formen der Körperverletzung gibt es?

Zunächst ist zu erwähnen, dass die Körperverletzung sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden kann. Darüber hinaus unterscheidet man in der Strafverteidigung zwischen der einfachen Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Überblick:


"Einfache" Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
Schwere Körperverletzung
Körperverletzung mit Todesfolge

Wie unterscheiden sich die Formen der Körperverletzung?

Wenn nun bei der Körperverletzung beispielsweise Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge genutzt wurden, kann eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) vorliegen. Hatte die Körperverletzung zur Folge, dass beispielsweise das Opfer das Sehvermögen auf einem Auge oder ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann, liegen wir im Bereich der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB). Führte die Körperverletzung sogar zum Tode des Opfers, heißt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft regelmäßig: Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

Welche Strafen drohen mir bei Körperverletzungsdelikten?

Die Strafandrohungen für Körperverletzungsdelikte sind allgemein als hoch zu bezeichnen. Die sogenannte einfache Körperverletzung ist ein Vergehen. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. In minder schweren Fällen wird sie mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Besonders hart kann die Strafe bei der schweren Körperverletzung ausfallen. Aufgrund der weitreichenden Folgen für Opfer wird hier vom Gesetzgeber ein besonders großer Strafrahmen angelegt. Hiernach reichen die Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren! Noch härter kann die Strafe bei der Körperverletzung mit Todesfolge ausfallen. Hier nennt der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch lediglich eine Mindeststrafe von 3 Jahren. Nach oben sind also keine Grenzen gesetzt. In minder schweren Fällen kann jedoch auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf Körperverletzung!

Wir erstellen Ihre Verteidigungsstrategie!

Kann mir ein Anwalt für Körperverletzung helfen?

Im Strafverfahren muss Ihnen durch die Ermittlungsbehörden der Nachweis erbracht werden, die vorgeworfene Körperverletzung begangen zu haben. Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht kann ich Ihnen sagen, dass häufig zwischen Tattag und Gerichtsverhandlung viele Monate liegen können. Entsprechend schwindet auch die Erinnerung von Zeugen. Häufig kann beispielsweise nicht mehr der Nachweis erbracht werden, dass eine gefährliche Körperverletzung vorlag, weil die Zeugen sich nicht mehr genau erinnern können. Daher raten wir Ihnen, von Ihrem Schweigerecht gebrauch zu machen. Ob und wie eine Einlassung erfolgen sollte, kann nach einer umfangreichen Akteneinsicht durch unsere Kanzlei für Strafrecht erfolgen.

Erst nach Akteneinsicht kann beurteilt werden, wie die Beweislage der Ermittlungsbehörden aussieht. Ziel ist es immer auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Nur so kann eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.

Wie kann die Strafverteidigung bei Körperverletzung aussehen?

Je nach Beweislage ist durch den Anwalt für Strafrecht ein realistisches Ziel für den Ausgang der Verhandlung zu bestimmen. Sofern davon auszugehen ist, dass der Mandant unschuldig ist, ist eine offensive Taktik notwendig. Zeugen sind intensiv zu befragen. Das Ziel sollte sein, dass die Zeugen, die Sie zu Unrecht belasten, sich in Widersprüche verstricken.

Manchmal kann es sein, dass die Beweislage erdrückend ist. Dann kann es Sinn machen, in Absprache mit dem Mandanten, die Taktik der Strafmaßverteidigung zu verfolgen. Ziel ist es hier durch kooperatives Verhalten eine möglichst geringe Strafe auszuhandeln. Das Gericht wird im Rahmen der Strafzumessung Ihr Nachtatverhalten berücksichtigen müssen. Hier zählt insbesondere die Reue, die von Tätern ausgeht. Ebenso kann ein Täter-Opfer-Ausgleich ein hervorragendes Mittel sein, die Strafzumessung zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Wir übernehmen gerne Ihre Strafverteidigung in Berlin und bundesweit

Bitte merken Sie sich: Es ist Ihr gutes Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Dies darf Ihnen niemals zum Nachteil gereicht werden. Gerne verteidigen wir Sie und erarbeiten mit Ihnen zusammen eine zu 100% auf Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie. Unsere Kanzlei hat ihren Schwerpunkt auf das Strafrecht gesetzt. Bei uns stehen Sie im Vordergrund.

Pflichtverteidiger für Körperverletzung in Berlin und bundesweit – geht das?

In vielen Fällen der Körperverletzung kann ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Die schwere Körperverletzung stellt ein solches Verbrechen dar, weil die Strafandrohung nicht unter einem Jahr liegt. Ebenso wird in der Regel davon ausgegangen, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, wenn eine Strafe von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. In solchen Fällen haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet. Sie haben jedoch das Recht, diesen Verteidiger frei zu wählen. Warten Sie also nicht darauf, dass das Gericht Ihnen irgendeinen Verteidiger beiordnet. Gerne können Sie sich hierfür bei uns melden. Unsere Kanzlei für Strafrecht wird sie verteidigen.

Tipp: Im Falle einer Beiordnung als Pflichtverteidiger bei Körperverletzung übernimmt zunächst die Staatskasse bzw. die Landesjustizkasse die Kosten der Verteidigung.
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