Strafverteidiger für Sexualstrafrecht aus Berlin

Sie sind Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren und suchen einen Strafverteidiger in Berlin? Wir verteidigen Sie mit 100% Einsatz!

Als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin wissen wir, dass die Vorwürfe im Sexualstrafrecht weitreichende Folgen für Beschuldigte haben können. Das Sexualstrafrecht ist geprägt von sensiblen Informationen, die nach Diskretion verlangen. Schnell können haltlose Beschuldigungen zur totalen sozialen Ausgrenzung eines Beschuldigten führen. Und schneller als man glauben mag, kann der Ruf eines Beschuldigten irreparabel verloren sein. Sofern Sie Beschuldigter in einem Sexualverfahren sind, sollten Sie sich durch einen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht verteidigen lassen. Unsere Kanzlei hat ihren Schwerpunkt auf das Strafrecht gesetzt. Wir sind für Sie in Berlin und bundesweit tätig.

Welche Vorwürfe umfasst das Sexualstrafrecht?

Die Vorwürfe im Sexualstrafrecht können ebenso vielseitig sein wie ihre Verteidigung durch einen Rechtsanwalt. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ in den §§ 174 – 184k StGB. Umfasst sind hier unter anderem Vergewaltigungen, Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Zuhälterei. Im Detail:

Fälle sexuellen Missbrauchs von u.a. Schutzbefohlenen und Kindern
Sexuelle Übergriffe
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Ausbeutung von Prostituierten
Zuhälterei
Exhibitionistische Handlungen
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Verbreitung pornografischer Inhalte
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte
Verbreitung kinderpornographischer oder jugendpornographischer Inhalte
Ausübung verbotener Prostitution
Sexuelle Belästigung
Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

Wir verteidigen Sie im Sexualstrafrecht!

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Welche Strafe droht mir bei Sexualdelikten?

Die Strafhöhe Sexualdelikten ist grundsätzlich als hoch einzustufen. Beispielsweise drohen Beschuldigten in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 StGB) Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Sexuelle Belästigung (§ 184 i StGB) wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Diese Strafandrohungen stellen jedoch nur einen Strafrahmen dar. Wie hoch eine Strafe letzten Endes ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Diese sind dann im Rahmen der sogenannten Strafzumessung vom Gericht zu berücksichtigen.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger für Sexualdelikte beauftragen?

Die Vorwürfe im Sexualstrafrecht wiegen schwer. Daher kann nahezu immer dazu geraten werden, sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen. So können auch Sie die Distanz zu den Vorwürfen wahren. Meist ist das Sexualstrafrecht gefüllt mit Emotionen, die keine klare Sicht mehr zulassen. Daher ist es sinnvoll, bereits im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Insbesondere sollte keine Vorladung bei der Polizei ohne Anwälte für Sexualstrafrecht wahrgenommen werden. Sie können sich bei solchen Terminen nur in Widersprüche verstricken.

Gerne können Sie sich in jedem Stadium Ihres Verfahrens an unsere Kanzlei wenden. Besonders in folgenden Situationen raten wir zur Hinzuziehung unserer Dienste:

Vorladungen bei der Polizei wegen des Verdachts einer Sexualstraftat
Hausdurchsuchungen durch die Polizei wegen eines Sexualdelikts
Festnahme oder Untersuchungshaft wegen des Verdachts einer Sexualstraftat
Anklage durch die Staatsanwaltschaft
Im Rechtsmittelverfahren

Sollte ich mich auf die Vorwürfe im Sexualstrafrecht einlassen?

Als Kanzlei für Strafverteidigung in Berlin, raten wir unseren Mandanten immer dazu, sich zunächst nicht zu den Anschuldigungen zu äußern. Warum? Ganz einfach: Sie kennen den Ermittlungsstand nicht. Häufig werden Beschuldigten vermeintlich gut gemeinte Ratschläge von Ermittlungspersonen gegeben. Oft heißt es, dass eine Einlassung die Anschuldigungen entkräften oder das Verfahren zu Ihren Gunsten beschleunigen könne. Hierauf sollten Sie sich nicht einlassen. Sie können nicht sicher einschätzen, ob Äußerungen zu Ihren Gunsten verwendet werden.

Kann die Akteneinsicht im Sexualstrafrecht Licht ins Dunkle bringen?

Ganz klar: ja! Selbstverständlich ist von vornherein nicht ausgeschlossen, dass Sie zu Unrecht belastet werden und unschuldig sind. Daher rate ich Ihnen als Strafverteidiger: nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie durch unsere Kanzlei für Strafrecht Akteneinsicht beantragen. Wir sind in Berlin und bundesweit für unsere Mandanten tätig. Erst nach Erhalt und Studium der Akte kann eine Aussage über die schwere der Vorwürfe gemacht werden. Häufig steht im Sexualstrafrecht „Aussage gegen Aussage“. In solchen Fällen stehen Ihre Chancen besonders gut, die rechtlichen und sozialen Folgen eines solchen Vorwurfs abzuwenden.

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Zu welcher Verteidigungsstrategie kann mir im Sexualstrafrecht geraten werden?

Erst nach Akteneinsicht können wir als Strafverteidiger im Bereich des Sexualstrafrechts einschätzen, wie ernst die Beweislage ist. Je schwerer die Vorwürfe wiegen und je mehr Zeugen und belastendes Material vorliegt, desto unrealistischer erscheint natürlich eine Einstellung oder ein Freispruch im Verfahren. In manchen Fällen kommt es vor, dass Ermittlungsbehörden eine eindeutige Beweislage zu Ungunsten des Beschuldigten ermitteln. In solchen Fällen kann es daher ratsam sein, ein Geständnis in Betracht zu ziehen. Geständnisse werden im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt. Sollte eine Akteneinsicht jedoch die Prognose zulassen, dass sich die Anschuldigungen im Rahmen einer Hauptverhandlung nicht erhärten werden, kann eine aggressive Verteidigung durch den Anwalt zum Ziel führen. Dies ist häufig der Fall, wenn „Aussage gegen Aussage“ steht. Wie Sie sehen, hängt Ihre Verteidigung im Sexualstrafrecht von vielen verschiedenen Faktoren ab. Gerne hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrer Verteidigung. In unserer Berliner Anwaltskanzlei sind wir für unsere Mandanten nicht nur in Berlin tätig. Wir verteidigen bundesweit.

Kann ich mich einem Rechtsanwalt anvertrauen?

Selbstverständlich können Sie sich uns anvertrauen. Der Rechtsanwalt ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Die Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Mandats. In unserer Kanzlei werden Sie fair behandelt. Es findet keine Vorverurteilung statt. Denn jeder hat das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Sämtliche Informationen werden mit der höchsten Diskretion behandelt.

Was unsere Berliner Kanzlei für Sie besonders macht?

Unsere Kanzlei für Strafrecht und unsere Strafverteidigung im Sexualstrafrecht zeichnet sich dadurch aus, dass wir uns zu jeder Zeit für Sie einsetzen. Bei uns erhalten Sie eine maßgeschneiderte Verteidigung im Sexualstrafrecht, die zu 100% auf Ihren Fall angepasst ist. Bei uns stehen Sie im Vordergrund – unabhängig der Straftat, die Ihnen vorgeworfen wird. Des Weiteren sind wir ehrlich zu Ihnen. Dies bedeutet auch mal, dass wir hin und wieder kritische Fragen stellen müssen. Nur so können wir das bestmögliche Ergebnis zu Ihren Gunsten erreichen.

Sofern Ihr Fall mediale Aufmerksamkeit genießt, werden wir mit unserer Kooperationskanzleien, die im Medienrecht tätig sind, gegen die Berichterstattung im Sexualstrafverfahren vorgehen. Das Ziel ist hierbei stets die Löschung der Beiträge aus den Sozialen Medien. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie keine soziale Ausgrenzung durch Ihren Fall erfahren.

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