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Ihre Anwaltskanzlei
für BLITZER
für BLITZER
Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung des Blitzers? Wir helfen Ihnen. Die Aydin.law Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht prüft Ihren Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit. Hierzu bieten wir Ihnen eine unkomplizierte und kostenfreie Erstberatung an - online, ortsunabhängig und schnell! Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns auf Sie.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer
"Bußgeldbescheide sind für meine Mandanten belastend. Besonders, wenn es um hohe Bußgelder oder die Androhung eines Fahrverbotes geht. Viele von ihnen sind auf ihren Führerschein angewiesen. Daher kann es sich in vielen Fällen lohnen, gegen den Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit vorzugehen."
Wir verteidigen Sie gegen Blitzer
Ehrliche Einschätzung Ihres Falles
Ortsunabhängig und 100% online möglich
Unverbindlich und kostenfrei
Lohnt sich ein Einspruch?
Wann Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen sollten!
Zweifel an der Messung
Häufig sind die Zweifel der Betroffenen berechtigt!
Wenn ein Fahrverbot droht
Bei fehlerhafter Messung droht keine Fahrverbot mehr!
Wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind
Regelmäßig kann ein Fahrverbot vermieden werden!
Wenn Sie falsch beschuldigt werden
Wichtig: Fahrzeughalter haften nicht für Fahrer!
Wenn ein sehr hohes Bußgeld droht
Hier kann sich die Prüfung der Rechtmäßigkeit lohnen!
Wenn Sie bereits Punkte besitzen
Ab 8 Punkten drohen Autofahrer*innen Sanktionen!
Zu schnelles Fahren ist die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit
Laut Kraftfahrzeugbundesamt handelt es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um die häufigste Ordnungswidrigkeit von Autofahrer*innen in Deutschland. Allein 2018 waren über 3 Millionen Autofahrer*innen betroffen. In vielen Fällen drohen empfindliche Strafen. Diese reichen vom Fahrverbot über hohe Geldstrafen bis hin zur Eintragung von Punkten in Flensburg. Daher kann es sich in vielen Fällen lohnen, den Bußgeldbescheid durch unsere Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Denn jede Messung muss auf ihre Richtigkeit überprüfbar sein. Hier können viele Fehler passieren, die wir mit unserer Arbeit aufdecken können.
Ich wurde geblitzt – was passiert jetzt?
Wenn Sie wegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, hält das sogenannte „Blitzerfoto“ das Kennzeichen des betroffenen Kfz fest. Im Anschluss wird der Halter ausfindig gemacht. In der Regel erhält dieser innerhalb weniger Wochen einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen. Autofahrer*innen wird somit die Möglichkeit gegeben, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder den richtigen Fahrer zu benennen – sofern Halter*in und Fahrer*in nicht identisch waren. Ob Sie eine Stellungnahme abgeben, obliegt Ihnen. Nach einem Anhörungsbogen wird der Bußgeldbescheid zugestellt. Diesen erhält, wenn kein anderer Fahrer durch den Halter benannt wurde, der Halter des Kfz.Tipp vom Rechtsanwalt
Faruk Aydin
"Zur Tat als solche müssen Sie sich im Rahmen der Anhörung nicht äußern. Lediglich Pflichtangaben zu Ihrer eigenen Person müssten Sie, sofern diese falsch sind oder abgefragt werden, korrekt beantworten."
Faruk Aydin
"Zur Tat als solche müssen Sie sich im Rahmen der Anhörung nicht äußern. Lediglich Pflichtangaben zu Ihrer eigenen Person müssten Sie, sofern diese falsch sind oder abgefragt werden, korrekt beantworten."
Welche Strafe droht mir beim Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?
Beim Tempoverstoß unterscheidet man, ob Betroffene innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Da von innerorts begangenen Verstößen mehr Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen, werden diese Verstöße härter sanktioniert als solche, die außerorts geschlossener Ortschaften passieren. Welche Strafe letztlich droht, ist dem sogenannten Bußgeldkatalog zu entnehmen.Gemäß § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bis zu 20 km/h zu schnell kommen Autofahrer*innen noch mit einem blauen Auge davon. Es droht noch kein Punkt, sondern eine empfindliche Gelstrafe. Erst ab 21 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden Punkte verteilt. Beachten Sie, dass ab 8 Punkten im Fahreignungsregister der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Daher ist es besonders wichtig, zu versuchen, Punkte immer zu vermeiden. Ein Einspruch durch einen Anwalt für Bußgelder und die anschließende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Messung schafft hier Klarheit.Bußgeldkatalog innerorts
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 EUR | - | - |
11 - 15 km/h | 50 EUR | - | - |
16 - 20 km/h | 70 EUR | - | - |
21 - 25 km/h | 115 EUR | 1 | - |
26 - 30 km/h | 180 EUR | 1 | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 260 EUR | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 EUR | 2 | 1 Monat |
51 -60 km/h | 560 EUR | 2 | 2 Monate |
61 -70 km/h | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
Über 71 km/h | 800 EUR | 2 | 3 Monate |

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Die gute Nachricht für Geblitzte vorweg: es wird „günstiger“. Außerorts geschlossener Ortschaften geblitzte Autofahrer*innen droht auch hier erst ein Punkteintrag ab 21 km/h zu schnell. Allerdings sind die Geldstrafen etwas geringer als bei innerorts begangener Verstöße.Bußgeldkatalog außerorts
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 20 EUR | - | - |
11 - 15 km/h | 40 EUR | - | - |
16 - 20 km/h | 60 EUR | - | - |
21 - 25 km/h | 100 EUR | 1 | - |
26 - 30 km/h | 150 EUR | 1 | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 320 EUR | 2 | 1 Monat |
51 -60 km/h | 480 EUR | 2 | 2 Monate |
61 -70 km/h | 600 EUR | 2 | 2 Monate |
Über 71 km/h | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
Die Höchstgeschwindigkeit jenseits geschlossener Ortschaften liegt laut § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei 100 km/h. Dies gilt natürlich nur dann, wenn in einem Streckenabschnitt durch entsprechende Verkehrsschilder nicht ein abweichendes Tempolimit vorgegeben ist.
Kann ich gegen den Bußgeldbescheid anfechten?
Jeder Blitzer und jede Geschwindigkeitsmessung muss rechtlich überprüfbar sein. Dies gilt auch für das Bußgeldverfahren als solches. Juristisch spricht man hier jedoch nicht von der Anfechtung, sondern von einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Daher können betroffene Autofahrer*innen innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit Einspruch einlegen. Dieser hat bei der zuständigen Behörde, der Bußgeldstelle, zu erfolgen. Verstreicht die Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Geldbuße, das etwaige Fahrverbot und Punkte fällig.Was passiert, wenn ich in der Probezeit geblitzt werde?
Autofahrer*innen in der Probezeit ist dringend zu raten, Tempolimits einzuhalten. Denn hier kann es ganz schnell ungemütlich für Autofahrer*innen werden. Bei einem „A-Verstoß“ oder „B-Verstoß“ kann es zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre kommen. Ebenso kann dies ein Aufbauseminar zur Folge habe, welches Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann, da diese nicht günstig sind. Sofern kein Seminar durchgeführt wird, kann der Führerschein entzogen werden.I A-Verstoß: Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h
I B-Verstoß: Geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h

Wie lange ist die Einspruchsfrist für Blitzer?
Gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Blitzers können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie bitte diese Frist nicht verstreichen, sonst droht die Rechtskraft des Bescheides. Notieren Sie sich unbedingt das Zustellungsdatum und reagieren Sie zügig. Unsere Kanzlei kann Ihnen sehr kurzfristig helfen. Unser Anwalt für Verkehrsrecht verteidigt Sie gerne im Bußgeldverfahren. Vorher klären wir Sie im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung über alle notwendigen Informationen auf.Wann verjährt der Bußgeldbescheid?
Der Bußgeldbescheid bzw. die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit kann verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Monate ab „Tattag“ – also Tag des Blitzers. Aber Vorsicht: gehen Sie nicht starr von drei Monaten aus. Denn viele Handlungen der Behörde können zu Verjährungsunterbrechung führen. Dann wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von vorne. Beispielsweise führt bereits die Erstellung eines Anhörungsbogens in der Behörde zu einer Unterbrechung. Hierdurch kann es zu längeren Ahnungszeit kommen. Die Berechnung der Frist ist daher vom Einzelfall abhängig.Lohnt sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Als Anwalt für Bußgeldbescheide kann ich Ihnen nicht dazu raten, gegen kleinere Bußgelder Einspruch einzulegen. Interessant wird es, wenn die Bußgeldhöhe steigt und Sie mit Fahrverboten oder Punkten zu rechnen haben. Hier gilt es eine Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln, die Ihren Erwartungen entspricht. Hierbei ist immer zu bedenken, dass es sich bei den Messverfahren um hochkomplexe technische Vorgänge handelt. Die Bedienung darf nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Weiter sind zahlreiche Vorgaben vom jeweiligen Herstellern, Gesetzgeber und der Rechtsprechung einzuhalten. All diese Vorgaben machen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen angreifbar. Bei Blitzern gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die wir für Sie kontrollieren werden.Offiziell bestätigt ist nichts – aber im Internet finden sich Angaben, wonach jeder zweite Bußgelbescheid fehlerhaft ist. Manche Quellen gehen so weit und behaupten, dass 80% der Blitzer-Bescheide fehlerhaft seien.
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