Anwalt für sexuelle Belästigung aus Berlin


Sie sind Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren und suchen einen Strafverteidiger in Berlin? Wir verteidigen Sie in Berlin und bundesweit!

Kostenfreier Erstkontakt
Bundesweite Vertretung
Schnelle Hilfe


 

Anwalt für sexuelle Belästigung aus Berlin


Sie sind Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren und suchen einen Strafverteidiger in Berlin? Wir verteidigen Sie in Berlin und bundesweit!

Kostenfreier Erstkontakt
Bundesweite Vertretung
Schnelle Hilfe


 
Wir sind...
Ihre Anwaltskanzlei
für Sexualstrafrecht


Das Sexualstrafrecht wurde in den letzten Jahren zunehmend strenger. Hieraus bildeten sich neue Straftatbestände, die zuvor noch unter allgemeinere Normen fielen. Im Zuge dieser Neuerungen ist die Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung in § 184 i StGB in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Hierunter können sämtliche Berührungen mit sexuellem Bezug fallen. Zwischen Geschlechtern wird hierbei nicht unterschieden. So kann der häufig verharmloste „Klaps auf den Po“ sowohl Frauen als auch Männern ein Strafverfahren bescheren. Als Rechtsanwalt für sexuelle Belästigung aus Berlin kläre ich Sie gerne auf. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt im Strafrecht ist über Berlins Grenzen hinaus bundesweit tätig.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Strafrecht
Kanzleigründer


"Ihre erfolgreiche Verteidigung im Strafverfahren ist mein erklärtes Ziel. Mit einer 100% auf Ihren Fall ausgearbeiteten Verteidigungsstrategie können wir großartige Ziele für Sie erreichen. Hierunter verstehe ich idealerweise eine Einstellung des Verfahrens. Die ist jedoch nicht immer möglich. Daher arbeite ich alle Umstände Ihres Falles heraus, die zu Ihren Gunsten wirken. Zusammen erreichen wir auf diesem Weg das bestmögliche Ergebnis für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von mir helfen!"

Wir verteidigen Sie im Sexualstrafrecht

Wir erstellen Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie!

Was ist sexuelle Belästigung?

Die sexuelle Belästigung ist ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung von Opfern. Die sexuelle Belästigung wurde 2016 in das Strafgesetzbuch eingeführt, um die sexuelle Selbstbestimmung von Opfern zu stärken. Dies vorausgeschickt, macht sich der sexuellen Belästigung strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch die Person belästigt. Hierunter kann wie Eingangs erwähnt der „Klaps auf den Po“ oder eine Berührung von primären oder sekundären Geschlechtsteilen sein, soweit diese nach äußerem Erscheinungsbild einen sexuellen Bezug hat.

Wo fängt sexuelle Belästigung an?

Hierzu ein Beispiel aus der Praxis: Tatort ist eine Diskothek. Unser Mandant fasst im leicht durch Alkohol enthemmten Zustand das Gesäß einer fremden Frau an. Die Folge: eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung nach § 184 i StGB. Bereits durch dieses Verhalten kann ein Beschuldigter mit einem Strafverfahren überzogen werden. Fraglich ist hier jedoch, ob das Verhalten des vermeintlichen Täters vielleicht doch nicht nur eine bloße Distanzlosigkeit war. Denn ohne die sexuelle Selbstbestimmung eines Jeden runterspielen zu wollen, ist hierbei erst recht nicht runterzuspielen, dass gegen den Beschuldigten wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird. Dies kann sowohl soziale als auch berufliche Konsequenzen haben.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger für Sexualdelikte beauftragen?

Grundsätzlich bedarf es für die Verwirklichung der sexuellen Belästigung keiner sexuellen Handlung. Sexuelle Handlungen fallen vielmehr in den Bereich der sexuellen Übergriffe, sexuelle Nötigung und der Vergewaltigung nach § 177 StGB. Für die sexuelle Belästigung reicht bereits die Berührung in sexuell bestimmter Weise, die nach dem äußeren Erscheinungsbild lediglich einen sexuellen Bezug – nicht jedoch Handlung - hat. Dies kann bereits durch Berührungen oberhalb der Kleidung des Opfers realisiert werden.

Ich hatte keinen Vorsatz, das Opfer sexuell zu belästigen?

Sofern Sie der sexuellen Belästigung beschuldigt werden, muss Ihnen der Nachweis erbracht werden, dass Ihre Handlung vorsätzlich geschah, um das Opfer zu belästigen. Hier scheiden bereits Handlungen aus, bei denen Sie der Annahme waren, dass sie im beiderseitigen Einverständnis geschahen. Achtung: reine Schutzbehauptungen, dass Sie im Glauben waren, dass Ihr Gegenüber mit Ihren Berührungen einverstanden sei, reichen nicht bereits aus, um Strafverfahren zur Einstellung zu bringen.
 

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Wir wissen um die Brisanz der Vorwürfe in solchen Fällen.
Wir garantieren Ihnen Diskretion
Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie
Unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung

Jetzt kontaktieren

Kann die Akteneinsicht im Sexualstrafrecht Licht ins Dunkle bringen?

Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um einen sehr ernsten Straftatbestand. Es können Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe verhängt werden. In besonders schweren Fällen droht Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wurde. Als Anwalt für sexuelle Belästigung sind wir der Ansicht, dass die Obergrenze von 5 Jahren überzogen ist. Sofern Sie eine anwaltliche Verteidigung benötigen, kontaktieren Sie unsere Berliner Kanzlei.

Kann mir ein Anwalt für sexuelle Belästigung helfen?

Ein Anwalt kann Ihnen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung helfen. Häufig steht es im Sexualstrafrecht „Aussage gegen Aussage“. Nicht selten kommt es sogar vor, dass der vermeintliche Täter sich als Opfer einer Falschbeschuldigung entpuppt. Besonders hier gilt es, Ihre Unschuld dadurch zu beweisen, indem Ihre Sicht der Dinge offenbart wird. Mit umfangreichen Schriftsätzen gegenüber der Staatsanwaltschaft kann hierdurch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Zuvor ist eine Akteneinsicht zu beantragen. Nur aus der Akte lässt sich der konkrete Vorwurf ablesen. Nach der Analyse der Akte kann eingeschätzt werden, wie schwer die Vorwürfe wiegen.

In der Regel sollte danach die Einstellung des Verfahrens das Ziel der Verteidigung sein. Denn nur durch eine Einstellung kann Ihnen die Eröffnung des Hauptverfahren und der dann zwingende Gerichtsprozess erspart bleiben. Nehmen Sie die Vorwürfe ernst und kontaktieren Sie unsere Kanzlei für sexuelle Belästigung in Berlin. Unser Anwalt für sexuelle Belästigung übernimmt gerne Ihre Verteidigung. Eine bundesweite Vertretung ist je nach Fall ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns einfach hierauf an.

Kann ich mich einem Rechtsanwalt anvertrauen?

Selbstverständlich können Sie sich uns anvertrauen. Der Rechtsanwalt ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Die Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Mandats. In unserer Kanzlei werden Sie fair behandelt. Es findet keine Vorverurteilung statt. Denn jeder hat das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Sämtliche Informationen werden mit der höchsten Diskretion behandelt.

Was unsere Berliner Kanzlei für Sie besonders macht?

Unsere Kanzlei für Strafrecht und unsere Strafverteidigung im Sexualstrafrecht zeichnet sich dadurch aus, dass wir uns zu jeder Zeit für Sie einsetzen. Bei uns erhalten Sie eine maßgeschneiderte Verteidigung im Sexualstrafrecht, die zu 100% auf Ihren Fall angepasst ist. Bei uns stehen Sie im Vordergrund – unabhängig der Straftat, die Ihnen vorgeworfen wird. Des Weiteren sind wir ehrlich zu Ihnen. Dies bedeutet auch mal, dass wir hin und wieder kritische Fragen stellen müssen. Nur so können wir das bestmögliche Ergebnis zu Ihren Gunsten erreichen.

Sofern Ihr Fall mediale Aufmerksamkeit genießt, werden wir mit unserer Kooperationskanzleien, die im Medienrecht tätig sind, gegen die Berichterstattung im Sexualstrafverfahren vorgehen. Das Ziel ist hierbei stets die Löschung der Beiträge aus den Sozialen Medien. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie keine soziale Ausgrenzung durch Ihren Fall erfahren.
 

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Wir wissen um die Brisanz der Vorwürfe in solchen Fällen.
Wir garantieren Ihnen Diskretion
Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie
Unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung

Jetzt kontaktieren
Strafverteidiger Faruk Aydin

Strafverteidiger Faruk Aydin

"Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, Sie in einem Strafverfahren zu verteidigen. Wie Sie lesen konnten gibt es zahlreiche Möglichkeiten für eine effektive Verteidigung. Welche Strategie zum durchschlagenden Erfolg führen kann, bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen. Kontaktieren Sie hierfür unser Kanzlei für Strafrecht in Berlin. Wir freuen uns auf Sie!"

So gehen wir vor

... verschaffen Sie sich einen groben Überblick über unsere Arbeitsweise.


    Warum Sie uns kontaktieren sollten?

    Fachkundige anwaltliche Beratung

    Kostenfreier Erstkontakt zum Rechtsanwalt

    Unverbindlich und ortsunabhängig

    Rückruf innerhalb von 2 Stunden*

    Auf Wunsch: online und ohne Kanzleitermin möglich


    *Sofern Ihre Anfrage innerhalb unserer gängigen Öffnungszeiten eingeht und ausreichend Zeit für eine Erstberatung vor Schließung unseres Büros verbleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt der Rückruf und die Erstberatung erst am folgenden Werktag.