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Ihre Anwaltskanzlei
für BLITZER
für BLITZER
Wenn Sie im Straßenverkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, kann es schnell vorkommen, dass Sie geblitzt werden. Schließlich ist die Geschwindigkeitsüberschreitung die beliebteste Ordnungswidrigkeit deutscher Autofahrer*innen. Wenn es mal blitzt, möchten unsere Mandanten dann sofort wissen, welche Strafen sie zu befürchten haben. Daher haben wir für Sie den aktuellen Bußgeldkatalog (2021) nachfolgend abgebildet. Und wenn Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, bieten wir Ihnen eine unkomplizierte und kostenfreie telefonische Erstberatung an - online, ortsunabhängig und schnell! Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns auf Sie.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kanzleigründer
"Bußgeldbescheide sind für meine Mandanten belastend. Besonders, wenn es um hohe Bußgelder oder die Androhung eines Fahrverbotes geht. Viele von ihnen sind auf ihren Führerschein angewiesen. Daher kann es sich in vielen Fällen lohnen, gegen den Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit vorzugehen."
Wir verteidigen Sie gegen Blitzer
Ehrliche Einschätzung Ihres Falles
Ortsunabhängig und 100% online möglich
Unverbindliche und kostenfreie Erstberatung
Sie können gegen den Bußgeldbescheid vorgehen!
Viele Autofahrer*innen wissen leider nicht, dass sie gegen Bußgeldbescheide vorgehen können. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Dies ist auch notwendig, da die Korrektheit der Messung für Betroffene nachvollziehbar sein muss. Daher kann es in einigen Fällen Sinn machen, sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Wehr zu setzen. Dies ist insbesondere in den Fällen ratsam, wenn das Bußgeld besonders hoch ausfällt oder Sie sich schlichtweg keine Punkte mehr auf Ihrem Konto leisten können. Denn ab 8 Punkten in Flensburg droht der Entzug des Führerscheins. Sofern Sie in Erwägung ziehen, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit Schwerpunkt in Verkehrsrecht gerne zur Seite.
Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts
Einem Autofahrer drohen bei Innerorts begangener Vergehen höhere Strafen als Außerorts. Grund hierfür ist die besondere Gefahr, die von Innerorts begangener Tempoverstößen ausgeht. Daher hat der Autofahrer hier besondere Vorsicht walten zu lassen, da er häufiger auf „schwächere“ Teilnehmer am Straßenverkehr treffen kann.Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 EUR | - | - |
11 - 15 km/h | 50 EUR | - | - |
16 - 20 km/h | 70 EUR | - | - |
21 - 25 km/h | 115 EUR | 1 | - |
26 - 30 km/h | 180 EUR | 1 | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 260 EUR | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 EUR | 2 | 1 Monat |
51 -60 km/h | 560 EUR | 2 | 2 Monate |
61 -70 km/h | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
Über 71 km/h | 800 EUR | 2 | 3 Monate |
* Ein Fahrverbot wird meistens nur verhängt, wenn die Geschwindigkeit 2-mal innerhalb 1 Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts
Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts ähneln sich denen der Innerorts begangenen. Auch hier fängt die Vergabe von Punkten ab einer Geschwindigkeit von über 21 km/h an – jedoch sind die Bußgelder „geringer“.Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 20 EUR | - | - |
11 - 15 km/h | 40 EUR | - | - |
16 - 20 km/h | 60 EUR | - | - |
21 - 25 km/h | 100 EUR | 1 | - |
26 - 30 km/h | 150 EUR | 1 | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 320 EUR | 2 | 1 Monat |
51 -60 km/h | 480 EUR | 2 | 2 Monate |
61 -70 km/h | 600 EUR | 2 | 2 Monate |
Über 71 km/h | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
* Ein Fahrverbot wird meistens nur verhängt, wenn die Geschwindigkeit 2-mal innerhalb 1 Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird.

So gehen wir vor
... verschaffen Sie sich einen groben Überblick unserer Arbeitsweise.
1
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich über das Kontaktformular, unsere Telefonnummer oder schreiben Sie uns einfach eine Email. Gerne können Sie uns schon wichtige Dokumente mitsenden.
2
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück und besprechen Ihren Fall. Hier können Sie wichtige Fragen stellen. Zudem gebe ich Ihnen bereits eine erste Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können.
3
Sie werden unser Mandant
Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie von uns vertreten werden möchten. Erst dann bin ich Ihr Strafverteidiger und kann alles Notwendige veranlassen, um das beste Ergebnis zu Ihren Gunsten zu erreichen.
Warum Sie
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Auf Wunsch: online und ohne Kanzleitermin möglich
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