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Wurden auch Sie mit dem Leivtec XV3 geblitzt? Dann stehen Ihre Verteidigungschancen wohl so gut wie noch nie. Denn Leivtec XV3 hat derzeit ein Problem: die Messungen sind fehleranfällig und können somit nicht mehr zweifelsfrei als Nachweis für eine Ordnungswidrigkeit herangezogen werden. Sowohl Sachverständige als auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) haben eine Fehleranfälligkeit des Blitzers festgestellt. Aber auch nach einer Kundeninformation vom 12.3.2021 des Herstellers, der Leivtec Verkehrstechnik GmbH, werden Nutzer des Gerätes darum gebeten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen.
Die Gerichte zweifeln am standardisierten Messverfahren Leivtec XV3
Das OLG Oldenburg sieht die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens derzeit nicht mehr als gegeben an (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2021 – 2 Ss(OWi) 92/21; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.03.2021 – 2 Ss(OWi) 67/21). Das Gericht schließt nicht aus, dass derzeit auch bei Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung in Einzelfällen unzulässige Messwertabweichungen vorkommen. Die Zweifel fußen auf Angaben von Sachverständigen, der PTB und denen des Herstellers des Messgerätes. Im Grunde geht es darum, dass es Szenarien gibt, bei denen es auch unter den Regeln der Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann. Diese dürfen natürlich nicht zu Ihren Lasten gehen.Woran erkenne ich, ob ich mit dem Leivtec XV3 geblitzt wurde?
Ob Sie mit dem Leivtec XV3 geblitzt wurden können Sie in der Regel auf dem Anhörungsbogen oder auf dem Bußgeldbescheid erkennen. Grundsätzlich wird Ihnen dort unter „Beweismittel“ mitgeteilt, mit welchem Messgerät die Messung erfolgt ist.
Falls keine Angabe hierzu erfolgt ist, kann im Rahmen der anwaltlichen Akteneinsicht ermittelt werden, welches Messgerät bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzt wurde. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.
Kann ich den Bußgeldbescheid bei dem mit dem Leivtec XV3 geblitzt wurde ignorieren?
Nein. Ignorieren dürfen Sie den Blitzer in keinem Fall. Trotz dessen, dass der Leivtec XV3 fehleranfällig ist, erwachsen zugestellte Bußgeldbescheide in Rechtskraft, wenn nicht schnell genug Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird. Daher raten wir Ihnen, sich gegen den Blitzer zu wehren. Ihre Chancen stehen gut. Wie lange kann ich gegen Blitzer Einspruch einlegen?
Betroffene können gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Beachten Sie diese Frist unbedingt! Keinesfalls sollten Sie diese verstreichen lassen. Nach Ablauf der zwei Wochen wird der Bußgeldbescheid rechtskräftigKann ich einen Einspruch per Email einlegen?
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen. Hierunter ist jedoch nicht die Einlegung des Einspruchs via Email erfasst. Hierauf werden Betroffene auch in der Regel auf dem Bescheid hingewiesen. Lassen Sie die Frist nicht durch falsche Einlegung des Einspruchs verstreichen. Alternativ können Sie auch ein Telefax an die Verwaltungsbehörde schicken. Wie stehen meine Chancen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird?
Ich denke, dass die Chancen der Betroffenen auf eine Einstellung des Bußgeldverfahren mit dem Messgerät Leivtec XV3 sehr gut sind. Das in der Vergangenheit als standardisiertes Messverfahren eingestufte Gerät ist offenkundig fehleranfällig. Hierdurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Fehleranfälligkeit zu Ihren Ungunsten wirkt. Dies widerspricht daher dem Verständnis eines Rechtsstaats. Folglich dürften diese Messungen nicht verwertet werden. Gerne hilft Ihnen unsere Berliner Kanzlei für Verkehrsrecht bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Ich habe schon bezahlt: kann ich das gezahlte Geld zurückfordern?
In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen (§ 85 OWiG).
Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Betroffenen, die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützt wird ist nur zulässig, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von über 250,00 Euro festgesetzt wurde oder seit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung nicht mehr als drei Jahre verstrichen sind.
Gegen Verwarnungen (§ 56 OWiG; Verwarnungsgeld bis zu 55,00 EUR) findet keine Wiederaufnahme statt.
Wer übernimmt meine Anwaltskosten?
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid. Im Idealfall kann mit Hilfe des Anwalts eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Diese kann sowohl die Bußgeldbehörde als auch später das Gericht anordnen.
Zu erwähnen ist, dass es bei einer Einstellung keine Kostenerstattung durch die Staatskasse gibt. Aber da viele Mandanten im Verkehrsrecht rechtsschutzversichert sind, ist die Kostenfolge oftmals nur Nebensache. Vielmehr sind unsere Mandanten froh, wenn eine Hauptverhandlung vermieden werden kann und der Führerschein gerettet wird.
Als Rechtsanwalt mit Prozesserfahrung kann ich Ihnen nur einen Spruch mit auf den Weg geben: „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Denn ein Freispruch in der Hauptverhandlung ist oft alles andere als vorhersehbar.
Kann ich den Bußgeldbescheid bei dem mit dem Leivtec XV3 geblitzt wurde ignorieren?
Nein. Ignorieren dürfen Sie den Blitzer in keinem Fall. Trotz dessen, dass der Leivtec XV3 fehleranfällig ist, erwachsen zugestellte Bußgeldbescheide in Rechtskraft, wenn nicht schnell genug Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird. Daher raten wir Ihnen, sich gegen den Blitzer zu wehren. Ihre Chancen stehen gut. Wie lange kann ich gegen Blitzer Einspruch einlegen?
Betroffene können gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Beachten Sie diese Frist unbedingt! Keinesfalls sollten Sie diese verstreichen lassen. Nach Ablauf der zwei Wochen wird der Bußgeldbescheid rechtskräftigKann ich einen Einspruch per Email einlegen?
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen. Hierunter ist jedoch nicht die Einlegung des Einspruchs via Email erfasst. Hierauf werden Betroffene auch in der Regel auf dem Bescheid hingewiesen. Lassen Sie die Frist nicht durch falsche Einlegung des Einspruchs verstreichen. Alternativ können Sie auch ein Telefax an die Verwaltungsbehörde schicken. Wie stehen meine Chancen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird?
Ich denke, dass die Chancen der Betroffenen auf eine Einstellung des Bußgeldverfahren mit dem Messgerät Leivtec XV3 sehr gut sind. Das in der Vergangenheit als standardisiertes Messverfahren eingestufte Gerät ist offenkundig fehleranfällig. Hierdurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Fehleranfälligkeit zu Ihren Ungunsten wirkt. Dies widerspricht daher dem Verständnis eines Rechtsstaats. Folglich dürften diese Messungen nicht verwertet werden. Gerne hilft Ihnen unsere Berliner Kanzlei für Verkehrsrecht bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Ich habe schon bezahlt: kann ich das gezahlte Geld zurückfordern?
In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen (§ 85 OWiG).
Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Betroffenen, die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützt wird ist nur zulässig, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von über 250,00 Euro festgesetzt wurde oder seit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung nicht mehr als drei Jahre verstrichen sind.
Gegen Verwarnungen (§ 56 OWiG; Verwarnungsgeld bis zu 55,00 EUR) findet keine Wiederaufnahme statt.
Wer übernimmt meine Anwaltskosten?
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid. Im Idealfall kann mit Hilfe des Anwalts eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Diese kann sowohl die Bußgeldbehörde als auch später das Gericht anordnen.
Zu erwähnen ist, dass es bei einer Einstellung keine Kostenerstattung durch die Staatskasse gibt. Aber da viele Mandanten im Verkehrsrecht rechtsschutzversichert sind, ist die Kostenfolge oftmals nur Nebensache. Vielmehr sind unsere Mandanten froh, wenn eine Hauptverhandlung vermieden werden kann und der Führerschein gerettet wird.
Als Rechtsanwalt mit Prozesserfahrung kann ich Ihnen nur einen Spruch mit auf den Weg geben: „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Denn ein Freispruch in der Hauptverhandlung ist oft alles andere als vorhersehbar. Bei Fragen können Sie unsere Berliner Kanzlei für Verkehrsrecht kontaktieren. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit und freuen uns auf Sie.
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Rechtsanwalt Faruk Aydin
"Das Verkehrsrecht stellt einen besonderen Schwerpunkt in meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Vom Bußgeldbescheid bis hin zur Unfallregulierung stehe ich immer an der Seite meiner Mandanten. Gerne helfe ich auch Ihnen bei Ihrem Anliegen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
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