Leivtec XV3 Messfehler: Hersteller räumt mögliche Messfehler beim Blitzer ein – das OLG Oldenburg stellt das Verfahren ein.
Juni 10, 2021Mittäterschaftliches Handeltreiben eines Drogenkuriers
Juni 29, 2021In Deutschland werden täglich unzählige Autos abgeschleppt. Mal ist es ein Verstoß gegen ein Halteverbot und manchmal auch nur eine Autopanne. Was aber eher eine Seltenheit ist, ist dass ein Fahrzeug vom Abschlepper beschädigt wird. Zum Glück kommt es beim Abschleppvorgang nur selten zu Beschädigungen, denn wer hier Geschädigter ist, kann sich auf eine spannende „Schlacht“ mit der Haftpflichtversicherung des schädigenden Abschleppunternehmens einstellen – sofern überhaupt eine besteht.
Achtung: die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Konstellationen, in denen das Abschleppunternehmen privat beauftragt wurde. Wenn jedoch im Auftrag der Stadt abgeschleppt wird, können Sie sich mit Aussicht auf Erfolg an die Stadt wenden, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Hierzu verweisen wir auf das Urteil des BGH vom 18.02.2014, Az. VI ZR 383/12.
Achtung: die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Konstellationen, in denen das Abschleppunternehmen privat beauftragt wurde. Wenn jedoch im Auftrag der Stadt abgeschleppt wird, können Sie sich mit Aussicht auf Erfolg an die Stadt wenden, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Hierzu verweisen wir auf das Urteil des BGH vom 18.02.2014, Az. VI ZR 383/12.
Was ist das Problem?
Damit ich hier nicht allzu sehr aushole, reiße ich das Problem bei den Abschleppfällen kurz an. Stellen Sie sich zunächst den normalen Autounfall vor. Bei der Schadensregulierung kommt es darauf an, wer welchen Schuldanteil am Unfall hat. War der andere Verkehrsteilnehmer der Schadensverursacher, hat er bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden zu ersetzen – zu 100% samt Anwalts- und Sachverständigenkosten. Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, ist eine sogenannte Quote zu bilden. Wenn Sie eine hälftige Mitschuld trifft, können Sie Ihren Schaden auch nur zu 50% geltend machen.Hat nun der Arbeiter im Abschleppunternehmen Ihr Fahrzeug beschädigt, haftet natürlich das Abschleppunternehmen für Ihren Schaden. Bis hierhin ist alles klar. Nun fängt der Spaß an.Welche Versicherung zahlt meinen Schaden?
Bei normalen Autounfällen zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist eine sogenannte Pflichtversicherung in Deutschland. Jedes zugelassene Fahrzeug hat demnach über eine solche Versicherung zu verfügen. Ein Abschlepper ist jedoch kein Standard-Kfz. Hier ticken die Uhren anders.Abschleppdienste Bergen und schleppen Fahrzeuge ab und gelten daher als Frachtführer. Hier greift die sogenannte Verkehrshaftungs- bzw. Hakenlastversicherung. Die frachtvertragliche Haftung vom Abschleppunternehmen richtet sich nach den §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Erfreulich ist zunächst, dass überhaupt eine Versicherung greift, allerdings beinhaltet das HGB viele „Überraschungen“ für den Geschädigten.Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall!
Schnell, professionell, zuverlässig – Ihr Partner im Verkehrsrecht
Kostenfreier Erstkontakt
ortsunabhängug
unverbindlicher Kontakt
So einfach funktioniert es:
1
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich über das Kontaktformular, unsere Telefonnummer oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Gerne können Sie uns schon wichtige Dokumente mitsenden.
2
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück und besprechen Ihren Fall. Hier können Sie wichtige Fragen stellen. Zudem geben wir Ihnen bereits eine erste Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können.
3
Sie werden unser Mandant
Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie von uns vertreten werden möchten. Erst dann übernehmen wir Ihre Strafverteidigung und veranlassen alles, um das beste Ergebnis zu Ihren Gunsten zu erreichen.
Warum Sie uns kontaktieren sollten!
Kontaktieren Sie uns