Ihr Kunde zahlt nicht – und Ihre eigenen Mahnungen verpuffen wirkungslos

Anwalt Inkasso Berlin – offene Forderungen professionell einziehen

Sie haben geliefert, geleistet, vermietet – und Ihr Geld bekommen Sie trotzdem nicht. Die erste Mahnung wurde ignoriert, die zweite auch. Mittlerweile sind Wochen oder Monate vergangen, und die Forderung steht immer noch offen. Das kostet Sie nicht nur Liquidität, sondern auch Zeit und Nerven.

Das Problem mit selbst geschriebenen Mahnungen: Sie haben keine rechtliche Wirkung, die über die Erinnerungsfunktion hinausgeht. Ohne Fristsetzung mit Rechtsfolgenandrohung, ohne Titulierung, ohne Vollstreckungsweg bleibt Ihre Forderung genau das – eine Forderung auf Papier. Und während Sie warten, läuft die Verjährungsfrist.

Als Kanzlei für Forderungseinzug und Inkasso in Berlin übernehmen wir den gesamten Prozess: vom anwaltlichen Mahnschreiben über den Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung. Was die meisten Mandanten überrascht: Im Verzugsfall hat Ihr Schuldner die Anwaltskosten zu ersetzen.

Kurzantwort zum Forderungseinzug durch den Anwalt

Ein Inkasso-Anwalt ist nicht nur ein besserer Mahner – er ist derjenige, der Ihre Forderung vollständig rechtlich durchsetzen kann: vom außergerichtlichen Schreiben bis zum Vollstreckungstitel und der Pfändung. Anders als ein Inkassobüro kann ein Anwalt vor Gericht auftreten, Klage erheben und die Zwangsvollstreckung begleiten. Entscheidend für Gläubiger: Befindet sich Ihr Schuldner im Verzug, hat er die Anwaltskosten als Verzugsschaden nach § 286, § 280 BGB zu tragen – das ist kein Marketing, das ist geltendes Recht. Wer zu lange wartet, riskiert außerdem die Verjährung: Nach § 195 BGB verjähren Forderungen in drei Jahren. Ein titulierter Anspruch dagegen bleibt dreißig Jahre vollstreckbar.

Forderung prüfen

Wir prüfen Ihre Forderung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Schuldner und bewerten, ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Verzug & Ansprüche bewerten

Wir analysieren die Verzugssituation, prüfen die Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs und berechnen Ihre Ansprüche – insbesondere Hauptforderung, Verzugszinsen und erstattungsfähige Anwaltskosten.

Schreiben & Fristen setzen

Wir erstellen rechtssichere Mahnschreiben, setzen dem Schuldner angemessene Zahlungsfristen und leiten – wenn nötig – das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ihre Forderung durchsetzen

Wir verhandeln mit dem Schuldner und treiben Ihre Forderung konsequent ein – außergerichtlich oder per Zwangsvollstreckung, bis zur vollständigen Zahlung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Im Verzugsfall trägt Ihr Schuldner die Anwaltskosten – das ist gesetzlich in §§ 286, 280 BGB geregelt und kein Versprechen, sondern Verzugsschadensrecht.
  • Ein Anwalt kann die vollständige Prozesskette durchlaufen – von der außergerichtlichen Mahnung über Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bis zur Lohn- oder Kontopfändung.
  • Ab 5.000 Euro Streitwert vor dem Landgericht Berlin besteht Anwaltszwang – ohne Anwalt können Sie diese Forderungen gerichtlich nicht durchsetzen.
  • Ein Vollstreckungstitel sichert Ihre Forderung dreißig Jahre – statt drei Jahren Verjährung beim einfachen Anspruch.
  • Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und läuft ab Jahresende der Fälligkeit – wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch endgültig.
  • Ein Inkassobüro kann keine Klage erheben und keinen Vollstreckungstitel erwirken – der Anwalt kann das vollständige Rechtsdurchsetzungsinstrumentarium einsetzen.
  • Wir übernehmen den gesamten Prozess – Sie übergeben uns die Unterlagen, wir leiten die Schritte ein.

Warum ein Inkasso-Anwalt in Berlin – und nicht ein Inkassobüro?

Der Unterschied ist nicht akademisch. Er entscheidet darüber, ob Ihre Forderung vollstreckt werden kann oder nicht.

 

Was ein Inkassobüro kann und was nicht

Ein Inkassobüro kann Mahnschreiben versenden und auf Schuldner Druck ausüben. Was es nicht kann: vor Gericht auftreten, Klage erheben, einen Vollstreckungsbescheid erwirken oder die Zwangsvollstreckung betreiben. Wenn Ihr Schuldner nicht zahlt und nicht reagiert, endet der Weg des Inkassobüros spätestens dann.

Dazu kommt: Inkassobüros berechnen eigene Gebühren, die nicht zwingend vom Schuldner erstattet werden. Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass übergesetzliche Inkassogebühren nicht als erstattungsfähiger Verzugsschaden anerkannt werden. Sie zahlen also unter Umständen doppelt – und haben trotzdem keinen vollstreckbaren Titel.

 

Was nur der Anwalt leisten kann

Ein Anwalt kann den gesamten Rechtsweg beschreiten. Das bedeutet: anwaltliches Mahnschreiben, das rechtlich sauber die Verzugsvoraussetzungen dokumentiert, dann – wenn nötig – Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Mitte als zentrales Mahngericht in Berlin, Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist, und schließlich Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung oder Kontopfändung.

Anwalt vs. Inkassobüro im Vergleich

Leistung Anwalt Inkassobüro
Außergerichtliches Mahnschreiben Ja Ja
Mahnverfahren / Mahnbescheid Ja Nein
Vollstreckungsbescheid Ja Nein
Klage vor Gericht Ja Nein
Zwangsvollstreckung Ja Nein
Anwaltskosten vom Schuldner erstattungsfähig Ja (§ 286 BGB) Eingeschränkt
Ab 5.000 € Streitwert (LG Berlin) Zugelassen Nicht zugelassen

Schritt für Schritt: So läuft der Forderungseinzug ab

Der Ablauf ist klarer, als viele Mandanten erwarten. Und er ist schneller als eigenes Mahnen.

 

Schritt 1: Außergerichtliches Anwaltsschreiben

Der erste Schritt ist das anwaltliche Mahnschreiben. Das unterscheidet sich von Ihrer eigenen Mahnung in einem wesentlichen Punkt: Es setzt rechtlich korrekt die Verzugsvoraussetzungen, dokumentiert Fristsetzung und Rechtsfolgenandrohung, und signalisiert dem Schuldner, dass der nächste Schritt das Gericht ist. Erfahrungsgemäß reagieren viele Schuldner allein auf ein anwaltliches Schreiben – weil sie wissen, dass dahinter ein vollständiger Rechtsweg steht.

 

Schritt 2: Gerichtliches Mahnverfahren

Reagiert der Schuldner nicht, beantragen wir beim Amtsgericht Berlin-Mitte einen Mahnbescheid. Das ist ein schriftliches Verfahren ohne mündliche Verhandlung – kein Gang zum Gericht für Sie. Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Legt er keinen Widerspruch ein, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid. Dieser ist einem Urteil gleichgestellt und sofort vollstreckbar.

Das Mahnverfahren dauert in der Regel wenige Wochen. Es ist kosteneffizient, weil keine aufwendige mündliche Verhandlung nötig ist.

 

Schritt 3: Klage bei Widerspruch oder bestrittener Forderung

Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt oder die Forderung grundsätzlich bestreitet, leiten wir das streitige Verfahren ein. Das bedeutet Klage, Beweisführung, gegebenenfalls mündliche Verhandlung. Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig; ab 10.001 Euro das Landgericht Berlin – dort besteht Anwaltszwang. Wir bereiten Klage, Beweismittel und Strategie vor.

 

Schritt 4: Zwangsvollstreckung

Liegt ein rechtskräftiger Titel vor – Vollstreckungsbescheid oder Urteil –, beginnt die Vollstreckungsphase. Das bedeutet: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Bankkonten, Lohnpfändung beim Arbeitgeber, Beauftragung des Gerichtsvollziehers für bewegliche Sachen, Grundbucheintragung bei Immobilieneigentum. Wir wählen den Vollstreckungsweg, der im Einzelfall am schnellsten zum Ergebnis führt.

Der häufigste Fehler bei Gläubigern: zu lange selbst mahnen

Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem sie monatelang selbst gemahnt haben – ohne Fristsetzung, ohne Rechtsfolgenandrohung. Das kostet nicht nur Zeit, sondern kann auch die Anrechnung des Anwaltshonorars als Verzugsschaden erschweren, wenn der Verzug nicht sauber dokumentiert ist. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto sauberer ist die Verzugsdokumentation.

Schuldner reagiert nicht – und die Forderung steht seit Wochen offen?

Wir prüfen Ihre Forderung, leiten das anwaltliche Mahnschreiben innerhalb kurzer Zeit ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Als Anwalt Inkasso Berlin mit Schwerpunkt Forderungseinzug kennen wir den schnellsten Weg zum Vollstreckungstitel.

Kosten und Risiko – wer zahlt was?

Das ist die Frage, die fast alle Mandanten zuerst stellen. Die Antwort ist besser, als die meisten erwarten.

 

Im Verzugsfall trägt der Schuldner die Anwaltskosten

Wenn sich Ihr Schuldner im Verzug befindet – also nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt –, sind die Kosten für einen Anwalt ein erstattungsfähiger Verzugsschaden. Das ergibt sich aus §§ 286, 280 BGB: Der Schuldner hat den Schaden zu ersetzen, der durch seinen Verzug entsteht. Dazu gehören die notwendigen Rechtsverfolgungskosten – also die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das bedeutet: Im Erfolgsfall zahlen Sie als Gläubiger die Anwaltskosten nicht selbst. Sie werden dem Schuldner auferlegt und aus der eingetriebenen Forderung gedeckt.

 

Verzugszinsen: Ihr Anspruch auf mehr als den Nennbetrag

Neben dem Hauptbetrag Ihrer Forderung können Sie Verzugszinsen geltend machen. Nach § 288 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz bei Verbrauchergeschäften 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften zwischen Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das ist kein Kleingeld – bei einer Forderung von 20.000 Euro und einjährigem Verzug sind das rund 1.800 Euro zusätzlich (bei 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz).

Verzugszinsen bei einer offenen Forderung von 20.000 Euro

Position Wert
Hauptforderung 20.000 €
Verzugszinssatz (B2B, 9 % über Basiszinssatz, ca. 9,12 % Stand 2025) 9,12 % p.a.
Verzugszinsen bei 12 Monaten Verzug ca. 1.824 €
Anwaltsgebühr (1,3-fache Geschäftsgebühr nach RVG, Streitwert 20.000 €) ca. 910 € netto
Kosten trägt bei Verzug Schuldner

Beträge sind Richtwerte. Konkrete Berechnung im Einzelfall.

Wenn die Klage verloren geht

Es gibt ein Restrisiko: Wenn Sie eine Klage anstrengen und verlieren, tragen Sie die Kosten. Das passiert aber selten, wenn die Forderung rechtlich sauber begründet ist. Deshalb prüfen wir vor jeder Eskalation die Beweislage: Liegt ein Vertrag vor? Ist die Leistungserbringung dokumentiert? Gibt es einen Zustellungsnachweis für frühere Mahnungen? Eine schlechte Forderung eskalieren wir nicht.

Titulierung: der entscheidende Vorteil gegenüber bloßem Mahnen

Wer nur mahnt, hat nichts in der Hand. Wer tituliert, sichert seine Forderung dreißig Jahre.

 

Eine Forderung ohne Titel verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres der Fälligkeit. Das klingt lang – aber Gläubiger, die lange selbst mahnen und auf Zahlung hoffen, verlieren oft den Überblick. Wenn die Verjährung eingreift, ist der Anspruch weg. Endgültig.

Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil dagegen ist nach § 197 BGB dreißig Jahre vollstreckbar. Das bedeutet: Selbst wenn Ihr Schuldner heute nicht zahlen kann, haben Sie drei Jahrzehnte Zeit, auf pfändbares Vermögen zuzugreifen – wenn es später vorhanden ist.

Das ist der Grund, warum Titulierung für uns immer das Ziel ist – nicht nur die außergerichtliche Einigung.

Typische Berliner Konstellationen

Wir begleiten Unternehmer, Vermieter und Dienstleister – das sind die häufigsten Fälle.

 

Gewerbetreibende und Dienstleister

Ein Berliner IT-Dienstleister hat ein Projekt abgeliefert – der Auftraggeber zahlt die letzte Rate nicht. Die Rechnung liegt drei Monate zurück, zwei eigene Mahnungen wurden ignoriert. In diesem Fall ist der Verzug bereits eingetreten, die Verzugsdokumentation lässt sich rückwirkend aufbauen, und das anwaltliche Mahnschreiben ist der erste konkrete Schritt. Wenn der Schuldner ebenfalls Unternehmer ist, gilt der erhöhte Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

 

Vermieter mit Mietrückständen

Ein Vermieter in Berlin-Mitte hat zwei Monatsmieten offen, der Mieter reagiert nicht. Hier geht es nicht nur um die offene Miete, sondern oft auch um laufende Kosten und mögliche Schäden an der Wohnung. Wir prüfen: Wann ist der Verzug eingetreten? Wurde das Mietverhältnis bereits gekündigt? Gibt es einen Vollstreckungstitel aus einem früheren Verfahren? Dann leiten wir den passenden Weg ein – Mahnverfahren, Räumungsklage oder beides.

 

Selbstständige und Freiberufler

Freiberufler haben oft ein Problem: Sie rechnen ab, warten, mahnen selbst – und verlieren schließlich die Nerven oder geben die Forderung auf. Das ist bei Forderungen unter 5.000 Euro besonders häufig, weil der gerichtliche Weg zu aufwendig erscheint. Dabei ist das Mahnverfahren beim Amtsgericht Berlin-Mitte für diese Fälle ausdrücklich das richtige Instrument – kostengünstig, schnell und ohne mündliche Verhandlung.

Fazit vom Anwalt: Offene Forderungen werden nicht kleiner, wenn man wartet

Ein Schuldner, der auf Ihre eigenen Mahnungen nicht reagiert, wird auch auf die dritte nicht reagieren. Was ihn zum Handeln bringt, ist die realistische Aussicht auf gerichtliche Konsequenzen – und die beginnt mit dem anwaltlichen Mahnschreiben.

Warten kostet Sie Liquidität, Zinsen und im schlimmsten Fall die Forderung selbst, wenn die Verjährung eingreift. Ein Anwalt löst das nicht durch Druck, sondern durch den einzig wirksamen Weg: den vollständigen Rechtsweg bis zum Titel.

Anwalt Inkasso Berlin – Forderung einreichen, Prozess starten, Geld zurückbekommen.

Wir prüfen Ihre Forderung kostenlos und sagen Ihnen direkt, wie die Erfolgsaussichten sind und welchen Weg wir gehen. Kein Aufwand für Sie – wir erledigen den Rest.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung offener Forderungen – außergerichtlich und gerichtlich, von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsvollstreckung.

Die anwaltliche Begleitung beim Forderungseinzug umfasst die Prüfung der Forderung und der Beweislage, die Einschätzung der Verzugssituation und der Verjährungslage, die Entwicklung einer klaren Vorgehensweise – vom anwaltlichen Mahnschreiben über den Mahnbescheid bis zur Titulierung und Vollstreckung – sowie die Vertretung gegenüber Schuldnern und vor den zuständigen Berliner Gerichten.

Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten auf Grundlage der konkreten Forderung – ohne falsche Versprechen, aber mit klarer Handlungsempfehlung und konsequenter Durchsetzung.

Häufige Fragen zu Inkasso und Forderungseinzug in Berlin

1Wer zahlt die Anwaltskosten beim Forderungseinzug?
Im Verzugsfall der Schuldner – die Anwaltskosten sind nach §§ 286, 280 BGB ein erstattungsfähiger Verzugsschaden.
2Wie läuft ein Anwalt-Inkasso ab?
Außergerichtliches Mahnschreiben, dann Mahnbescheid beim Amtsgericht Berlin-Mitte, dann Vollstreckungsbescheid, dann Zwangsvollstreckung – je nachdem, wie der Schuldner reagiert.
3Kann ich Inkasso selbst durchführen?
Eigene Mahnungen sind möglich, aber ohne Rechtswirkung über die Erinnerungsfunktion hinaus. Ab 10.000 Euro Streitwert vor dem Landgericht Berlin ist Anwaltszwang gesetzlich vorgeschrieben.
4Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet?
Dann wird aus dem Mahnverfahren ein streitiges Verfahren – Klage, Beweisführung, Urteil. Wir bereiten das gesamte Verfahren vor.
5Wie lange dauert das gerichtliche Mahnverfahren?
In der Regel wenige Wochen – vom Antrag auf Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid, sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
6Was, wenn der Schuldner trotz Titel nicht zahlen kann?
Dann kann die Vollstreckung vorübergehend ergebnislos bleiben. Aber der Titel bleibt dreißig Jahre bestehen – wenn der Schuldner später pfändbares Vermögen hat, greifen wir darauf zu.
7Bringt ein Anwalt mehr als ein Inkassobüro?
Ja – ein Anwalt kann klagen, einen Vollstreckungstitel erwirken und die Zwangsvollstreckung betreiben. Ein Inkassobüro kann das alles nicht.
8Was kann ich tun, wenn die Forderung fast verjährt ist?
Sofort handeln – entweder Klage, Mahnbescheid oder ein sonstiger verjährungsunterbrechender Schritt. Danach ist der Anspruch weg.
9Welche Verzugszinsen kann ich geltend machen?
Bei B2B-Forderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB – das sind bei aktuellen Basiszinssätzen etwa 9 bis 10 Prozent jährlich.
10Wie lange ist ein Vollstreckungstitel gültig?
Dreißig Jahre nach § 197 BGB – im Gegensatz zu drei Jahren Verjährung beim einfachen Anspruch.