Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "Raub mit Todesfolge" nach § 251 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Der Raub mit Todesfolge nach § 251 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine besonders schwerwiegende Form des Raubes. Dieser Tatbestand greift dann, wenn im Zusammenhang mit einem Raub der Tod eines Menschen verursacht wird. Im Gegensatz zu Mord oder Totschlag wird der Tod dabei nicht vorsätzlich, sondern zumindest leichtfertig herbeigeführt. Das Gesetz sieht für Raub mit Todesfolge besonders harte Strafen vor, da neben der Vermögensverfügung auch das höchste Rechtsgut – das Leben – verletzt wird.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz unter Raub mit Todesfolge versteht, welche Formen der Strafbarkeit existieren, welche Strafen zu erwarten sind und wie unsere Kanzlei Sie bei einem Vorwurf der Raubtat mit Todesfolge unterstützen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB?
- Tatbestandsmerkmale des Raubs mit Todesfolge
- Beispiele für Raub mit Todesfolge
- Welche Strafen drohen bei Raub mit Todesfolge?
- Besondere Umstände und strafmildernde Faktoren
- Abgrenzung zu anderen Delikten
- Beispiel aus der Rechtsprechung
- Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen des Raubes mit Todesfolge helfen?
Was ist Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB?
Der Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB tritt ein, wenn der Täter durch eine Raubtat (§§ 249, 250 StGB) den Tod eines anderen Menschen leichtfertig verursacht. Das bedeutet, dass der Täter zwar keinen Tötungsvorsatz hatte, jedoch durch grob fahrlässiges Verhalten den Tod des Opfers herbeigeführt hat. Für diese schwere Folge gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen:
Raubhandlung: Zunächst muss eine Raubtat im Sinne der §§ 249 oder 250 StGB vorliegen. Diese Raubhandlung kann beispielsweise durch Gewalt oder Drohung erfolgen.
Tod des Opfers: Der Tod muss in einem kausalen Zusammenhang mit der Raubtat stehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Tod direkt durch die Gewaltanwendung verursacht wird. Es reicht aus, wenn der Tod indirekt mit dem Raubgeschehen verknüpft ist.
Der Raub mit Todesfolge ist sehr weitreichend!
Wussten Sie, dass der Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB nicht nur dann greift, wenn der Täter den Tod direkt verursacht? Auch wenn das Opfer während der Flucht des Täters durch einen unglücklichen Zufall ums Leben kommt, kann dieser wegen Raubes mit Todesfolge belangt werden!
Tatbestandsmerkmale des Raubs mit Todesfolge
Die Erfolgsqualifikation des Raubs mit Todesfolge nach § 251 StGB setzt voraus, dass der Tod durch die besondere Gefährlichkeit der Raubhandlung verursacht wird. Dabei sind folgende Merkmale entscheidend:
Kausalität: Es muss ein Zusammenhang zwischen der Raubhandlung und dem Tod des Opfers bestehen. Der Tod darf nicht durch völlig unabhängige Ursachen herbeigeführt worden sein.
Leichtfertigkeit: Der Täter muss den Tod leichtfertig herbeigeführt haben. Leichtfertigkeit bedeutet, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße missachtet hat. Es handelt sich dabei um eine Form der groben Fahrlässigkeit, bei der der Täter die Todesgefahr nicht beachtet hat, obwohl sie für ihn erkennbar war.
Opfer des Raubs: Das Opfer muss eine unbeteiligte Person sein. Stirbt der Mittäter oder ein Beteiligter des Raubs, greift der Tatbestand nicht.
Beispiele für Raub mit Todesfolge
Ein Täter überfällt eine Bank und bedroht den Kassierer mit einer Waffe. Während der Flucht verursacht er einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Passant stirbt. In diesem Fall könnte der Täter sich des Raubs mit Todesfolge schuldig gemacht haben, da der Tod des Passanten im Zusammenhang mit der Raubtat steht.
Ein Täter schlägt sein Opfer bei einem Raubüberfall nieder, wodurch das Opfer stürzt und später an den Folgen einer Kopfverletzung stirbt. Auch hier würde Raub mit Todesfolge vorliegen, da der Tod durch die Gewaltanwendung im Rahmen der Raubhandlung verursacht wurde.
Welche Strafen drohen bei Raub mit Todesfolge?
Der Raub mit Todesfolge ist eine der schwersten Straftaten im deutschen Strafrecht und wird daher besonders hart bestraft. Der gesetzliche Strafrahmen nach § 251 StGB lautet:
- Lebenslange Freiheitsstrafe oder
- Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren.
Diese hohen Strafen sollen der Schwere des Verbrechens gerecht werden, da neben der Vermögensstraftat auch der Tod eines Menschen in Kauf genommen wurde. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter zehn Jahren ist nicht möglich.
Besondere Umstände und strafmildernde Faktoren
In besonderen Fällen kann das Gericht eine mildere Strafe verhängen, wenn mildernde Umstände vorliegen. Dazu können gehören:
Geringe Schwere der Raubhandlung: Wenn die Raubtat nur geringe Gewaltanwendung beinhaltete und der Tod eher zufällig verursacht wurde.
Bemühungen zur Schadensbegrenzung: Wenn der Täter sofort versucht hat, dem Opfer zu helfen oder einen Arzt zu rufen, könnte dies als strafmildernder Umstand gewertet werden.
Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB!
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Abgrenzung zu anderen Delikten
Mord oder Totschlag
Der wesentliche Unterschied zum Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) liegt darin, dass beim Raub mit Todesfolge der Täter keinen Tötungsvorsatz hat. Mord und Totschlag setzen voraus, dass der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf nimmt. Beim Raub mit Todesfolge wird der Tod hingegen nur leichtfertig herbeigeführt, sodass der Täter keine bewusste Tötungsabsicht hat.
Körperverletzung mit Todesfolge
Auch bei der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) wird der Tod des Opfers nur fahrlässig verursacht. Der Unterschied zum Raub mit Todesfolge besteht darin, dass es bei § 227 StGB keine Vermögensstraftat gibt. Der Raub mit Todesfolge ist ein besonders schwerer Fall, da hier zusätzlich die kriminelle Energie eines Raubes vorliegt.
Beispiel aus der Rechtsprechung
In einem Fall des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28. Juni 2018, Az.: 4 StR 594/17) wurde ein Täter verurteilt, der bei einem Raubüberfall sein Opfer niedergeschlagen hatte. Das Opfer stürzte unglücklich und verstarb später im Krankenhaus. Der BGH stellte fest, dass der Tod des Opfers durch die Gewalteinwirkung im Rahmen der Raubtat verursacht wurde, was den Tatbestand des Raubs mit Todesfolge erfüllte. Der Täter wurde zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Quelle: Bundesgerichtshof.
Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen des Raubes mit Todesfolge helfen?
Wenn Ihnen der Vorwurf des Raubes mit Todesfolge gemacht wird, ist das eine äußerst schwerwiegende Anklage, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen kann. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuziehen, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
1. Verteidigung gegen den Vorwurf des Raubes mit Todesfolge
Unsere Kanzlei prüft genau, ob der Vorwurf der Raubtat mit Todesfolge gerechtfertigt ist. Oft gibt es Unklarheiten über den Zusammenhang zwischen der Raubhandlung und dem Tod des Opfers. In vielen Fällen ist es möglich, den Vorwurf auf Raub oder Körperverletzung mit Todesfolge zu reduzieren, was eine deutlich mildere Strafe zur Folge haben kann.
2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungen
Selbst wenn der Tod des Opfers nachweisbar ist, setzen wir uns dafür ein, durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine mildere Strafe zu erreichen. Strafmildernde Umstände wie die Übernahme von Verantwortung, Reue oder die Wiedergutmachung des Schadens können hier eine Rolle spielen.
3. Vertretung bei Gericht
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, verteidigen wir Sie entschlossen und kompetent vor Gericht. Mit unserer umfassenden Expertise im Strafrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie eine faire Verhandlung erhalten.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 251 StGB
Der Vorwurf des Raubes mit Todesfolge ist eine äußerst schwerwiegende Anklage, die lebenslange Konsequenzen haben kann. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.