Schwerer Raub nach § 250 StGB
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "schwerer Raub" nach § 250 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Der schwere Raub nach § 250 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Qualifikation des einfachen Raubes (§ 249 StGB) und wird besonders hart bestraft, wenn der Täter bei der Tat bestimmte erschwerende Umstände verwirklicht. Diese Erschwernisse können beispielsweise das Verwenden einer Waffe oder die Misshandlung des Opfers umfassen. Der Gesetzgeber sieht für den schweren Raub höhere Mindeststrafen vor, um das Unrecht der Tat angemessen zu ahnden.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz unter schwerem Raub versteht, welche Formen der Strafbarkeit existieren und welche Strafen zu erwarten sind. Außerdem erläutern wir, wie unsere Kanzlei Ihnen bei einem Vorwurf des schweren Raubes helfen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist schwerer Raub nach § 250 StGB?
- Tatbestandsmerkmale des schweren Raubes
- Absatz 1: Schwerer Raub mit einer Mindeststrafe von drei Jahren
- Absatz 2: Schwerer Raub mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren
- Absatz 3: Minder schwere Fälle
- Welche Strafen drohen bei schwerem Raub?
- Beispiel aus der Rechtsprechung
- Abgrenzung zu anderen Delikten
- Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen des schweren Raubes helfen?
Was ist schwerer Raub nach § 250 StGB?
Der schwere Raub ist eine verschärfte Form des einfachen Raubes nach § 249 StGB. Dieser liegt vor, wenn der Täter eine fremde bewegliche Sache unter Einsatz von Gewalt oder Drohung mit Gewalt wegnimmt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Ein Raub wird als "schwerer Raub" qualifiziert, wenn zusätzliche erschwerende Umstände vorliegen. § 250 StGB beschreibt, welche Faktoren den Raub als schwerwiegender einstufen und welche Strafen dann drohen.
Schwerer Raub mit Spielzeugwaffe?
Im Strafrechtkann sogar das Drohen mit einer Spielzeugwaffe einen schweren Raub begründen, wenn das Opfer die Waffe für echt hält! Auch ein "falscher" Banküberfall mit einer Attrappe kann somit ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Hierzu später mehr...
Tatbestandsmerkmale des schweren Raubes
Die allgemeinen Voraussetzungen für einen Raub sind bereits in § 249 StGB festgelegt. Dazu gehören:
Wegnahme einer fremden beweglichen Sache: Der Täter muss die Sache dem Opfer unter Gewaltanwendung oder Drohung entziehen.
Gewalt oder Drohung mit Gewalt: Der Raub erfordert eine gewaltsame Einwirkung auf das Opfer oder die Androhung von Gewalt, die unmittelbar bevorsteht.
Zueignungsabsicht: Der Täter muss die Absicht haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Für einen schweren Raub nach § 250 StGB müssen darüber hinaus bestimmte weitere Umstände hinzukommen. Diese erschwerenden Faktoren sind in den Absätzen 1 und 2 des § 250 StGB geregelt.
Absatz 1: Schwerer Raub mit einer Mindeststrafe von drei Jahren
Absatz 1 von § 250 StGB legt fest, dass die Mindeststrafe für schweren Raub drei Jahre Freiheitsstrafe beträgt, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs: Der Täter führt eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich. Das Werkzeug muss nicht zwingend eingesetzt werden, es reicht, wenn der Täter es bei sich führt.
Führen eines Werkzeugs oder Mittels zur Überwindung von Widerstand: Auch wenn der Täter andere Mittel bei sich führt, die dazu geeignet sind, den Widerstand des Opfers zu überwinden, erfüllt dies den Tatbestand. Hierzu zählen auch täuschende Mittel, wie zum Beispiel eine ungeladene Waffe oder eine Attrappe.
Gefährdung der Gesundheit des Opfers: Der Täter bringt das Opfer durch die Tat in eine Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung. Es reicht aus, dass durch die Tat eine konkrete Gefahr besteht.
Begehung des Raubes als Bandenmitglied: Wenn der Täter den Raub als Mitglied einer Bande begeht, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, handelt es sich ebenfalls um schweren Raub. Es muss mindestens ein weiteres Bandenmitglied beteiligt sein.
Absatz 2: Schwerer Raub mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren
Der besonders schwere Fall des Raubes nach Absatz 2 des § 250 StGB sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor, wenn folgende erschwerende Umstände hinzukommen:
Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs: Der Täter verwendet die Waffe oder das gefährliche Werkzeug bei der Tat. Das bloße Mitführen reicht hier nicht aus, das Werkzeug muss aktiv eingesetzt werden.
Misshandlung oder Todesgefahr des Opfers: Wenn das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt wird oder in die Gefahr des Todes gebracht wird, erhöht sich die Mindeststrafe auf fünf Jahre.
Absatz 3: Minder schwere Fälle
§ 250 Abs. 3 StGB sieht vor, dass in minder schweren Fällen die Strafe milder ausfallen kann. In diesen Fällen liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Täter bei der Tat nur ein leichtes Drohmittel verwendet hat oder wenn das Opfer nur geringe körperliche Schäden erlitten hat.
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Welche Strafen drohen bei schwerem Raub?
Die Strafen für schweren Raub sind erheblich und orientieren sich an den besonders gefährlichen Umständen der Tat. Der Gesetzgeber sieht folgende Mindeststrafen vor:
Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe: Wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, aber nicht verwendet, oder das Opfer einer konkreten Gefahr aussetzt.
Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe: Wenn der Täter die Waffe oder das Werkzeug verwendet oder das Opfer schwer misshandelt oder in Todesgefahr bringt.
In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstaten kann das Gericht eine noch höhere Strafe verhängen, die den gesamten Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe ausschöpfen kann.
Beispiel aus der Rechtsprechung
In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. März 2016, Az.: 4 StR 510/15) wurde ein Täter zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt, nachdem er gemeinsam mit Komplizen einen bewaffneten Überfall auf eine Tankstelle verübt hatte. Der Täter hatte eine Schusswaffe verwendet, um den Kassierer zu bedrohen, was als schwerer Raub nach § 250 Abs. 2 StGB gewertet wurde. Quelle: Bundesgerichtshof.
Abgrenzung zu anderen Delikten
Ein häufiger Punkt der Verwechslung besteht bei der Abgrenzung zwischen Raub und Erpressung. Beim Raub wird dem Opfer die Sache durch Gewaltanwendung oder Drohung entzogen. Bei der Erpressung übergibt das Opfer die Sache hingegen freiwillig, allerdings aufgrund der angedrohten Gewalt.
Auch der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB) weist Ähnlichkeiten auf. Hierbei wird der Diebstahl durch Gewalt oder Drohung abgesichert. Die Tat wird jedoch als räuberischer Diebstahl qualifiziert, wenn die Gewalt erst nach dem Diebstahl eingesetzt wird, um das Diebesgut zu behalten.
Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen des schweren Raubes helfen?
Ein Vorwurf des schweren Raubes ist eine ernsthafte Anklage, die zu langjährigen Freiheitsstrafen führen kann. Es ist deshalb entscheidend, so früh wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht einzuschalten, um eine kompetente Verteidigung aufzubauen.
1. Verteidigung gegen den Vorwurf des schweren Raubes
Unsere Kanzlei analysiert den Sachverhalt gründlich und prüft, ob der Vorwurf des schweren Raubes gerechtfertigt ist. Oft gibt es Beweislücken oder Unklarheiten in der Zeugenwahrnehmung, die eine Strafverteidigung ermöglichen. Ziel ist es, entweder den Tatvorwurf abzuwehren oder eine Herabstufung der Tat auf einfachen Raub oder Diebstahl zu erreichen.
2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungen
Selbst wenn die Beweise gegen Sie erdrückend erscheinen, setzen wir alles daran, durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine mildere Strafe zu erreichen. Strafmildernde Umstände wie die Übernahme von Verantwortung, Reue oder eine freiwillige Schadenswiedergutmachung können hier eine entscheidende Rolle spielen.
3. Vertretung bei Gericht
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, verteidigen wir Sie entschlossen vor Gericht. Mit unserer umfassenden Expertise im Strafrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie eine faire Verhandlung erhalten.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Kontaktieren Sie uns bei Vorwürfen nach § 250 StGB
Der Vorwurf des schweren Raubes ist schwerwiegend und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen.
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