Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "Körperverletzung mit Todesfolge" nach § 227 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine besonders schwerwiegende Straftat, bei der eine Körperverletzung so gravierend verläuft, dass das Opfer an den Folgen stirbt. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn eine vorsätzlich begangene Körperverletzung zum Tod des Opfers führt, auch wenn der Täter den Tod nicht beabsichtigt hat. Die Strafen für eine solche Tat sind besonders hoch, da das Gesetz den Tod des Opfers als besonders schützenswert ansieht.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz unter der Körperverletzung mit Todesfolge versteht, welche Formen der Strafbarkeit existieren, welche Strafen drohen und wie unsere Kanzlei Sie im Falle eines Vorwurfs unterstützen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB?
- Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung mit Todesfolge
- Formen der Körperverletzung mit Todesfolge
- Welche Strafen drohen bei Körperverletzung mit Todesfolge?
- Milderungsgründe und minder schwere Fälle
- Strafverschärfende und strafmildernde Umstände
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Beispiele für Körperverletzung mit Todesfolge
- Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen der Körperverletzung mit Todesfolge helfen?
Was ist Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB?
Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB setzt voraus, dass der Täter zunächst eine vorsätzliche Körperverletzung begeht und infolge dieser Tat das Opfer stirbt. Dabei kommt es darauf an, dass der Tod nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, der Täter jedoch zumindest fahrlässig gehandelt hat.
Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung mit Todesfolge
Damit der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB erfüllt ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Vorsätzliche Körperverletzung: Der Täter muss eine Körperverletzung vorsätzlich begangen haben, also gemäß § 223 StGB oder § 224 StGB. Es reicht aus, wenn der Täter die Körperverletzung als solche beabsichtigt hat, der Tod des Opfers muss nicht gewollt sein.
Tod als Folge der Körperverletzung: Der Tod des Opfers muss unmittelbar auf die Körperverletzung zurückzuführen sein. Das bedeutet, dass der Täter durch seine Handlung einen Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung und dem Tod des Opfers geschaffen haben muss.
Fahrlässigkeit in Bezug auf den Tod: Der Tod darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Der Täter muss den Tod zumindest fahrlässig verursacht haben, das heißt, er hat nicht damit gerechnet, dass seine Handlung zum Tod führen könnte, hätte dies aber aufgrund der Umstände erkennen können.
Formen der Körperverletzung mit Todesfolge
Die Körperverletzung mit Todesfolge kann in verschiedenen Konstellationen auftreten:
Einfacher Fall: Eine einfache Körperverletzung führt zum Tod des Opfers, beispielsweise durch einen Schlag, der eine schwere innere Verletzung verursacht.
Gefährliche Körperverletzung: Auch eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, die durch den Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen begangen wird, kann zur Todesfolge führen, wenn der Täter die Gefährlichkeit seiner Handlung unterschätzt.
Schwere Körperverletzung: Wenn eine besonders schwere Körperverletzung nach § 226 StGB vorliegt, etwa durch den Verlust wichtiger Gliedmaßen oder dauerhafte Entstellungen, und das Opfer später daran stirbt, kann ebenfalls der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge erfüllt sein.
Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf Körperverletzung mit Todesfolge!
Kostenfreier Erstkontakt
ortsunabhängug
unverbindlicher Kontakt
Welche Strafen drohen bei Körperverletzung mit Todesfolge?
Die Körperverletzung mit Todesfolge wird im deutschen Strafrecht äußerst streng bestraft. Der Gesetzgeber sieht hohe Freiheitsstrafen vor, um der Schwere des Delikts gerecht zu werden. Der Strafrahmen für Körperverletzung mit Todesfolge liegt zwischen drei Jahren und 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Grundstrafrahmen
Der Grundstrafrahmen für die Körperverletzung mit Todesfolge lautet:
- Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren: Das Gesetz sieht eine Mindeststrafe von drei Jahren vor, um der besonderen Schwere der Tat Rechnung zu tragen. Eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe ist bei diesem Tatbestand ausgeschlossen, da es sich um ein Verbrechen handelt.
Milderungsgründe und minder schwere Fälle
In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren verhängen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Täter sich in einer emotional extrem aufgeladenen Situation befand oder wenn der Tod des Opfers sehr unvorhersehbar war. Strafmildernd kann sich auch auswirken, wenn der Täter sofort versucht hat, das Opfer zu retten oder umgehend medizinische Hilfe zu holen. Wie Sie sehen können, ist jeder Einzelfall genau zu prüfen. Kein Sachverhalt ist gleich. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht werden sich mit Ihrem Fall bis ins Detail auseinandersetzen und alle Tatsachen herausarbeiten, die zu Ihren Gunsten wirken.
Strafverschärfende und strafmildernde Umstände
Bei der Körperverletzung mit Todesfolge spielen sowohl strafverschärfende als auch strafmildernde Umstände eine Rolle.
Strafverschärfend wirkt sich zum Beispiel aus, wenn der Täter besonders brutal oder aus niederen Beweggründen gehandelt hat, oder wenn er die Hilfeleistung für das Opfer unterlassen hat.
Strafmildernd kann dagegen berücksichtigt werden, wenn der Täter die Tat aus einer emotionalen Ausnahmesituation heraus begangen hat oder der Tod des Opfers nur sehr schwer vorhersehbar war.
Beispiele aus der Rechtsprechung
In einem Fall des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 21. April 2010, Az.: 1 StR 579/09) wurde ein Täter verurteilt, der während einer körperlichen Auseinandersetzung seinem Opfer so stark auf den Kopf schlug, dass dieses nach einigen Tagen an den Folgen einer Hirnblutung verstarb. Das Gericht stellte fest, dass der Täter nicht die Absicht hatte, das Opfer zu töten, aber aufgrund der Schwere des Schlages den Tod hätte vorhersehen können. Der Täter wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Quelle: Bundesgerichtshof.
Beispiele für Körperverletzung mit Todesfolge
Beispiel 1: Schlag auf den Kopf
Ein Mann schlägt während einer Auseinandersetzung einem anderen Mann mit der Faust auf den Kopf. Das Opfer fällt hin, schlägt unglücklich auf dem Boden auf und stirbt wenige Tage später an den Folgen einer Gehirnblutung. Obwohl der Täter nicht die Absicht hatte, das Opfer zu töten, muss er sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, da der Tod direkt auf seine Handlung zurückzuführen ist.
Beispiel 2: Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs
Ein Täter sticht bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer auf das Bein seines Opfers ein, um diesem eine leichte Verletzung zuzufügen. Doch die Stichwunde führt zu einem unbemerkten Blutgerinnsel, das zum Tod des Opfers führt. Hier wird der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, da der Tod zwar nicht beabsichtigt war, aber fahrlässig verursacht wurde.
Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen der Körperverletzung mit Todesfolge helfen?
Ein Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ist extrem ernst und kann zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Deshalb ist es unerlässlich, so schnell wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht einzuschalten, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung solcher schwerwiegenden Vorwürfe.
1. Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge
Unsere Kanzlei prüft genau, ob der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge gerechtfertigt ist. Oft gibt es Unklarheiten über den genauen Kausalzusammenhang zwischen der Körperverletzung und dem Tod des Opfers. In vielen Fällen ist es möglich, den Vorwurf auf eine geringere Form der Körperverletzung zu reduzieren, indem nachgewiesen wird, dass der Tod nicht fahrlässig verursacht wurde.
2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungen
Selbst wenn die Körperverletzung mit Todesfolge nachweisbar ist, können wir durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine mildere Strafe erreichen. Hierbei können wir strafmildernde Umstände geltend machen, wie z.B. eine emotionale Ausnahmesituation oder die Wiedergutmachung des Schadens.
3. Unterstützung bei Gericht
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite. Wir analysieren die Beweise gründlich und setzen uns mit vollem Einsatz dafür ein, dass Sie eine faire und angemessene Behandlung vor Gericht erfahren.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 227 StGB
Der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ist schwerwiegend und kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben haben. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung zu gewährleisten.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.