Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf "Gefährliche Körperverletzung" nach § 224 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt eine schwerwiegende Form der Körperverletzung dar. Diese Straftat wird besonders hart bestraft, da sie nicht nur einfache körperliche Gewalt umfasst, sondern in der Regel mit besonders gefährlichen Mitteln oder unter Umständen begangen wird, die das Leben oder die Gesundheit des Opfers erheblich gefährden. In diesem Artikel erklären wir, was unter gefährlicher Körperverletzung zu verstehen ist, welche Formen der Strafbarkeit existieren und welche Strafen zu erwarten sind. Darüber hinaus erfahren Sie, wie unsere Kanzlei Sie im Falle eines Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung unterstützen kann.

Was ist gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB?

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB geht über die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB hinaus, indem sie unter erschwerenden Bedingungen verübt wird. Das Gesetz zählt in § 224 StGB fünf verschiedene Varianten auf, in denen die Körperverletzung als „gefährlich“ eingestuft wird. Es handelt sich um Fälle, in denen die körperliche Integrität des Opfers durch besonders gefährliche oder gemeingefährliche Mittel oder Handlungen angegriffen wird.

Tatbestandsmerkmale der gefährlichen Körperverletzung

Damit eine Körperverletzung als gefährlich nach § 224 StGB gewertet wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Tatbestandsmerkmale sind:

  1. Begehung mit einem gefährlichen Werkzeug: Hierunter fallen nicht nur klassische Waffen wie Messer oder Schlagstöcke, sondern auch Alltagsgegenstände, die in der konkreten Situation gefährlich eingesetzt werden. Ein gefährliches Werkzeug ist dabei jeder Gegenstand, der geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

  2. Begehung mit einer Waffe: Hierzu zählen alle „Waffen im technischen Sinne“, also Gegenstände, die primär dazu bestimmt sind, Verletzungen hervorzurufen, wie Schusswaffen oder Messer.

  3. Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe: Auch der Einsatz von Gift oder anderen Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen können, erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Dies könnte z.B. der Einsatz von Säuren oder Giften sein.

  4. Hinterlistiger Überfall: Eine Körperverletzung wird als hinterlistiger Überfall gewertet, wenn der Angriff überraschend und ohne Möglichkeit der Verteidigung erfolgt. Der Täter muss dabei seine Vorgehensweise bewusst so wählen, dass das Opfer überrumpelt wird.

  5. Gemeinschaftliche Begehung: Wenn mindestens zwei Personen zusammenwirken, um eine Körperverletzung zu begehen, liegt ebenfalls eine gefährliche Körperverletzung vor. Dies gilt besonders bei körperlichen Auseinandersetzungen, bei denen das Opfer mehreren Angreifern gleichzeitig ausgesetzt ist.

  6. Begehung mit lebensgefährdender Behandlung: Auch wenn keine speziellen Werkzeuge oder Waffen eingesetzt werden, kann die gefährliche Körperverletzung vorliegen, wenn die Art der Tat das Leben des Opfers in Gefahr bringt. Hierunter fällt z.B. das Würgen oder das Schlagen gegen den Kopf.

Welche Formen der Strafbarkeit gibt es?

Die gefährliche Körperverletzung kann auf verschiedene Weise begangen werden, die jeweils unterschiedliche Strafrahmen nach sich ziehen. Die fünf Hauptvarianten wurden bereits erläutert. Doch wie hoch die Strafen ausfallen, hängt von der jeweiligen Tatvariante, den Folgen der Tat und den persönlichen Umständen des Täters ab.

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Welche Strafen drohen bei gefährlicher Körperverletzung?

Der Gesetzgeber sieht für die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB härtere Strafen vor als für die einfache Körperverletzung, da die Tat in der Regel besonders gefährlich ist und eine höhere Verletzungsgefahr mit sich bringt. Grundsätzlich drohen folgende Strafen:

  • Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren: Das ist der Regelstrafrahmen für gefährliche Körperverletzung. Eine Geldstrafe ist hier ausgeschlossen, da es sich um ein Verbrechen handelt, das zwingend mit Freiheitsstrafe geahndet wird.

  • Minder schwere Fälle: In minder schweren Fällen kann das Gericht eine geringere Strafe verhängen, wobei eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich ist. Minder schwere Fälle liegen vor, wenn die Tat zwar objektiv gefährlich war, aber weniger schwerwiegende Folgen hatte oder besondere Milderungsgründe vorliegen.

Die genaue Strafe hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei berücksichtigt das Gericht vor allem, ob es sich um eine geplante Tat handelte, ob das Opfer schwere Verletzungen davongetragen hat und ob der Täter möglicherweise vorbestraft ist.

Strafverschärfende und strafmildernde Umstände

  • Strafverschärfend wirken sich beispielsweise die Schwere der Verletzungen des Opfers, die Verwendung besonders gefährlicher Waffen oder Werkzeuge und das Vorliegen einer Wiederholungstat aus.
  • Strafmildernd können dagegen eine frühzeitige geständige Einlassung, Reue oder der Versuch, den Schaden wieder gutzumachen, wirken.

Beispiele für gefährliche Körperverletzung

Beispiel 1: Angriff mit einem Messer

Ein Täter greift das Opfer mit einem Messer an und verletzt es schwer am Arm. Da hier eine Waffe im Sinne des § 224 StGB verwendet wurde, liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Der Täter muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen, die im mittleren Bereich des Strafrahmens liegt.

Beispiel 2: Schläge von mehreren Personen

Eine Gruppe von vier Personen greift einen Mann in der Fußgängerzone an und schlägt ihn zu Boden. Da die Tat gemeinschaftlich begangen wurde, erfüllt dies den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.

Beispiel 3: Würgen mit Erstickungsgefahr

Ein Mann würgt sein Opfer während eines Streits, bis dieses fast bewusstlos wird. Da das Leben des Opfers akut gefährdet war, liegt eine gefährliche Körperverletzung durch eine lebensgefährdende Behandlung vor.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung helfen?

Wenn Ihnen der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gemacht wird, sollten Sie so schnell wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten. Die Unterstützung eines Anwalts ist in solchen Fällen unerlässlich, da die Strafen sehr hoch ausfallen können und ein rechtzeitiges Eingreifen oft entscheidend ist.

1. Verteidigung gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Unsere Kanzlei prüft genau, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. In vielen Fällen ist es möglich, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu widerlegen oder eine Einordnung als einfache Körperverletzung zu erreichen. Durch eine gründliche Analyse der Beweise und die Einholung entlastender Zeugenaussagen setzen wir uns für Ihre Interessen ein.

2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungen

Selbst wenn eine gefährliche Körperverletzung nachweisbar ist, können wir durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine mildere Strafe erreichen. Hierbei können wir strafmildernde Umstände geltend machen, wie z.B. eine geständige Einlassung oder die Wiedergutmachung des Schadens.

3. Verteidigung vor Gericht

Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, vertreten wir Sie kompetent und mit vollem Einsatz. Wir bereiten Sie auf die Verhandlung vor, verteidigen Ihre Rechte und setzen uns dafür ein, dass Sie eine faire Behandlung erfahren.

Kontaktieren Sie uns bei Vorwürfen nach § 224 StGB

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung zu gewährleisten.

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