Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "schwere Körperverletzung" nach § 226 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Die schwere Körperverletzung nach § 226 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt eine der gravierendsten Formen der Körperverletzungsdelikte dar. Sie liegt vor, wenn durch eine Körperverletzung schwerwiegende und dauerhafte Folgen für das Opfer entstehen, wie der Verlust von Körperfunktionen oder dauerhafte Entstellungen. Dieser Tatbestand ist in der Praxis äußerst ernst zu nehmen, da die Strafen deutlich höher sind als bei einer einfachen oder gefährlichen Körperverletzung.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz unter schwerer Körperverletzung versteht, welche Formen der Strafbarkeit existieren, welche Strafen zu erwarten sind und wie unsere Kanzlei Ihnen bei einem solchen Vorwurf helfen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist schwere Körperverletzung nach § 226 StGB?
- Tatbestandsmerkmale der schweren Körperverletzung
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
- Welche Strafen drohen bei schwerer Körperverletzung?
- Strafverschärfende und strafmildernde Umstände
- Beispiel aus der Rechtsprechung:
- Beispiele für schwere Körperverletzung aus dem Lehrbuch
- Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen der schweren Körperverletzung helfen?
Was ist schwere Körperverletzung nach § 226 StGB?
Der § 226 StGB regelt die schwere Körperverletzung. Diese liegt vor, wenn die körperliche Misshandlung eines anderen Menschen besonders schwerwiegende und dauerhafte Folgen für das Opfer hat. Dabei wird nicht nur die Art der Verletzung, sondern auch die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt. Der § 226 StGB stellt sicher, dass besonders gravierende Verletzungen im Strafrecht entsprechend geahndet werden.
Tatbestandsmerkmale der schweren Körperverletzung
Damit eine Körperverletzung als schwere Körperverletzung nach § 226 StGB eingestuft wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 oder § 224 StGB: Der Täter muss zunächst eine vorsätzliche Körperverletzung begangen haben. Dies kann eine einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) oder eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) sein.
Schwere Folgen für das Opfer: Die Körperverletzung muss eine der folgenden schweren Folgen nach sich ziehen:
- Verlust des Sehvermögens, Gehörs, Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit: Diese Folge betrifft den dauerhaften Verlust wichtiger Sinnesfunktionen oder Fortpflanzungsmöglichkeiten.
- Verlust oder dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Körperglieds: Hierunter fällt der Verlust von Armen, Beinen oder anderen wichtigen Gliedmaßen oder deren dauerhafte Unbrauchbarkeit.
- Erhebliche dauerhafte Entstellung oder Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit: Auch eine schwerwiegende und dauerhafte Entstellung des Gesichts oder anderer Körperteile, die psychische Folgen nach sich ziehen, kann den Tatbestand erfüllen.
Kausalzusammenhang: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Körperverletzungshandlung und der schweren Folge bestehen. Der Täter muss also durch seine Handlung die schwere Folge unmittelbar herbeigeführt haben.
Vorsatz und Fahrlässigkeit
Wichtig zu beachten ist, dass der Täter nicht zwingend die schwere Folge gewollt haben muss. Es reicht aus, wenn die Körperverletzung vorsätzlich begangen wurde und die schweren Folgen fahrlässig herbeigeführt wurden. In solchen Fällen kann der Täter trotzdem nach § 226 StGB bestraft werden. Dies ist in vielen Fällen schwer, dem Mandanten zu erklären. Aber es ist notwendig zu wissen, dass die schwere Folge also nicht unbedingt gewollt sein muss. Die Fahrlässigkeit ist absolut ausreichend für eine Strafbarkeit nach § 226 StGB.
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Welche Strafen drohen bei schwerer Körperverletzung?
Die Strafen für schwere Körperverletzung sind deutlich strenger als bei einfacher oder gefährlicher Körperverletzung, da das Gesetz die besonderen Folgen für das Opfer berücksichtigt. Der gesetzliche Strafrahmen lautet:
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren: Das ist die übliche Strafe für schwere Körperverletzung, wenn die Tatvorsatzform erfüllt ist. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Minder schwere Fälle: In besonders milder gelagerten Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Täter das Opfer aus einer emotional aufgeladenen Situation heraus verletzt hat und die schweren Folgen nicht gewollt oder voraussehbar waren.
Versuch der schweren Körperverletzung: Auch der Versuch einer schweren Körperverletzung ist strafbar. Hier kann das Gericht den Strafrahmen niedriger ansetzen, jedoch hängt dies von den Umständen des Einzelfalls ab.
Strafverschärfende und strafmildernde Umstände
Wie bei anderen Straftaten auch, spielen strafverschärfende und strafmildernde Umstände eine Rolle bei der Strafzumessung.
- Strafverschärfend wirken sich beispielsweise besondere Brutalität, das Vergehen in einem heimtückischen Moment oder eine Wiederholungstat aus.
- Strafmildernd können dagegen Reue des Täters, Wiedergutmachungsbemühungen oder eine geständige Einlassung wirken. Auch der Umstand, dass der Täter die schwere Folge nicht beabsichtigt hat, sondern diese fahrlässig eingetreten ist, kann eine mildere Strafe zur Folge haben.
Beispiel aus der Rechtsprechung:
In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012, Az.: 4 StR 634/11) wurde ein Täter zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einer Person durch einen Schlag mit einem Gegenstand eine dauerhafte Lähmung im Arm zugefügt hatte. Das Gericht entschied, dass die schweren Folgen für das Opfer eindeutig im Zusammenhang mit der Körperverletzung standen, und verhängte eine Freiheitsstrafe im mittleren Bereich des Strafrahmens. Quelle: Bundesgerichtshof.
Beispiele für schwere Körperverletzung aus dem Lehrbuch
Beispiel 1: Verlust des Sehvermögens
Ein Täter schlägt einem Opfer mit einer Flasche auf den Kopf. Das Opfer erleidet dadurch eine schwere Augenverletzung, die zum Verlust des Sehvermögens auf einem Auge führt. Hier liegt eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor, da das Opfer eine dauerhafte Beeinträchtigung seiner Sinnesfunktion erlitten hat.
Beispiel 2: Verlust einer Gliedmaße
Bei einer Auseinandersetzung trennt der Täter dem Opfer mit einem Messer einen Finger ab. Da es sich um den Verlust eines wichtigen Körperglieds handelt, wird der Täter wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Auch in diesem Fall muss der Täter mit einer hohen Freiheitsstrafe rechnen.
Beispiel 3: Erhebliche Entstellung
Der Täter verletzt das Opfer schwer im Gesicht, sodass es bleibende Narben und eine deutliche Entstellung erleidet. Auch dies fällt unter die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB.
Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen der schweren Körperverletzung helfen?
Wenn Ihnen der Vorwurf der schweren Körperverletzung gemacht wird, sollten Sie so schnell wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten. Ein solcher Vorwurf kann nicht nur zu hohen Freiheitsstrafen führen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre persönliche und berufliche Zukunft haben. Unsere Kanzlei steht Ihnen hierbei mit umfassender Erfahrung und Expertise zur Seite.
1. Verteidigung gegen den Vorwurf der schweren Körperverletzung
Unsere Kanzlei prüft genau, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Oft gibt es Missverständnisse oder unklare Sachverhalte, die dazu führen, dass eine Körperverletzung fälschlicherweise als schwere Körperverletzung gewertet wird. Wir analysieren den Fall gründlich, um entlastende Beweise zu finden und den Vorwurf zu entkräften.
2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungen
Selbst wenn eine schwere Körperverletzung nachweisbar ist, können wir durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine mildere Strafe erreichen. Hierbei können wir strafmildernde Umstände geltend machen, wie z.B. eine geständige Einlassung oder die Wiedergutmachung des Schadens.
3. Unterstützung bei Gericht
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, vertreten wir Sie kompetent und mit vollem Einsatz. Wir bereiten Sie auf die Verhandlung vor, verteidigen Ihre Rechte und setzen uns dafür ein, dass Sie eine faire Behandlung erfahren.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Kontaktieren Sie uns bei Vorwürfen nach § 226 StGB
Der Vorwurf der schweren Körperverletzung ist ernst und kann erhebliche Konsequenzen haben. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung zu gewährleisten.
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