Verleumdung nach § 187 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "Verleumdung" nach § 187 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Die Verleumdung nach § 187 Strafgesetzbuch (StGB) zählt zu den Ehrdelikten und steht im deutschen Strafrecht neben der Beleidigung (§ 185 StGB) und der Üblen Nachrede (§ 186 StGB). Dieses Delikt stellt die schwerwiegendste Form der ehrverletzenden Delikte dar und unterscheidet sich maßgeblich durch die Vorsätzlichkeit des Handelnden. Ziel der Verleumdung ist es, den Ruf einer Person vorsätzlich und gezielt zu schädigen, indem eine unwahre Tatsache verbreitet wird, die der Täter bewusst als unwahr kennt und dennoch verbreitet. Besonders im beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld können solche Anschuldigungen schwerwiegende Folgen haben, weshalb § 187 StGB eine besonders hohe Strafandrohung mit sich bringt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zur Verleumdung, der möglichen Strafbarkeit und den rechtlichen Konsequenzen umfassend und verständlich erklärt.
Inhaltsverzeichnis
- Was versteht das Gesetz unter Verleumdung gemäß § 187 StGB?
- Worin besteht der Unterschied zwischen Verleumdung, Übler Nachrede und Beleidigung?
- Welche Strafen drohen bei Verleumdung nach § 187 StGB?
- Ist der Versuch der Verleumdung strafbar?
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Wie sollte ich mich als Beschuldigter verhalten?
- Welche Rechte haben Sie als Beschuldigter bei Verleumdungen?
- Wie ein Anwalt Ihnen helfen kann
- Tipp: Vermeiden Sie Äußerungen ohne Beweise
- Fazit: Verleumdungsvorwürfe erfordern eine professionelle Verteidigung
Was versteht das Gesetz unter Verleumdung gemäß § 187 StGB?
Nach § 187 StGB macht sich strafbar, „wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist.“ Das bedeutet, dass der Täter eine unwahre Tatsache kennt und dennoch verbreitet, mit dem Ziel, das Ansehen oder den Ruf der betroffenen Person erheblich zu schädigen.
Die wesentlichen Merkmale der Verleumdung sind:
- Unwahre Tatsache: Eine Tatsache ist eine dem Beweis zugängliche, also überprüfbare, Behauptung. Beispiele hierfür sind Aussagen über das Verhalten, die Eigenschaften oder den sozialen Status einer Person.
- Behaupten oder Verbreiten: Das „Behaupten“ bedeutet, dass der Täter die Tatsache als gegeben darstellt, unabhängig davon, ob er diese selbst erfunden hat. „Verbreiten“ bedeutet hingegen, dass der Täter eine bereits aufgestellte Behauptung weiterverbreitet.
- Wider besseres Wissen: Der Täter weiß, dass die verbreitete Tatsache nicht stimmt, verbreitet diese aber trotzdem mit dem Ziel, dem Opfer zu schaden.
- Verächtlichmachung, Herabwürdigung oder Kreditgefährdung: Die Verleumdung muss darauf abzielen, die betroffene Person in einem negativen Licht erscheinen zu lassen, sie zu diskreditieren oder ihre gesellschaftliche oder berufliche Stellung zu gefährden.
Worin besteht der Unterschied zwischen Verleumdung, Übler Nachrede und Beleidigung?
Im Gegensatz zur Üblen Nachrede (§ 186 StGB), bei der der Täter die Unwahrheit seiner Aussage nicht kennt und diese auch für wahr halten könnte, setzt die Verleumdung Wissentlichkeit voraus. Der Täter weiß, dass seine Aussage falsch ist, und verbreitet sie dennoch. Diese bewusste Kenntnis der Unwahrheit macht die Verleumdung besonders schwerwiegend.
Die Beleidigung (§ 185 StGB) hingegen ist ein Sammelbegriff für alle ehrverletzenden Äußerungen, die weder Tatsachen noch Beweisaussagen betreffen, sondern Werturteile oder Schmähungen darstellen. Eine Beleidigung ist also eine Äußerung, die die Ehre des Opfers verletzt, unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt.
Wahrheit schützt vor Strafe!
Welche Strafen drohen bei Verleumdung nach § 187 StGB?
Der Strafrahmen bei einer Verleumdung ist höher angesetzt als bei der Üblen Nachrede oder der Beleidigung. So sieht das Gesetz in § 187 StGB folgende Strafandrohung vor:
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften erfolgt (z. B. über soziale Medien, in der Presse oder in größeren Menschenansammlungen).
- Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, wenn durch die Verleumdung der öffentliche Frieden gefährdet wird, also wenn die Behauptung geeignet ist, den sozialen Zusammenhalt zu gefährden oder etwa zu Unruhen zu führen.
Die Schwere der Strafe hängt dabei von der Intensität der Verbreitung und der Reichweite der unwahren Tatsachen ab. Besonders schwerwiegend ist die Verleumdung, wenn sie durch Massenmedien oder soziale Netzwerke erfolgt, da die Reichweite hier besonders hoch ist und der Ruf der betroffenen Person in einem besonders großen Ausmaß geschädigt werden kann.
Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf Verleumdung nach § 187 StGB!
Kostenfreier Erstkontakt
ortsunabhängug
unverbindlicher Kontakt
Ist der Versuch der Verleumdung strafbar?
Ja, auch der Versuch der Verleumdung ist gemäß § 187 Abs. 2 StGB strafbar. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn der Täter sein Ziel nicht vollständig erreicht, sondern nur versucht, die unwahre Tatsache zu verbreiten, eine Strafbarkeit gegeben ist. Hierbei kann die Strafzumessung jedoch milder ausfallen als bei einer vollendeten Verleumdung.
Beispiele aus der Rechtsprechung
In der Rechtsprechung gab es zahlreiche Fälle, in denen die Verleumdung thematisiert wurde. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 1 Ss 23/15) wurde beispielsweise ein Angeklagter verurteilt, weil er bewusst falsche Anschuldigungen gegen einen Kollegen auf der Arbeit verbreitete, die dessen berufliche Zukunft massiv bedrohten. Der Verurteilte hatte wider besseres Wissen behauptet, der Kollege sei mehrfach bei Diebstählen auf dem Firmengelände erwischt worden. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung aus und führte an, dass solche Handlungen im beruflichen Kontext besonders schwerwiegend seien.
Wie sollte ich mich als Beschuldigter verhalten?
Wenn Sie mit einem Vorwurf der Verleumdung konfrontiert werden, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Reaktionen zu zeigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und geben Sie keine schriftlichen Erklärungen ab, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen haben. Jede Äußerung, sei es gegenüber der Polizei, in E-Mails oder gegenüber Dritten, kann gegen Sie verwendet werden. Warten Sie auf eine umfassende Akteneinsicht und besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Anwalt. Gemeinsam können wir dann entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder ob Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten.
Welche Rechte haben Sie als Beschuldigter bei Verleumdungen?
Als Beschuldigter haben Sie nach der Strafprozessordnung (StPO) umfassende Rechte. Ihnen steht jederzeit das Recht auf Schweigen zu (§ 136 StPO). Nutzen Sie dieses Recht unbedingt, bevor Sie eine Aussage tätigen, und holen Sie sich anwaltlichen Beistand. Denn unbedachte Aussagen können Ihnen im späteren Verfahren zum Nachteil gereichen. Ebenso haben Sie das Recht, einen Pflichtverteidiger zu konsultieren, wenn die Sach- oder Rechtslage besonders komplex ist (§ 140 Abs. 2 StPO).
Wie ein Anwalt Ihnen helfen kann
Eine Anzeige wegen Verleumdung kann massive Auswirkungen auf das berufliche und private Leben haben. Die Schwere des Vorwurfs und die potenziellen Konsequenzen machen es erforderlich, sich frühzeitig rechtliche Unterstützung zu holen. Als Anwalt für Strafrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. Unsere Leistungen umfassen:
Umfassende Beratung: Wir analysieren Ihren Fall detailliert und erörtern mit Ihnen die Vorwürfe sowie mögliche Verteidigungsstrategien. Dabei nehmen wir uns Zeit, Ihre Sichtweise vollständig zu erfassen und in die Verteidigung mit einzubeziehen.
Prüfung der Beweislage: In Verleumdungsfällen ist es besonders wichtig, die Aussagen und Behauptungen der Gegenseite sorgfältig zu prüfen. Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte und klären, ob die Vorwürfe auf festen Tatsachen beruhen oder möglicherweise haltlos sind.
Wahrnehmung Ihres Schweigerechts: Als Beschuldigter sollten Sie von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, bevor wir Einsicht in die Akten genommen haben. Eine unbedachte Aussage kann Ihnen im späteren Verfahren schaden.
Strategische Verteidigung: Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest strafmildernde Umstände darzulegen. Je nach Fallkonstellation kann es sinnvoll sein, sich gegen die Vorwürfe aktiv zu verteidigen oder auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Berufliche und gesellschaftliche Auswirkungen minimieren: Verleumdungsvorwürfe können das berufliche und private Leben stark beeinträchtigen. Wir setzen uns dafür ein, die negativen Auswirkungen auf Ihre Reputation so gering wie möglich zu halten und Ihnen bestmögliche Chancen für die Zukunft zu verschaffen.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Tipp: Vermeiden Sie Äußerungen ohne Beweise
Fazit: Verleumdungsvorwürfe erfordern eine professionelle Verteidigung
Die Verleumdung nach § 187 StGB ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die sowohl rechtliche als auch persönliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine professionelle Verteidigung ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und die Auswirkungen eines solchen Verfahrens zu minimieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen als kompetenter Partner in allen Verfahrensstadien zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir sind deutschlandweit für Sie da und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 187 StGB
Der Vorwurf der "Verleumdung" ist schwerwiegend und kann zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer fairen Behandlung zu verhelfen.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.