Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "Räuberischer Diebstahl" nach § 252 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Der räuberische Diebstahl nach § 252 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine spezielle Form des Diebstahls, bei dem der Täter, nachdem er auf frischer Tat ertappt wurde, Gewalt oder Drohungen einsetzt, um den Besitz des gestohlenen Gutes zu sichern. Dieser Tatbestand verbindet Elemente von Diebstahl und Raub und wird deshalb als raubähnliches Delikt behandelt. Der Täter nutzt dabei Gewaltmittel, zur Sicherung des gerade erlangten Gewahrsams. Und genau diese Gewaltanwendung nach Vollendunhg des vorangegangen Diebstahls verschärft die Strafbarkeit.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz unter räuberischem Diebstahl versteht, welche Formen der Strafbarkeit existieren, welche Strafen zu erwarten sind und wie unsere Kanzlei Ihnen bei einem Vorwurf des räuberischen Diebstahls helfen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB?
- Tatbestandsmerkmale des räuberischen Diebstahls
- Was ist der Unterschied zum Raub (§ 249 StGB)?
- Beispiel für räuberischen Diebstahl
- Welche Strafen drohen bei räuberischem Diebstahl?
- Besonders schwerer Fall des räuberischen Diebstahls
- Versuch des räuberischen Diebstahls
- Rechtsprechung zum räuberischen Diebstahl
- Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen des räuberischen Diebstahls helfen?
Was ist räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB?
Nach § 252 StGB begeht derjenige einen räuberischen Diebstahl, der bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu halten.
Auch Gewalt gegen Dritte ist strafbar!
Wussten Sie, dass beim räuberischen Diebstahl die Gewalt nicht unbedingt gegen den Besitzer des gestohlenen Gutes gerichtet sein muss? Selbst wenn der Täter einen zufälligen Zeugen bedroht oder angreift, um seine Beute zu behalten, kann er sich strafbar machen – eine echte Überraschung für so manchen Dieb!
Tatbestandsmerkmale des räuberischen Diebstahls
Für den räuberischen Diebstahl müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vortat: Vollendeter Diebstahl
Es muss ein Diebstahl vorliegen, der bereits vollendet ist. Das bedeutet, der Täter muss bereits den Gewahrsam an der gestohlenen Sache erlangt haben. Es reicht jedoch aus, wenn der Diebstahl in einem frühen Stadium vollendet wurde und der Täter im Anschluss versucht, die Beute zu sichern.Betreffen auf frischer Tat
Der Täter muss bei der Ausführung oder kurz nach der Vollendung des Diebstahls „auf frischer Tat“ betroffen werden. Dies bedeutet, dass der Täter in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Diebstahl von einer anderen Person überrascht oder bemerkt wird.Gewaltanwendung oder Drohung
Der Täter muss, um sich den Besitz des Diebesgutes zu sichern, Gewalt gegen eine Person ausüben oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben aussprechen. Dabei kann die Gewalt oder Drohung auch gegen einen Dritten gerichtet sein, der den Diebstahl entdeckt.
Was ist der Unterschied zum Raub (§ 249 StGB)?
Der Unterschied zwischen dem Raub und dem räuberischen Diebstahl besteht darin, dass beim Raub die Gewalt oder Drohung bereits bei der Wegnahme des Gegenstandes angewendet wird. Beim räuberischen Diebstahl erfolgt die Gewalt erst nach der Wegnahme, wenn der Täter den bereits erlangten Gewahrsam verteidigen will. Das heißt der Diebstahl ist bereits vollendet. Es geht nur noch um die Sicherung des Diebesguts.
Beispiel für räuberischen Diebstahl
Ein Dieb stiehlt in einem Supermarkt eine Flasche Wein und wird vom Ladendetektiv bemerkt, während er den Laden verlassen will. Um seine Beute zu behalten, schlägt er den Detektiv nieder und flüchtet. Hier liegt ein Fall von räuberischem Diebstahl vor, da der Täter nach der Vollendung des Diebstahls Gewalt anwendet, um den Besitz der Ware zu sichern.
Welche Strafen drohen bei räuberischem Diebstahl?
Der räuberische Diebstahl wird gemäß § 252 StGB genauso hart bestraft wie ein Raub. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe ansteigen.
Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB!
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Besonders schwerer Fall des räuberischen Diebstahls
In besonders schweren Fällen, zum Beispiel, wenn der Täter eine Waffe bei sich führt oder das Opfer schwer verletzt, kann der Tatbestand auch unter § 250 StGB (schwerer Raub) subsumiert werden, was eine höhere Mindeststrafe von drei oder fünf Jahren zur Folge hat. Es handelt sich um besonders schwere Fälle, wenn:
- Der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt.
- Eine schwere körperliche Misshandlung des Opfers erfolgt.
Versuch des räuberischen Diebstahls
Auch der Versuch des räuberischen Diebstahls ist nach § 252 StGB strafbar. Das bedeutet, wenn der Täter versucht, sich mit Gewalt oder Drohungen die Beute zu sichern, jedoch dabei scheitert, kann er dennoch strafrechtlich belangt werden.
Rechtsprechung zum räuberischen Diebstahl
Die Rechtsprechung zum räuberischen Diebstahl hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beispielsweise klargestellt, dass die Gewaltanwendung nicht nur gegen die Person gerichtet sein muss, die den Diebstahl entdeckt hat, sondern auch gegen eine zufällig anwesende dritte Person gerichtet werden kann, um den Besitz der Beute zu sichern. Quelle: Bundesgerichtshof.
In einem anderen Fall hat der BGH entschieden, dass die Anwendung von Gewalt auch dann einen räuberischen Diebstahl begründet, wenn der Täter nur versucht, den Diebstahl durch Drohungen zu sichern, ohne dass tatsächlich physische Gewalt angewendet wird.
Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen des räuberischen Diebstahls helfen?
Wenn Sie mit dem Vorwurf des räuberischen Diebstahls konfrontiert sind, handelt es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf, der nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche soziale und berufliche Auswirkungen haben kann. Es ist deshalb entscheidend, so früh wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.
1. Verteidigung gegen den Vorwurf des räuberischen Diebstahls
Unsere Kanzlei prüft den Vorwurf des räuberischen Diebstahls im Detail und analysiert, ob die Tatbestandsmerkmale tatsächlich erfüllt sind. Oft gibt es Unklarheiten in der Beweislage oder es bestehen Zweifel an der Absicht, den Gewahrsam mit Gewalt zu sichern. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Fall gründlich untersucht wird und eine milde oder gar keine Strafe verhängt wird.
2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungen
Selbst wenn der Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt ist, gibt es oft die Möglichkeit, durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine mildere Strafe zu erreichen. Strafmildernde Umstände wie die Übernahme von Verantwortung oder Wiedergutmachung des Schadens können zu einer Strafreduzierung führen.
3. Vertretung bei Gericht
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht zur Seite. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist, und setzen uns dafür ein, dass Sie eine faire und gerechte Behandlung vor Gericht erhalten.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 252 StGB
Der Vorwurf des räuberischen Diebstahls kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und setzen alles daran, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
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