Nachstellung nach § 238 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf "Nachstellung" nach § 238 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Die Nachstellung gemäß § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) – besser bekannt als "Stalking" – ist ein schwerwiegendes Delikt, das zunehmend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt ist. Stalking-Opfer werden oft durch beharrliche Verfolgung und Belästigung in ihrem täglichen Leben erheblich eingeschränkt. Das deutsche Strafrecht bietet hier mit § 238 StGB ein umfassendes Instrument, um derartige Handlungen zu sanktionieren und die Opfer zu schützen. In diesem Artikel erläutern wir detailliert, welche Verhaltensweisen unter Strafe stehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Strafen Beschuldigten drohen. Zudem zeigen wir auf, wie ein Rechtsanwalt in Berlin Ihnen helfen kann, sich effektiv zu verteidigen. 

Was bestraft die Nachstellung nach § 238 StGB?

Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) schützt die persönliche Freiheit vor der schwerwiegenden Beeinträchtigung durch beharrliche Nachstellungen. Es geht dabei insbesondere darum, den Einzelnen davor zu bewahren, durch ständige Übergriffe, sei es physischer oder psychischer Art, in seiner Lebensgestaltung eingeschränkt zu werden.

Der objektive Tatbestand

Der objektive Tatbestand des § 238 StGB verlangt eine beharrliche Nachstellung, die geeignet ist, das Opfer in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Der Begriff "Nachstellung" umfasst dabei jede Handlung, die darauf abzielt, das Opfer zu überwachen oder unerwünschten Kontakt herzustellen. Der Täter muss mit einer gewissen Beharrlichkeit vorgehen, das heißt, er darf nicht nur einmal oder gelegentlich tätig werden, sondern wiederholt und gezielt.

Zu den typischen Verhaltensweisen, die den Tatbestand der Nachstellung erfüllen, gehören:

  1. Aufsuchen der räumlichen Nähe des Opfers: Der Täter sucht immer wieder die räumliche Nähe des Opfers auf, zum Beispiel durch wiederholte Besuche am Wohnort, Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Diese Handlungen können auch die Form von "Zufallsbegegnungen" annehmen, die in Wahrheit geplant und gezielt herbeigeführt werden.

  2. Kommunikationsversuche über Telekommunikationsmittel: Häufig nehmen Stalker über moderne Kommunikationsmittel wie Telefon, SMS, E-Mail oder soziale Netzwerke Kontakt auf. Auch ständige Nachrichten oder Anrufe trotz ausdrücklicher Ablehnung durch das Opfer erfüllen den Tatbestand.

  3. Verwendung personenbezogener Daten: Auch das unberechtigte Verwenden von personenbezogenen Daten des Opfers, um diesem zu schaden oder ihm nahe zu kommen (z. B. durch Bestellungen im Namen des Opfers), fällt unter § 238 StGB.

  4. Bedrohung oder Einschüchterung: Das Androhen von Gewalt oder das Verbreiten von Gerüchten und falschen Behauptungen, um das Opfer oder dessen Umfeld zu verunsichern und unter Druck zu setzen, gehört ebenfalls zu den typischen Verhaltensweisen im Rahmen der Nachstellung.

  5. Beeinflussung Dritter: Der Täter versucht, das Umfeld des Opfers zu beeinflussen, indem er Dritte, wie Familienmitglieder oder Freunde, einbezieht, um weiter Druck auszuüben. Dies kann durch Einschüchterungen, Drohungen oder Lügen geschehen.

Der subjektive Tatbestand

Neben der Erfüllung des objektiven Tatbestands muss der Täter vorsätzlich handeln. Dies bedeutet, dass er absichtlich oder wissentlich die Handlungen vornimmt, um das Opfer in seiner Lebensgestaltung zu beeinträchtigen. Fahrlässigkeit reicht nicht aus. Der Täter muss sich also bewusst sein, dass seine Nachstellungen geeignet sind, das Opfer in erheblichem Maße zu beeinträchtigen.

Strafbar erst seit 2007

In Deutschland wurde Stalking erst 2007 als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (§ 238 StGB) aufgenommen. Vorher musste Stalking durch andere Straftatbestände, wie Nötigung oder Bedrohung, verfolgt werden. Die Einführung dieses speziellen Paragrafen war eine Reaktion auf die steigende Zahl von Stalking-Fällen und die Notwendigkeit, die Opfer besser zu schützen.

Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung

Eine der zentralen Voraussetzungen für die Strafbarkeit nach § 238 StGB ist, dass das Verhalten des Täters eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zur Folge hat. Hierunter fällt jede erhebliche Veränderung des alltäglichen Lebens des Opfers, wie beispielsweise:

  • Verlassen des Arbeitsplatzes aus Angst vor dem Täter.
  • Umzug, um den Belästigungen zu entkommen.
  • Einschränkung sozialer Kontakte oder der Freizeitgestaltung.
  • Dauerhafte psychische Belastungen, wie Angstzustände oder Schlaflosigkeit.

Es genügt nicht, wenn das Opfer lediglich belästigt oder irritiert wird. Die Auswirkungen der Nachstellung müssen erheblich und einschneidend sein.

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Nachstellung nach § 238 StGB!

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Formen der Strafbarkeit

Grunddelikt nach § 238 Abs. 1 StGB

Im Grundfall ist die Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht. Hierbei handelt es sich um die "einfache" Nachstellung, die sich auf die oben genannten typischen Verhaltensweisen bezieht.

 

Qualifizierte Nachstellung nach § 238 Abs. 2 StGB (Fortsetzung)

Die Nachstellung wird in besonders schweren Fällen als qualifizierte Nachstellung eingestuft. Diese liegt vor, wenn der Täter durch sein Verhalten eine erhebliche Gefährdung herbeiführt. Das Gesetz nennt hierfür die folgenden Beispiele:

  • Konkrete Gefahr für Leib oder Leben: Der Täter bringt das Opfer durch seine Handlungen in eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Stalker das Opfer verfolgt und bedroht oder wiederholt in gefährliche Situationen bringt.

  • Schwere Gesundheitsbeschädigung: Auch eine erhebliche gesundheitliche Schädigung des Opfers durch die Nachstellungen kann zur Verschärfung der Strafe führen. Hierunter fallen zum Beispiel schwere psychische Belastungen, die zu Depressionen, Angstzuständen oder Panikattacken führen.

  • Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen: Setzt der Täter bei der Nachstellung Waffen oder andere gefährliche Gegenstände ein, erhöht sich die Strafandrohung. Dies kann der Fall sein, wenn der Täter das Opfer mit einem Messer bedroht oder gefährliche Gegenstände verwendet, um das Opfer einzuschüchtern.

In diesen qualifizierten Fällen erhöht sich die mögliche Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

 

Erfolgsqualifikation nach § 238 Abs. 3 StGB

Nach § 238 Abs. 3 StGB wird die Strafbarkeit weiter verschärft, wenn die Nachstellung den Tod des Opfers zur Folge hat. Sollte das Opfer infolge der Nachstellungen etwa Suizid begehen oder durch die Verfolgungen in eine tödliche Gefahr geraten, erhöht sich die Strafe auf Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

 

Beispiele aus der Praxis

Um die strafbaren Handlungen nach § 238 StGB besser zu verdeutlichen, hier einige konkrete Beispiele:

  1. Verfolgung und ständige Anrufe: Ein Täter folgt seinem Opfer regelmäßig nach der Arbeit nach Hause, schickt ihr täglich unaufgefordert Blumen und ruft sie Dutzende Male am Tag an, obwohl das Opfer wiederholt klarstellt, dass kein Kontakt gewünscht ist. Das Opfer entwickelt schwere Angststörungen und zieht in eine andere Stadt, um den Nachstellungen zu entkommen.

  2. Bedrohung über soziale Medien: Ein Täter nutzt soziale Netzwerke, um das Opfer zu verfolgen und mit Fake-Profilen kontinuierlich Nachrichten zu schicken. Trotz Blockierungen erstellt der Täter immer wieder neue Accounts und beginnt, falsche Gerüchte über das Opfer zu verbreiten. Als Folge leidet das Opfer unter Depressionen und sozialen Isolationen.

  3. Gefährliche Nachstellung mit Waffe: Der Täter lauert dem Opfer immer wieder auf und droht schließlich mit einer Schusswaffe. Das Opfer fühlt sich in seiner Sicherheit massiv bedroht und erleidet einen Nervenzusammenbruch.

Mögliche Strafen für die Nachstellung

Die Strafen für Nachstellung nach § 238 StGB sind in drei Stufen unterteilt:

  • Grunddelikt (§ 238 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Qualifizierte Nachstellung (§ 238 Abs. 2 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
  • Erfolgsqualifikation (§ 238 Abs. 3 StGB): Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, wenn das Opfer infolge der Nachstellungen stirbt.

Gerichte entscheiden hierbei stets nach den Umständen des Einzelfalls. Relevant sind dabei vor allem die Intensität der Nachstellung, das Ausmaß der Beeinträchtigung des Opfers und das Verhalten des Täters.

Wie ein Anwalt Ihnen als Beschuldigter bei Nachstellung helfen kann

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Nachstellung begangen zu haben, ist es entscheidend, schnell rechtliche Unterstützung zu suchen. Eine solche Beschuldigung kann schwerwiegende Folgen für Ihr Leben haben, da sie nicht nur zu strafrechtlichen Sanktionen führen kann, sondern auch soziale und berufliche Auswirkungen hat. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Vorwürfe zu prüfen und Ihre Verteidigung strategisch zu planen.

Ein Anwalt kann:

  • Den Sachverhalt aufklären: Häufig sind Vorwürfe der Nachstellung interpretationsbedürftig. Was als harmloses Verhalten begann, kann von der Gegenseite als Bedrohung wahrgenommen werden. Ein Anwalt wird den genauen Ablauf der Geschehnisse analysieren und untersuchen, ob tatsächlich die Voraussetzungen einer strafbaren Nachstellung vorliegen.

  • Ihre Rechte wahren: Schon im Ermittlungsverfahren haben Sie als Beschuldigter Rechte, die unbedingt gewahrt werden müssen. Ein Anwalt wird Sie während dieses Prozesses begleiten, um sicherzustellen, dass keine ungerechtfertigten Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden.

  • Die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln: Abhängig vom Sachverhalt kann es verschiedene Verteidigungsstrategien geben. Zum Beispiel könnte argumentiert werden, dass keine beharrliche Nachstellung vorliegt oder dass bestimmte Handlungen missverstanden wurden. Ein erfahrener Strafverteidiger wird die beste Strategie wählen, um Ihre Interessen optimal zu schützen.

Es ist essenziell, frühzeitig einen Anwalt zu kontaktieren, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche negative Konsequenzen zu minimieren. Unsere Kanzlei in Berlin steht Ihnen zur Seite, um Sie in dieser schwierigen Situation professionell zu unterstützen.

Fazit vom Rechtsanwalt für Nachstellung

Die Nachstellung nach § 238 StGB ist ein ernstzunehmendes Delikt, das schwerwiegende Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann. Durch das deutsche Strafrecht sind Opfer jedoch gut geschützt, und die Strafverfolgungsbehörden können bei entsprechender Beweislage entschieden gegen Täter vorgehen. Sollten Sie des Stalkings beschuldigt werden, ist es ratsam, frühzeitig juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, Nur so können Sie sicherstellen, sich effektiv gegen die Vorwürfe zu verteidigen. 

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 238 StGB

Der Vorwurf der Nachstellung (Stalking) ist schwerwiegend und kann zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer fairen Behandlung zu verhelfen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.

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