Falsche Verdächtigung nach § 164 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "Falsche Verdächtigung " nach § 164 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Die falsche Verdächtigung gemäß § 164 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, die in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben kann. Wenn jemand bewusst eine andere Person fälschlicherweise einer Straftat beschuldigt, um behördliche Maßnahmen gegen diese Person herbeizuführen, handelt es sich um eine falsche Verdächtigung. Die strafrechtlichen Konsequenzen können gravierend sein, insbesondere wenn die falsche Verdächtigung dazu führt, dass Unschuldige in ein Strafverfahren verwickelt werden.
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau unter falscher Verdächtigung zu verstehen ist, welche Formen der Strafbarkeit es gibt, welche Strafen drohen und wie unsere Kanzlei Sie im Falle eines solchen Vorwurfs unterstützen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist falsche Verdächtigung nach § 164 StGB?
- Voraussetzungen der Strafbarkeit
- Welche Formen der falschen Verdächtigung gibt es?
- Welche Strafen drohen bei falscher Verdächtigung?
- Mögliche strafverschärfende Umstände
- Strafmildernde Umstände
- Beispiel aus der Rechtsprechung:
- Beispiele für falsche Verdächtigung
- Wie ein Rechtsanwalt beim Vorwurf "Falsche Verdächtigung" helfen kann?
- Fazit: Kontaktieren Sie uns bei Vorwürfen nach § 164 StGB
Was ist falsche Verdächtigung nach § 164 StGB?
Gemäß § 164 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen bei einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle wissentlich einer Straftat oder ordnungswidrigen Handlung beschuldigt, die dieser nicht begangen hat. Dies gilt sowohl für das Vorspiegeln einer Straftat, als auch für das Entstellen von Tatsachen, um eine behördliche Maßnahme gegen die betroffene Person herbeizuführen.
Voraussetzungen der Strafbarkeit
Damit eine Strafbarkeit nach § 164 StGB gegeben ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Behauptung einer falschen Straftat: Es muss eine unwahre Behauptung über eine rechtswidrige Handlung (z.B. eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit) aufgestellt werden. Diese Behauptung kann in Form einer direkten Falschanschuldigung oder durch das Verdrehen von Tatsachen geschehen.
Adressat der Falschbeschuldigung: Die falsche Verdächtigung muss gegenüber einer Behörde oder einer anderen öffentlichen Stelle gemacht werden, die für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Dies umfasst insbesondere die Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte oder Ordnungsbehörden.
Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln. Das bedeutet, dass die Person bewusst eine falsche Beschuldigung macht und dabei das Ziel verfolgt, eine behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigten zu erwirken.
Unschuld des Verdächtigten: Die Person, die fälschlicherweise beschuldigt wird, darf die fragliche Straftat tatsächlich nicht begangen haben. Auch der Versuch, jemanden einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen, erfüllt den Tatbestand.
Welche Formen der falschen Verdächtigung gibt es?
Es gibt verschiedene Formen der falschen Verdächtigung, die alle unter § 164 StGB fallen:
Vorsätzliche Falschanzeige: Eine Person zeigt bewusst eine andere Person wegen einer nicht begangenen Straftat an, um diese zu belasten. Dies ist der klassischste Fall der falschen Verdächtigung.
Verdrehen oder Entstellen von Tatsachen: Es ist auch strafbar, wenn eine wahre Tatsache so verdreht wird, dass sie eine falsche Darstellung ergibt. Zum Beispiel, wenn jemand den Eindruck erweckt, eine Person habe eine Tat begangen, indem bestimmte Informationen bewusst weggelassen oder falsch interpretiert werden.
Falschanschuldigung gegenüber Dritten: Auch wenn die falsche Beschuldigung nicht direkt bei der Polizei oder einer Behörde erfolgt, sondern gegenüber einer Person, die die Meldung weiterleitet, kann der Tatbestand des § 164 StGB erfüllt sein.
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Welche Strafen drohen bei falscher Verdächtigung?
Die Strafen für eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB sind erheblich, da die Tat als Eingriff in die Rechtspflege und als schwerer Angriff auf die betroffene Person gewertet wird. Der Gesetzgeber sieht hierfür folgende Strafen vor:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
- Geldstrafe.
Das Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Schwere der falschen Anschuldigung, der Intensität der Folgen für das Opfer sowie der Motivation des Täters.
Mögliche strafverschärfende Umstände
In besonders schweren Fällen, bei denen die falsche Verdächtigung erhebliche Konsequenzen für die beschuldigte Person hatte – etwa wenn es zu einer Inhaftierung oder einer anderweitigen Einschränkung der Freiheit kam – können strengere Strafen verhängt werden. Auch wiederholte Falschbeschuldigungen oder das gezielte Verleiten von Unbeteiligten zu einer Falschaussage wirken strafverschärfend.
Strafmildernde Umstände
Auf der anderen Seite können strafmildernde Umstände berücksichtigt werden, beispielsweise wenn die falsche Verdächtigung in einem emotional aufgeladenen Moment entstand oder der Täter freiwillig dazu beiträgt, den Schaden zu beheben, indem er seine Anschuldigung rechtzeitig zurücknimmt.
Beispiel aus der Rechtsprechung:
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Az.: III-3 RVs 91/20) wurde eine Frau verurteilt, die ihren Nachbarn fälschlicherweise des Diebstahls beschuldigte. Das Gericht stellte fest, dass sie wissentlich falsche Angaben gemacht hatte, um ihm zu schaden. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da es sich um ihre erste Verurteilung handelte und die Anschuldigung nicht zu einer Inhaftierung führte. Quelle: Oberlandesgericht Hamm.
Beispiele für falsche Verdächtigung
Beispiel 1: Falsche Diebstahlsanzeige
Eine Person behauptet, ihr Nachbar habe ihr Fahrrad gestohlen und zeigt dies bei der Polizei an, obwohl sie genau weiß, dass der Nachbar nichts mit dem Diebstahl zu tun hat. Hier liegt eine klassische falsche Verdächtigung vor, da bewusst eine falsche Straftat gemeldet wurde.
Beispiel 2: Verfälschen von Informationen
Ein Mann gibt der Polizei Informationen über einen Verkehrsunfall, bei dem er fälschlicherweise einen anderen Fahrer beschuldigt, den Unfall verursacht zu haben. Obwohl er selbst den Unfall verursacht hat, versucht er, die Schuld auf den anderen Fahrer abzuwälzen. Auch hier liegt eine falsche Verdächtigung vor.
Wie ein Rechtsanwalt beim Vorwurf "Falsche Verdächtigung" helfen kann?
Wenn Sie beschuldigt werden, eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB begangen zu haben, sollten Sie sofort rechtlichen Beistand einholen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung bei der Verteidigung in Fällen falscher Verdächtigung. Wir setzen uns entschlossen für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung zu erreichen.
1. Verteidigung gegen den Vorwurf der falschen Verdächtigung
Unsere Kanzlei prüft genau, ob der Vorwurf der falschen Verdächtigung gerechtfertigt ist. Oft gibt es Missverständnisse oder unklare Tatsachen, die dazu führen, dass jemand fälschlicherweise der Falschbeschuldigung beschuldigt wird. Wir analysieren Ihren Fall gründlich, um entlastende Beweise zu finden und den Vorwurf zu entkräften.
2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungsgeschick
Selbst wenn eine falsche Verdächtigung nachweisbar ist, können wir durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft oft eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass strafmildernde Umstände geltend gemacht werden, wie beispielsweise eine freiwillige Richtigstellung oder das Fehlen von Vorstrafen.
3. Unterstützung bei der Aufklärung
Eine freiwillige Aufklärung der falschen Verdächtigung kann strafmildernd wirken und in manchen Fällen sogar eine Verurteilung verhindern. Wir beraten Sie, wie Sie in solchen Situationen am besten vorgehen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Verteidigung vor Gericht
Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte zur Seite und verteidigen Ihre Interessen vor Gericht. Dank unserer fundierten Kenntnisse im Strafrecht und unserer Prozessführungskompetenz setzen wir uns mit vollem Einsatz dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Fazit: Kontaktieren Sie uns bei Vorwürfen nach § 164 StGB
Wenn Ihnen der Vorwurf der falschen Verdächtigung gemacht wird, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen fundierte Beratung und kompetente Vertretung, um Ihre Rechte zu schützen und eine Verurteilung zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.