Falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!
Wenn der Vorwurf "Falsche uneidliche Aussage" nach § 153 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!
Die falsche uneidliche Aussage nach § 153 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, die im Kontext von gerichtlichen oder behördlichen Verfahren eine große Rolle spielt. Wer vor Gericht oder vor einer zuständigen Stelle eine Aussage macht und hierbei vorsätzlich die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar. Diese Straftat wird oft unterschätzt, hat jedoch gravierende rechtliche Konsequenzen. In diesem Artikel erläutern wir, was genau unter der falschen uneidlichen Aussage zu verstehen ist, welche Strafen drohen und wie unsere Kanzlei Sie bei solchen Vorwürfen unterstützen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB?
- Voraussetzungen der Strafbarkeit
- Welche Formen der falschen uneidlichen Aussage gibt es?
- Welche Strafen drohen bei einer falschen uneidlichen Aussage?
- Strafmildernde und strafverschärfende Umstände
- Beispiel aus der Rechtsprechung:
- Beispiele für eine falsche uneidliche Aussage
- Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen nach § 153 StGB helfen?
- Fazit: Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 153 StGB
Was ist eine falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB?
Der § 153 StGB regelt die Strafbarkeit der falschen uneidlichen Aussage. Wer vor Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger aussagt und dabei vorsätzlich falsche Angaben macht, kann nach dieser Vorschrift bestraft werden.
Voraussetzungen der Strafbarkeit
Damit eine Strafbarkeit nach § 153 StGB vorliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zeuge oder Sachverständiger: Die falsche Aussage muss von einer Person gemacht werden, die in einem Verfahren als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle vernommen wird. Dies umfasst Gerichtsverhandlungen, aber auch staatsanwaltschaftliche Vernehmungen oder andere formale Verfahren.
Uneidliche Aussage: Die Aussage muss „uneidlich“ sein, d.h., sie darf nicht unter Eid stehen. Auch ohne Eid ist die Unwahrheit strafbar, sofern sie im Rahmen einer Zeugenaussage oder als Sachverständiger abgegeben wird.
Falsche Aussage: Die Aussage muss objektiv falsch sein. Das bedeutet, der Zeuge oder Sachverständige gibt eine Tatsache an, die nicht der Wahrheit entspricht.
Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln. Das bedeutet, dass der Zeuge oder Sachverständige bewusst und gewollt die Unwahrheit sagt. Eine fahrlässige Falschaussage ist nicht nach § 153 StGB strafbar, wohl aber nach § 161 StGB („Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche uneidliche Aussage“).
Welche Formen der falschen uneidlichen Aussage gibt es?
Es gibt verschiedene Formen und Konstellationen, in denen eine falsche uneidliche Aussage vorliegen kann. Die wichtigsten sind:
Vorsätzliche Falschaussage: Der Zeuge sagt bewusst die Unwahrheit, obwohl er die wahre Sachlage kennt.
Unvollständige Aussage: Auch das Weglassen wesentlicher Informationen kann eine falsche uneidliche Aussage darstellen, wenn dadurch ein falsches Bild der Tatsachenlage entsteht.
Widerlegte Aussage: Selbst wenn ein Zeuge glaubt, die Wahrheit zu sagen, kann es durch später vorgelegte Beweise zu einer Widerlegung der Aussage kommen. Strafbar ist dies jedoch nur, wenn die Unwahrheit bewusst war.
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Welche Strafen drohen bei einer falschen uneidlichen Aussage?
Die Strafen für eine falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB sind durchaus schwerwiegend. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere der Tat und den individuellen Umständen des Falles. Grundsätzlich sieht das Gesetz folgende Strafen vor:
Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren: Das Strafmaß spiegelt wider, dass der Gesetzgeber diese Straftat als schwerwiegenden Angriff auf die Justiz wertet. Falsche Aussagen können ganze Verfahren verfälschen, Unschuldige belasten oder Schuldige entlasten, was schwerwiegende Folgen für die Rechtsfindung hat.
Geldstrafe: In leichteren Fällen oder bei strafmildernden Umständen kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Dies ist vor allem bei Ersttätern oder geringfügigen Falschaussagen, die keinen großen Einfluss auf das Verfahren hatten, möglich.
Strafmildernde und strafverschärfende Umstände
In der Praxis wird bei der Bemessung des Strafmaßes auch berücksichtigt, welche Auswirkungen die falsche Aussage auf das Verfahren hatte. Hatte die falsche Aussage erheblichen Einfluss auf den Verfahrensausgang, kann dies zu einer strengeren Strafe führen. Hingegen kann sich eine freiwillige Berichtigung der falschen Aussage strafmildernd auswirken.
Beispiel aus der Rechtsprechung:
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung verdeutlicht die Anwendung des § 153 StGB: Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 3 StR 404/18) wurde ein Zeuge wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt, nachdem er in einem Zivilprozess bewusst eine entscheidende Tatsache verschwiegen hatte. Der BGH stellte klar, dass auch das bewusste Weglassen wesentlicher Informationen strafbar sein kann. Quelle: Bundesgerichtshof.
Beispiele für eine falsche uneidliche Aussage
Beispiel 1: Vorsätzliche Falschaussage
Ein Zeuge wird in einem Strafverfahren gegen einen Bekannten befragt. Um diesen zu schützen, behauptet der Zeuge, dass er zur Tatzeit mit dem Beklagten zusammen gewesen sei, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht. Hier liegt eine klassische vorsätzliche Falschaussage vor, da der Zeuge bewusst eine falsche Angabe macht.
Beispiel 2: Unvollständige Aussage
Ein Sachverständiger wird zu den technischen Details eines Unfalls befragt. Er verschweigt absichtlich, dass das Fahrzeug des Beklagten einen sicherheitsrelevanten Defekt aufwies, der zum Unfall beigetragen haben könnte. Obwohl keine direkte Falschaussage getätigt wird, liegt hier eine unvollständige Aussage vor, die den Tatbestand des § 153 StGB erfüllt.
Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen nach § 153 StGB helfen?
Wenn Sie beschuldigt werden, eine falsche uneidliche Aussage gemacht zu haben, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten. Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts ist in solchen Fällen unerlässlich, da es darum geht, die Beschuldigung zu widerlegen oder zumindest strafmildernde Umstände geltend zu machen.
1. Verteidigung gegen den Vorwurf
Unsere Kanzlei prüft genau, ob der Vorwurf einer falschen uneidlichen Aussage gerechtfertigt ist. Oftmals stellt sich heraus, dass der Vorwurf auf Missverständnissen beruht oder dass die Aussage unabsichtlich falsch war. Wir analysieren den Fall gründlich, um entlastende Beweise zu finden und den Vorwurf zu entkräften.
2. Schadensbegrenzung durch Verhandlung
Selbst wenn eine falsche Aussage nachweisbar ist, können wir durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft oft eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe erreichen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Beschuldigte die falsche Aussage rechtzeitig richtigstellt oder von Anfang an kooperativ war.
3. Unterstützung bei der Berichtigung
Eine freiwillige Berichtigung der falschen Aussage kann strafmildernd wirken und in manchen Fällen sogar eine Verurteilung verhindern. Wir beraten Sie, wie Sie in solchen Situationen am besten vorgehen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Faruk Aydin
Rechtsanwalt für Strafrecht
Fazit: Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 153 StGB
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine falsche uneidliche Aussage gemacht zu haben, sollten Sie sofort handeln. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin steht Ihnen mit fundierter Expertise im Strafrecht bundesweit zur Seite. Wir beraten Sie umfassend, analysieren Ihren Fall und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
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