Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf "Fahrlässige Körperverletzung" nach § 229 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, bei der eine Person durch Unachtsamkeit oder Sorgfaltspflichtverletzung eine andere Person verletzt. Anders als bei der vorsätzlichen Körperverletzung steht hier nicht die Absicht, jemandem Schaden zuzufügen, im Mittelpunkt, sondern das Fehlen der nötigen Sorgfalt, das zu einer Verletzung führt. Diese Art der Körperverletzung ist im Alltag häufig anzutreffen, etwa bei Verkehrsunfällen oder Unfällen im Arbeitsalltag.

In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz unter fahrlässiger Körperverletzung versteht, welche Formen der Strafbarkeit existieren, welche Strafen zu erwarten sind und wie unsere Kanzlei und vor allem unsere Anwälte Ihnen im Falle eines Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung helfen können.

Was ist fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB?

Die fahrlässige Körperverletzung setzt eine Verletzung einer anderen Person voraus, die durch das fahrlässige Handeln einer Person verursacht wurde. Das bedeutet, dass der Täter nicht vorsätzlich gehandelt hat, aber durch sein Verhalten die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und gewissenhafter Mensch in derselben Situation beachtet hätte.

Definition der Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg herbeigeführt hat.

Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen Körperverletzung

Damit der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB erfüllt ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Körperverletzung: Es muss eine Körperverletzung vorliegen, das heißt eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person. Dies kann durch einen physischen Schlag, einen Unfall oder auch durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung erfolgen.

  2. Fahrlässigkeit: Der Täter muss fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Der Täter handelt fahrlässig, wenn er die vorhersehbare und vermeidbare Gefahr einer Verletzung nicht erkannt hat, obwohl er sie hätte erkennen müssen.

  3. Kausalität: Es muss ein Kausalzusammenhang zwischen der Handlung des Täters und der Verletzung des Opfers bestehen. Die Körperverletzung muss also durch das fahrlässige Verhalten des Täters direkt verursacht worden sein.

Fahrlässigkeit und Sorgfaltspflicht

Fahrlässigkeit liegt immer dann vor, wenn der Täter die Sorgfaltspflichten verletzt, die in einer bestimmten Situation erforderlich sind. Im Verkehr bedeutet dies beispielsweise das Einhalten der Straßenverkehrsordnung, im Arbeitsumfeld das Befolgen von Sicherheitsvorschriften. Wer diese Pflichten missachtet und dadurch einen anderen verletzt, kann sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig machen.

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Welche Formen der Strafbarkeit gibt es?

Die fahrlässige Körperverletzung kann in verschiedenen Formen auftreten, abhängig davon, in welchem Kontext die Sorgfaltspflicht verletzt wurde:

  1. Verkehrsunfälle: Dies ist eine der häufigsten Konstellationen. Ein Fahrer übersieht z.B. ein Stoppschild, fährt in eine Kreuzung ein und verletzt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Obwohl der Fahrer keine Absicht hatte, jemanden zu verletzen, handelt es sich um eine fahrlässige Körperverletzung, weil er die Verkehrsregeln missachtet hat.

  2. Arbeitsunfälle: Auch im Arbeitsumfeld kann fahrlässige Körperverletzung vorkommen. Wenn ein Vorgesetzter die Sicherheitsvorschriften ignoriert oder unzureichend umsetzt und dadurch ein Arbeitnehmer verletzt wird, liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor.

  3. Medizinische Behandlungsfehler: Ein weiteres Beispiel für fahrlässige Körperverletzung sind Behandlungsfehler durch Ärzte. Wenn ein Arzt durch unzureichende Sorgfalt bei einer Operation oder Behandlung einen Patienten verletzt, kann dies den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllen.

Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?

Die Strafen für fahrlässige Körperverletzung sind im Vergleich zur vorsätzlichen Körperverletzung milder, da hier die Verletzung durch Unachtsamkeit und nicht durch Absicht verursacht wurde. Der Strafrahmen für fahrlässige Körperverletzung lautet gemäß § 229 StGB:

  • Geldstrafe oder
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Schwere der Verletzung: Je schwerwiegender die Verletzung des Opfers, desto höher kann die Strafe ausfallen. Bei kleineren Verletzungen kann eine Geldstrafe verhängt werden, während bei schwereren Verletzungen eine Freiheitsstrafe wahrscheinlich ist.

  • Vorsätzliche Gefährdung: Wenn der Täter bewusst eine gefährliche Situation geschaffen hat, obwohl er den Eintritt der Verletzung nicht beabsichtigt hat, kann dies zu einer strengeren Bestrafung führen.

Strafmildernde und strafverschärfende Umstände

Wie bei anderen Straftaten spielen auch bei der fahrlässigen Körperverletzung strafmildernde und strafverschärfende Umstände eine Rolle.

  • Strafmildernd wirken sich zum Beispiel das Fehlen von Vorstrafen oder die schnelle Übernahme der Verantwortung durch den Täter aus. Auch die Bemühung, den Schaden wiedergutzumachen, kann eine mildere Strafe zur Folge haben.

  • Strafverschärfend wirken sich etwa grobe Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, wiederholte Unachtsamkeit oder das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen aus.

Beispiele für fahrlässige Körperverletzung

Beispiel 1: Verkehrsunfall durch Unachtsamkeit

Ein Fahrer übersieht eine rote Ampel und fährt in eine Kreuzung ein, wo er mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Der Fahrer des anderen Autos erleidet dabei schwere Verletzungen. Obwohl der Fahrer die Verletzung nicht beabsichtigt hat, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung, weil er die Verkehrsregeln nicht beachtet hat.

Beispiel 2: Verletzung durch Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

Ein Bauleiter sorgt nicht dafür, dass eine Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist, und ein Arbeiter stürzt von einem Gerüst und verletzt sich schwer. Hier liegt fahrlässige Körperverletzung vor, weil der Bauleiter seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt hat.

Beispiel 3: Medizinischer Behandlungsfehler

Ein Arzt übersieht während einer Operation eine wichtige Komplikation und verletzt dadurch den Patienten. Auch hier handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung, da der Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung helfen?

Ein Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Es drohen nicht nur strafrechtliche Strafen, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Deshalb ist es wichtig, so schnell wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht einzuschalten, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

1. Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung

Unsere Kanzlei prüft genau, ob der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gerechtfertigt ist. Oft gibt es Unklarheiten über den genauen Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und der Verletzung des Opfers. In vielen Fällen kann es möglich sein, den Vorwurf zu widerlegen oder strafmildernde Umstände geltend zu machen.

2. Schadensbegrenzung durch Verhandlungen

Auch wenn die fahrlässige Körperverletzung nachweisbar ist, können wir durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine milde Strafe erreichen. Hierbei können strafmildernde Umstände wie ein frühes Geständnis oder die Wiedergutmachung des Schadens eine wichtige Rolle spielen.

3. Vertretung bei zivilrechtlichen Ansprüchen

Neben dem strafrechtlichen Verfahren kann das Opfer auch Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen geltend machen. Wir unterstützen Sie dabei, sich gegen überzogene Forderungen zu verteidigen und eine faire Einigung zu erzielen.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 229 StGB

Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da er sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung zu gewährleisten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.

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