Anwaltskosten nach Verkehrsunfall – wer zahlt den Rechtsanwalt?

Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, vertritt Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht!

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Betroffene die Frage, wer die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt. Besonders bei einem unverschuldeten Unfall besteht Unsicherheit, ob man einen Anwalt einschalten sollte und ob man dessen Gebühren selbst zahlen muss. Die gute Nachricht: In Deutschland gilt, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten des Geschädigten tragen muss​. Im Folgenden erklären wir im Detail, wann die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten zahlt, wie sich diese Gebühren berechnen, was bei Teilschuld gilt und warum die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht sinnvoll ist.

Sie hatten den Unfall? Wir kümmern uns um den Rest!

Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt Ihren Anwalt

Wurde der Unfall allein vom Unfallgegner verschuldet, müssen dessen Haftpflichtversicherung und der Unfallgegner sämtliche durch den Unfall entstandenen Kosten tragen – einschließlich Ihrer Rechtsanwaltskosten. Diese Kosten gelten juristisch als Teil des Schadensersatzes. Gemäß deutschem Unfallrecht ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert; dazu gehört auch die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten​. Kurz gesagt: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten des Unfallopfers vollständig​.

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen Blechschaden oder einen schweren Unfall handelt. Schon bei geringen Schäden ist es üblich und zulässig, einen Anwalt einzuschalten – die Kosten dafür muss der Verursacher tragen​. Daher unsere ganz klare Empfehlung: Jeder Unfallgeschädigte ist gut beraten, selbst die Regulierung kleiner Schäden von Anfang an einen Anwalt zu übergeben, da Haftpflichtversicherer inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition anzweifeln​. Zögern Sie also nicht, bei einem unverschuldeten Unfall rechtlichen Beistand zu suchen – für Sie ist dieser in der Regel kostenlos, denn keine Schuld – keine Kosten. Gerne helfen wir Ihnen. 

Die Gegenseite zahlt Ihren Anwalt

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten. Sie möchten wissen, ob sich anwaltliche Hilfe lohnt – und ob Sie selbst zahlen müssen? Wir sagen es Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

Teilverschulden am Unfall: Anwaltskosten werden anteilig erstattet

Anders stellt sich die Lage dar, wenn alle Unfallbeteiligten eine Mitschuld (Teilschuld) am Unfall tragen. In solchen Fällen werden die Anwaltskosten quotenmäßig aufgeteilt. Jeder Beteiligte bzw. dessen Versicherung übernimmt den Anteil der Rechtsanwaltsgebühren entsprechend der Haftungsquote.

 

Beispiel: Zwei Autofahrer sind in einen Unfall verwickelt. Trifft einen Fahrer eine 70%ige Schuld und den anderen 30%, zahlt die Versicherung des zuerst genannten 70 % der Anwaltskosten des anderen – und umgekehrt übernimmt die zweite Versicherung 30 % der Anwaltsgebühren des ersten​. Mit anderen Worten trägt jeder Unfallverursacher anteilig die Anwaltskosten des jeweils anderen, entsprechend seinem Verschuldensanteil.

 

Für Sie als Geschädigten bedeutet dies: Haben Sie eine Teilschuld, muss der gegnerische Versicherer dennoch einen Teil Ihrer Anwaltsrechnung bezahlen – den Rest müssen Sie selber tragen. Idealerweise verfügen Sie in solchen Fällen über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, welche Ihren Eigenanteil übernimmt. Denn auch bei Mitschuld lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Ansprüche trotz Quote optimal durchzusetzen und nicht auf einem unangemessen großen Teil des Schadens sitzenzubleiben. Ihr Anwalt kann außerdem versuchen, Ihren Verschuldensanteil geringer erscheinen zu lassen, falls die Sachlage Interpretationsspielraum bietet.

Praxisbeispiel vom Anwalt für Verkehrsrecht

Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten – und warten Sie nicht auf die Versicherung.
Viele Mandanten glauben, sie müssten erst die gegnerische Versicherung kontaktieren oder auf eine Zahlung warten, bevor ein Anwalt eingeschaltet werden darf. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade wenn Sie den Anwalt sofort nach dem Unfall beauftragen, sorgt das für eine schnellere und reibungslosere Regulierung – ohne Kostenrisiko bei unverschuldetem Unfall.

Eigenes Verschulden: Wer zahlt den Anwalt, wenn Sie selbst schuld sind?

Auch wenn Sie den Unfall (überwiegend) selbst verursacht haben, dürfen Sie natürlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen – etwa um sich gegen überzogene Forderungen der Gegenseite zu verteidigen oder um eine möglicherweise doch geteilte Haftung zu prüfen. Allerdings können Sie in diesem Fall Ihre Anwaltskosten nicht vom Unfallgegner ersetzt verlangen​, da Sie ja selbst der Schädiger sind. Die Kosten müssen Sie dann grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen.

 

Viele Verkehrsteilnehmer besitzen jedoch eine Rechtschutzversicherung (meist eine Verkehrs-Rechtsschutz), die in einem solchen Fall die Anwaltsgebühren für die Unfallabwehr übernimmt​. So haben Sie – abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung – keine eigenen Kosten zu tragen, selbst wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Ohne Rechtsschutzversicherung müssten Sie den Anwalt bei eigenem Verschulden selbst bezahlen. Bedenken Sie aber, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Fall die Schäden des Unfallgegners reguliert – für Ihre eigene Schadenregulierung (z. B. gegenüber Ihrer Kaskoversicherung oder bei Streit über die Schuldfrage) sind Anwaltskosten bei Eigenverschulden nur durch die Rechtsschutz abgedeckt.

Achtung: Schadensminderungspflicht – wann zahlt die Versicherung nicht?

Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung bei fremdverschuldeten Unfällen die Anwaltskosten übernehmen. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen sich die Versicherung weigern kann, die Kosten zu tragen, und zwar unter Berufung auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Diese Pflicht besagt, dass der Geschädigte unnötige Kosten vermeiden muss​. In der Praxis kommt dies zum Tragen, wenn die Haftungslage völlig unstreitig ist und der Versicherer den Schaden bereits vollständig reguliert hat. Hat der Unfallverursacher seine Schuld klar eingestanden und die gegnerische Versicherung den Schaden bereits vollständig bezahlt – und beauftragen Sie dennoch danach einen Anwalt – bleiben Sie womöglich auf den Anwaltskosten sitzen​. In so einem Fall würde der Anwalt keine zusätzliche, erforderliche Leistung erbringen, da ja bereits alles reguliert wurde. 

Tipp vom Anwalt für Verkehrsrecht

Vorsicht! Manche Versicherer versuchen, Geschädigte schon früh davon abzuhalten, einen Anwalt einzuschalten, indem sie auf diese Ausnahme hinweisen. Lassen Sie sich davon aber nicht verunsichern: In den allermeisten Fällen ist es absolut berechtigt, sofort einen Anwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen, selbst wenn der Unfallgegner seine Haftung anerkennt. Eine telefonische Zusage der Versicherung „Wir übernehmen den Schaden“ ersetzt z.B. noch lange keine tatsächliche Zahlung aller Posten. So hat etwa das Amtsgericht Aachen entschieden, dass Anwaltskosten immer zu erstatten sind, auch wenn der Versicherer vorher seine Eintrittspflicht angekündigt hat. Jeder Geschädigte hat das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, um seine Ansprüche voll durchzusetzen – das wird auch von der Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt.. 

Rechtsanwalt Faruk Aydin

Ihr Experte im Verkehrsrecht

Berechnung der Anwaltsgebühren nach einem Unfall

Viele fragen sich, wie hoch die Anwaltskosten nach einem Unfall überhaupt sind. Die gute Nachricht: Diese Kosten sind transparent und gesetzlich festgelegt. In Deutschland richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert bzw. Streitwert der Angelegenheit – bei Unfallfällen entspricht das im Wesentlichen der Höhe Ihrer geltend gemachten Schadensersatzansprüche (z. B. Reparaturkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld usw.). Je höher der Streitwert, desto höher fallen auch die Gebühren aus​. Ein Berechnungsbeispiel: Beträgt der Streitwert bis zu 5.000 €, liegt eine einfache Rechtsanwaltsgebühr für die außergerichtliche Vertretung derzeit bei rund 540,50 € brutto.

 

Für die außergerichtliche Vertretung in Verkehrsunfallsachen fällt üblicherweise eine 1,3-fache Geschäftsgebühr an. Das heißt, im Beispiel würden ca. 434 € an Gebühren anfallen. Hinzu kommt eine Pauschale für Post- und Telekommunikation (derzeit 20 €) sowie die Mehrwertsteuer (19%). In Summe lägen die Anwaltskosten bei etwa 540,50 €. Bei höheren Streitwerten steigen die Gebühren gemäß RVG-Staffelung entsprechend an. Vorgerichtlich kommen keine Gerichtskosten hinzu – diese fallen nur im Prozess an, den man aber in vielen Fällen durch eine erfolgreiche außergerichtliche Regulierung vermeiden kann.

Tipp vom Anwalt:

Wichtig zu wissen: Diese Gebühren müssen Sie bei einem unverschuldeten Unfall nicht selbst zahlen. Sie werden – wie erläutert – von der Gegenseite übernommen. Selbst wenn Ihr Anwalt für Sie also z.B. 500 € kostet, trägt diese Kostenposition am Ende der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Als Unfallopfer ohne Schuld haben Sie somit kein Kostenrisiko beim Anwalt. Bei Teilschuld würde der entsprechende Anteil erstattet (z.B. 50% bei hälftiger Schuld). Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, rechnet Ihr Anwalt oft direkt mit dieser ab – die Versicherung holt sich dann ggf. den erstattungsfähigen Teil von der Gegenseite zurück.

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Warum lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts nach dem Unfall?

Angesichts der Tatsache, dass die gegnerische Versicherung in der Regel für die Anwaltskosten aufkommt, lohnt es sich nahezu immer, einen Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall zu beauftragen. Doch nicht nur die Kostenfrage spricht dafür – auch inhaltlich bringt ein spezialiserter Anwalt viele Vorteile:

 

  • Waffengleichheit mit der Versicherung: Versicherungen verfügen über erfahrene Sachbearbeiter und Juristen, die darauf trainiert sind, Zahlungen zu minimieren. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt deren Tricks und Taktike. Der Bundesgerichtshof betont, dass dem Geschädigten ein Anwalt zusteht, um Chancengleichheit herzustellen, da die Versicherung über mehr Expertise verfügt​. Mit einem eigenen Anwalt auf Augenhöhe sichern Sie Ihre Rechte.

 

  • Alle Schadenposten ausschöpfen: Laien übersehen oft Ansprüche. Ein erfahrener Anwalt weist Sie auf alle Ihnen zustehenden Rechte und Ansprüche hin​. Dazu zählen z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden oder Unkostenpauschalen, die Versicherungen von sich aus selten freiwillig zahlen. Ihre Ansprüche werden optimal und vollständig geltend gemacht.

 

  • Abwicklung und Kommunikation: Ein Anwalt übernimmt die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, Gutachtern und anderen Beteiligten​. Das spart Ihnen Zeit und Nerven. Sie müssen sich nicht mit der oft komplizierten Schadensregulierung auseinandersetzen und laufen nicht Gefahr, unbedacht etwas Falsches zu sagen. Sie können sich erholen, während der Anwalt den Papierkram erledigt.

 

  • Klärung der Schuldfrage und Verteidigung bei Teilschuld: Sollte die Haftungsfrage strittig sein, setzt sich der Anwalt dafür ein, dass Ihnen kein ungerechtfertigter Schuldanteil zugeschoben wird. Er sammelt Beweise, wertet Polizeiberichte aus und argumentiert juristisch, um Ihre Position zu stärken. Auch unberechtigte Forderungen der Gegenseite werden vom Anwalt abgewehrt – etwa wenn der Unfallgegner Ihnen Dinge anlasten will, die nicht stimmen​.

 

  • Schnellere und sichere Zahlung: Durch fachkundige Verhandlungen sorgt Ihr Anwalt in vielen Fällen für eine zügigere Regulierung. Versicherer wissen, dass sie mit einem spezialisierten Anwalt keinen „kleinen Fehler“ ausnutzen können, und regulieren berechtigte Forderungen eher, um zusätzliche Verzugszinsen oder Prozesskosten zu vermeiden. Sollte die Versicherung dennoch mauern, kann Ihr Anwalt notfalls gerichtliche Schritte einleiten. Vor Gericht ist anwaltliche Vertretung ohnehin wichtig, falls es so weit kommt.

 

Zusammengefasst: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Er lässt sich – anders als Sie möglicherweise – nicht von vermeintlicher Kulanz der Versicherung beeindrucken. Versicherungen sind keine „Freund und Helfer“ des Geschädigten, sondern wirtschaftlich orientierte Unternehmen, die so wenig wie möglich zahlen wolle. Ein Anwalt an Ihrer Seite sorgt dafür, dass Sie auf Augenhöhe verhandeln und wirklich das erhalten, was Ihnen zusteht.

Jetzt unsere anwaltliche Unterstützung sichern!

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie die Anwaltskosten nicht selbst zahlen – die gegnerische Versicherung übernimmt diese vollständig. Auch bei Teilschuld werden Ihre Anwaltsgebühren zumindest anteilig erstattet. Sie brauchen daher keine Scheu haben, einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen, selbst bei kleineren Unfällen. Im Gegenteil: Die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht ist fast immer zu Ihrem Vorteil, denn so stellen Sie sicher, dass alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden und Sie sich nicht mit den Versicherungen herumärgern müssen. Die Kostenfrage sollte Sie dabei nicht abschrecken, da die Anwaltsvergütung zum Schaden gehört und bei fremdverschuldeten Unfällen vom Gegner getragen wird​. Kurz gesagt: Ihr Anwalt kostet Sie als unschuldigen Unfallgeschädigten nichts – bringt Ihnen aber sehr viel. Nutzen Sie dieses Recht, um nach einem Unfall die bestmögliche Unterstützung zu haben und zu Ihrem vollen Recht zu kommen.

 

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, sich anwaltlich beraten zu lassen – im Zweifel sogar schon bei Unsicherheit über die Schuldfrage. So oder so sind Sie auf der sicheren Seite, wenn ein Profi die Sache für Sie regelt. Denn Ihr gutes Recht soll nicht am Versicherungsaufwand scheitern. Bleiben Sie also nicht allein – ein seriöser Verkehrsrechtsanwalt steht auf Ihrer Seite und sorgt dafür, dass Sie nach dem Unfall weder auf Ihren Schäden noch auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben. Mit unserer Berliner Kanzlei für Verkehrsunfälle helfen wir bundesweit Unfallopfern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Gerne helfen wir auch Ihnen. 

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