Anwalt für Betrug aus Berlin


Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs. Lesen Sie 10 Tipps vom Anwalt für Strafrecht zum Verfahren wegen Betrugs.

Kostenfreier Erstkontakt
Unverbindlicher Kontakt
Schnelle Hilfe

 

Anwalt für Betrug aus Berlin


Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs. Lesen Sie 10 Tipps vom Anwalt für Strafrecht zum Verfahren wegen Betrugs.

Kostenfreier Erstkontakt
Unverbindlicher Kontakt
Schnelle Hilfe

 
Wir sind...
Ihre Anwaltskanzlei
für Strafrecht


Die bedingungslose Strafverteidigung ist der Schwerpunkt und die Leidenschaft unserer Berliner Kanzlei. Da Betrugsdelikte nach § 263 StGB auf komplizierten Sachverhalten fußen, setzen wir von Anfang an auf eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir beraten und vertreten Sie immer mit absoluter Ehrlichkeit, vollem Einsatz und Loyalität. Unsere anwaltliche Tätigkeit bieten wir unseren Mandanten nicht nur in Berlin und Brandenburg an – wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenfreies Erstgespräch.
FARUK AYDIN
Rechtsanwalt für Strafrecht
Kanzleigründer


"Ihre erfolgreiche Verteidigung im Strafverfahren ist mein erklärtes Ziel. Mit einer 100% auf Ihren Fall ausgearbeiteten Verteidigungsstrategie können wir großartige Ziele für Sie erreichen. Bei uns sollen Sie sich zu jeder Zeit des Verfahrens gut vertreten und beraten fühlen. Um dies zu gewährleisten, arbeite ich alle Umstände Ihres Falles heraus, die zu Ihren Gunsten wirken. Zudem bin ich rund um die Uhr für Sie in Notfällen erreichbar. Gemeinsam erreichen wir auf diesem Weg das bestmögliche Ergebnis für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von mir helfen!"

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs

Wir erstellen Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie!

Was wird mir bei einem Betrug vorgeworfen?

Der Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein sogenanntes Vermögensdelikt und schützt das Vermögen des Opfers in seinem wirtschaftlichen Wert. Vereinfacht ausgedrückt kann der Betrug begangen werden, wenn beim Opfer durch eine Täuschung über Tatsachen ein Irrtum erregt wird und das Opfer hierdurch über sein Vermögen verfügt. Der „Taterfolg“ des Betrugs liegt vor, wenn beim Opfer ein Vermögensschaden eintritt.

Konkret macht sich nach dem Gesetz strafbar, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Worin unterscheidet sich der Betrug von anderen Vermögensdelikten?

Der Betrug gehört zu den kompliziertesten Gesetzen im Strafgesetzbuch. Zum Teil liegt dies bereits daran, dass mehrere Tatbestandsmerkmale sich nicht einmal aus dem Gesetz entnehmen lassen. Sie bildeten sich erst im Laufe der Rechtsprechung aus. Beispielsweise muss der Vermögensvorteil auf Seiten des Täters „stoffgleich“ zum Schaden sein. Dies bedeutet, dass der Vorteil die unmittelbare Folge der Täuschung und der anschließenden Verfügung des Opfers sein muss. Des Weiteren unterscheiden sich Betrugsdelikte zu anderen Vermögensdelikten dahingehend, dass hier die Täuschung des Täters im Vordergrund steht. Beim Betrug ist daher stets eine Täuschungshandlung notwendig. Dieser bedarf es beimRaub, Diebstahl oder Erpressunghingegen nicht.

Welche Formen des Betruges gibt es?

Der „klassische“ Betrug ist in § 263 StGB geregelt. Allerdings existieren weitere Betrugsdelikte bzw. Betrugs-Varianten, die der Gesetzgeber ebenfalls im Strafgesetzbuch geregelt hat. Hierzu zählen:

Betrug (§ 263 StGB)
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
Kreditbetrug (§ 265b StGB)

Des Weiteren sind beispielsweise folgende Betrugsdelikte denkbar. Diese werden jedoch vom § 263 StGB erfasst.

Tankbetrug
Eingehungsbetrug
Warenbetrug
Mindestlohnverstöße
Sozialleistungsbetrug

Welche Strafe droht mir beim Betrug nach § 263 StGB?

Das Strafgesetzbuch sieht für den „einfachen“ Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Der Betrug kann jedoch auch in einer besonders schweren Variante nach § 263 Abs. 3 StGB begangen werden. Hier liegt die Strafe höher. In solchen Fällen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Ob und in welcher Höhe eine Strafe in Ihrem konkreten Fall ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zur Beantwortung dieser Frage ist es notwendig, Ihre strafrechtliche Vergangenheit zu durchleuchten. Sofern Sie also einschlägig vorbestraft sind, kann die zu erwartende Strafe höher liegen.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Betrugs vor?

Ein besonders schwerer Fall liegt beispielsweise in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung verbunden hat, einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt.
 

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs

... kontaktieren Sie uns noch heute!
Kostenfreier Erstkontakt
Ehrliche Einschätzung Ihres Falles
Unverbindliche Kontakt

Jetzt kontaktieren

Ist der Versuch des Betrugs strafbar?

Der Versuch des Betrugs ist gemäß § 263 Abs. 2 StGB strafbar. Der versuchte Betrug meint, dass dem Täter die Vollendung der Tat nicht gelungen ist. In der Regel scheitert die Tat dann an der Vermögensverfügung. Es fehlt also an einem Vermögensschaden beim Opfer. Der Versuch des Betruges kann jedoch auch viel früher erfüllt sein. Laut Strafgesetzbuch ist für den Versuch ausreichend, dass Sie als Täter bereits zur Tatverwirklichung ansetzen. Wann letzten Endes zur Tat angesetzt wird, ist eine Frage, die nicht pauschal beantwortet werden kann. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Gerne helfe ich Ihnen als Anwalt für die Verteidigung von Betrugsfällen in Ihrem Fall.

Ist für die Verfolgung des Betrugs ein Strafantrag notwendig?

Bei dem Diebstahl handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt, sodass Ermittlungsbehörde ohne Strafantrag ein Strafverfahren einleiten können. Ausnahmen stellen der Haus- und Familiendiebstahl (§ 247 StGB) und der Diebstahl geringwertiger Sachen nach § 248 a StGB dar. Für die Verfolgung dieser Straftaten wird ein Strafantrag der geschädigten Person benötigt. Ohne diesen kann die Straftat in der Regel nicht verfolgt werden.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter beim Betrug?

Als Beschuldigter haben Sie nach der Strafprozessordnung stets die gleichen Rechte. Es wird kein Unterschied zwischen Straftaten gemacht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht rate ich Ihnen daher dringen dazu Ihre Rechte auch zu nutzen. Machen Sie keine Angaben zum Vorwurf. Ihnen steht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ein umfassendes Schweigerecht zu. Ebenso haben Sie in jedem Stadium des Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Gerne stehen wir hierbei an Ihrer Seite. Wir verteidigen Sie nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern bundesweit. Kontaktieren Sie uns hierzu ganz unverbindlich.

Wie soll ich mich verhalten?

Machen Sie keine Angaben zur Sache. Ohne eine vorherige Akteneinsicht sollten Beschuldigte in der Regel keine Aussage machen. Ob eine Einlassung erfolgen sollte, können wir gemeinsam nach einer Akteneinsicht entscheiden. Denn nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten kann abgesehen werden, wie stark die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden sind. Vorher kann die Beweislage nur schwer eingeschätzt werden. Daher können Sie durch unpassende Äußerungen im Vorfeld an Ihrer eigenen „Verurteilung“ mitwirken. Das darf nicht passieren. In Deutschland muss kein Beschuldigter bei seiner eigenen Überführung mithelfen. Bewahren Sie die Ruhe und kontaktieren Sie uns.

Habe ich beim Betrug einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Bei einem Betrug können Sie unter Umständen einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Ob Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht, ist im Gesetz geregelt. Ob ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1 StPO vorliegt, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt unter anderem vor, wenn

Die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht stattfindet
Wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird
das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird.

Aber auch wegen der „Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage“ kann die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers notwendig sein (§ 140 Abs. 2 StPO). Gerne berät Sie unsere Berliner Kanzlei für Strafrecht hierzu ausführlich.
 

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs

... kontaktieren Sie uns noch heute!
Kostenfreier Erstkontakt
Ehrliche Einschätzung Ihres Falles
Unverbindliche Kontakt

Jetzt kontaktieren
Strafverteidiger Faruk Aydin

Rechtsanwalt Faruk Aydin

"Nach Erhalt einer Vorladung durch die Polizei, Strafbefehls oder Anklage sollten Sie sich gut überlegen, wie Sie gegen die Anschuldigungen reagieren. Verteidigen Sie sich mit allen rechtlichen Mitteln. Insbesondere bei Betrugsvorwürfen fußt der Vorwurf meist nur auf der Aussage des Opfers. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Entscheidung im Rahmen unseres kostenfreien Erstkontakts. Unsere Kanzlei für Strafrecht mit Sitz in Berlin Charlottenbug ist über Brandenburg hinaus in der gesamten Bundesrepublik für Sie tätig. Ich freue mich auf Ihren Kontakt. "


    Warum Sie uns kontaktieren sollten?

    Fachkundige anwaltliche Beratung

    Kostenfreier Erstkontakt zum Rechtsanwalt

    Unverbindlich und ortsunabhängig

    Rückruf innerhalb von 2 Stunden*

    Auf Wunsch: online und ohne Kanzleitermin möglich


    *Sofern Ihre Anfrage innerhalb unserer gängigen Öffnungszeiten eingeht und ausreichend Zeit für eine Erstberatung vor Schließung unseres Büros verbleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt der Rückruf und die Erstberatung erst am folgenden Werktag.