Geblitzt, zu nah aufgefahren oder über Rot – was kostet das wirklich?
Bußgeldrechner & Bußgeldkatalog 2026 – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot auf einen Blick
Ein Blitz, ein Anhörungsbogen – und plötzlich viele offene Fragen. Geben Sie Ihren Verstoß ein und sehen Sie sofort, was auf Sie zukommt: Bußgeld, Punkte in Flensburg, mögliches Fahrverbot. Und ob sich ein Einspruch lohnt.

Bußgeldrechner Geschwindigkeit
Innerorts oder außerorts – inklusive gesetzlichem Toleranzabzug
Toleranz-Regeln
- Innerorts: pauschal 3 km/h Abzug (gemessen).
- Außerorts: unter 100 km/h 3 km/h, ab 100 km/h 3% Abzug (gemessen).
- Bußgelder/Punkte/Fahrverbote basieren auf der Geschwindigkeit nach Toleranz.
- Beharrlichkeit: (1 Monat) kann zusätzlich drohen bei 2× ≥ 26 km/h in 12 Monaten.
Kurz & klar zum Bußgeldkatalog 2026
Der Bußgeldkatalog legt für jeden Verkehrsverstoß fest, welches Bußgeld, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot verhängt wird. Ab einem Bußgeld von mehr als 60 Euro folgt automatisch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab 21 km/h zu schnell innerorts kommt ein Punkt hinzu, ab 26 km/h droht ein einmonatiges Fahrverbot. Die Werte gelten bundesweit und sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt. Ob der Bußgeldbescheid in Ihrem konkreten Fall korrekt ist – ob die Messung fehlerfrei war, ob der Bescheid formell stimmt –, das ist eine andere Frage und lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Inhaltsverzeichnis:
anzeigenverstecken- Geschwindigkeitsverstöße – Bußgeldkatalog 2026
- Abstandsverstöße – Bußgeldkatalog 2026
- Rotlichtverstöße – Bußgeldkatalog 2026
- Alkohol am Steuer – Bußgeldkatalog 2026
- Punkte und Fahrverbot – was aus dem Bußgeld folgt
- Was der Bußgeldkatalog nicht sagt – und warum das wichtig ist
- Fazit vom Anwalt: Fazit: Der Bußgeldkatalog ist der Ausgangspunkt – nicht das Urteil
- Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen
- Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit: Dieselbe Überschreitung kostet in Berlin genauso viel wie in Hamburg – die Sanktionen sind durch die BKatV bundeseinheitlich geregelt.
- Punkte beginnen ab 60 Euro Bußgeld: Wer weniger als 60 Euro zahlt, bekommt keinen Eintrag in Flensburg. Wer mehr zahlt, bekommt mindestens einen Punkt.
- Fahrverbote beginnen bei bestimmten Schwellen: Bei Geschwindigkeit ab 26 km/h zu schnell innerorts, bei Rotlichtverstößen über einer Sekunde, bei bestimmten Alkohol- und Abstandsverstößen.
- Wiederholungsverstöße werden teurer: Wer innerhalb von 12 Monaten denselben Verstoß ein zweites Mal begeht, zahlt in der Regel das Doppelte. Bei Geschwindigkeitsverstößen ab 26 km/h gilt die 26/26-Regel: zwei solche Verstöße in 12 Monaten lösen ein Fahrverbot aus.
- Probezeit und unter 21 Jahren: Für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Bestimmte Verstöße verlängern außerdem die Probezeit und erfordern ein Aufbauseminar.
- Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt: Messfehler, Beschilderungsmängel oder Verfahrensfehler können einen Bescheid angreifbar machen – das lässt sich nur nach Akteneinsicht beurteilen.
- 2 Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung: Wer einen Bescheid erhalten hat und ihn prüfen lassen möchte, muss innerhalb von 2 Wochen handeln.
Geschwindigkeitsverstöße – Bußgeldkatalog 2026
Der häufigste Verstoß im Straßenverkehr – und einer der am häufigsten angefochtenen.
Geschwindigkeitsverstöße machen den Großteil aller Bußgeldverfahren in Deutschland aus. Allein in Berlin werden pro Jahr Hunderttausende Tempoüberschreitungen geahndet – durch feste Blitzanlagen auf der A100 und B96, mobile Messungen in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen vor Schulen. Die Sanktionen steigen mit der Höhe der Überschreitung und sind innerorts grundsätzlich schärfer als außerorts.
Geschwindigkeit innerorts
| km/h zu schnell | Bußgeld (1. Verstoß) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 Punkt | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Geschwindigkeit außerorts (inkl. Autobahn)
| km/h zu schnell | Bußgeld (1. Verstoß) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 Punkt | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 Punkt | – |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 Punkt | – |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 2 Monate |
Die vollständigen Bußgeldstufen und alle Berliner Besonderheiten bei Geschwindigkeitsverstößen erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zur Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin.
26/26-Regel – doppeltes Fahrverbot
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, bekommt ein Fahrverbot – auch wenn kein Einzelverstoß das ausgelöst hätte. Das gilt auch für zwei Verstöße, die jeweils nur knapp über 26 km/h lagen. Berliner, die regelmäßig in Tempo-30-Zonen unterwegs sind, sollten das im Blick behalten.
Abstandsverstöße – Bußgeldkatalog 2026
Der halbe Tacho als Faustformel – und deutlich unterschätzte Konsequenzen.
Wer auf der Autobahn oder Bundesstraße zu nah auffährt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern bei erheblicher Unterschreitung auch zwei Punkte und ein Fahrverbot. Die Faustregel "halber Tachowert" als Mindestabstand in Metern gilt für Geschwindigkeiten über 80 km/h. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten schreibt das Gesetz keinen konkreten Abstandswert vor – wohl aber einen "ausreichenden Sicherheitsabstand" gemäß § 4 StVO.
Abstandsverstöße ab 80 km/h
| Abstand zum Vorausfahrenden | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bei 80–100 km/h | |||
| Unter 5/10 des Abstands | 75 € | 1 Punkt | – |
| Unter 4/10 des Abstands | 100 € | 1 Punkt | – |
| Unter 3/10 des Abstands | 160 € | 1 Punkte | – |
| Unter 2/10 des Abstands | 240 € | 1 Punkte | – |
| Unter 1/10 des Abstands | 320 € | 1 Punkte | – |
| Bei über 100 km/h | |||
| Unter 5/10 des Abstands | 75 € | 1 Punkte | – |
| Unter 4/10 des Abstands | 100 € |
1 Punkte |
– |
| Unter 3/10 des Abstands | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Unter 2/10 des Abstands | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| Unter 1/10 des Abstands | 320 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| Bei über 130 km/h | |||
| Unter 5/10 des Abstands | 100 € | 1 Punkt | – |
| Unter 4/10 des Abstands | 180 € | 1 Punkte | – |
| Unter 3/10 des Abstands | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| Unter 2/10 des Abstands | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| Unter 1/10 des Abstands | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Abstandsmessungen werden auf Berliner Stadtautobahnen – insbesondere auf der A100 – mit Videoüberwachung durchgeführt. Die Messung ist technisch aufwendiger als Geschwindigkeitsmessungen und damit auch fehleranfälliger.
Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt richtig reagieren.
Ein Einspruch kann entscheidend sein – aber nur, wenn er strategisch richtig geführt wird. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar, welche Chancen bestehen.
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Bundesweit tätig – Schwerpunkt Berlin
Strategische Verteidigung
Erfahrung im Bußgeldrecht
Rotlichtverstöße – Bußgeldkatalog 2026
Einfach oder qualifiziert – der Unterschied kostet eine Sekunde und ein Fahrverbot.
Das Verkehrsrecht unterscheidet beim Rotlichtverstoß zwischen dem einfachen Verstoß (Ampel kürzer als eine Sekunde rot) und dem qualifizierten Verstoß (Ampel länger als eine Sekunde rot). Diese eine Sekunde entscheidet über den Unterschied zwischen einem Punkt ohne Fahrverbot und zwei Punkten mit einmonatigem Fahrverbot.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sekunde) | 90 € | 1 Punkt | – |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde) | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifiziert + Gefährdung/Sachschaden | 240–320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Wiederholung innerhalb 12 Monate (einfach) | 180 € | 1 Punkt | – |
| Wiederholung innerhalb 12 Monate (qualifiziert) | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Bei Rotlichtverstößen werden in Berlin häufig Ampelblitzer eingesetzt, die sowohl die Rotphase als auch das Überqueren der Haltelinie dokumentieren. Die genaue Rotphasendauer – entscheidend für die Frage einfach oder qualifiziert – geht aus dem Messprotokoll hervor. Das ist nach Akteneinsicht im Bußgeldverfahren prüfbar.
Alkohol am Steuer – Bußgeldkatalog 2026
Promillegrenzen, Sanktionen und die MPU-Schwelle – das Wichtigste auf einen Blick.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist im Verkehrsrecht differenziert geregelt. Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille für erfahrene Fahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze nach § 24c StVG.
| Verstoß | Bußgeld (1. Verstoß) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 0,5–1,09 ‰ (erfahrener Fahrer, 1. Verstoß) | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 0,5–1,09 ‰ (2. Verstoß) | 1.000 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| 0,5–1,09 ‰ (3. Verstoß) | 1.500 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| 0,0–0,49 ‰ in Probezeit / unter 21 (1. Verstoß) | 250 € | 1 Punkt | – |
| 0,0–0,49 ‰ in Probezeit / unter 21 (2. Verstoß) | 500 € | 1 Punkt | – |
Ab 1,1 Promille spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit – das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 316 StGB. Die Folge: Strafverfahren, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis und nach bestimmten Kriterien eine Pflicht zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") wird unter anderem angeordnet bei einer BAK von 1,6 Promille oder mehr, bei Wiederholungsverstößen mit Alkohol oder Drogen und nach bestimmten Straftaten im Straßenverkehr. Das Bestehen der MPU ist Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot droht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln
Bei drohendem Fahrverbot stehen oft mehr als nur Punkte auf dem Spiel – Beruf, Mobilität, Alltag. Wir prüfen, ob der Bescheid angreifbar ist, und entwickeln eine Strategie. Frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen deutlich.
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Punkte und Fahrverbot – was aus dem Bußgeld folgt
Nicht der Verstoß selbst, sondern der Folgeeffekt ist für viele das eigentliche Problem.
Ab wann gibt es Punkte?
Punkte im Fahreignungsregister werden eingetragen, wenn das Bußgeld mehr als 60 Euro beträgt – das ist die gesetzliche Schwelle nach § 28 StVG. Das bedeutet: Wer 70 Euro Bußgeld zahlt (z.B. 16–20 km/h zu schnell innerorts), bekommt keinen Punkt. Wer 115 Euro zahlt (21–25 km/h zu schnell), bekommt einen Punkt.
Die vollständige Logik des Punktesystems, alle Tilgungsfristen und was bei vier, sechs und acht Punkten passiert, erläutern wir Anwalt für Bußgeldverfahren ausführlich auf unserer Seite zu Punkten in Flensburg.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist keine automatische Folge eines Bußgelds – es wird ab bestimmten Schwellen verhängt. Bei Geschwindigkeit beginnt es innerorts ab 26 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h. Bei Rotlichtverstößen ab einer Sekunde Rotphase. Bei Abstandsverstößen ab einer Unterschreitung von drei Zehnteln des halben Tachowerts.
Wenn ein Fahrverbot droht und Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, prüfen wir auf unserer Seite zum Härtefall Fahrverbot, ob und wie ein Antrag sinnvoll ist.
Was der Bußgeldkatalog nicht sagt – und warum das wichtig ist
Zahlen sind das eine. Ob der Bescheid korrekt ist, ist das andere.
Der Bußgeldkatalog sagt Ihnen, was ein Verstoß kosten soll. Er sagt Ihnen nicht, ob die Messung in Ihrem konkreten Fall fehlerfrei war. Er sagt nicht, ob das Messgerät korrekt geeicht war. Er sagt nicht, ob die Beschilderung korrekt aufgestellt war oder ob der Mindestabstand zu einem Temposchild eingehalten wurde.
In Berlin mit seiner hohen Blitzerdichte und dem Einsatz verschiedenster Messgeräte – von der stationären Radaranlage über mobile PoliScanSpeed-Systeme bis zu Laserhandgeräten – passieren Messfehler. Sie sind kein Massenphänomen, aber sie kommen vor. Und sie sind nur nach Akteneinsicht erkennbar. Was in der Berliner Polizei-Dienstvorschrift für Geschwindigkeitsmessungen steht und welche Fehlerquellen es bei welchen Geräten gibt, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.
Wer einen Bußgeldbescheid erhält und Zweifel hat – ob die Messung stimmte, ob die Beschilderung korrekt war oder ob ein Fahrverbot in seinem Fall vermeidbar ist –, der sollte nicht zahlen, ohne vorher in die Akte geschaut zu haben. Die 14-Tage-Einspruchsfrist läuft ab Zustellung. Was danach zu tun ist, erläutern wir auf unserer Seite zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid.
Fazit vom Anwalt: Fazit: Der Bußgeldkatalog ist der Ausgangspunkt – nicht das Urteil
Wer weiß, was ein Verstoß nach dem Bußgeldkatalog kostet, ist informiert. Wer weiß, ob der Verstoß in seinem konkreten Fall korrekt gemessen und korrekt beschieden wurde, ist verteidigungsfähig.
Der Katalog sagt, was sein soll. Die Akte sagt, was war. Und erst wer die Akte kennt, kann beurteilen, ob das eine mit dem anderen übereinstimmt. Gerne stehen wir unserer Kanzlei für Verkehrsrecht an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Lage - ganz unverbindlich.

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Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

Über den Autor:
Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Bußgeldverfahren liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Prüfung von Ordnungswidrigkeitenvorwürfen, der strukturierten Verteidigung im behördlichen Verfahren sowie der gerichtlichen Vertretung vor dem zuständigen Amtsgericht.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Fristenkontrolle und Einspruchseinlegung, die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Messverfahren und Beweismitteln sowie die strategische Entscheidung über das weitere Vorgehen. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation.
Rechtsanwalt Aydin vertritt Betroffene außergerichtlich gegenüber den Bußgeldstellen sowie gerichtlich bundesweit vor den zuständigen Amtsgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.
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