Geblitzt, zu nah aufgefahren oder über Rot – was kostet das wirklich?

Bußgeldrechner & Bußgeldkatalog 2026 – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot auf einen Blick

Ein Blitz, ein Anhörungsbogen – und plötzlich viele offene Fragen. Geben Sie Ihren Verstoß ein und sehen Sie sofort, was auf Sie zukommt: Bußgeld, Punkte in Flensburg, mögliches Fahrverbot. Und ob sich ein Einspruch lohnt.

Bußgeldrechner Geschwindigkeit

Innerorts oder außerorts – inklusive gesetzlichem Toleranzabzug

Überschreitung (berechnet)
Toleranzabzug
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Bußgeldbescheid jetzt anwaltlich prüfen lassen Kostenlose Ersteinschätzung – Schwerpunkt Berlin & bundesweit tätig
Toleranz-Regeln
  • Innerorts: pauschal 3 km/h Abzug (gemessen).
  • Außerorts: unter 100 km/h 3 km/h, ab 100 km/h 3% Abzug (gemessen).
  • Bußgelder/Punkte/Fahrverbote basieren auf der Geschwindigkeit nach Toleranz.
  • Beharrlichkeit: (1 Monat) kann zusätzlich drohen bei 2× ≥ 26 km/h in 12 Monaten.

Kurz & klar zum Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog legt für jeden Verkehrsverstoß fest, welches Bußgeld, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot verhängt wird. Ab einem Bußgeld von mehr als 60 Euro folgt automatisch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab 21 km/h zu schnell innerorts kommt ein Punkt hinzu, ab 26 km/h droht ein einmonatiges Fahrverbot. Die Werte gelten bundesweit und sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt. Ob der Bußgeldbescheid in Ihrem konkreten Fall korrekt ist – ob die Messung fehlerfrei war, ob der Bescheid formell stimmt –, das ist eine andere Frage und lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit: Dieselbe Überschreitung kostet in Berlin genauso viel wie in Hamburg – die Sanktionen sind durch die BKatV bundeseinheitlich geregelt.
  • Punkte beginnen ab 60 Euro Bußgeld: Wer weniger als 60 Euro zahlt, bekommt keinen Eintrag in Flensburg. Wer mehr zahlt, bekommt mindestens einen Punkt.
  • Fahrverbote beginnen bei bestimmten Schwellen: Bei Geschwindigkeit ab 26 km/h zu schnell innerorts, bei Rotlichtverstößen über einer Sekunde, bei bestimmten Alkohol- und Abstandsverstößen.
  • Wiederholungsverstöße werden teurer: Wer innerhalb von 12 Monaten denselben Verstoß ein zweites Mal begeht, zahlt in der Regel das Doppelte. Bei Geschwindigkeitsverstößen ab 26 km/h gilt die 26/26-Regel: zwei solche Verstöße in 12 Monaten lösen ein Fahrverbot aus.
  • Probezeit und unter 21 Jahren: Für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Bestimmte Verstöße verlängern außerdem die Probezeit und erfordern ein Aufbauseminar.
  • Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt: Messfehler, Beschilderungsmängel oder Verfahrensfehler können einen Bescheid angreifbar machen – das lässt sich nur nach Akteneinsicht beurteilen.
  • 2 Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung: Wer einen Bescheid erhalten hat und ihn prüfen lassen möchte, muss innerhalb von 2 Wochen handeln.

Geschwindigkeitsverstöße – Bußgeldkatalog 2026

Der häufigste Verstoß im Straßenverkehr – und einer der am häufigsten angefochtenen.

 

Geschwindigkeitsverstöße machen den Großteil aller Bußgeldverfahren in Deutschland aus. Allein in Berlin werden pro Jahr Hunderttausende Tempoüberschreitungen geahndet – durch feste Blitzanlagen auf der A100 und B96, mobile Messungen in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen vor Schulen. Die Sanktionen steigen mit der Höhe der Überschreitung und sind innerorts grundsätzlich schärfer als außerorts.

Geschwindigkeit innerorts

km/h zu schnell Bußgeld (1. Verstoß) Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 €
11–15 km/h 50 €
16–20 km/h 70 €
21–25 km/h 115 € 1 Punkt
26–30 km/h 180 € 1 Punkt 1 Monat
31–40 km/h 260 € 2 Punkte 1 Monat
41–50 km/h 400 € 2 Punkte 1 Monat
51–60 km/h 560 € 2 Punkte 2 Monate
61–70 km/h 700 € 2 Punkte 3 Monate
über 70 km/h 800 € 2 Punkte 3 Monate

Geschwindigkeit außerorts (inkl. Autobahn)

km/h zu schnell Bußgeld (1. Verstoß) Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 €
11–15 km/h 40 €
16–20 km/h 60 €
21–25 km/h 100 € 1 Punkt
26–30 km/h 150 € 1 Punkt
31–40 km/h 200 € 1 Punkt
41–50 km/h 320 € 2 Punkte 1 Monat
51–60 km/h 480 € 2 Punkte 1 Monat
61–70 km/h 600 € 2 Punkte 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 Punkte 2 Monate

Die vollständigen Bußgeldstufen und alle Berliner Besonderheiten bei Geschwindigkeitsverstößen erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zur Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin.

26/26-Regel – doppeltes Fahrverbot

Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, bekommt ein Fahrverbot – auch wenn kein Einzelverstoß das ausgelöst hätte. Das gilt auch für zwei Verstöße, die jeweils nur knapp über 26 km/h lagen. Berliner, die regelmäßig in Tempo-30-Zonen unterwegs sind, sollten das im Blick behalten.

Abstandsverstöße – Bußgeldkatalog 2026

Der halbe Tacho als Faustformel – und deutlich unterschätzte Konsequenzen.

 

Wer auf der Autobahn oder Bundesstraße zu nah auffährt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern bei erheblicher Unterschreitung auch zwei Punkte und ein Fahrverbot. Die Faustregel "halber Tachowert" als Mindestabstand in Metern gilt für Geschwindigkeiten über 80 km/h. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten schreibt das Gesetz keinen konkreten Abstandswert vor – wohl aber einen "ausreichenden Sicherheitsabstand" gemäß § 4 StVO.

Abstandsverstöße ab 80 km/h

Abstand zum Vorausfahrenden Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bei 80–100 km/h      
Unter 5/10 des Abstands 75 € 1 Punkt
Unter 4/10 des Abstands 100 € 1 Punkt
Unter 3/10 des Abstands 160 € 1 Punkte
Unter 2/10 des Abstands 240 € 1 Punkte
Unter 1/10 des Abstands 320 € 1 Punkte
Bei über 100 km/h      
Unter 5/10 des Abstands 75 € 1 Punkte
Unter 4/10 des Abstands 100 €

1 Punkte

Unter 3/10 des Abstands 160 € 2 Punkte 1 Monat
Unter 2/10 des Abstands 240 € 2 Punkte 2 Monate
Unter 1/10 des Abstands 320 € 2 Punkte 3 Monate
Bei über 130 km/h      
Unter 5/10 des Abstands 100 € 1 Punkt
Unter 4/10 des Abstands 180 € 1 Punkte
Unter 3/10 des Abstands 240 € 2 Punkte 2 Monate
Unter 2/10 des Abstands 320 € 2 Punkte 2 Monate
Unter 1/10 des Abstands 400 € 2 Punkte 3 Monate

Abstandsmessungen werden auf Berliner Stadtautobahnen – insbesondere auf der A100 – mit Videoüberwachung durchgeführt. Die Messung ist technisch aufwendiger als Geschwindigkeitsmessungen und damit auch fehleranfälliger.

Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt richtig reagieren.

Ein Einspruch kann entscheidend sein – aber nur, wenn er strategisch richtig geführt wird. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar, welche Chancen bestehen.

Rotlichtverstöße – Bußgeldkatalog 2026

Einfach oder qualifiziert – der Unterschied kostet eine Sekunde und ein Fahrverbot.

 

Das Verkehrsrecht unterscheidet beim Rotlichtverstoß zwischen dem einfachen Verstoß (Ampel kürzer als eine Sekunde rot) und dem qualifizierten Verstoß (Ampel länger als eine Sekunde rot). Diese eine Sekunde entscheidet über den Unterschied zwischen einem Punkt ohne Fahrverbot und zwei Punkten mit einmonatigem Fahrverbot.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sekunde) 90 € 1 Punkt
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde) 200 € 2 Punkte 1 Monat
Qualifiziert + Gefährdung/Sachschaden 240–320 € 2 Punkte 1 Monat
Wiederholung innerhalb 12 Monate (einfach) 180 € 1 Punkt
Wiederholung innerhalb 12 Monate (qualifiziert) 400 € 2 Punkte 1 Monat

Bei Rotlichtverstößen werden in Berlin häufig Ampelblitzer eingesetzt, die sowohl die Rotphase als auch das Überqueren der Haltelinie dokumentieren. Die genaue Rotphasendauer – entscheidend für die Frage einfach oder qualifiziert – geht aus dem Messprotokoll hervor. Das ist nach Akteneinsicht im Bußgeldverfahren prüfbar.

Alkohol am Steuer – Bußgeldkatalog 2026

Promillegrenzen, Sanktionen und die MPU-Schwelle – das Wichtigste auf einen Blick.

 

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist im Verkehrsrecht differenziert geregelt. Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille für erfahrene Fahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze nach § 24c StVG.

Verstoß Bußgeld (1. Verstoß) Punkte Fahrverbot
0,5–1,09 ‰ (erfahrener Fahrer, 1. Verstoß) 500 € 2 Punkte 1 Monat
0,5–1,09 ‰ (2. Verstoß) 1.000 € 2 Punkte 3 Monate
0,5–1,09 ‰ (3. Verstoß) 1.500 € 2 Punkte 3 Monate
0,0–0,49 ‰ in Probezeit / unter 21 (1. Verstoß) 250 € 1 Punkt
0,0–0,49 ‰ in Probezeit / unter 21 (2. Verstoß) 500 € 1 Punkt

Ab 1,1 Promille spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit – das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 316 StGB. Die Folge: Strafverfahren, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis und nach bestimmten Kriterien eine Pflicht zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Wann wird eine MPU angeordnet?

Eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") wird unter anderem angeordnet bei einer BAK von 1,6 Promille oder mehr, bei Wiederholungsverstößen mit Alkohol oder Drogen und nach bestimmten Straftaten im Straßenverkehr. Das Bestehen der MPU ist Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot droht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln

Bei drohendem Fahrverbot stehen oft mehr als nur Punkte auf dem Spiel – Beruf, Mobilität, Alltag. Wir prüfen, ob der Bescheid angreifbar ist, und entwickeln eine Strategie. Frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen deutlich.

Punkte und Fahrverbot – was aus dem Bußgeld folgt

Nicht der Verstoß selbst, sondern der Folgeeffekt ist für viele das eigentliche Problem.

 

Ab wann gibt es Punkte?

Punkte im Fahreignungsregister werden eingetragen, wenn das Bußgeld mehr als 60 Euro beträgt – das ist die gesetzliche Schwelle nach § 28 StVG. Das bedeutet: Wer 70 Euro Bußgeld zahlt (z.B. 16–20 km/h zu schnell innerorts), bekommt keinen Punkt. Wer 115 Euro zahlt (21–25 km/h zu schnell), bekommt einen Punkt.

Die vollständige Logik des Punktesystems, alle Tilgungsfristen und was bei vier, sechs und acht Punkten passiert, erläutern wir Anwalt für Bußgeldverfahren ausführlich auf unserer Seite zu Punkten in Flensburg.

 

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist keine automatische Folge eines Bußgelds – es wird ab bestimmten Schwellen verhängt. Bei Geschwindigkeit beginnt es innerorts ab 26 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h. Bei Rotlichtverstößen ab einer Sekunde Rotphase. Bei Abstandsverstößen ab einer Unterschreitung von drei Zehnteln des halben Tachowerts.

Wenn ein Fahrverbot droht und Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, prüfen wir auf unserer Seite zum Härtefall Fahrverbot, ob und wie ein Antrag sinnvoll ist.

Was der Bußgeldkatalog nicht sagt – und warum das wichtig ist

Zahlen sind das eine. Ob der Bescheid korrekt ist, ist das andere.

 

Der Bußgeldkatalog sagt Ihnen, was ein Verstoß kosten soll. Er sagt Ihnen nicht, ob die Messung in Ihrem konkreten Fall fehlerfrei war. Er sagt nicht, ob das Messgerät korrekt geeicht war. Er sagt nicht, ob die Beschilderung korrekt aufgestellt war oder ob der Mindestabstand zu einem Temposchild eingehalten wurde.

In Berlin mit seiner hohen Blitzerdichte und dem Einsatz verschiedenster Messgeräte – von der stationären Radaranlage über mobile PoliScanSpeed-Systeme bis zu Laserhandgeräten – passieren Messfehler. Sie sind kein Massenphänomen, aber sie kommen vor. Und sie sind nur nach Akteneinsicht erkennbar. Was in der Berliner Polizei-Dienstvorschrift für Geschwindigkeitsmessungen steht und welche Fehlerquellen es bei welchen Geräten gibt, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält und Zweifel hat – ob die Messung stimmte, ob die Beschilderung korrekt war oder ob ein Fahrverbot in seinem Fall vermeidbar ist –, der sollte nicht zahlen, ohne vorher in die Akte geschaut zu haben. Die 14-Tage-Einspruchsfrist läuft ab Zustellung. Was danach zu tun ist, erläutern wir auf unserer Seite zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid.

Fazit vom Anwalt: Fazit: Der Bußgeldkatalog ist der Ausgangspunkt – nicht das Urteil

Wer weiß, was ein Verstoß nach dem Bußgeldkatalog kostet, ist informiert. Wer weiß, ob der Verstoß in seinem konkreten Fall korrekt gemessen und korrekt beschieden wurde, ist verteidigungsfähig.

Der Katalog sagt, was sein soll. Die Akte sagt, was war. Und erst wer die Akte kennt, kann beurteilen, ob das eine mit dem anderen übereinstimmt. Gerne stehen wir unserer Kanzlei für Verkehrsrecht an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Lage - ganz unverbindlich. 

Rechtliche Unterstützung im Bußgeldverfahren sinnvoll nutzen

Eine fundierte Verteidigung kann über Ausgang und Folgen entscheiden. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gericht.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

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    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

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  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

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    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Bußgeldverfahren liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Prüfung von Ordnungswidrigkeitenvorwürfen, der strukturierten Verteidigung im behördlichen Verfahren sowie der gerichtlichen Vertretung vor dem zuständigen Amtsgericht.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Fristenkontrolle und Einspruchseinlegung, die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Messverfahren und Beweismitteln sowie die strategische Entscheidung über das weitere Vorgehen. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation.

Rechtsanwalt Aydin vertritt Betroffene außergerichtlich gegenüber den Bußgeldstellen sowie gerichtlich bundesweit vor den zuständigen Amtsgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.

Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog

1Wie viel Bußgeld gibt es für 20 km/h zu schnell innerorts?
70 Euro, kein Punkt, kein Fahrverbot. Ab 21 km/h sind es 115 Euro und ein Punkt.
2Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Ab einem Bußgeld von mehr als 60 Euro. Bei Geschwindigkeitsverstößen konkret ab 21 km/h zu schnell innerorts (115 Euro, 1 Punkt).
3Was kostet ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Qualifiziert bedeutet: Ampel länger als eine Sekunde rot.
4Welche Promillegrenze gilt?
0,5 Promille für erfahrene Fahrer. 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren. Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat, nicht mehr Ordnungswidrigkeit.
5Was kostet ein Abstandsverstoß bei 130 km/h?
Bei weniger als einem Zehntel des halben Tachowerts Abstand: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
6Gilt der Bußgeldkatalog auch in Berlin?
Ja, bundesweit einheitlich. Die Berliner Bußgeldstelle setzt dieselben Sanktionen um wie jede andere deutsche Bußgeldbehörde.
7Zahlen Wiederholungstäter mehr?
Ja. Wer denselben Verstoß innerhalb von 12 Monaten wiederholt, zahlt in der Regel das Doppelte. Bei der 26/26-Regel können zwei Verstöße ab 26 km/h zu schnell ein Fahrverbot auslösen, auch wenn kein Einzelverstoß das getan hätte.
8Kann ich einen Bußgeldbescheid anfechten?
Ja, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung durch schriftlichen Einspruch. Ob das sinnvoll ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
9Was ist die 26/26-Regel?
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, bekommt ein einmonatiges Fahrverbot – auch wenn keiner der beiden Verstöße für sich allein ein Fahrverbot ausgelöst hätte.
10Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Bei drohendem Fahrverbot, bei Punkten, die eine Warnstufe auslösen könnten, oder bei Zweifeln an der Messung. Die kostenlose Ersteinschätzung kostet nichts – und informiert Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

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