Der Bußgeldbescheid ist da – jetzt haben Sie 2 Wochen

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – wann er sich lohnt, wie er funktioniert und welche Risiken Sie kennen müssen

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist unangenehm. Aber er ist noch kein rechtskräftiges Urteil. Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen – und damit das gesamte Verfahren neu aufzurollen. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Fall ab: Was wirft der Bescheid Ihnen vor? Gibt es Zweifel an der Messung, an der Identifizierung oder an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens? Oder ist der Sachverhalt so eindeutig, dass ein Einspruch mehr kostet als er bringt?

Die Entscheidung für oder gegen einen Einspruch muss schnell fallen. Die Frist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids – und sie läuft unerbittlich. Wer sie verpasst, akzeptiert den Bescheid rechtskräftig, einschließlich Geldbuße, möglicher Punkte in Flensburg und – falls angeordnet – einem Fahrverbot.

Auf dieser Seite erklären wir, wann ein Einspruch sinnvoll ist, wie er in Berlin eingelegt wird, wie das Verfahren danach abläuft – und welche Risiken Sie realistisch einkalkulieren müssen.

Kurzantwort zum Einspruch Bußgeldbescheid

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nach § 67 OWiG innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung schriftlich einzulegen. Mit dem Einspruch wird die Zahlung zunächst ausgesetzt – das Verfahren beginnt von vorn. Die Bußgeldstelle prüft den Fall erneut und kann den Bescheid zurücknehmen, abändern oder an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. In Berlin entscheidet dann das Amtsgericht Tiergarten. Dort ist ein Freispruch, eine Einstellung oder auch eine Verurteilung möglich – im Extremfall mit höherer Strafe als im ursprünglichen Bescheid. Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn es konkrete Zweifel an der Messung, an der Täteridentifizierung oder an der formalen Rechtmäßigkeit des Bescheids gibt.

Prüfung des Bescheids

Analyse von Messung, Formalien und Zustellung auf rechtliche Fehler und Angriffspunkte.

Verteidigungsstrategie

Entwicklung einer individuellen Strategie zur Reduzierung oder vollständigen Abwehr der Sanktion.

Akteneinsicht & Beweise

Auswertung der Ermittlungsakte, Messunterlagen und Beweismittel zur gezielten Verteidigung.

Vertretung vor Behörden & Gericht

Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Bußgeldstelle und Amtsgericht – bundesweit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die 2-Wochen-Frist ist absolut: Sie beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids und kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Wer sie verpasst, hat in der Regel keine Möglichkeit mehr, sich gegen den Bescheid zu wehren.
  • Einspruch setzt die Zahlungspflicht aus: Solange das Einspruchsverfahren läuft, müssen Sie die Geldbuße nicht zahlen. Erst mit Rechtskraft – also nach einer Verurteilung oder wenn Sie den Einspruch zurücknehmen – wird gezahlt.
  • In Berlin gilt: Einspruch nur schriftlich, per Post oder Fax – ein Online- oder E-Mail-Einspruch ist bei der Berliner Bußgeldstelle aktuell nicht zulässig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin.
  • Das Verfahren kann enden mit Einstellung, Freispruch – oder höherer Strafe: Es gibt kein Verschlechterungsverbot im Bußgeldverfahren. Das Amtsgericht ist nicht an die ursprüngliche Geldbuße gebunden.
  • Akteneinsicht ist ein entscheidendes Werkzeug: Erst wenn Sie die Akte sehen – einschließlich Messdaten, Eichzertifikaten und Fotos – lässt sich die Erfolgsaussicht des Einspruchs wirklich einschätzen.
  • Bei drohendem Fahrverbot oder hoher Geldbuße ist anwaltliche Begleitung sinnvoll: Je mehr auf dem Spiel steht, desto mehr lohnt sich eine professionelle Verteidigung von Anfang an.
  • Wer den Einspruch zurücknimmt, kann das bis zur Hauptverhandlung tun – die Rücknahme ist möglich und beendet das Verfahren, allerdings fallen dann Kosten an.

Einspruch Bußgeldbescheid: ja oder nein – die Entscheidung, die Sie in 2 Wochen treffen müssen

Kein Einspruch ohne Grund. Aber auch kein Akzeptieren ohne Prüfung.

 

Ein Bußgeldbescheid wirkt offiziell und endgültig. Er ist es aber nicht. Er ist ein Verwaltungsakt, der angreifbar ist – wenn es Gründe dafür gibt. Die Frage ist nicht "Kann ich Einspruch einlegen?", sondern "Sollte ich es in meinem Fall tun?"

 

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Einspruch lohnt sich, wenn konkrete Zweifel bestehen – nicht nur das Bauchgefühl, dass es "irgendwie ungerecht" war. Konkret heißt: Es gibt nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass der Bescheid fehlerhaft ist.

Zweifel an der Täteridentifizierung: Wenn das Foto im Bescheid nicht eindeutig Sie zeigt, ist das ein starkes Argument. Gerade bei Blitzerfotos aus größerer Entfernung oder bei schlechter Bildqualität lässt sich die Identifizierung angreifen.

Zweifel an der Messung: Wurde ein geeichtes Messgerät korrekt eingesetzt? Wurde der Abstand zwischen Messgerät und Fahrbahn richtig eingehalten? Gibt es Anhaltspunkte für einen Messfehler? Diese Fragen lassen sich oft erst nach Akteneinsicht beantworten. Mehr zu typischen Messfehlern bei Geschwindigkeitsmessungen finden Sie auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.

Formfehler im Bescheid: Fehlt die Rechtsmittelbelehrung? Ist der Tatvorwurf unklar formuliert? Stimmen Ort, Zeit oder Tatbestand nicht mit dem überein, was tatsächlich passiert ist? Formfehler können den Bescheid angreifbar machen.

Verjährung: Bußgeldverfahren verjähren nach § 31 OWiG. Wenn zwischen Tat und Bescheidszustellung zu viel Zeit verstrichen ist, kann Verjährung eingetreten sein. Details dazu auf unserer Seite zur Verjährung beim Bußgeldbescheid.

Sie sind beruflich auf den Führerschein angewiesen: Wenn ein Fahrverbot droht und der Verlust des Führerscheins Ihren Beruf gefährdet, ist ein Einspruch fast immer zu prüfen – selbst wenn der Sachverhalt relativ eindeutig ist. Strategien, um ein Fahrverbot abzuwenden, erläutern wir auf der Seite Fahrverbot vermeiden.

 

Wann Sie es zweimal überlegen sollten

Ein Einspruch ohne reale Erfolgsaussicht ist kein freier Schuss. Das Risiko ist real: Das Gericht ist nicht an die ursprüngliche Geldbuße gebunden. Es kann die Strafe erhöhen, ein Fahrverbot anordnen oder die Sanktion in anderer Weise verschärfen. Das kommt in der Praxis zwar nicht häufig vor – aber es kommt vor.

 

Einspruch – Chancen und Risiken im Überblick:

Aspekt Günstig für Einspruch Ungünstig für Einspruch
Täteridentifizierung Foto unscharf oder uneindeutig Klare Erkennbarkeit auf Foto
Messung Zweifel an Gerät oder Einsatz Messung dokumentiert und korrekt
Formfehler Fehlende Belehrung, unklare Tatbeschreibung Bescheid formal einwandfrei
Fahrverbot droht Ja – berufliche Abhängigkeit Nein – nur Geldbuße
Punkte in Flensburg Mehrere Punkte stehen an Kein Punkteeintrag vorgesehen
Verhältnis Buße/Aufwand Hohe Geldbuße, Aufwand überschaubar Geringer Betrag, sicherer Sachverhalt

Frist und Form – wie Sie den Einspruch in Berlin richtig einlegen

2 Wochen. Schriftlich. An die richtige Stelle. Kein Spielraum.

 

Die 2 Wochen-Frist nach § 67 OWiG

Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids – nicht mit dem Tag des Posteingangs oder dem Datum auf dem Bescheid. In Deutschland gilt die förmliche Zustellung: Bei einem Einschreiben oder durch Postzustellungsurkunde ist das Datum dokumentiert. Bei einfacher Briefpost gilt der Bescheid drei Tage nach Aufgabe als zugestellt – sofern er nicht nachweislich später angekommen ist.

Das bedeutet: Wenn Sie den Bescheid am 1. April erhalten haben, läuft die Frist bis zum 15. April – inklusive. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Wer unsicher ist, wann genau zugestellt wurde, sollte im Zweifelsfall früher handeln, nicht später. Eine zu früh eingelegte Erklärung ist wirksam – eine zu spät eingelegte nicht.

 

Form: Schriftlich, per Post oder Fax

In Berlin muss der Einspruch schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Ein E-Mail-Einspruch ist nicht zulässig. Das ist eine Besonderheit der Berliner Bußgeldstelle: Während manche Bundesländer digitale Einsprüche akzeptieren, besteht Berlin aktuell auf der klassischen Schriftform – Brief oder Fax an den Polizeipräsidenten Berlin, Bußgeldstelle.

Der Einspruch muss keine juristische Begründung enthalten. Es reicht der klar formulierte Wille, Einspruch einzulegen – Unterschrift, Datum, Ihr Name, Aktenzeichen. Sie können die Begründung nachliefern oder den Einspruch zunächst "unbegründet" einlegen, um die Frist zu wahren. Wer anwaltlich vertreten ist, wird den Einspruch in aller Regel begründen – aber das ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.

Eine weitere Möglichkeit: Der Einspruch kann auch "zur Niederschrift" bei der Behörde erklärt werden – also persönlich vor Ort bei der Bußgeldstelle. Das ist praktisch weniger gebräuchlich, aber rechtlich zulässig.

Checkliste: Einspruch in Berlin richtig einlegen

  • Zustellungsdatum des Bescheids genau notieren
  • Fristende berechnen (2 Wochen ab Zustellung)
  • Einspruch schriftlich verfassen: Ihr Name, Anschrift, Aktenzeichen, Datum, Unterschrift, klare Erklärung "Ich lege Einspruch ein"
  • Per Post (Einschreiben mit Rückschein) oder Fax an: Polizeipräsident Berlin, Bußgeldstelle
  • Keine Begründung zwingend erforderlich – kann nachgereicht werden
  • Kopie für sich behalten
  • Eingangsbestätigung anfordern oder Sendebericht sichern (Fax)

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Ein Einspruch kann entscheidend sein – aber nur, wenn er strategisch richtig geführt wird. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar, welche Chancen bestehen.

Was nach dem Einspruch passiert – Ablauf bis zum Urteil

Der Einspruch ist der Startschuss. Was danach kommt, hängt von der Bußgeldstelle und dem Gericht ab.

 

Phase 1: Überprüfung durch die Berliner Bußgeldstelle

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Sie hat dabei drei Möglichkeiten:

Bescheid zurücknehmen: Wenn die Bußgeldstelle erkennt, dass der Bescheid fehlerhaft war – etwa wegen eines Formfehlers oder weil Zweifel an der Messung bestehen –, kann sie ihn selbst zurücknehmen. Das Verfahren ist dann erledigt, ohne dass es zum Gericht kommt. Das ist das beste Ergebnis und kommt häufiger vor, als viele denken – gerade wenn der Einspruch gut begründet ist oder Akteneinsicht Mängel offenbart hat.

Bescheid abändern: Die Bußgeldstelle kann den Bescheid auch abändern – zum Beispiel die Geldbuße reduzieren oder ein Fahrverbot herausnehmen. Ob Sie diese Abänderung akzeptieren oder weiter auf das Gericht bestehen, bleibt Ihnen überlassen.

Weiterleitung ans Amtsgericht: Wenn die Bußgeldstelle beim Bescheid bleibt, leitet sie den Vorgang ans zuständige Gericht weiter. In Berlin ist das das Amtsgericht Tiergarten als zentrales Gericht für Bußgeldsachen.

 

Phase 2: Hauptverhandlung am Amtsgericht Tiergarten

Beim Amtsgericht findet eine Hauptverhandlung statt. Das Gericht ist vollständig frei in seiner Entscheidung – es ist weder an den ursprünglichen Bußgeldbescheid noch an Ihre Verteidigungslinie gebunden.

Mögliche Ausgänge:

Freispruch: Das Gericht ist nicht überzeugt, dass Sie die Tat begangen haben oder dass die Beweise ausreichen. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Einstellung: Das Verfahren wird aus anderen Gründen eingestellt – etwa wegen Geringfügigkeit oder aus verfahrenstechnischen Gründen.

Verurteilung wie im Bescheid: Das Gericht folgt dem Bescheid. Sie zahlen die ursprüngliche Geldbuße plus Gerichtskosten.

Schärfere Verurteilung: Das Gericht sieht den Sachverhalt schwerer als die Bußgeldstelle und verhängt eine höhere Geldbuße, ein Fahrverbot oder beides. Kein Verschlechterungsverbot gilt im Bußgeldrecht.

Rechtsgrundlagen: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 67 OWiG: Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. § 71 OWiG: Verfahren vor dem Amtsgericht nach Vorlage durch die Verwaltungsbehörde. § 31 OWiG: Verjährung der Ordnungswidrigkeit. § 66 OWiG: Inhalt des Bußgeldbescheids einschließlich Rechtsmittelbelehrung.

Kosten, Risiken und Akteneinsicht – was Sie vor dem Einspruch wissen müssen

Der Einspruch ist kostenlos. Das Gerichtsverfahren nicht. Und das Risiko ist real.

 

Was ein Einspruch kostet

Der Einspruch selbst ist verursacht keine weiteren Gebühren. Er ist gebührenfrei. Solange das Verfahren bei der Bußgeldstelle bleibt, entstehen Ihnen keine Kosten. Erst wenn es zum Amtsgericht geht, entstehen Gerichtskosten.

Bei Verurteilung: Die Gerichtskosten betragen mindestens 50 Euro, mindestens aber 10 Prozent der verhängten Geldbuße – der höhere Betrag gilt. Bei einer Geldbuße von 200 Euro also mindestens 20 Euro, aber dann gilt die 50-Euro-Mindestgebühr. Bei einer Geldbuße von 1.000 Euro wären das 100 Euro Gerichtskosten.

Hinzu kommen Anwaltskosten: Wenn Sie anwaltlich vertreten waren und das Verfahren verlieren, tragen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten. Bei Freispruch oder Einstellung übernimmt die Staatskasse die notwendigen Auslagen – einschließlich angemessener Anwaltskosten. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht, übernimmt diese in der Regel die Kosten des Anwalts für Verkehrsrecht

 

Akteneinsicht – das Fundament jeder Verteidigung

Bevor Sie den Einspruch inhaltlich begründen, sollten Sie die Akte sehen. Nur dort stehen die Details, die über den Erfolg oder Misserfolg des Einspruchs entscheiden: Messprotokolle, Eichzertifikate des Messgeräts, Schulungsnachweis des Messbeamten, Fotos in voller Auflösung, Zeugenaussagen. Als Anwalt für Bußgeldbescheid beantragen wir die Akteneinsicht routinemäßig – und wissen, worauf es dabei ankommt. Alles zum Ablauf der Akteneinsicht finden Sie auf unserer Seite zur Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.

Das Verschlechterungsrisiko – real, aber einschätzbar

Das Amtsgericht kann strenger urteilen als die Bußgeldstelle. Das klingt bedrohlich – ist in der Praxis aber selten der Standardfall. Es kommt vor allem dann vor, wenn der Sachverhalt beim Gericht eine andere Bewertung erfährt als bei der Verwaltungsbehörde. Wer einen gut begründeten Einspruch mit realer Angriffsfläche einlegt, riskiert das weniger als jemand, der "auf gut Glück" Einspruch einlegt.

Achtung: Kein Verschlechterungsverbot im Bußgeldverfahren

Anders als im Strafrecht gibt es im Bußgeldverfahren kein Verbot der reformatio in peius – das Amtsgericht kann also eine schärfere Sanktion verhängen als im ursprünglichen Bescheid. Das bedeutet: Ein unbegründeter Einspruch ohne reale Angriffspunkte kann teurer werden als das Akzeptieren des Bescheids. Lassen Sie die Erfolgsaussichten daher vor dem Einspruch realistisch einschätzen.

Typische Einspruchsgründe – was wirklich funktioniert

Nicht jeder Einspruch hat dieselbe Grundlage. Diese Angriffspunkte begegnen uns am häufigsten.

 

Messfehler und Gerätemängel

Der häufigste und oft stärkste Angriffspunkt. Geschwindigkeitsmessungen müssen mit geeichten und korrekt eingesetzten Geräten erfolgen. Wenn das Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war, wenn der Abstand zur Messstelle nicht eingehalten wurde, wenn der Messbeamte nicht ausreichend geschult war oder wenn das Foto keiner standardisierten Messanordnung entspricht – all das kann die Messung angreifbar machen. Eine vollständige Analyse der gängigen Messfehler bei Blitzern finden Sie auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.

Täteridentifizierung

Die Behörde muss nachweisen, dass Sie gefahren sind – nicht nur, dass das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Wenn das Blitzerfoto Sie nicht eindeutig identifiziert, ist das ein starkes Argument. Häufig sind Fotos überbelichtet, zu weit entfernt oder der Fahrer durch Reflektion oder Brillenspiegelung nicht eindeutig erkennbar.

Formfehler im Bescheid

Ein Bußgeldbescheid muss nach § 66 OWiG bestimmte Angaben enthalten: Tatvorwurf, Tatzeit, Tatort, Tatbeschreibung, Rechtsmittelbelehrung. Fehlt einer dieser Bestandteile oder ist die Beschreibung so vage, dass Sie sich nicht effektiv verteidigen können, ist der Bescheid formal angreifbar.

Anhörungsbogen und Mitwirkungsrechte

Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird, haben Sie als Betroffener in der Regel das Recht auf Anhörung. Wurde dieser Schritt übersprungen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann das Verfahren fehlerhaft sein. Alles zum Umgang mit dem Anhörungsbogen erläutern wir auf unserer Seite zum Anhörungsbogen.

Fahrverbot droht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln

Bei drohendem Fahrverbot stehen oft mehr als nur Punkte auf dem Spiel – Beruf, Mobilität, Alltag. Wir prüfen, ob der Bescheid angreifbar ist, und entwickeln eine Strategie. Frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen deutlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit – was noch auf dem Spiel steht

Ein Bußgeldbescheid ist selten nur eine Geldfrage. Viele Verstöße sind mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg verbunden – und Punkte sammeln sich. Wer bereits Punkte hat, muss besonders sorgfältig abwägen. Welche Punkte für welche Verstöße anfallen und ab wann die Führerscheinentziehung droht, erläutern wir auf unserer Seite zu Punkten in Flensburg.

Bei drohendem Fahrverbot ist die Lage oft noch ernster. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist – Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Berufskraftfahrer –, hat unter Umständen Anspruch auf eine Ausnahme im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, prüfen wir auf unserer Seite zum Härtefall beim Fahrverbot.

In der Probezeit gelten besondere Regeln: Bestimmte Verstöße verlängern nicht nur die Probezeit, sondern führen zur Anordnung eines Aufbauseminars. Das Risiko eines Einspruchs in der Probezeit kann damit über das normale Maß hinausgehen.

Fazit vom Anwalt: Kein Einspruch ohne Prüfung – aber keine Zahlung ohne Prüfung

Ein Bußgeldbescheid zu akzeptieren ist manchmal das Richtige. Manchmal ist es ein Fehler. Die Entscheidung hängt nicht von Ihrer Bereitschaft ab, Streit zu suchen – sondern von der konkreten Angriffsfläche des Bescheids.

Unsere Einschätzung nach vielen Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten: Ein Einspruch ohne Substanz kostet mehr als er bringt. Ein Einspruch mit einem echten Angriffspunkt kann einen Bußgeldbescheid zu Fall bringen, ein Fahrverbot abwenden und Punkte in Flensburg verhindern. Der Unterschied liegt in der Akteneinsicht – und in der richtigen Einschätzung, was die Akte wirklich hergibt.

Lassen Sie den Bescheid prüfen, bevor Sie die 2-Wochen-Frist verstreichen lassen. Und lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie zahlen, ohne es zu müssen.

Rechtliche Unterstützung im Bußgeldverfahren sinnvoll nutzen

Eine fundierte Verteidigung kann über Ausgang und Folgen entscheiden. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gericht.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Bußgeldverfahren liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Prüfung von Ordnungswidrigkeitenvorwürfen, der strukturierten Verteidigung im behördlichen Verfahren sowie der gerichtlichen Vertretung vor dem zuständigen Amtsgericht.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Fristenkontrolle und Einspruchseinlegung, die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Messverfahren und Beweismitteln sowie die strategische Entscheidung über das weitere Vorgehen. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation.

Rechtsanwalt Aydin vertritt Betroffene außergerichtlich gegenüber den Bußgeldstellen sowie gerichtlich bundesweit vor den zuständigen Amtsgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.

Häufige Fragen zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid

1Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch einzulegen?
2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, geregelt in § 67 OWiG. Die Frist ist absolut – wer sie verpasst, akzeptiert den Bescheid rechtskräftig.
2In welcher Form muss der Einspruch in Berlin erfolgen?
Schriftlich, per Post oder Fax an die Berliner Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten. Ein E-Mail- oder Online-Einspruch ist in Berlin aktuell nicht zulässig. Alternativ ist ein Einspruch zur Niederschrift bei der Behörde möglich.
3Lohnt sich ein Einspruch gegen meinen Bußgeldbescheid?
Das hängt von Ihrem Fall ab. Lohnen tut er sich vor allem bei Zweifeln an der Messung, bei unklarer Täteridentifizierung, bei Formfehlern im Bescheid oder bei drohendem Fahrverbot. Ohne konkrete Angriffspunkte ist das Risiko zu beachten.
4Muss ich den Einspruch begründen?
Nein – eine Begründung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit. Sie können den Einspruch zunächst fristwahrend und ohne Begründung einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden.
5Was sind gute Gründe für einen Einspruch?
Zweifel an der Messung, unklare Täteridentifizierung auf dem Blitzerfoto, Formfehler im Bescheid, drohender Führerscheinverlust, Verjährung oder fehlerhafte Tatbeschreibung.
6Kann das Gericht eine höhere Strafe verhängen als im Bescheid steht?
Ja. Im Bußgeldverfahren gilt kein Verschlechterungsverbot. Das Amtsgericht ist frei in seiner Entscheidung und kann eine höhere Geldbuße oder ein Fahrverbot anordnen.
7Welche Kosten entstehen bei einem Einspruch?
Der Einspruch selbst ist kostenlos. Bei einer Verurteilung vor Gericht kommen Gerichtskosten hinzu: mindestens 50 Euro, mindestens aber 10 Prozent der verhängten Geldbuße. Bei Freispruch oder Einstellung übernimmt die Staatskasse die notwendigen Auslagen.
8Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Ja – bis zur Hauptverhandlung können Sie den Einspruch zurücknehmen. Das beendet das Verfahren, allerdings fallen dann Verfahrenskosten an.
9Gilt das Fahrverbot bei Einspruch als vorläufig aufgehoben?
Ja – solange das Verfahren läuft und der Bescheid nicht rechtskräftig ist, tritt ein angeordnetes Fahrverbot nicht in Kraft. Erst mit Rechtskraft beginnt die Fahrverbotsfrist.
10Brauche ich einen Anwalt für den Einspruch?
Bei geringen Geldbußen ohne Fahrverbot und ohne Punkte kann ein Einspruch auch ohne Anwalt sinnvoll sein. Bei drohendem Fahrverbot, hohen Geldbußen, beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein oder mehreren Punkten empfehlen wir anwaltliche Begleitung.
11Wie bekomme ich Akteneinsicht?
Akteneinsicht wird vom Anwalt oder vom Betroffenen selbst bei der Bußgeldstelle beantragt. Sie ist ein wichtiges Mittel, um die Grundlage des Bescheids zu prüfen. Details auf unserer Seite zur Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.
12Kann ich Einspruch online oder per E-Mail einlegen?
In Berlin aktuell nicht. Die Berliner Bußgeldstelle akzeptiert Einsprüche ausschließlich schriftlich per Post oder Fax.

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