Geblitzt in Berlin – was jetzt auf Sie zukommt und was Sie dagegen tun können

Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Ihre Möglichkeiten

Berlin misst flächendeckend. Über 75 feste und zahllose mobile Blitzanlagen überwachen das Stadtgebiet – auf der A100, an der Landsberger Allee, am Kurfürstendamm, auf der Seestraße und an Dutzenden weiteren Standorten. Wer geblitzt wird, bekommt es wenige Wochen später per Brief mitgeteilt: Anhörungsbogen oder direkt Bußgeldbescheid. Und dann stellt sich die Frage, die die meisten Betroffenen sofort beschäftigt: Was droht mir konkret – und muss ich das einfach hinnehmen?

Die Antwort auf die zweite Frage lautet: nicht automatisch. Ein Bußgeldbescheid ist kein rechtskräftiges Urteil. Er kann angefochten werden, wenn es Gründe dafür gibt – Messfehler, Beschilderungsprobleme, Identifizierungszweifel oder Formfehler im Bescheid. Ob solche Gründe in Ihrem Fall vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht sicher beurteilen. Die Frist dafür beträgt 2 Wochen ab Zustellung.

Auf dieser Seite erklären wir, was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin konkret droht, wie das Verfahren abläuft und wann ein Einspruch sinnvoll ist.

Kurzantwort zur Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin gelten die bundeseinheitlichen Bußgeldsätze nach dem Bußgeldkatalog – ergänzt um eine Messtoleranzhöhe von 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 Prozent (über 100 km/h), die bereits vor Berechnung des Vorwurfs abgezogen wird. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt in Flensburg, ab bestimmten Schwellenwerten kommt ein Regelfahrverbot hinzu. Zuständig für Bußgeldverfahren in Berlin ist die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin; wenn Sie Einspruch einlegen, entscheidet im Zweifelsfall das Amtsgericht Tiergarten. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids – diese Frist ist absolut.

Prüfung des Bescheids

Analyse von Messung, Formalien und Zustellung auf rechtliche Fehler und Angriffspunkte.

Verteidigungsstrategie

Entwicklung einer individuellen Strategie zur Reduzierung oder vollständigen Abwehr der Sanktion.

Akteneinsicht & Beweise

Auswertung der Ermittlungsakte, Messunterlagen und Beweismittel zur gezielten Verteidigung.

Vertretung vor Behörden & Gericht

Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Bußgeldstelle und Amtsgericht – bundesweit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bußgeld, Punkte und Fahrverbot richten sich nach der Überschreitungshöhe – innerorts gelten strengere Maßstäbe als außerorts; ab 31 km/h zu schnell innerorts folgt ein Regelfahrverbot von einem Monat.
  • Berlin hat eine hohe Überwachungsdichte: Über 75 feste Messanlagen sind im Einsatz, dazu kommen mobile Blitzer in wechselnden Abschnitten. Bekannte Schwerpunkte sind die B96/B96a, die Landsberger Allee, der Kurfürstendamm und mehrere Stellen auf der A100.
  • Vor Zustellung des Bescheids kommt oft ein Anhörungsbogen – wie Sie damit umgehen, hat direkte Auswirkungen auf Ihr Verfahren. Falsche oder unvollständige Angaben können Ihre Position verschlechtern.
  • 2 Wochen Einspruchsfrist gilt ab Zustellung – wer diese Frist verpasst, akzeptiert den Bescheid rechtskräftig, einschließlich Geldbuße, Punkten und Fahrverbot.
  • Messfehler, Beschilderungsmängel und Identifizierungszweifel sind die häufigsten Angriffspunkte bei Geschwindigkeitsverstößen – ob sie in Ihrem Fall tragen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
  • Die 26/26-Regel trifft Wiederholungstäter besonders hart: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell auffällt, erhält ebenfalls ein Fahrverbot – unabhängig davon, ob der Einzelverstoß für sich genommen kein Fahrverbot ausgelöst hätte.
  • Im Bußgeldverfahren gilt: Bei Freispruch übernimmt die Staatskasse die notwendigen Auslagen einschließlich angemessener Anwaltskosten - bei einer Einstellung kommt es auf den Einzelfall an. 

Was konkret droht – der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin

Zahlen statt Vermutungen. Das steht im Bußgeldkatalog und gilt bundesweit – aktueller Stand.

 

Innerorts (Grundregel 50 km/h)

In Berlin gilt innerorts die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3 StVO – es sei denn, eine abweichende Beschilderung ordnet ein niedrigeres Limit an. In Berlin sind Tempo-30-Zonen weit verbreitet, besonders in Wohngebieten und auf Schulwegen. Wer in einer 30er-Zone mit 60 fährt, überschreitet um 30 km/h – das ist innerorts ein Regelfahrverbot.

Bußgeldtabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (2026)

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 €
11–15 km/h 50 €
16–20 km/h 70 €
21–25 km/h 115 € 1 Punkt
26–30 km/h 180 € 1 Punkt 1 Monat
31–40 km/h 260 € 2 Punkte 1 Monat
41–50 km/h 400 € 2 Punkte 1 Monat
51–60 km/h 560 € 2 Punkte 2 Monate
61–70 km/h 700 € 2 Punkte 3 Monate
über 70 km/h ab 800 € 2 Punkte 3 Monate

Hinweis: Bei Wiederholung innerhalb von 12 Monaten verdoppeln sich die Fahrverbotszeiten in der Regel.

Außerorts (Grundregel 100 km/h auf Landstraßen, 130 km/h Richtgeschwindigkeit Autobahn)

Außerorts gelten abweichende Bußgeldsätze. Beachten Sie bitte, dass die Berliner Stadtautobahn (A100) fast vollständig innerhalb geschlossener Ortschaften verläuft. Daher gelten Geschwindigkeitsverstöße dort laut Rechtsprechung des KG Berlin, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22 in der Regel als innerörtliche Verstöße, was strengere Bußgelder und frühere Fahrverbote aus der oben aufgezeigten Tabelle nach sich zieht. Auf der A100 gilt in Teilen Tempo 80 (Lärmschutz), in anderen Abschnitten Tempo 100. Wer die angezeigte Geschwindigkeit überschreitet, wird an den zahlreichen A100-Blitzern erfasst.

Bußgeldtabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts / Autobahn (2026)

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 €
11–15 km/h 40 €
16–20 km/h 60 €
21–25 km/h 100 € 1 Punkt
26–30 km/h 150 € 1 Punkt
31–40 km/h 200 € 1 Punkt 1 Monat
41–50 km/h 320 € 2 Punkte 1 Monat
51–60 km/h 480 € 2 Punkte 1 Monat
61–70 km/h 600 € 2 Punkte 2 Monate
über 70 km/h ab 700 € 2 Punkte 2–3 Monate

Messtoleranz: Was bereits abgezogen ist

Bevor die Behörde den Tatvorwurf formuliert, wird ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h, 3 Prozent darüber. Der Bußgeldbescheid weist bereits die um die Toleranz bereinigten Werte aus. Wenn Sie also im Bescheid lesen, dass Sie 26 km/h zu schnell waren, bedeutet das: Das Messgerät hat mehr angezeigt, und die 3 km/h wurden bereits abgezogen. Das ist kein Fehler im Bescheid, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Punkte, Fahrverbot und die 26/26-Regel

Was im Hintergrund läuft – und was irgendwann teuer werden kann.

 

Punkte im Fahreignungsregister

Ab einer Überschreitung von 21 km/h gibt es einen Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts sind es zwei Punkte. Das System funktioniert kumulativ: Wer mehrere Verstöße sammelt, riskiert irgendwann eine Verwarnung, ein Aufbauseminar oder bei acht Punkten den Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte werden nach bestimmten Fristen getilgt – die Details erläutern wir auf unserer Seite zum Punktesystem in Flensburg.

 

Die 26/26-Regel für Wiederholungstäter

Auch wenn ein einzelner Verstoß kein Fahrverbot auslöst, kann die sogenannte 26/26-Regel zum Verhängnis werden: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, erhält nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG ein Regelfahrverbot von einem Monat – unabhängig davon, ob die Einzelverstöße für sich genommen ein Fahrverbot ausgelöst hätten.

Das trifft in der Praxis viele Menschen, die sich bei einem Bußgeld von 100 oder 150 Euro nichts weiter denken – und beim zweiten Mal feststellen, dass ihre Fahrerlaubnis für einen Monat weg ist.

Beispiel: Zweimal 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten

Verstoß Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
1. Verstoß (außerorts) +26 km/h 150 € 1 Punkt keines
2. Verstoß (innerorts, 9 Monate später) +26 km/h 180 € 1 Punkt 1 Monat (26/26-Regel)
Gesamt   330 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

Obwohl kein einzelner Verstoß ein Fahrverbot ausgelöst hätte, tritt es durch die Wiederholung ein.

Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt richtig reagieren.

Ein Einspruch kann entscheidend sein – aber nur, wenn er strategisch richtig geführt wird. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar, welche Chancen bestehen.

Wie das Verfahren in Berlin abläuft

Von der Messung bis zur Zahlung – oder bis zum Freispruch.

 

Anhörungsbogen vor dem Bescheid

Bevor Berlin einen Bußgeldbescheid erlässt, erhalten Sie in vielen Fällen zunächst einen Anhörungsbogen. Das ist eine Aufforderung der Bußgeldstelle, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Sie müssen sich nicht selbst belasten – das Schweigerecht gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wer als Halter des Fahrzeugs nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht benennen möchte, kann schweigen. Wer den Fahrer benennt, gibt der Behörde die Information, die sie für den Bescheid braucht.

Wie Sie mit dem Anhörungsbogen richtig umgehen, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zum Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

 

Bußgeldbescheid und 2-Wochen-Frist

Der Bußgeldbescheid wird von der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin erlassen und zugestellt. Ab dem Tag der Zustellung haben Sie  2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Während dieser Frist und solange ein Einspruch läuft, müssen Sie weder zahlen noch den Führerschein abgeben.

In Berlin muss der Einspruch schriftlich eingehen – per Post oder Fax an die Berliner Bußgeldstelle. Ein E-Mail-Einspruch ist nicht zulässig. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll, wenn bereits konkrete Angriffspunkte bekannt sind.

 

Nach dem Einspruch: Bußgeldstelle oder Amtsgericht Tiergarten

Die Berliner Bußgeldstelle prüft den Einspruch zunächst selbst. Sie kann den Bescheid zurücknehmen, abändern oder – wenn sie bei ihrer Einschätzung bleibt – das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weiterleiten. Dort findet eine Hauptverhandlung statt. Mögliche Ausgänge: Freispruch, Einstellung, Verurteilung wie im Bescheid oder im Extremfall eine schärfere Strafe. Den vollständigen Ablauf des Einspruchsverfahrens erläutern wir auf unserer Seite zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid.

Verteidigung gegen den Vorwurf – wann es Angriffspunkte gibt

Nicht jede Messung ist fehlerfrei. Nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig.

 

Messfehler als häufigster Angriffspunkt

Geschwindigkeitsmessungen müssen mit geeichten, korrekt eingesetzten Geräten erfolgen. Wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht war, wenn der Einsatz nicht den Standardisierten Messverfahren entsprach oder wenn die Messstelle selbst fehlerhaft eingerichtet war – dann ist die Messung angreifbar. Das lässt sich aber erst nach Akteneinsicht beurteilen: Erst wenn Messprotokoll, Eichschein und Standortdokumentation vorliegen, kann ein Anwalt oder Sachverständiger die Messung bewerten.

Typische Probleme bei Berliner Blitzern: Die A100 hat in manchen Abschnitten temporäre Tempolimits – wenn das Limit zum Zeitpunkt der Messung nicht aktiv war oder nicht ordnungsgemäß beschildert, fehlt die Grundlage für den Tatvorwurf. Mehr zu technischen Messfehlern finden Sie auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.

 

Beschilderungsmängel

Wenn das Tempolimit nicht klar und rechtzeitig ausgeschildert war – etwa weil ein Schild verdeckt, verwittert oder nach einer Baustelle nicht zurückgenommen wurde –, fehlt dem Tatvorwurf die Grundlage. Gerade in Berlin, wo temporäre Tempolimits und Baustellen häufig wechseln, kommt das vor. Betroffene sollten nach dem Blitzervorfall die Stelle dokumentieren – Fotos der Beschilderung, Datum und Uhrzeit.

 

Identifizierungszweifel

Wenn das Blitzerfoto Sie nicht eindeutig als Fahrer identifiziert – wegen unzureichender Bildqualität, Überbelichtung oder schlechtem Winkel –, fehlt der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug geführt haben. Als Halter sind Sie zur Auskunft über den tatsächlichen Fahrer nicht verpflichtet, wenn das Foto nicht eindeutig ist.

Sofort-Checkliste nach dem Blitzer in Berlin:

  • Zustellungsdatum des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids notieren
  • Einspruchsfrist vormerken (2 Wochen ab Zustellung des Bescheids)
  • Nichts unterschreiben oder eingestehen, bevor die Lage geprüft ist
  • Fahrt und Umgebung so gut wie möglich dokumentieren (Fotos der Messstelle, Beschilderung)
  • Anwalt kontaktieren – besonders bei drohendem Fahrverbot oder hoher Geldbuße
  • Akteneinsicht beantragen lassen – erst dann lässt sich die Messung wirklich prüfen

Berliner Blitzerschwerpunkte – wo gemessen wird

Berlin misst viel. Diese Standorte sind besonders aktiv.

 

Berlin hat eine der dichtesten Blitzerinfrastrukturen in Deutschland. Auf der A100 – dem innerstädtischen Autobahnring – sind allein mehrere feste Blitzer installiert, hinzu kommen Stellen an der A111 Richtung Flughafen Tegel-Nord. Auf den Berliner Bundesstraßen sind die B96/B96a (Spandauer Damm, Schildhornstraße, Hasenheide) besonders dicht besetzt – an einigen Abschnitten liegt die Überschreitungsrate nach Presseberichten bei über 90 Prozent der gemessenen Fahrzeuge.

Weitere bekannte Blitzerstandorte in Berlin: Landsberger Allee, Kurfürstendamm, Seestraße (63A), Mollstraße, Prenzlauer Promenade, Osloer Straße, Bundesallee, Scharnweberstraße. Mobile Blitzer kommen hinzu – sie wechseln wöchentlich die Standorte. Eine Übersicht über aktuelle Berliner Blitzerstandorte finden Sie auf unserer Seite zu Blitzer Berlin.

Wer häufig im Berliner Stadtgebiet unterwegs ist, sollte die Tempozonen kennen: Weite Teile der Innenstadt – besonders in Kreuzberg, Friedrichshain, Neukölln und Mitte – sind Tempo-30-Zonen. Die 50 km/h-Grundregel gilt oft nur auf Hauptstraßen, und selbst dort kann temporäre Beschilderung abweichen.

Rechtliche Unterstützung im Bußgeldverfahren sinnvoll nutzen

Eine fundierte Verteidigung kann über Ausgang und Folgen entscheiden. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gericht.

Verjährung und was passiert, wenn kein Bescheid kommt

Ein Geschwindigkeitsverstoß verjährt nach § 31 OWiG grundsätzlich in 3 Monaten ab dem Tag der Tat. Das bedeutet: Wenn die Behörde innerhalb dieser Zeit den Fahrer nicht ermittelt und einen Bußgeldbescheid erlassen hat, ist der Vorwurf erloschen. In der Praxis versucht die Berliner Bußgeldstelle, innerhalb dieser Frist den Halter zu identifizieren und zu kontaktieren – deshalb kommt der Anhörungsbogen meist schnell nach der Messung.

Wer als Halter einen Anhörungsbogen erhält, aber nicht der Fahrer war, kann schweigen. Das allein stoppt die Verjährungsfrist nicht – aber wenn die Behörde den tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt, verjährt der Vorwurf gegen den unbekannten Fahrer nach 3 Monaten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verjährung beim Bußgeldbescheid.

Fazit vom Anwalt: Geblitzt in Berlin ist kein Freifahrtschein – aber auch kein Endurteil

Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin ist eine ernst zu nehmende Sache – aber er ist anfechtbar. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fall ab: Wie hoch ist die Überschreitung? Gibt es Zweifel an der Messung? Droht ein Fahrverbot? Haben Sie bereits Punkte?

Was in fast jedem Fall gilt: Legen Sie Einspruch ein, bevor Sie zahlen – damit bleiben alle Optionen offen. Und lassen Sie die Akteneinsicht beantragen, bevor Sie entscheiden. Erst wenn Sie die Messdaten sehen, wissen Sie, ob der Bescheid eine solide Grundlage hat oder nicht.

Bei drohendem Fahrverbot empfehlen wir als Anwalt für Verkehrsrecht anwaltliche Unterstützung von Anfang an. Strategie, Akteneinsicht und Verteidigung lassen sich nicht im Nachhinein nachholen, wenn der Bescheid erst rechtskräftig ist.

Fahrverbot droht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln

Bei drohendem Fahrverbot stehen oft mehr als nur Punkte auf dem Spiel – Beruf, Mobilität, Alltag. Wir prüfen, ob der Bescheid angreifbar ist, und entwickeln eine Strategie. Frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen deutlich.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Bußgeldverfahren liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Prüfung von Ordnungswidrigkeitenvorwürfen, der strukturierten Verteidigung im behördlichen Verfahren sowie der gerichtlichen Vertretung vor dem zuständigen Amtsgericht.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Fristenkontrolle und Einspruchseinlegung, die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Messverfahren und Beweismitteln sowie die strategische Entscheidung über das weitere Vorgehen. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation.

Rechtsanwalt Aydin vertritt Betroffene außergerichtlich gegenüber den Bußgeldstellen sowie gerichtlich bundesweit vor den zuständigen Amtsgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.

Häufige Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin

1Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin?
Das hängt von der Höhe der Überschreitung ab. Bis 20 km/h zu schnell gibt es nur eine Geldbuße ohne Punkte. Ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu. Ab 31 km/h innerorts folgt ein Regelfahrverbot von einem Monat und zwei Punkte.
2Ab wann gibt es einen Punkt in Flensburg?
Ab einer Überschreitung von 21 km/h – innerorts wie außerorts. Ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts sind es zwei Punkte.
3Ab wann droht ein Fahrverbot?
Innerorts ab 31 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h zu schnell. Zusätzlich gilt die 26/26-Regel: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, erhält ebenfalls ein Fahrverbot.
4Was ist die 26/26-Regel?
Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h über dem Limit auffällt, erhält ein Regelfahrverbot von einem Monat nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG – unabhängig davon, ob ein einzelner Verstoß für sich ein Fahrverbot ausgelöst hätte.
5Wie viel wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen?
Die Behörde zieht eine Messtoleranz von 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 Prozent (über 100 km/h) von der gemessenen Geschwindigkeit ab, bevor der Tatvorwurf formuliert wird. Der Bußgeldbescheid weist bereits den Toleranz-bereinigten Wert aus.
6Wer ist in Berlin für Bußgeldverfahren zuständig?
Die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin bearbeitet Bußgeldverfahren. Wenn ein Einspruch nicht bei der Behörde zum Erfolg führt, entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.
7Kann ich Einspruch gegen einen Berliner Bußgeldbescheid einlegen?
Ja – innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids, schriftlich per Post oder Fax an die Berliner Bußgeldstelle. E-Mail ist nicht zulässig. Mit dem Einspruch müssen Sie weder zahlen noch den Führerschein abgeben.
8Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht beantworte?
Als Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten. Wenn Sie schweigen, kann das dazu führen, dass die Behörde die Ermittlungen als Halter einstellt. Als Zeuge – etwa wenn Sie nach dem Fahrer gefragt werden – können andere Regeln gelten.
9Verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ja – nach 3 Monaten ab dem Tattag, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid erlassen wurde und keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden.
10Gibt es in Berlin besonders viele Blitzer?
Ja. Berlin hat über 75 feste Messanlagen, dazu kommen mobile Blitzer an wechselnden Standorten. Schwerpunkte sind A100, B96/B96a, Landsberger Allee, Kurfürstendamm und weitere Hauptverkehrsachsen.
11Lohnt sich ein Anwalt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Bei drohendem Fahrverbot, bei hoher Geldbuße oder wenn Sie bereits Punkte haben: ja. Auch wenn Zweifel an der Messung bestehen, ist ein Anwalt sinnvoll – er kann Akteneinsicht beantragen und die Messung prüfen lassen.

Kontaktieren Sie uns

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.