Geblitzt in Berlin – was jetzt auf Sie zukommt und was Sie dagegen tun können
Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Ihre Möglichkeiten
Berlin misst flächendeckend. Über 75 feste und zahllose mobile Blitzanlagen überwachen das Stadtgebiet – auf der A100, an der Landsberger Allee, am Kurfürstendamm, auf der Seestraße und an Dutzenden weiteren Standorten. Wer geblitzt wird, bekommt es wenige Wochen später per Brief mitgeteilt: Anhörungsbogen oder direkt Bußgeldbescheid. Und dann stellt sich die Frage, die die meisten Betroffenen sofort beschäftigt: Was droht mir konkret – und muss ich das einfach hinnehmen?
Die Antwort auf die zweite Frage lautet: nicht automatisch. Ein Bußgeldbescheid ist kein rechtskräftiges Urteil. Er kann angefochten werden, wenn es Gründe dafür gibt – Messfehler, Beschilderungsprobleme, Identifizierungszweifel oder Formfehler im Bescheid. Ob solche Gründe in Ihrem Fall vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht sicher beurteilen. Die Frist dafür beträgt 2 Wochen ab Zustellung.
Auf dieser Seite erklären wir, was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin konkret droht, wie das Verfahren abläuft und wann ein Einspruch sinnvoll ist.

Kurzantwort zur Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin gelten die bundeseinheitlichen Bußgeldsätze nach dem Bußgeldkatalog – ergänzt um eine Messtoleranzhöhe von 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 Prozent (über 100 km/h), die bereits vor Berechnung des Vorwurfs abgezogen wird. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt in Flensburg, ab bestimmten Schwellenwerten kommt ein Regelfahrverbot hinzu. Zuständig für Bußgeldverfahren in Berlin ist die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin; wenn Sie Einspruch einlegen, entscheidet im Zweifelsfall das Amtsgericht Tiergarten. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids – diese Frist ist absolut.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot richten sich nach der Überschreitungshöhe – innerorts gelten strengere Maßstäbe als außerorts; ab 31 km/h zu schnell innerorts folgt ein Regelfahrverbot von einem Monat.
- Berlin hat eine hohe Überwachungsdichte: Über 75 feste Messanlagen sind im Einsatz, dazu kommen mobile Blitzer in wechselnden Abschnitten. Bekannte Schwerpunkte sind die B96/B96a, die Landsberger Allee, der Kurfürstendamm und mehrere Stellen auf der A100.
- Vor Zustellung des Bescheids kommt oft ein Anhörungsbogen – wie Sie damit umgehen, hat direkte Auswirkungen auf Ihr Verfahren. Falsche oder unvollständige Angaben können Ihre Position verschlechtern.
- 2 Wochen Einspruchsfrist gilt ab Zustellung – wer diese Frist verpasst, akzeptiert den Bescheid rechtskräftig, einschließlich Geldbuße, Punkten und Fahrverbot.
- Messfehler, Beschilderungsmängel und Identifizierungszweifel sind die häufigsten Angriffspunkte bei Geschwindigkeitsverstößen – ob sie in Ihrem Fall tragen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
- Die 26/26-Regel trifft Wiederholungstäter besonders hart: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell auffällt, erhält ebenfalls ein Fahrverbot – unabhängig davon, ob der Einzelverstoß für sich genommen kein Fahrverbot ausgelöst hätte.
- Im Bußgeldverfahren gilt: Bei Freispruch übernimmt die Staatskasse die notwendigen Auslagen einschließlich angemessener Anwaltskosten - bei einer Einstellung kommt es auf den Einzelfall an.
Was konkret droht – der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin
Zahlen statt Vermutungen. Das steht im Bußgeldkatalog und gilt bundesweit – aktueller Stand.
Innerorts (Grundregel 50 km/h)
In Berlin gilt innerorts die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3 StVO – es sei denn, eine abweichende Beschilderung ordnet ein niedrigeres Limit an. In Berlin sind Tempo-30-Zonen weit verbreitet, besonders in Wohngebieten und auf Schulwegen. Wer in einer 30er-Zone mit 60 fährt, überschreitet um 30 km/h – das ist innerorts ein Regelfahrverbot.
Bußgeldtabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (2026)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 Punkt | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 70 km/h | ab 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: Bei Wiederholung innerhalb von 12 Monaten verdoppeln sich die Fahrverbotszeiten in der Regel.
Außerorts (Grundregel 100 km/h auf Landstraßen, 130 km/h Richtgeschwindigkeit Autobahn)
Außerorts gelten abweichende Bußgeldsätze. Beachten Sie bitte, dass die Berliner Stadtautobahn (A100) fast vollständig innerhalb geschlossener Ortschaften verläuft. Daher gelten Geschwindigkeitsverstöße dort laut Rechtsprechung des KG Berlin, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22 in der Regel als innerörtliche Verstöße, was strengere Bußgelder und frühere Fahrverbote aus der oben aufgezeigten Tabelle nach sich zieht. Auf der A100 gilt in Teilen Tempo 80 (Lärmschutz), in anderen Abschnitten Tempo 100. Wer die angezeigte Geschwindigkeit überschreitet, wird an den zahlreichen A100-Blitzern erfasst.
Bußgeldtabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts / Autobahn (2026)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 Punkt | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 Punkt | – |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 Punkt | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| über 70 km/h | ab 700 € | 2 Punkte | 2–3 Monate |
Messtoleranz: Was bereits abgezogen ist
Bevor die Behörde den Tatvorwurf formuliert, wird ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h, 3 Prozent darüber. Der Bußgeldbescheid weist bereits die um die Toleranz bereinigten Werte aus. Wenn Sie also im Bescheid lesen, dass Sie 26 km/h zu schnell waren, bedeutet das: Das Messgerät hat mehr angezeigt, und die 3 km/h wurden bereits abgezogen. Das ist kein Fehler im Bescheid, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Punkte, Fahrverbot und die 26/26-Regel
Was im Hintergrund läuft – und was irgendwann teuer werden kann.
Punkte im Fahreignungsregister
Ab einer Überschreitung von 21 km/h gibt es einen Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts sind es zwei Punkte. Das System funktioniert kumulativ: Wer mehrere Verstöße sammelt, riskiert irgendwann eine Verwarnung, ein Aufbauseminar oder bei acht Punkten den Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte werden nach bestimmten Fristen getilgt – die Details erläutern wir auf unserer Seite zum Punktesystem in Flensburg.
Die 26/26-Regel für Wiederholungstäter
Auch wenn ein einzelner Verstoß kein Fahrverbot auslöst, kann die sogenannte 26/26-Regel zum Verhängnis werden: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, erhält nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG ein Regelfahrverbot von einem Monat – unabhängig davon, ob die Einzelverstöße für sich genommen ein Fahrverbot ausgelöst hätten.
Das trifft in der Praxis viele Menschen, die sich bei einem Bußgeld von 100 oder 150 Euro nichts weiter denken – und beim zweiten Mal feststellen, dass ihre Fahrerlaubnis für einen Monat weg ist.

Beispiel: Zweimal 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten
| Verstoß | Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 1. Verstoß (außerorts) | +26 km/h | 150 € | 1 Punkt | keines |
| 2. Verstoß (innerorts, 9 Monate später) | +26 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat (26/26-Regel) |
| Gesamt | 330 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
Obwohl kein einzelner Verstoß ein Fahrverbot ausgelöst hätte, tritt es durch die Wiederholung ein.
Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt richtig reagieren.
Ein Einspruch kann entscheidend sein – aber nur, wenn er strategisch richtig geführt wird. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar, welche Chancen bestehen.
Kostenfreie Erstberatung
Bundesweit tätig – Schwerpunkt Berlin
Strategische Verteidigung
Erfahrung im Bußgeldrecht
Wie das Verfahren in Berlin abläuft
Von der Messung bis zur Zahlung – oder bis zum Freispruch.
Anhörungsbogen vor dem Bescheid
Bevor Berlin einen Bußgeldbescheid erlässt, erhalten Sie in vielen Fällen zunächst einen Anhörungsbogen. Das ist eine Aufforderung der Bußgeldstelle, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Sie müssen sich nicht selbst belasten – das Schweigerecht gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wer als Halter des Fahrzeugs nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht benennen möchte, kann schweigen. Wer den Fahrer benennt, gibt der Behörde die Information, die sie für den Bescheid braucht.
Wie Sie mit dem Anhörungsbogen richtig umgehen, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zum Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.
Bußgeldbescheid und 2-Wochen-Frist
Der Bußgeldbescheid wird von der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin erlassen und zugestellt. Ab dem Tag der Zustellung haben Sie 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Während dieser Frist und solange ein Einspruch läuft, müssen Sie weder zahlen noch den Führerschein abgeben.
In Berlin muss der Einspruch schriftlich eingehen – per Post oder Fax an die Berliner Bußgeldstelle. Ein E-Mail-Einspruch ist nicht zulässig. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll, wenn bereits konkrete Angriffspunkte bekannt sind.
Nach dem Einspruch: Bußgeldstelle oder Amtsgericht Tiergarten
Die Berliner Bußgeldstelle prüft den Einspruch zunächst selbst. Sie kann den Bescheid zurücknehmen, abändern oder – wenn sie bei ihrer Einschätzung bleibt – das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weiterleiten. Dort findet eine Hauptverhandlung statt. Mögliche Ausgänge: Freispruch, Einstellung, Verurteilung wie im Bescheid oder im Extremfall eine schärfere Strafe. Den vollständigen Ablauf des Einspruchsverfahrens erläutern wir auf unserer Seite zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid.

Verteidigung gegen den Vorwurf – wann es Angriffspunkte gibt
Nicht jede Messung ist fehlerfrei. Nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig.
Messfehler als häufigster Angriffspunkt
Geschwindigkeitsmessungen müssen mit geeichten, korrekt eingesetzten Geräten erfolgen. Wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht war, wenn der Einsatz nicht den Standardisierten Messverfahren entsprach oder wenn die Messstelle selbst fehlerhaft eingerichtet war – dann ist die Messung angreifbar. Das lässt sich aber erst nach Akteneinsicht beurteilen: Erst wenn Messprotokoll, Eichschein und Standortdokumentation vorliegen, kann ein Anwalt oder Sachverständiger die Messung bewerten.
Typische Probleme bei Berliner Blitzern: Die A100 hat in manchen Abschnitten temporäre Tempolimits – wenn das Limit zum Zeitpunkt der Messung nicht aktiv war oder nicht ordnungsgemäß beschildert, fehlt die Grundlage für den Tatvorwurf. Mehr zu technischen Messfehlern finden Sie auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.
Beschilderungsmängel
Wenn das Tempolimit nicht klar und rechtzeitig ausgeschildert war – etwa weil ein Schild verdeckt, verwittert oder nach einer Baustelle nicht zurückgenommen wurde –, fehlt dem Tatvorwurf die Grundlage. Gerade in Berlin, wo temporäre Tempolimits und Baustellen häufig wechseln, kommt das vor. Betroffene sollten nach dem Blitzervorfall die Stelle dokumentieren – Fotos der Beschilderung, Datum und Uhrzeit.
Identifizierungszweifel
Wenn das Blitzerfoto Sie nicht eindeutig als Fahrer identifiziert – wegen unzureichender Bildqualität, Überbelichtung oder schlechtem Winkel –, fehlt der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug geführt haben. Als Halter sind Sie zur Auskunft über den tatsächlichen Fahrer nicht verpflichtet, wenn das Foto nicht eindeutig ist.
Sofort-Checkliste nach dem Blitzer in Berlin:
- Zustellungsdatum des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids notieren
- Einspruchsfrist vormerken (2 Wochen ab Zustellung des Bescheids)
- Nichts unterschreiben oder eingestehen, bevor die Lage geprüft ist
- Fahrt und Umgebung so gut wie möglich dokumentieren (Fotos der Messstelle, Beschilderung)
- Anwalt kontaktieren – besonders bei drohendem Fahrverbot oder hoher Geldbuße
- Akteneinsicht beantragen lassen – erst dann lässt sich die Messung wirklich prüfen
Berliner Blitzerschwerpunkte – wo gemessen wird
Berlin misst viel. Diese Standorte sind besonders aktiv.
Berlin hat eine der dichtesten Blitzerinfrastrukturen in Deutschland. Auf der A100 – dem innerstädtischen Autobahnring – sind allein mehrere feste Blitzer installiert, hinzu kommen Stellen an der A111 Richtung Flughafen Tegel-Nord. Auf den Berliner Bundesstraßen sind die B96/B96a (Spandauer Damm, Schildhornstraße, Hasenheide) besonders dicht besetzt – an einigen Abschnitten liegt die Überschreitungsrate nach Presseberichten bei über 90 Prozent der gemessenen Fahrzeuge.
Weitere bekannte Blitzerstandorte in Berlin: Landsberger Allee, Kurfürstendamm, Seestraße (63A), Mollstraße, Prenzlauer Promenade, Osloer Straße, Bundesallee, Scharnweberstraße. Mobile Blitzer kommen hinzu – sie wechseln wöchentlich die Standorte. Eine Übersicht über aktuelle Berliner Blitzerstandorte finden Sie auf unserer Seite zu Blitzer Berlin.
Wer häufig im Berliner Stadtgebiet unterwegs ist, sollte die Tempozonen kennen: Weite Teile der Innenstadt – besonders in Kreuzberg, Friedrichshain, Neukölln und Mitte – sind Tempo-30-Zonen. Die 50 km/h-Grundregel gilt oft nur auf Hauptstraßen, und selbst dort kann temporäre Beschilderung abweichen.
Rechtliche Unterstützung im Bußgeldverfahren sinnvoll nutzen
Eine fundierte Verteidigung kann über Ausgang und Folgen entscheiden. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gericht.
Einschätzung innerhalb kurzer Zeit
Vermeidung typischer Fehler
Unterstützung ab dem ersten Schritt
Strukturierte Vorgehensweise
Verjährung und was passiert, wenn kein Bescheid kommt
Ein Geschwindigkeitsverstoß verjährt nach § 31 OWiG grundsätzlich in 3 Monaten ab dem Tag der Tat. Das bedeutet: Wenn die Behörde innerhalb dieser Zeit den Fahrer nicht ermittelt und einen Bußgeldbescheid erlassen hat, ist der Vorwurf erloschen. In der Praxis versucht die Berliner Bußgeldstelle, innerhalb dieser Frist den Halter zu identifizieren und zu kontaktieren – deshalb kommt der Anhörungsbogen meist schnell nach der Messung.
Wer als Halter einen Anhörungsbogen erhält, aber nicht der Fahrer war, kann schweigen. Das allein stoppt die Verjährungsfrist nicht – aber wenn die Behörde den tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt, verjährt der Vorwurf gegen den unbekannten Fahrer nach 3 Monaten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verjährung beim Bußgeldbescheid.
Fazit vom Anwalt: Geblitzt in Berlin ist kein Freifahrtschein – aber auch kein Endurteil
Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin ist eine ernst zu nehmende Sache – aber er ist anfechtbar. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fall ab: Wie hoch ist die Überschreitung? Gibt es Zweifel an der Messung? Droht ein Fahrverbot? Haben Sie bereits Punkte?
Was in fast jedem Fall gilt: Legen Sie Einspruch ein, bevor Sie zahlen – damit bleiben alle Optionen offen. Und lassen Sie die Akteneinsicht beantragen, bevor Sie entscheiden. Erst wenn Sie die Messdaten sehen, wissen Sie, ob der Bescheid eine solide Grundlage hat oder nicht.
Bei drohendem Fahrverbot empfehlen wir als Anwalt für Verkehrsrecht anwaltliche Unterstützung von Anfang an. Strategie, Akteneinsicht und Verteidigung lassen sich nicht im Nachhinein nachholen, wenn der Bescheid erst rechtskräftig ist.

Fahrverbot droht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln
Bei drohendem Fahrverbot stehen oft mehr als nur Punkte auf dem Spiel – Beruf, Mobilität, Alltag. Wir prüfen, ob der Bescheid angreifbar ist, und entwickeln eine Strategie. Frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen deutlich.
Kostenfreie Erstberatung
Bundesweit tätig – Schwerpunkt Berlin
Bescheid auf Angriffspunkte prüfen
Persönliche & schnelle Betreuung
Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten
Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

Über den Autor:
Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Bußgeldverfahren liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Prüfung von Ordnungswidrigkeitenvorwürfen, der strukturierten Verteidigung im behördlichen Verfahren sowie der gerichtlichen Vertretung vor dem zuständigen Amtsgericht.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Fristenkontrolle und Einspruchseinlegung, die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Messverfahren und Beweismitteln sowie die strategische Entscheidung über das weitere Vorgehen. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation.
Rechtsanwalt Aydin vertritt Betroffene außergerichtlich gegenüber den Bußgeldstellen sowie gerichtlich bundesweit vor den zuständigen Amtsgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.
Häufige Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Berlin
Kontaktieren Sie uns
Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.