In Berlin geblitzt – was jetzt kommt und was Sie dagegen tun können

Blitzer Berlin – wie Berlins Radarüberwachung funktioniert, was bei einem Verstoß droht und wann ein Einspruch sinnvoll ist

Berlin misst. Und es misst viel. Wer regelmäßig durch die Stadt fährt, kennt die Säulen auf der B96, die Messanlagen auf der A100 oder die verdeckten Kästen in ruhigen Wohnstraßen. Blitzer in Berlin sind kein Zufallselement – sie stehen systematisch an Unfallschwerpunkten, in Tempo-30-Zonen vor Schulen, an Stadtautobahnabschnitten und in Bereichen, wo Überschreitungsraten besonders hoch sind. Die Messung erfolgt sekundengenau, das Foto ist in der Regel eindeutig – und wenige Wochen später liegt der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten.

Was dann folgt, ist für viele Menschen neu: Wie läuft das Verfahren ab? Was droht konkret? Und vor allem – muss man das hinnehmen, oder gibt es Möglichkeiten, sich zu wehren? Die Antwort auf die letzte Frage lautet: Es kommt auf den Einzelfall an. Nicht jede Messung ist fehlerfrei, nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer Prüfung stand. Aber um das beurteilen zu können, brauchen Sie Akteneinsicht – und die Frist für den Einspruch beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung.

Auf dieser Seite erklären wir, wie Berliner Blitzer funktionieren, welche Konsequenzen ein Verstoß hat und wann es rechtlich sinnvoll ist, sich zu wehren.

Kurzantwort zu Blitzern in Berlin

In Berlin sind über 75 feste Geschwindigkeitsmessanlagen im Einsatz, dazu kommen zahlreiche mobile Blitzer an wechselnden Standorten. Wer geblitzt wird, erhält typischerweise innerhalb von ein bis drei Wochen einen Anhörungsbogen der Berliner Bußgeldstelle – danach folgt bei fortbestehendem Tatvorwurf der Bußgeldbescheid. Ab Zustellung des Bescheids haben Sie 2 Wochen Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Die Sanktionen richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog: ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt, ab bestimmten Schwellenwerten ein Regelfahrverbot. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der konkreten Messung, der Beschilderung und dem Bescheid ab – das lässt sich erst nach Akteneinsicht sicher beurteilen.

Prüfung des Bescheids

Analyse von Messung, Formalien und Zustellung auf rechtliche Fehler und Angriffspunkte.

Verteidigungsstrategie

Entwicklung einer individuellen Strategie zur Reduzierung oder vollständigen Abwehr der Sanktion.

Akteneinsicht & Beweise

Auswertung der Ermittlungsakte, Messunterlagen und Beweismittel zur gezielten Verteidigung.

Vertretung vor Behörden & Gericht

Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Bußgeldstelle und Amtsgericht – bundesweit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Berlin hat eine der dichtesten Blitzerinfrastrukturen Deutschlands: Feste Anlagen stehen auf der A100, A111, B96, B96a, am Kurfürstendamm, an der Landsberger Allee und an vielen weiteren Stellen im Stadtgebiet.
  • Feste und mobile Blitzer sind juristisch gleichwertig: Ob ein Foto von einer Säule am Straßenrand oder von einem mobilen Lasermessgerät stammt – beide Messmethoden sind angreifbar, wenn technische oder formale Fehler vorliegen.
  • Der Anhörungsbogen ist nicht dasselbe wie ein Bußgeldbescheid: Wer einen Anhörungsbogen erhält, hat noch keine Strafe bekommen. Der Umgang damit beeinflusst aber das weitere Verfahren erheblich.
  • Die 2-Wochen-Einspruchsfrist gilt ab Zustellung des Bußgeldbescheids – nicht ab dem Datum des Bescheids und nicht ab dem Blitzervorfall. Wer die Frist verpasst, akzeptiert den Bescheid rechtskräftig.
  • Nicht jede Berliner Messung ist fehlerfrei: Eichmängel, Aufstellungsfehler, unklare Beschilderung oder Bedienungsfehler sind in der Praxis häufiger als viele denken – aber ohne Akteneinsicht nicht erkennbar.
  • Zuständig für Berliner Bußgeldverfahren ist die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin – bei Einspruch entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.
  • Bei Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Kosten – einschließlich angemessener Anwaltskosten. Das macht professionelle Verteidigung bei realen Erfolgsaussichten oft wirtschaftlich sinnvoll.

Wie Berliner Blitzer funktionieren – Typen, Standorte, Logik

Nicht jeder Blitzer ist gleich. Und nicht jeder steht zufällig da.

 

Feste Blitzanlagen – dauerhaft und systematisch

Feste Radaranlagen sind die sichtbarsten Messinstrumente in Berlin. Die gelben oder grauen Säulen stehen permanent und messen kontinuierlich. Sie sind in der Regel an Stellen installiert, die die Berliner Verkehrsbehörden als unfallgefährdet oder als besonders häufig mit Überschreitungen eingestuft haben.

Bekannte Schwerpunkte mit festen Anlagen: die A100 (Stadtautobahnring) mit mehreren Messanlagen in beiden Richtungen, die A111 Richtung Flughafen, die B96 / B96a (Spandauer Damm, Hasenheide, Schildhornstraße) mit auffällig vielen Standorten, die Landsberger Allee, der Kurfürstendamm und Dutzende Stadtstraßen von der Mollstraße bis zur Osloer Straße. Die Dichte ist bewusst – die B96 und B96a gehören zu den meistgeblitzten Straßen Berlins, mit Überschreitungsraten an manchen Punkten über 90 Prozent der gemessenen Fahrzeuge.

Feste Anlagen verwenden in der Regel Radar- oder Lasertechnik, nehmen Fotos aus definiertem Abstand auf und sind durch vorgeschriebene Markierungen auf der Fahrbahn ergänzt. Die Eichung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben – wird sie nicht korrekt durchgeführt, ist die Messung angreifbar.

 

Mobile Blitzer – flexibel und schwer vorhersehbar

Mobile Messgeräte werden von Polizeibeamten oder Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung an wechselnden Standorten eingesetzt. Sie können an jedem Straßenabschnitt stehen – vor Schulen, in Tempo-30-Zonen, in Bereichen mit frischer Geschwindigkeitsbeschilderung. Mobile Blitzer werden in Berlin regelmäßig angekündigt (Polizei Berlin veröffentlicht teils Radarkalender), aber bei weitem nicht immer.

Juristisch sind mobile Messungen genauso angreifbar wie feste Anlagen – mitunter sogar anfälliger, weil der korrekte Aufbau, der Messwinkel und die Geräteeichung von der eingesetzten Person vor Ort dokumentiert werden müssen. Fehler in der Aufbaudokumentation oder beim Messabstand sind in der Praxis häufiger als bei stationären Anlagen.

 

Ampelblitzer und neue Messsysteme

Ampelblitzer messen nicht die Geschwindigkeit, sondern den Rotlichtverstoß – sie fotografieren Fahrzeuge, die bei rotem Ampelsignal die Haltelinie überqueren. In Berlin gibt es Ampelblitzer an mehreren Hauptkreuzungen. Der Vorwurf ist hier nicht Geschwindigkeit, sondern Rotlichtverstoß – mit eigenem Bußgeldrahmen und eigenen Verteidigungsansätzen.

Berlins Verkehrsbehörden erproben auch neue Messsysteme: Am Kurfürstendamm wurde Deutschlands erster Lärmblitzer getestet, der übermäßig laute Fahrzeuge registriert. In Pankow wurden verdeckt messende Messkästen eingesetzt, die in Wohnstraßen Geschwindigkeitsverstöße mit hoher Dunkelziffer aufdeckten. Diese Systeme sind noch kein flächendeckender Standard, aber zeigen, dass Berlins Überwachungsinfrastruktur weiter ausgebaut wird.

Typische Berliner Blitzersituationen – wo und warum gemessen wird

Blitzer stehen nicht willkürlich. Die Logik dahinter zu kennen, hilft bei der Einschätzung.

 

Unfallschwerpunkte und Hauptverkehrsstraßen

Die meisten festen Anlagen in Berlin stehen an Stellen, die als Unfallhäufungspunkte klassifiziert sind oder auf denen statistisch besonders viele Geschwindigkeitsverstöße registriert wurden. Die A100 ist das bekannteste Beispiel: Der innerstädtische Autobahnring hat in Teilen Tempo 80 aus Lärmschutzgründen, in anderen Abschnitten Tempo 100. Wechselnde Limits und hohes Verkehrsaufkommen führen dazu, dass viele Fahrer unbeabsichtigt in Messbereiche geraten.

Auf Berliner Bundesstraßen wie der B1 (Frankfurter Allee/Unter den Linden-Achse), der B2 (Potsdamer Straße/Berliner Straße) und der B5 (Karl-Marx-Allee) messen feste Anlagen dauerhaft – oft in Bereichen, wo das Limit von 50 auf 30 km/h wechselt.

 

Tempo-30-Zonen und Schulbereiche

Berlins Innenstadt hat flächendeckende Tempo-30-Zonen in Wohngebieten. Vor Schulen und Kitas gelten teils zeitliche Temporegelungen (z.B. 30 km/h zu bestimmten Zeiten). Mobile Blitzer werden in diesen Bereichen besonders häufig eingesetzt – und die Überschreitungsraten sind hoch, weil viele Fahrer die zeitlichen Limits nicht bemerken oder die Zonenbeschilderung übersehen.

Das ist juristisch interessant: Wenn die Beschilderung unklar, verdeckt oder nach einer Baustelle nicht zurückgenommen wurde, fehlt dem Tatvorwurf die Grundlage. Beschilderungsmängel sind in Berlin wegen der Vielzahl temporärer Maßnahmen häufiger als in anderen Städten.

 

Baustellen mit temporären Tempolimits

Berlin baut permanent. Baustellen auf Stadtautobahnen, Bundesstraßen und Hauptstraßen gehen mit temporären Tempolimits einher – häufig 60 oder 80 km/h statt der sonst üblichen Geschwindigkeit. Mobile Blitzer in Baustellenbereichen sind in Berlin Alltag. Das Problem: Temporäre Beschilderung wird manchmal nicht rechtzeitig aufgebaut, nicht zeitgerecht zurückgenommen oder ist durch Baustellenfahrzeuge verdeckt. Diese Umstände können den Tatvorwurf erheblich schwächen.

Checkliste: Einspruch in Berlin richtig einlegen

  • Zustellungsdatum des Bescheids genau notieren
  • Fristende berechnen (2 Wochen ab Zustellung)
  • Einspruch schriftlich verfassen: Ihr Name, Anschrift, Aktenzeichen, Datum, Unterschrift, klare Erklärung "Ich lege Einspruch ein"
  • Per Post (Einschreiben mit Rückschein) oder Fax an: Polizeipräsident Berlin, Bußgeldstelle
  • Keine Begründung zwingend erforderlich – kann nachgereicht werden
  • Kopie für sich behalten
  • Eingangsbestätigung anfordern oder Sendebericht sichern (Fax)

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Ein Einspruch kann entscheidend sein – aber nur, wenn er strategisch richtig geführt wird. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar, welche Chancen bestehen.

Was nach dem Blitz passiert – der Verfahrensablauf in Berlin

Vom Foto bis zum Bußgeldbescheid – und was Sie in dieser Zeit tun sollten.

 

Phase 1: Anhörungsbogen

Nachdem das Blitzerfoto ausgewertet wurde, stellt die Berliner Bußgeldstelle den Fahrzeughalter fest. Wenn die Identität des Fahrers nicht unmittelbar klar ist, erhalten Sie als Halter zunächst einen Anhörungsbogen – in der Regel ein bis drei Wochen nach dem Verstoß. Das ist keine Strafe, sondern eine Aufforderung zur Stellungnahme.

Wichtig: Als Betroffener müssen Sie sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht selbst belasten. Sie können den Anhörungsbogen unbeantwortet lassen. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen – wohl aber darf die Behörde im Rahmen der gesetzlich möglichen Ermittlungen weitersuchen. Wie Sie mit dem Anhörungsbogen richtig umgehen, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zum Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

 

Phase 2: Bußgeldbescheid

Wenn die Bußgeldstelle den Fahrer identifiziert hat oder den Halter selbst als Täter vermutet, folgt der Bußgeldbescheid. Er enthält den Tatvorwurf, die verhängte Geldbuße, eventuelle Punkte und ein mögliches Fahrverbot sowie eine Rechtsmittelbelehrung.

Ab Zustellung des Bescheids beginnt die 2-Wochen-Einspruchsfrist. In dieser Zeit und solange ein Einspruch läuft, müssen Sie weder zahlen noch den Führerschein abgeben.

 

Phase 3: Einspruch oder Zahlung

Wer innerhalb von 2 Wochen nichts unternimmt und nicht zahlt, riskiert den Mahnbescheid und schließlich die Zwangsvollstreckung. Wer zahlt, akzeptiert den Bescheid rechtskräftig – Punkte und Fahrverbot treten ein.

Wer Einspruch einlegt, gibt der Bußgeldstelle Gelegenheit, den Fall erneut zu prüfen. Sie kann den Bescheid zurücknehmen oder abändern. Hält sie am Vorwurf fest, geht das Verfahren ans Amtsgericht Tiergarten. Dort entscheidet ein Richter – mit der Möglichkeit des Freispruchs, der Einstellung oder einer Verurteilung, unter Umständen auch mit schärferer Strafe. Den vollständigen Ablauf erläutern wir auf unserer Seite zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid.

Berliner Bußgeldstelle – zuständige Behörde

Die Bußgeldstelle ist beim Polizeipräsidenten Berlin angesiedelt. Schriftliche Einsprüche müssen postalisch oder per Fax eingehen – E-Mail ist nicht zulässig. Bei Einspruch und Nichteinigung: Amtsgericht Tiergarten.

Sanktionen und Verteidigung – was droht beim Blitzer Berlin und was hilft

Die Strafe richtet sich nach der Überschreitung. Die Verteidigung richtet sich nach der Messung.

 

Was bei Blitzerverstößen in Berlin konkret droht

Die Sanktionen richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Für Geschwindigkeitsverstöße gilt: bis 20 km/h zu schnell gibt es nur eine Geldbuße ohne Punkte. Ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu. Ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts folgt ein Regelfahrverbot von einem Monat und zwei Punkte. Die genaue Bußgeldtabelle mit allen Stufen finden Sie auf unserer Seite zur Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin.

Bei der 26/26-Regel droht zusätzliches Risiko: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, erhält ein Fahrverbot – auch wenn kein Einzelverstoß für sich ein Fahrverbot ausgelöst hätte. Wenn ein Fahrverbot droht und Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, prüfen wir auf unserer Seite Fahrverbot vermeiden, welche Optionen es gibt.

Wer Punkte sammelt, riskiert irgendwann Aufbauseminare oder bei acht Punkten den Entzug der Fahrerlaubnis. Das Punktesystem und Tilgungsfristen erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zu Punkten in Flensburg.

 

Wann ein Bescheid angreifbar ist

Nicht jede Berliner Messung ist juristisch hieb- und stichfest. Die häufigsten Angriffspunkte:

Eich- und Kalibrierungsfehler: Messgeräte müssen geeicht sein und regelmäßig geprüft werden. Wenn das Eichzertifikat abgelaufen war oder die Kalibrierung nicht korrekt dokumentiert ist, fehlt die Grundlage für die Messung. Das ist erst nach Akteneinsicht erkennbar.

Aufstellungsfehler bei mobilen Blitzern: Mobile Messgeräte müssen korrekt aufgebaut sein – richtiger Winkel, korrekter Messabstand, ordnungsgemäße Dokumentation. Fehler beim Aufbau führen dazu, dass die Messung unverwertbar ist.

Beschilderungsmängel: Wenn das geltende Tempolimit nicht ordnungsgemäß ausgeschildert war – weil ein Schild verdeckt war, nicht zurückgenommen wurde oder die Beschilderungsfolge inkonsistent ist –, fehlt dem Tatvorwurf die rechtliche Grundlage.

Identifizierungsprobleme: Wenn das Blitzerfoto Sie nicht eindeutig als Fahrer identifiziert, ist der Nachweis der Täterschaft nicht erbracht.

Alle technischen Details zu Messfehlern bei Berliner Blitzern erläutern wir auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.

Ohne Akteneinsicht keine Einschätzung

Ob eine Messung fehlerhaft war, lässt sich von außen nicht beurteilen. Erst wenn Messprotokoll, Eichschein, Standortdokumentation und Foto vollständig vorliegen, kann ein Anwalt oder Sachverständiger die Messung wirklich prüfen. Wer einen Einspruch einlegt, ohne Akteneinsicht zu beantragen, verteidigt sich im Dunkeln.

Berliner Besonderheiten – was in anderen Städten so nicht vorkommt

Berlin hat einige Eigenschaften, die Blitzerverfahren hier besonders machen.

Die Vielfalt der Messsysteme ist ungewöhnlich hoch: Neben klassischen Radarfallen und Lasermessgeräten werden in Berlin Abstandsmessgeräte auf Autobahnabschnitten eingesetzt, es gibt stationäre Ampelblitzer an mehreren Hauptkreuzungen und – als bundesweite Premiere – einen Lärmblitzer am Kurfürstendamm. Jedes System hat andere technische Anforderungen, andere Eichvorschriften und andere potenzielle Fehlerquellen.

Die Tempozonenvielfalt macht Berlin besonders fehleranfällig für Betroffene: Innerhalb weniger Hundert Meter kann das Limit von 50 auf 30 km/h wechseln, wieder zurück auf 50 und in einer Baustelle auf 60. Wer das Netz von Tempo-30-Zonen, zeitlich begrenzten Schulbereichslimits und temporären Baustellen nicht im Kopf hat, überschreitet oft ungewollt. Das ist kein Freifahrtschein – aber es ist ein Kontext, in dem Beschilderungsmängel besonders relevant werden.

Die Überwachungsdichte auf der B96/B96a ist ein Berliner Spezifikum: Kein anderer Straßenzug in Deutschland hat auf vergleichbarer Länge so viele feste Messanlagen. Wer auf dem Spandauer Damm, der Hasenheide oder der Schildhornstraße fährt, fährt an Blitzern vorbei – die Frage ist, ob die Messung im konkreten Fall einwandfrei war.

Fahrverbot droht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln

Bei drohendem Fahrverbot stehen oft mehr als nur Punkte auf dem Spiel – Beruf, Mobilität, Alltag. Wir prüfen, ob der Bescheid angreifbar ist, und entwickeln eine Strategie. Frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen deutlich.

Was die Berliner Polizei intern vorschreibt – und warum das für Ihre Verteidigung relevant ist

Die Regeln für Berliner Geschwindigkeitsmessungen stehen schwarz auf weiß. Wer sie kennt, weiß, wo Fehler passieren.

 

Die Berliner Polizei betreibt ihre Geschwindigkeitsüberwachung nicht nach Gutdünken – sie ist an eine interne Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten (GA PPr Stab Nr. 6/2010) gebunden, die detailliert vorschreibt, wie Messungen durchzuführen sind, welche Mindestabstände einzuhalten sind und welche Dokumentationspflichten gelten. Diese Anweisung ist öffentlich zugänglich. Und sie ist für die Verteidigung gegen Berliner Bußgeldbescheide direkt relevant – weil jede Abweichung von diesen Vorgaben die Messung angreifbar macht. Als Kanzlei für Verkehrsrecht wissen wir, worauf es im Detail ankommt. 

 

Mindestabstände zu Temposchildern – ein echter Angriffspunkt

Die GA schreibt vor: Wenn eine Messstelle hinter einem Ortsschild oder einem Temposchild aufgebaut wird, muss ein Mindestabstand von 150 Metern zur Ortstafel eingehalten werden. Bei einem innerörtlichen Wechsel zwischen verschiedenen Tempolimits (z.B. von 50 auf 30 km/h) sind mindestens 75 Meter vorgeschrieben.

Was passiert, wenn dieser Abstand unterschritten wurde? Die Messung bleibt nach der internen Anweisung grundsätzlich verwertbar – aber das Gericht soll den Tatvorwurf "großzügiger bewerten", und als konkretes Beispiel nennt die GA ausdrücklich den Verzicht auf ein Fahrverbot. Das ist kein theoretisches Argument: Wer in Berlin wegen eines Verstoßes kurz nach einem Temposchild geblitzt wurde, sollte die genaue Aufstellposition der Messstelle prüfen lassen.

 

Gerätespezifische Pflichten – je nach Blitzer andere Anforderungen

Die GA regelt für jedes in Berlin eingesetzte Gerät eigene Voraussetzungen. Die wichtigsten Punkte, die in der Praxis relevant werden:

Multanova Radar 6F (Radargerät): Messungen sind ausschließlich auf geraden Straßen erlaubt – nicht in Kurven. Der Aufstellort darf sich nicht im Reflexionsbereich von Leitplanken, Straßenbahnen oder großen Metallflächen befinden. In Berlin, wo Straßenbahnen auf vielen Hauptachsen verkehren, ist das ein handfester Angriffspunkt. Außerdem muss der Messbetrieb unterbrochen werden, wenn der Messposten durch Gespräche, Funkverkehr oder kurzfristiges Verlassen des Fahrzeugs abgelenkt ist.

ESO ES 1.0 Lichtschranke: Bei Dunkelheit ist der Einsatz auf einspurigen Straßen beschränkt. Mehrspurige Straßen nachts – unzulässig. Vor und nach jedem Einsatz ist ein Fototest durchzuführen. Fehlt dieser in der Akte, ist die Messung angreifbar.

Laserhandgeräte (LAVEG / Riegl): Zwingend sind zwei Messposten einzusetzen, die unabhängig voneinander die Messwerte an zwei verschiedenen Displays ablesen ("Vier-Augen-Prinzip"). Messungen aus fahrenden Fahrzeugen sind unzulässig. Der Laserstrahlbereich muss frei von Hindernissen sein. Kennzeichenanzeigen statt Anhaltekontrollen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

PoliScanSpeed (Laserscanner): Darf in Kurven eingesetzt werden und führt vor Messbeginn einen automatischen Selbsttest durch – dieser muss dokumentiert sein.

 

Schulungspflicht: Jeder Messposten braucht eine Bescheinigung

Die GA schreibt ausdrücklich vor: Nur Beamte, die eine entsprechende Schulung durch die interne Ausbildungsstelle (ZSE IV B) absolviert und eine Lehrgangsbescheinigung erhalten haben, dürfen Messgeräte bedienen. Diese Bescheinigung muss auf der Dienststelle verfügbar gehalten werden, um sie bei laufenden Verfahren vorlegen zu können.

In der Praxis bedeutet das: Nach Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob der einsetzende Beamte tatsächlich geschult war und ob das dokumentiert ist. Fehlt der Nachweis in der Akte, ist das ein Verfahrensfehler.

 

Messprotokolle und Aufbewahrungspflicht

Alle Messprotokolle, Fotos, digitalen Bilddateien und sonstigen verfahrensrelevanten Unterlagen sind nach der GA drei Jahre aufzubewahren. Wenn bei Akteneinsicht Unterlagen fehlen – etwa das Messprotokoll, der Eichschein oder die Fotodokumentation des Gerätetests –, ist das kein Zufall, sondern ein nachweisbarer Verfahrensmangel.

Was das für Ihren Fall bedeutet

Diese Vorgaben gelten für alle mobilen Geschwindigkeitsmessungen der Berliner Polizei. Ob sie im konkreten Fall eingehalten wurden, lässt sich nur nach Akteneinsicht prüfen. Erst wenn Messprotokoll, Eichschein, Gerätedokumentation und – bei Laserhandgeräten – der Nachweis beider Messposten vorliegen, kann ein Anwalt beurteilen, ob die Messung fehlerfrei war. Ohne Akteneinsicht verteidigt man sich im Dunkeln.

Fazit vom Anwalt: Geblitzt in Berlin ist kein Automatismus – aber die Frist läuft

Wer in Berlin geblitzt wurde, hat keine Zeit zu verlieren. Die 2-Wochen-Einspruchsfrist läuft ab Zustellung des Bußgeldbescheids – danach ist der Bescheid rechtskräftig und alle Optionen sind geschlossen.

Was in dieser Zeit sinnvoll ist: Nicht vorschnell zahlen, ohne den Bescheid prüfen zu lassen. Nicht auf Akteneinsicht verzichten, nur weil die Messung "sicher korrekt" wirkt. Und nicht den Anhörungsbogen unüberlegt ausfüllen, bevor klar ist, welche Konsequenzen das hat.

Die Berliner Bußgeldstelle und das Amtsgericht Tiergarten kennen wir aus vielen Verfahren. Ob eine Berliner Messung hält oder nicht, sehen wir nach Akteneinsicht – und wir sagen Ihnen das als Anwalt für Bußdgeldbescheide ehrlich, nicht was Sie hören möchten.

Rechtliche Unterstützung im Bußgeldverfahren sinnvoll nutzen

Eine fundierte Verteidigung kann über Ausgang und Folgen entscheiden. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gericht.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

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    Lea

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    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

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    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

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    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

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  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

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  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

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    G. Kocak

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    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

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    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Bußgeldverfahren liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Prüfung von Ordnungswidrigkeitenvorwürfen, der strukturierten Verteidigung im behördlichen Verfahren sowie der gerichtlichen Vertretung vor dem zuständigen Amtsgericht.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Fristenkontrolle und Einspruchseinlegung, die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Messverfahren und Beweismitteln sowie die strategische Entscheidung über das weitere Vorgehen. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation.

Rechtsanwalt Aydin vertritt Betroffene außergerichtlich gegenüber den Bußgeldstellen sowie gerichtlich bundesweit vor den zuständigen Amtsgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.

Häufige Fragen zu Blitzern in Berlin

1Wie erkenne ich, ob ich in Berlin geblitzt wurde?
Sie erhalten in der Regel ein bis drei Wochen nach dem Verstoß einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid der Berliner Bußgeldstelle per Post. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Messung stattgefunden hat, können Sie bei der Bußgeldstelle nachfragen.
2Was ist der Unterschied zwischen einem festen und einem mobilen Blitzer?
Feste Blitzer stehen dauerhaft und messen kontinuierlich. Mobile Blitzer werden an wechselnden Standorten eingesetzt – von Polizeibeamten oder Verkehrsüberwachern mit tragbaren Geräten. Beide Typen sind juristisch angreifbar, mobile Anlagen haben aber häufiger dokumentierte Aufbaufehler.
3Welche Strafen drohen nach einem Blitzer in Berlin?
Das hängt von der Überschreitung ab. Bis 20 km/h zu schnell: nur Geldbuße. Ab 21 km/h: ein Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts: Regelfahrverbot und zwei Punkte. Die vollständige Tabelle finden Sie auf unserer Seite zur Geschwindigkeitsüberschreitung Berlin.
4Was passiert mit dem Anhörungsbogen?
Der Anhörungsbogen ist keine Strafe, sondern eine Aufforderung zur Stellungnahme. Als Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten. Als Halter, der nicht selbst gefahren ist, können Sie schweigen – müssen aber den Fahrer nicht zwingend benennen.
5Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
2 Wochen ab Zustellung des Bescheids, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist absolut – wer sie verpasst, akzeptiert den Bescheid rechtskräftig.
6Kann ich einen Berliner Bußgeldbescheid anfechten?
Ja – innerhalb von 2 Wochen durch schriftlichen Einspruch bei der Berliner Bußgeldstelle. Per Post oder Fax, nicht per E-Mail. Ob der Einspruch Erfolgsaussichten hat, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
7Wer ist in Berlin für Bußgeldverfahren zuständig?
Die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin führt das Verfahren. Bei Einspruch und Nichteinigung entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.
8Kann ich bei einem Blitzer in Berlin Akteneinsicht beantragen?
Ja – Akteneinsicht ist ein wichtiges Recht im Bußgeldverfahren. Sie enthält Messprotokoll, Eichschein, Standortdokumentation und das Blitzerfoto in voller Auflösung. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob die Messung fehlerfrei war.
9Was sind typische Messfehler bei Berliner Blitzern?
Abgelaufene Eichzertifikate, Aufstellungsfehler bei mobilen Geräten, fehlerhafte Winkeleinstellungen und mangelhafte Dokumentation. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zu Messfehlern beim Blitzer.
10Was passiert, wenn ich in Berlin zweimal innerhalb von 12 Monaten geblitzt werde?
Die 26/26-Regel greift: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell auffällt, erhält ein Regelfahrverbot von einem Monat – auch wenn kein Einzelverstoß dafür ausgereicht hätte.
11Gibt es in Berlin besondere Blitzersysteme?
Ja. Berlin hat einen der ersten Lärmblitzer Deutschlands am Kurfürstendamm, verdeckte Messkästen in Wohngebieten (Pankow) und stationäre Ampelblitzer an mehreren Hauptkreuzungen. Diese Systeme funktionieren nach denselben rechtlichen Grundsätzen wie klassische Speedblitzer.

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