Punkte in Flensburg sammeln sich – und irgendwann läuft die Zeit davon

Punkteabbau – wie das Punktesystem funktioniert, was Sie aktiv tun können und wann der Führerschein wirklich gefährdet ist

Wer regelmäßig Auto fährt, sammelt früher oder später Punkte im Fahreignungsregister. Oft merken Fahrer das erst, wenn ein Brief der Fahrerlaubnisbehörde kommt – eine Ermahnung, eine Verwarnung oder schlimmstenfalls die Ankündigung des Entzugs. Dann stellt sich die Frage: Wie viele Punkte habe ich überhaupt? Kann ich noch etwas tun? Und wie viel Zeit bleibt?

Die gute Nachricht: Das Punktesystem ist transparent und durchschaubar – wenn man es versteht. Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, aktiv Punkte abzubauen, und Punkte verfallen auch von selbst nach definierten Fristen. Die schlechte Nachricht: Beides funktioniert nur unter engen Voraussetzungen, und wer zu spät handelt, verliert die einzige Abbaumöglichkeit.

Als Kanzlei für Verkehrsrecht aus Berlin erklären wir, wie das System wirklich funktioniert – und was Sie konkret tun können, bevor die Acht-Punkte-Schwelle erreicht ist.

Kurzantwort zum Punkteabbau

Das deutsche Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit einem bis drei Punkten. Ab acht Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Aktiv abbauen können Sie Punkte nur durch ein Fahreignungsseminar – das reduziert den Stand um einen Punkt, ist aber nur möglich, wenn Sie maximal fünf Punkte haben, und kann nur einmal in fünf Jahren genutzt werden. Daneben verfallen Punkte nach gesetzlich festgelegten Tilgungsfristen von 2,5, fünf oder zehn Jahren. Wer seinen Punktestand nicht kennt, sollte eine kostenlose Auskunft beim KBA anfordern.

Situation prüfen

Wir analysieren Ihre Ausgangssituation – ob MPU-Anordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis oder drohende Maßnahmen – und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Risiken & Erfolgsaussichten bewerten

Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung: Was ist realistisch möglich? Welche Schritte sind sinnvoll – und welche Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden?

Strategie & Vorgehen festlegen

Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie – ob rechtliche Verteidigung, Vorbereitung auf die MPU oder gezielte Schritte zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis.

Ihre Rechte durchsetzen

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und setzen Ihre Interessen konsequent durch – gegenüber Behörden, Gutachtern und, wenn nötig, vor Gericht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Fahreignungsregister erfasst Verstöße mit ein bis drei Punkten – je nach Schwere: ein Punkt für leichtere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, zwei Punkte für schwere Verstöße und bestimmte Straftaten, drei Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen – das ist keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzlich vorgeschrieben nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG.
  • Aktiver Punkteabbau ist nur bis fünf Punkte möglich – durch ein Fahreignungsseminar, das den Stand um einen Punkt senkt, höchstens einmal in fünf Jahren.
  • Tilgungsfristen laufen automatisch – je nach Punktewert verfallen Einträge nach 2,5, fünf oder zehn Jahren, plus einer einjährigen Überliegefrist.
  • Neue Punkte können laufende Tilgungsfristen nicht rückwirkend aufhalten – aber sie können die Überliegefrist verschieben und überraschende Konsequenzen haben.
  • Wer seinen Punktestand nicht kennt, kann ihn kostenlos beim KBA abfragen – per Post, persönlich oder online mit eID.
  • Einspruch gegen falsch ausgestellte Bußgeldbescheide kann Punkte verhindern – ein Punkt, der nie rechtskräftig wurde, kommt auch nicht ins Register.

Wie das Fahreignungsregister und das Punktesystem funktionieren

Nicht mehr das alte Verkehrszentralregister – das neue FAER funktioniert anders.

 

Aufbau des Systems

Seit der Reform 2014 gibt es das Fahreignungsregister (FAER), das das frühere Verkehrszentralregister ersetzt hat. Das FAER beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße nach ihrer Schwere mit ein bis drei Punkten:

Punktebewertung im FAER

Verstoß Punkte Tilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot 1 Punkt 2,5 Jahre
Schwere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot 2 Punkt 2,5 Jahre
Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis 2 Punkte 5 Jahre
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte 10 Jahre

Zzgl. einer einjährigen Überliegefrist nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist.

Die Maßnahmenstufen des Systems

Das System ist in vier Stufen aufgebaut, die aufeinander folgen:

1 bis 3 Punkte – Vormerkung ohne automatische Maßnahme. Der Eintrag ist vorhanden, aber es erfolgt noch keine behördliche Reaktion.

4 bis 5 Punkte – Die Fahrerlaubnisbehörde schickt eine schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar besucht werden kann. Der Hinweis auf das Seminar ist jetzt wichtig – aber es bleibt freiwillig.

6 bis 7 Punkte – Es folgt eine kostenpflichtige Verwarnung mit klarem Hinweis auf den drohenden Entzug. Ein Seminar ist zwar noch möglich, führt bei 6 oder 7 Punkten aber nicht mehr zu einer Punktereduzierung. Das ist der häufigste Irrtum: viele glauben, das Seminar helfe noch. Bei 6 oder 7 Punkten ist es nur noch eine Pflichtinformation – kein Abbauinstrument mehr.

Ab 8 Punkten – Die Fahrerlaubnis gilt kraft Gesetzes als entzogen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie aktiver Punkteabbau funktioniert – und wo er aufhört

Es gibt genau einen Weg. Und er hat enge Grenzen.

 

Das Fahreignungsseminar

Wer maximal fünf Punkte im Register hat, kann einmalig ein Fahreignungsseminar (FES) besuchen und damit seinen Punktestand um einen Punkt reduzieren. Das Seminar zum Punkteabbau besteht aus vier Einheiten: zwei verkehrspädagogischen Einheiten (je 90 Minuten) und zwei verkehrspsychologischen Einheiten (je 75 Minuten). Es wird von zugelassenen Stellen angeboten – Fahrschulen, TÜV, DEKRA. In Berlin gibt es entsprechende Anbieter an verschiedenen Standorten.

Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 200 und 400 Euro. Das Seminar ist freiwillig – niemand zwingt Sie dazu. Aber wenn Sie zwischen drei und fünf Punkten haben, ist es die einzige Möglichkeit, aktiv zu handeln.

 

Die entscheidende Grenze für den Punkteabbau: fünf Punkte

Das Seminar zum Abbau von Punkten funktioniert nur bis fünf Punkte – nicht bei sechs oder sieben. Wer bereits sechs Punkte hat, bekommt zwar noch die Verwarnung mit dem Hinweis auf das Seminar, aber die Punkte gehen nicht runter. Das ist ein häufiger und teurer Irrtum.

Das Punkteabbauseminar kann außerdem nur einmal in fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Wer es nutzt und in den nächsten fünf Jahren erneut Punkte sammelt, hat diese Option nicht mehr.

Bei 6 oder 7 Punkten hilft das Seminar nicht mehr beim Punkteabbau

Viele Fahrer glauben, das Fahreignungsseminar könne auch bei 6 oder 7 Punkten noch Punkte reduzieren. Das ist falsch. Ab 6 Punkten ist das Seminar zwar noch absolvierbar, führt aber nicht mehr zur Reduzierung des Punktestands. Wer bei 5 Punkten steht, sollte nicht warten.

Wie viele Punkte haben Sie – und was können Sie noch tun?

Wir prüfen Ihren Registerauszug, ordnen die Einträge rechtlich ein und sagen Ihnen klar, ob Handlungsbedarf besteht – und welche Schritte sinnvoll sind. Als Verkehrsrechtsanwalt aus Berlin kennen wir das FAER und die Maßnahmenstufen.

Wie Punkte automatisch verfallen – Tilgungsfristen und Überliegefrist

Zeit arbeitet für Sie – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

 

Die Tilgungsfristen nach § 29 StVG

Punkte verfallen nicht sofort, wenn der Verstoß lange zurückliegt. Das Gesetz sieht feste Tilgungsfristen vor, die mit der Rechtskraft der Entscheidung (Bußgeldbescheid oder Urteil) beginnen:

Ein Punkt für leichtere Ordnungswidrigkeiten verfällt nach 2,5 Jahren. Zwei Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entzug verfallen nach fünf Jahren. Drei Punkte für Straftaten mit Entzug verfallen nach zehn Jahren.

Nach Ablauf dieser Fristen folgt noch eine einjährige Überliegefrist – der Punkt ist dann noch im Register sichtbar, zählt aber nicht mehr für die aktuelle Punktesumme. Erst nach Ablauf auch dieser Überliegefrist wird der Eintrag endgültig gelöscht.

 

Die Falle mit der Überliegefrist

Die Überliegefrist kann gefährlich werden. Ein Beispiel: Sie haben einen Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit, dessen Tilgungsfrist von 2,5 Jahren abgelaufen ist. Der Punkt befindet sich jetzt in der Überliegefrist und zählt grundsätzlich nicht mehr. Wenn Sie jetzt aber einen neuen Verstoß begehen, der ebenfalls einen Punkt ergibt, können die Behörden und vor allem das Gericht anhand des Punktes Ihre Vergangenheit rekonstruieren. Die ist besonders wichtig für die Bewerung Ihrer Eignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Führerscheinbehörde rechnet immer mit dem Tattag. So können getilgte Punkte bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielen. 

So fragen Sie Ihren Punktestand ab

Jeder hat das Recht auf kostenlose Auskunft. Und es dauert nur wenige Minuten.

 

Das KBA stellt auf Anfrage einen Auszug aus dem Fahreignungsregister aus. Der Antrag ist kostenlos und kann auf drei Wegen gestellt werden: persönlich bei der KBA-Außenstelle in Dresden (für Berliner die nächstgelegene Möglichkeit), schriftlich per Post mit einer Kopie des Personalausweises, oder online über das Portal des KBA mit aktivierter eID im Personalausweis.

Wer seinen Punktestand kennt, kann rechtzeitig handeln: Fahreignungsseminar buchen, bevor der Stand auf sechs steigt, und Einträge auf Richtigkeit prüfen lassen.

 

Warum ein Registerauszug anwaltlich geprüft werden sollte

Nicht jeder Eintrag im Register ist rechtmäßig. Ein Bußgeldbescheid, gegen den Sie hätten Einspruch einlegen können – und es nicht getan haben –, ist rechtskräftig geworden. Einträge auf Basis fehlerhafter Messung oder falscher Zuordnung können vorhanden sein. Das lässt sich im Nachhinein meist nicht mehr korrigieren, aber das Wissen um den genauen Stand ermöglicht die richtige Strategie.

Die Acht-Punkte-Schwelle – und was danach passiert

Ab acht Punkten gibt es kein Ermessen mehr - und auch kein Punkteabbau.

 

Was bei acht Punkten passiert

§ 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG ist eindeutig: Wer acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister hat, gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen – die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Das ist keine behördliche Entscheidung nach Ermessen. Die Entziehung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Punkteabbau wäre nicht mehr möglich. 

Danach beginnt die Sperrfrist und der Weg zur Wiedererteilung. In vielen Fällen ist eine MPU Voraussetzung für die Neuerteilung. Mehr zu diesen Schritten finden Sie auf unserer Seite zur Sperrfrist nach Fahrerlaubnisentzug und zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

 

Was viele unterschätzen: der Weg von sechs zu acht Punkten

Viele Fahrer mit sechs oder sieben Punkten glauben, sie haben noch ausreichend Puffer. Tatsächlich können zwei neue Punkte – zum Beispiel durch eine schwere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot – den Stand auf acht bringen. 

Punkte im FAER – wann wird der Führerschein wirklich gefährdet?

Wir prüfen Ihren Registerauszug und sagen Ihnen, wie weit Sie noch von der Acht-Punkte-Grenze entfernt sind, ob das Fahreignungsseminar noch hilft und welche Tilgungsfristen laufen.

Praktische Strategie: Was Sie jetzt tun sollten

Wissen, handeln, nicht warten.

 

Wer weniger als fünf Punkte hat und seit mehr als fünf Jahren kein Seminar besucht hat, sollte ernsthaft abwägen, ob ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau sinnvoll ist. Einen Punkt weniger kann den Puffer zur Sechs-Punkte-Grenze vergrößern.

Wer seinen aktuellen Punktestand nicht kennt, sollte ihn jetzt abfragen – kostenlos und unkompliziert beim KBA.

Wer einen neuen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ein rechtskräftig gewordener Bescheid wird ins Register eingetragen; ein erfolgreicher Einspruch verhindert das. Das betrifft insbesondere Fälle mit fragwürdiger Messung oder fehlerhafter Zuordnung.

Wer bereits bei sechs oder sieben Punkten steht, sollte die Situation anwaltlich einordnen lassen – weil das Seminar dort keine Punkte mehr abbaut, die Verwarnung aber auf den drohenden Entzug hinweist. Die Optionen sind begrenzt, aber die richtige Strategie macht einen Unterschied.

Fazit vom Anwalt: Frühzeitig handeln ist die einzige wirksame Strategie

Das Punktesystem ist transparent – aber es bestraft das Zuwarten. Wer bei vier oder fünf Punkten steht und nicht handelt, verliert möglicherweise die letzte Abbaumöglichkeit. Wer bei sechs oder sieben Punkten steht, hat keine Abbaumöglichkeit mehr und jede neue Auffälligkeit kann den Entzug auslösen.

Die einzige wirksame Strategie: regelmäßig den Punktestand abfragen, Einträge prüfen, das Seminar frühzeitig nutzen wenn sinnvoll – und jeden neuen Bußgeldbescheid ernst nehmen. Gerne stehen wir als Anwalt für Führerscheinrecht an Ihrer Seite. 

Punkteabbau Berlin – Registerauszug prüfen lassen, Optionen klären.

Wir prüfen Ihren aktuellen Stand, lesen die Tilgungsfristen aus und sagen Ihnen klar, ob das Fahreignungsseminar noch hilft oder ob andere Schritte sinnvoller sind. Kostenlose Ersteinschätzung.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf Verfahren rund um den Führerschein – insbesondere bei Fahrverboten, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren ebenso wie die rechtliche Begleitung im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung von Fahrverboten, die Verteidigung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis sowie die rechtliche Begleitung im Wiedererteilungsverfahren.

Ein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Einordnung komplexer Verfahrenssituationen, insbesondere im Zusammenspiel zwischen Strafverfahren und behördlichen Maßnahmen. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine strukturierte Vorgehensweise zur Sicherung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Häufige Fragen zum Punkteabbau

1Kann ich Punkte aktiv abbauen?
Ja – durch ein Fahreignungsseminar, höchstens einmal in fünf Jahren, und nur bei maximal fünf Punkten. Der Stand reduziert sich um einen Punkt.
2Wie oft darf ich ein Seminar machen?
Nur einmal in fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Teilnahme möglich.
3Wie lange bleiben Punkte bestehen?
1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren – jeweils plus einer einjährigen Überliegefrist.
4Was passiert bei 6 oder 7 Punkten?
Es gibt eine Verwarnung mit Hinweis auf drohenden Entzug. Das Seminar ist noch möglich, reduziert aber keine Punkte mehr.
5Droht bei 8 Punkten der Führerscheinentzug?
Ja – ab 8 Punkten gilt man gesetzlich als ungeeignet und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
6Was kostet ein Fahreignungsseminar?
Zwischen 200 und 400 Euro je nach Anbieter – Fahrschulen, TÜV, DEKRA bieten Seminare in Berlin an.
7Wie frage ich meinen Punktestand ab?
Kostenlos beim KBA: online mit eID, schriftlich mit Ausweiskopie, oder persönlich bei der KBA-Außenstelle in Dresden
8Was ist die Überliegefrist?
Die einjährige Phase nach Ablauf der Tilgungsfrist, in der der Punkt noch im Register sichtbar ist, aber nicht mehr zählt – außer ein neuer Verstoß verlängert die Frist.
9Hilft ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid beim Punkteabbau?
Ein erfolgreicher Einspruch verhindert die Rechtskraft des Bußgeldbescheids – und damit den Eintrag ins Register. Das ist präventiv wichtig.
10Was sollte ich bei sechs Punkten tun?
Den Stand anwaltlich prüfen lassen. Das Seminar hilft nicht mehr beim Abbau, aber die richtige Strategie – Vermeidung weiterer Punkte, Prüfung laufender Tilgungsfristen – macht einen Unterschied.

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