Punkte in Flensburg sammeln sich – und irgendwann läuft die Zeit davon
Punkteabbau – wie das Punktesystem funktioniert, was Sie aktiv tun können und wann der Führerschein wirklich gefährdet ist
Wer regelmäßig Auto fährt, sammelt früher oder später Punkte im Fahreignungsregister. Oft merken Fahrer das erst, wenn ein Brief der Fahrerlaubnisbehörde kommt – eine Ermahnung, eine Verwarnung oder schlimmstenfalls die Ankündigung des Entzugs. Dann stellt sich die Frage: Wie viele Punkte habe ich überhaupt? Kann ich noch etwas tun? Und wie viel Zeit bleibt?
Die gute Nachricht: Das Punktesystem ist transparent und durchschaubar – wenn man es versteht. Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, aktiv Punkte abzubauen, und Punkte verfallen auch von selbst nach definierten Fristen. Die schlechte Nachricht: Beides funktioniert nur unter engen Voraussetzungen, und wer zu spät handelt, verliert die einzige Abbaumöglichkeit.
Als Kanzlei für Verkehrsrecht aus Berlin erklären wir, wie das System wirklich funktioniert – und was Sie konkret tun können, bevor die Acht-Punkte-Schwelle erreicht ist.

Kurzantwort zum Punkteabbau
Das deutsche Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit einem bis drei Punkten. Ab acht Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Aktiv abbauen können Sie Punkte nur durch ein Fahreignungsseminar – das reduziert den Stand um einen Punkt, ist aber nur möglich, wenn Sie maximal fünf Punkte haben, und kann nur einmal in fünf Jahren genutzt werden. Daneben verfallen Punkte nach gesetzlich festgelegten Tilgungsfristen von 2,5, fünf oder zehn Jahren. Wer seinen Punktestand nicht kennt, sollte eine kostenlose Auskunft beim KBA anfordern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Fahreignungsregister erfasst Verstöße mit ein bis drei Punkten – je nach Schwere: ein Punkt für leichtere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, zwei Punkte für schwere Verstöße und bestimmte Straftaten, drei Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.
- Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen – das ist keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzlich vorgeschrieben nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG.
- Aktiver Punkteabbau ist nur bis fünf Punkte möglich – durch ein Fahreignungsseminar, das den Stand um einen Punkt senkt, höchstens einmal in fünf Jahren.
- Tilgungsfristen laufen automatisch – je nach Punktewert verfallen Einträge nach 2,5, fünf oder zehn Jahren, plus einer einjährigen Überliegefrist.
- Neue Punkte können laufende Tilgungsfristen nicht rückwirkend aufhalten – aber sie können die Überliegefrist verschieben und überraschende Konsequenzen haben.
- Wer seinen Punktestand nicht kennt, kann ihn kostenlos beim KBA abfragen – per Post, persönlich oder online mit eID.
- Einspruch gegen falsch ausgestellte Bußgeldbescheide kann Punkte verhindern – ein Punkt, der nie rechtskräftig wurde, kommt auch nicht ins Register.
Wie das Fahreignungsregister und das Punktesystem funktionieren
Nicht mehr das alte Verkehrszentralregister – das neue FAER funktioniert anders.
Aufbau des Systems
Seit der Reform 2014 gibt es das Fahreignungsregister (FAER), das das frühere Verkehrszentralregister ersetzt hat. Das FAER beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße nach ihrer Schwere mit ein bis drei Punkten:
Punktebewertung im FAER
| Verstoß | Punkte | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot | 1 Punkt | 2,5 Jahre |
| Schwere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot | 2 Punkt | 2,5 Jahre |
| Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis | 2 Punkte | 5 Jahre |
| Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis | 3 Punkte | 10 Jahre |
Zzgl. einer einjährigen Überliegefrist nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist.
Die Maßnahmenstufen des Systems
Das System ist in vier Stufen aufgebaut, die aufeinander folgen:
1 bis 3 Punkte – Vormerkung ohne automatische Maßnahme. Der Eintrag ist vorhanden, aber es erfolgt noch keine behördliche Reaktion.
4 bis 5 Punkte – Die Fahrerlaubnisbehörde schickt eine schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar besucht werden kann. Der Hinweis auf das Seminar ist jetzt wichtig – aber es bleibt freiwillig.
6 bis 7 Punkte – Es folgt eine kostenpflichtige Verwarnung mit klarem Hinweis auf den drohenden Entzug. Ein Seminar ist zwar noch möglich, führt bei 6 oder 7 Punkten aber nicht mehr zu einer Punktereduzierung. Das ist der häufigste Irrtum: viele glauben, das Seminar helfe noch. Bei 6 oder 7 Punkten ist es nur noch eine Pflichtinformation – kein Abbauinstrument mehr.
Ab 8 Punkten – Die Fahrerlaubnis gilt kraft Gesetzes als entzogen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Inhaltsverzeichnis:
- Wie das Fahreignungsregister und das Punktesystem funktionieren
- Wie aktiver Punkteabbau funktioniert – und wo er aufhört
- Wie Punkte automatisch verfallen – Tilgungsfristen und Überliegefrist
- So fragen Sie Ihren Punktestand ab
- Die Acht-Punkte-Schwelle – und was danach passiert
- Praktische Strategie: Was Sie jetzt tun sollten
- Fazit vom Anwalt: Frühzeitig handeln ist die einzige wirksame Strategie
- Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen
- Häufige Fragen zum Punkteabbau
Wie aktiver Punkteabbau funktioniert – und wo er aufhört
Es gibt genau einen Weg. Und er hat enge Grenzen.
Das Fahreignungsseminar
Wer maximal fünf Punkte im Register hat, kann einmalig ein Fahreignungsseminar (FES) besuchen und damit seinen Punktestand um einen Punkt reduzieren. Das Seminar zum Punkteabbau besteht aus vier Einheiten: zwei verkehrspädagogischen Einheiten (je 90 Minuten) und zwei verkehrspsychologischen Einheiten (je 75 Minuten). Es wird von zugelassenen Stellen angeboten – Fahrschulen, TÜV, DEKRA. In Berlin gibt es entsprechende Anbieter an verschiedenen Standorten.
Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 200 und 400 Euro. Das Seminar ist freiwillig – niemand zwingt Sie dazu. Aber wenn Sie zwischen drei und fünf Punkten haben, ist es die einzige Möglichkeit, aktiv zu handeln.
Die entscheidende Grenze für den Punkteabbau: fünf Punkte
Das Seminar zum Abbau von Punkten funktioniert nur bis fünf Punkte – nicht bei sechs oder sieben. Wer bereits sechs Punkte hat, bekommt zwar noch die Verwarnung mit dem Hinweis auf das Seminar, aber die Punkte gehen nicht runter. Das ist ein häufiger und teurer Irrtum.
Das Punkteabbauseminar kann außerdem nur einmal in fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Wer es nutzt und in den nächsten fünf Jahren erneut Punkte sammelt, hat diese Option nicht mehr.
Bei 6 oder 7 Punkten hilft das Seminar nicht mehr beim Punkteabbau
Viele Fahrer glauben, das Fahreignungsseminar könne auch bei 6 oder 7 Punkten noch Punkte reduzieren. Das ist falsch. Ab 6 Punkten ist das Seminar zwar noch absolvierbar, führt aber nicht mehr zur Reduzierung des Punktestands. Wer bei 5 Punkten steht, sollte nicht warten.

Wie viele Punkte haben Sie – und was können Sie noch tun?
Wir prüfen Ihren Registerauszug, ordnen die Einträge rechtlich ein und sagen Ihnen klar, ob Handlungsbedarf besteht – und welche Schritte sinnvoll sind. Als Verkehrsrechtsanwalt aus Berlin kennen wir das FAER und die Maßnahmenstufen.
Kostenfreie Erstberatung
Bundesweit tätig – Schwerpunkt Berlin
Strategische Vorgehen
Erfahrung im Verkehrsrecht
Wie Punkte automatisch verfallen – Tilgungsfristen und Überliegefrist
Zeit arbeitet für Sie – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Die Tilgungsfristen nach § 29 StVG
Punkte verfallen nicht sofort, wenn der Verstoß lange zurückliegt. Das Gesetz sieht feste Tilgungsfristen vor, die mit der Rechtskraft der Entscheidung (Bußgeldbescheid oder Urteil) beginnen:
Ein Punkt für leichtere Ordnungswidrigkeiten verfällt nach 2,5 Jahren. Zwei Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entzug verfallen nach fünf Jahren. Drei Punkte für Straftaten mit Entzug verfallen nach zehn Jahren.
Nach Ablauf dieser Fristen folgt noch eine einjährige Überliegefrist – der Punkt ist dann noch im Register sichtbar, zählt aber nicht mehr für die aktuelle Punktesumme. Erst nach Ablauf auch dieser Überliegefrist wird der Eintrag endgültig gelöscht.
Die Falle mit der Überliegefrist
Die Überliegefrist kann gefährlich werden. Ein Beispiel: Sie haben einen Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit, dessen Tilgungsfrist von 2,5 Jahren abgelaufen ist. Der Punkt befindet sich jetzt in der Überliegefrist und zählt grundsätzlich nicht mehr. Wenn Sie jetzt aber einen neuen Verstoß begehen, der ebenfalls einen Punkt ergibt, können die Behörden und vor allem das Gericht anhand des Punktes Ihre Vergangenheit rekonstruieren. Die ist besonders wichtig für die Bewerung Ihrer Eignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Führerscheinbehörde rechnet immer mit dem Tattag. So können getilgte Punkte bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielen.

So fragen Sie Ihren Punktestand ab
Jeder hat das Recht auf kostenlose Auskunft. Und es dauert nur wenige Minuten.
Das KBA stellt auf Anfrage einen Auszug aus dem Fahreignungsregister aus. Der Antrag ist kostenlos und kann auf drei Wegen gestellt werden: persönlich bei der KBA-Außenstelle in Dresden (für Berliner die nächstgelegene Möglichkeit), schriftlich per Post mit einer Kopie des Personalausweises, oder online über das Portal des KBA mit aktivierter eID im Personalausweis.
Wer seinen Punktestand kennt, kann rechtzeitig handeln: Fahreignungsseminar buchen, bevor der Stand auf sechs steigt, und Einträge auf Richtigkeit prüfen lassen.
Warum ein Registerauszug anwaltlich geprüft werden sollte
Nicht jeder Eintrag im Register ist rechtmäßig. Ein Bußgeldbescheid, gegen den Sie hätten Einspruch einlegen können – und es nicht getan haben –, ist rechtskräftig geworden. Einträge auf Basis fehlerhafter Messung oder falscher Zuordnung können vorhanden sein. Das lässt sich im Nachhinein meist nicht mehr korrigieren, aber das Wissen um den genauen Stand ermöglicht die richtige Strategie.
Die Acht-Punkte-Schwelle – und was danach passiert
Ab acht Punkten gibt es kein Ermessen mehr - und auch kein Punkteabbau.
Was bei acht Punkten passiert
§ 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG ist eindeutig: Wer acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister hat, gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen – die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Das ist keine behördliche Entscheidung nach Ermessen. Die Entziehung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Punkteabbau wäre nicht mehr möglich.
Danach beginnt die Sperrfrist und der Weg zur Wiedererteilung. In vielen Fällen ist eine MPU Voraussetzung für die Neuerteilung. Mehr zu diesen Schritten finden Sie auf unserer Seite zur Sperrfrist nach Fahrerlaubnisentzug und zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Was viele unterschätzen: der Weg von sechs zu acht Punkten
Viele Fahrer mit sechs oder sieben Punkten glauben, sie haben noch ausreichend Puffer. Tatsächlich können zwei neue Punkte – zum Beispiel durch eine schwere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot – den Stand auf acht bringen.
Punkte im FAER – wann wird der Führerschein wirklich gefährdet?
Wir prüfen Ihren Registerauszug und sagen Ihnen, wie weit Sie noch von der Acht-Punkte-Grenze entfernt sind, ob das Fahreignungsseminar noch hilft und welche Tilgungsfristen laufen.
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Praktische Strategie: Was Sie jetzt tun sollten
Wissen, handeln, nicht warten.
Wer weniger als fünf Punkte hat und seit mehr als fünf Jahren kein Seminar besucht hat, sollte ernsthaft abwägen, ob ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau sinnvoll ist. Einen Punkt weniger kann den Puffer zur Sechs-Punkte-Grenze vergrößern.
Wer seinen aktuellen Punktestand nicht kennt, sollte ihn jetzt abfragen – kostenlos und unkompliziert beim KBA.
Wer einen neuen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ein rechtskräftig gewordener Bescheid wird ins Register eingetragen; ein erfolgreicher Einspruch verhindert das. Das betrifft insbesondere Fälle mit fragwürdiger Messung oder fehlerhafter Zuordnung.
Wer bereits bei sechs oder sieben Punkten steht, sollte die Situation anwaltlich einordnen lassen – weil das Seminar dort keine Punkte mehr abbaut, die Verwarnung aber auf den drohenden Entzug hinweist. Die Optionen sind begrenzt, aber die richtige Strategie macht einen Unterschied.

Fazit vom Anwalt: Frühzeitig handeln ist die einzige wirksame Strategie
Das Punktesystem ist transparent – aber es bestraft das Zuwarten. Wer bei vier oder fünf Punkten steht und nicht handelt, verliert möglicherweise die letzte Abbaumöglichkeit. Wer bei sechs oder sieben Punkten steht, hat keine Abbaumöglichkeit mehr und jede neue Auffälligkeit kann den Entzug auslösen.
Die einzige wirksame Strategie: regelmäßig den Punktestand abfragen, Einträge prüfen, das Seminar frühzeitig nutzen wenn sinnvoll – und jeden neuen Bußgeldbescheid ernst nehmen. Gerne stehen wir als Anwalt für Führerscheinrecht an Ihrer Seite.

Punkteabbau Berlin – Registerauszug prüfen lassen, Optionen klären.
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Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

Über den Autor:
Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf Verfahren rund um den Führerschein – insbesondere bei Fahrverboten, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren ebenso wie die rechtliche Begleitung im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung von Fahrverboten, die Verteidigung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis sowie die rechtliche Begleitung im Wiedererteilungsverfahren.
Ein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Einordnung komplexer Verfahrenssituationen, insbesondere im Zusammenspiel zwischen Strafverfahren und behördlichen Maßnahmen. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine strukturierte Vorgehensweise zur Sicherung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Häufige Fragen zum Punkteabbau
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