Die Sperrfrist läuft ab – und jetzt wollen Sie wissen, wie Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen
Wiedererteilung Führerschein – wie der Weg zurück zur Fahrerlaubnis in Berlin abläuft
Die Sperrfrist ist abgelaufen oder läuft bald ab. Der Führerschein liegt seit Monaten oder Jahren weg. Und jetzt steht die Frage im Raum: Was muss ich tun, um wieder fahren zu dürfen? Die Antwort ist klarer, als viele befürchten – aber auch aufwendiger, als manche hoffen. Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es keine automatische Rückgabe. Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen, Ihre Fahreignung nachweisen und – je nach Anlassfall – eine MPU vorweisen.
Wer mit der Planung zu spät anfängt, wartet nach Ablauf der Sperrfrist noch Wochen oder Monate auf den neuen Führerschein. Wer die falschen Unterlagen einreicht, riskiert Ablehnung und Zeitverlust. Und wer die MPU ohne Vorbereitung angeht, riskiert das Scheitern an genau dem Schritt, der alles entscheidet.
Als Kanzlei für Verkehrsrecht aus Berlin begleiten wir Mandantinnen und Mandanten durch das gesamte Wiedererteilungsverfahren – von der Klärung der Voraussetzungen über die Unterstützung bei der MPU bis zur Antragstellung beim Bürgeramt.

Kurzantwort zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung ist rechtlich keine "Rückgabe", sondern eine Neuerteilung nach den Regeln der Ersterteilung (§ 20 FeV). Sie müssen einen Antrag stellen, Ihre Fahreignung nachweisen und – je nach Anlassfall – ein positives MPU-Gutachten vorlegen. In Berlin erfolgt die Antragstellung persönlich beim Bürgeramt mit Hauptwohnsitz in Berlin. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden; praktisch empfiehlt sich der Antrag etwa drei Monate vorher, damit die Bearbeitung bis zum Ende der Sperre abgeschlossen ist. Ohne Neuerteilung dürfen Sie nicht fahren – auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückgegeben – nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie sie neu beantragen und Ihre Eignung nachweisen.
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre gestellt werden – wer ihn erst nach Ablauf stellt, verliert Zeit.
- In Berlin ist das Bürgeramt zuständig – persönliche Vorsprache ist Pflicht, und Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.
- Eine MPU ist bei vielen Entziehungsanlässen Pflicht – insbesondere bei Alkohol ab 1,6 Promille, Drogenkonsum und bestimmten Mehrfachverstößen.
- Ohne vollständige Unterlagen wird der Antrag abgelehnt – fehlende Dokumente verzögern das Verfahren erheblich.
- Eine neue Fahrprüfung ist in der Regel nicht nötig – es sei denn, die Behörde hat begründete Zweifel an den Fahrkenntnissen.
- Die Probezeit beginnt bei Wiedererteilung nicht neu – wer sie vor der Entziehung abgeschlossen hatte, hat danach keine erneute Probezeit.
Was Wiedererteilung rechtlich bedeutet
Nicht Rückgabe, sondern Neuerteilung – mit allen Konsequenzen.
Der Unterschied zur Rückgabe
Bei einem Fahrverbot nach § 44 StGB bleibt die Fahrerlaubnis bestehen und der Führerschein kommt nach Ablauf zurück. Bei einer Entziehung ist das anders: Die Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft des Urteils, und nach Ablauf der Sperrfrist entsteht kein automatisches Recht zur Neuerteilung. § 20 FeV regelt das ausdrücklich: Die Wiedererteilung folgt im Grundsatz den Vorschriften der Ersterteilung. Das bedeutet Antrag, Eignungsprüfung, Nachweise – wie beim ersten Führerschein.
Sperrfrist und Neuerteilungsfenster
Die Sperrfrist bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt der Neuerteilung. Details zur Berechnung, zur Anrechnung vorläufiger Entziehungen und zu Verkürzungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zur Sperrfrist nach Fahrerlaubnisentzug. Für die Wiedererteilung gilt: Der Antrag kann in Berlin sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre beim Bürgeramt gestellt werden. Das Serviceportal Berlin bestätigt diese Frist ausdrücklich.
Praktisch empfiehlt sich die Antragstellung drei Monate vor Fristablauf. Die Bearbeitungszeit ist nicht garantiert; das LABO Berlin gibt ausdrücklich an, dass keine pauschale Aussage zur Dauer möglich ist. Wer pünktlich am Ende der Sperre wieder fahren will, muss früh genug beginnen.
Inhaltsverzeichnis:
- Was Wiedererteilung rechtlich bedeutet
- Was Sie für die Wiedererteilung brauchen – Unterlagen und Nachweise
- MPU bei der Wiedererteilung – wann sie Pflicht ist
- Der Antragsprozess in Berlin – Schritt für Schritt
- Muss ich die Fahrprüfung wiederholen?
- Was mit der Probezeit passiert
- Fazit vom Anwalt: Früh planen, vollständig vorbereiten, sicher beantragen
- Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen
- Häufige Fragen zur Wiedererteilung des Führerscheins
Was Sie für die Wiedererteilung brauchen – Unterlagen und Nachweise
Wer unvollständig erscheint, verlässt das Bürgeramt ohne Ergebnis.
Die Standardunterlagen
Für die Wiedererteilung in Berlin sind in der Regel die folgenden Unterlagen erforderlich:
Unterlagen-Checkliste Wiedererteilung Berlin
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als fünf Jahre)
- Ärztliches Attest (je nach Klasse und Anlassfall)
- Positives MPU-Gutachten (soweit erforderlich)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) – in bestimmten Fällen
- Ggf. Nachweis über berufliche Qualifikation (bei Klasse C/D)
- Ggf. Nachweis über abgeschlossene Abstinenzprogramme
Die genauen Anforderungen hängen vom Entziehungsanlass und der Führerscheinklasse ab. Wer einen Lkw- oder Busführerschein (Klasse C oder D) zurückbekommen will, muss zusätzlich den Berufskraftfahrer-Qualifikationsnachweis vorlegen.
Fehler bei den Unterlagen kosten Zeit
Der häufigste Grund für Verzögerungen: Unterlagen sind nicht vollständig, abgelaufen oder in falscher Form eingereicht. Ein Sehtest, der vor drei Jahren gemacht wurde, ist nicht mehr akzeptabel. Ein Erste-Hilfe-Kurs aus dem Jahr 2015 ist in der Regel ebenfalls nicht mehr gültig.
Wichtig für MPU-Fälle: Das Gutachten muss positiv sein und von einer zugelassenen Begutachtungsstelle stammen – und es muss der Behörde im Original vorgelegt werden. Scans oder E-Mails reichen in Berlin nicht.

Wissen Sie, welche Unterlagen Sie für die Wiedererteilung benötigen?
Wir prüfen Ihren Anlassfall, klären, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind – einschließlich MPU – und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
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Erfahrung im Verkehrsrecht
MPU bei der Wiedererteilung – wann sie Pflicht ist
In vielen Fällen entscheidet das MPU-Gutachten über den Erfolg der Wiedererteilung.
Wann eine MPU verlangt wird
Die MPU ist bei der Wiedererteilung in verschiedenen Konstellationen gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet. Typische Pflichtfälle sind:
Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: § 13 FeV sieht eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung vor.
Drogenkonsum: Bei Betäubungsmittelkonsum ist die MPU in vielen Fällen obligatorisch, insbesondere bei Abhängigkeit oder regelmäßigem Konsum. Bei Cannabis gilt seit August 2024 § 13a FeV als eigenständige Grundlage.
Wiederholte Alkoholverstöße: Mehrfach auffällig gewordene Fahrer müssen regelmäßig mit einer MPU rechnen.
Auch unterhalb dieser klassischen Schwellen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Eignungszweifel bestehen. Mehr zur MPU-Anordnung und den zugrunde liegenden Normen finden Sie auf unserer Seite zur MPU Anordnung.
Was die MPU entscheidet
Ein positives MPU-Gutachten ist die Voraussetzung für die Neuerteilung, wenn die MPU verlangt wurde. Es reicht nicht, die Untersuchung zu absolvieren – das Gutachten muss zu dem Ergebnis kommen, dass die Fahreignung wiederhergestellt ist.
Ein negatives Gutachten reichen Sie der Behörde nicht ein. Das Gutachten geht zunächst an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen. Wenn Sie ein negatives Gutachten zurückhalten, können Sie einen neuen Anlauf nach entsprechender Vorbereitung versuchen – aber das kostet erneut Zeit und Geld.
Professionelle Vorbereitung auf die MPU ist deshalb keine Option, sondern Pflicht. Ein Anwalt ersetzt die fachpsychologische Vorbereitung nicht, aber er koordiniert den Ablauf und stellt sicher, dass kein falscher Schritt passiert. Mehr zur MPU-Vorbereitung finden Sie auf unserer Seite zum MPU Anwalt Berlin.

Der Antragsprozess in Berlin – Schritt für Schritt
In Berlin läuft die Wiedererteilung über das Bürgeramt. Das hat lokale Besonderheiten.
Wo und wie der Antrag gestellt wird
In Berlin ist die Fahrerlaubnisbehörde beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. Der Antrag auf Wiedererteilung wird jedoch über ein bezirkliches Bürgeramt gestellt – persönliche Vorsprache ist erforderlich, ein Termin ist zu vereinbaren.
Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Berlin. Wer nur mit Nebenwohnsitz in Berlin gemeldet ist, braucht die Zustimmung der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde.
Was beim Termin passiert
Beim Bürgeramt werden die Unterlagen eingereicht und geprüft. Der Antrag wird dann an das LABO weitergeleitet, das die Entscheidung über die Neuerteilung trifft. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Eignung nachgewiesen ist, wird die neue Fahrerlaubnis erteilt – und der Führerschein ausgestellt oder bestellt.
Das positive MPU-Gutachten wird postalisch oder über den Nachtbriefkasten am Eingang Friedrichstraße 219, 10969 Berlin eingereicht – nicht persönlich übergeben. Das LABO weist ausdrücklich darauf hin, dass persönliche Übergabe derzeit nicht möglich ist.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die Neuerteilung nach Entziehung liegt in Berlin aktuell bei 222,60 Euro. Dazu kommen die Kosten für die MPU (je nach Anbieter und Anlassfall im Bereich von 500 bis 800 Euro), mögliche Vorbereitungskosten und die Kosten für Sehtests und ärztliche Atteste.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen?
In den meisten Fällen nein – aber es gibt Ausnahmen.
§ 20 Abs. 2 FeV erlaubt der Fahrerlaubnisbehörde, eine erneute Theorie- oder Fahrprüfung anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass der Antragsteller Fahrkenntnisse oder -fertigkeiten verloren hat. Das wird in der Praxis selten angeordnet – in der Regel dann, wenn seit der Entziehung mehr als zwei Jahre vergangen sind oder konkrete Anhaltspunkte für erhebliche Wissensverluste bestehen.
In Standardfällen müssen Betroffene keine neue Fahrschule besuchen und keine neue Prüfung ablegen. Die Neuerteilung erfolgt auf Basis der alten Klassen, soweit alle Eignungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Antrag auf Wiedererteilung in Berlin – Termin, Unterlagen und Ablauf klären
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Vorbereitung der Unterlagen über die MPU bis zur Antragstellung beim Bürgeramt. Kein unnötiger Zeitverlust durch fehlende Dokumente.
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Was mit der Probezeit passiert
Wenn Sie zur Zeit der Entziehung noch in der Probezeit waren, läuft diese nach der Wiedererteilung weiter – sie beginnt nicht von vorn. Die Probezeit endet zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt, soweit in der Zwischenzeit keine weiteren Verstöße die Probezeit verlängert haben.
Wer die Probezeit bereits vor der Entziehung abgeschlossen hatte, hat nach der Wiedererteilung keine erneute Probezeit.
Für Besonderheiten im Zusammenhang mit der Probezeit – zum Beispiel bei Verstößen, die während der Probezeit zur Entziehung geführt haben – finden Sie mehr auf unserer Seite zur Probezeit Verlängerung.

Fazit vom Anwalt: Früh planen, vollständig vorbereiten, sicher beantragen
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist kein komplizierter Prozess – aber ein fehleranfälliger. Wer zu spät beginnt, mit falschen Unterlagen erscheint oder die MPU ohne Vorbereitung angeht, verliert Monate. Wer frühzeitig plant, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge macht und im Zweifel anwaltlichen Rat einholt, ist pünktlich am Ende der Sperrfrist wieder auf der Straße.
Die wichtigste Empfehlung: Starten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Sperre mit dem Antrag. Klären Sie vorher, ob eine MPU erforderlich ist – und wenn ja, beginnen Sie mit der Vorbereitung noch früher. Gerne stehen wir als Anwalt für Führerscheinrecht an Ihrer Seite.

Wiedererteilung Führerschein Berlin – Voraussetzungen klären, Antrag richtig stellen
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Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

Über den Autor:
Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf Verfahren rund um den Führerschein – insbesondere bei Fahrverboten, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren ebenso wie die rechtliche Begleitung im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung von Fahrverboten, die Verteidigung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis sowie die rechtliche Begleitung im Wiedererteilungsverfahren.
Ein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Einordnung komplexer Verfahrenssituationen, insbesondere im Zusammenspiel zwischen Strafverfahren und behördlichen Maßnahmen. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine strukturierte Vorgehensweise zur Sicherung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Häufige Fragen zur Wiedererteilung des Führerscheins
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