Die Sperrfrist läuft ab – und jetzt wollen Sie wissen, wie Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen

Wiedererteilung Führerschein – wie der Weg zurück zur Fahrerlaubnis in Berlin abläuft

Die Sperrfrist ist abgelaufen oder läuft bald ab. Der Führerschein liegt seit Monaten oder Jahren weg. Und jetzt steht die Frage im Raum: Was muss ich tun, um wieder fahren zu dürfen? Die Antwort ist klarer, als viele befürchten – aber auch aufwendiger, als manche hoffen. Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es keine automatische Rückgabe. Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen, Ihre Fahreignung nachweisen und – je nach Anlassfall – eine MPU vorweisen.

Wer mit der Planung zu spät anfängt, wartet nach Ablauf der Sperrfrist noch Wochen oder Monate auf den neuen Führerschein. Wer die falschen Unterlagen einreicht, riskiert Ablehnung und Zeitverlust. Und wer die MPU ohne Vorbereitung angeht, riskiert das Scheitern an genau dem Schritt, der alles entscheidet.

Als Kanzlei für Verkehrsrecht aus Berlin begleiten wir Mandantinnen und Mandanten durch das gesamte Wiedererteilungsverfahren – von der Klärung der Voraussetzungen über die Unterstützung bei der MPU bis zur Antragstellung beim Bürgeramt.

Kurzantwort zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung ist rechtlich keine "Rückgabe", sondern eine Neuerteilung nach den Regeln der Ersterteilung (§ 20 FeV). Sie müssen einen Antrag stellen, Ihre Fahreignung nachweisen und – je nach Anlassfall – ein positives MPU-Gutachten vorlegen. In Berlin erfolgt die Antragstellung persönlich beim Bürgeramt mit Hauptwohnsitz in Berlin. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden; praktisch empfiehlt sich der Antrag etwa drei Monate vorher, damit die Bearbeitung bis zum Ende der Sperre abgeschlossen ist. Ohne Neuerteilung dürfen Sie nicht fahren – auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.

Situation prüfen

Wir analysieren Ihre Ausgangssituation – ob MPU-Anordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis oder drohende Maßnahmen – und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Risiken & Erfolgsaussichten bewerten

Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung: Was ist realistisch möglich? Welche Schritte sind sinnvoll – und welche Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden?

Strategie & Vorgehen festlegen

Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie – ob rechtliche Verteidigung, Vorbereitung auf die MPU oder gezielte Schritte zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis.

Ihre Rechte durchsetzen

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und setzen Ihre Interessen konsequent durch – gegenüber Behörden, Gutachtern und, wenn nötig, vor Gericht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückgegeben – nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie sie neu beantragen und Ihre Eignung nachweisen.
  • Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre gestellt werden – wer ihn erst nach Ablauf stellt, verliert Zeit.
  • In Berlin ist das Bürgeramt zuständig – persönliche Vorsprache ist Pflicht, und Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.
  • Eine MPU ist bei vielen Entziehungsanlässen Pflicht – insbesondere bei Alkohol ab 1,6 Promille, Drogenkonsum und bestimmten Mehrfachverstößen.
  • Ohne vollständige Unterlagen wird der Antrag abgelehnt – fehlende Dokumente verzögern das Verfahren erheblich.
  • Eine neue Fahrprüfung ist in der Regel nicht nötig – es sei denn, die Behörde hat begründete Zweifel an den Fahrkenntnissen.
  • Die Probezeit beginnt bei Wiedererteilung nicht neu – wer sie vor der Entziehung abgeschlossen hatte, hat danach keine erneute Probezeit.

Was Wiedererteilung rechtlich bedeutet

Nicht Rückgabe, sondern Neuerteilung – mit allen Konsequenzen.

 

Der Unterschied zur Rückgabe

Bei einem Fahrverbot nach § 44 StGB bleibt die Fahrerlaubnis bestehen und der Führerschein kommt nach Ablauf zurück. Bei einer Entziehung ist das anders: Die Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft des Urteils, und nach Ablauf der Sperrfrist entsteht kein automatisches Recht zur Neuerteilung. § 20 FeV regelt das ausdrücklich: Die Wiedererteilung folgt im Grundsatz den Vorschriften der Ersterteilung. Das bedeutet Antrag, Eignungsprüfung, Nachweise – wie beim ersten Führerschein.

 

Sperrfrist und Neuerteilungsfenster

Die Sperrfrist bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt der Neuerteilung. Details zur Berechnung, zur Anrechnung vorläufiger Entziehungen und zu Verkürzungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zur Sperrfrist nach Fahrerlaubnisentzug. Für die Wiedererteilung gilt: Der Antrag kann in Berlin sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre beim Bürgeramt gestellt werden. Das Serviceportal Berlin bestätigt diese Frist ausdrücklich.

Praktisch empfiehlt sich die Antragstellung drei Monate vor Fristablauf. Die Bearbeitungszeit ist nicht garantiert; das LABO Berlin gibt ausdrücklich an, dass keine pauschale Aussage zur Dauer möglich ist. Wer pünktlich am Ende der Sperre wieder fahren will, muss früh genug beginnen.

Was Sie für die Wiedererteilung brauchen – Unterlagen und Nachweise

Wer unvollständig erscheint, verlässt das Bürgeramt ohne Ergebnis.

 

Die Standardunterlagen

Für die Wiedererteilung in Berlin sind in der Regel die folgenden Unterlagen erforderlich:

Unterlagen-Checkliste Wiedererteilung Berlin

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als fünf Jahre)
  • Ärztliches Attest (je nach Klasse und Anlassfall)
  • Positives MPU-Gutachten (soweit erforderlich)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) – in bestimmten Fällen
  • Ggf. Nachweis über berufliche Qualifikation (bei Klasse C/D)
  • Ggf. Nachweis über abgeschlossene Abstinenzprogramme

Die genauen Anforderungen hängen vom Entziehungsanlass und der Führerscheinklasse ab. Wer einen Lkw- oder Busführerschein (Klasse C oder D) zurückbekommen will, muss zusätzlich den Berufskraftfahrer-Qualifikationsnachweis vorlegen.

 

Fehler bei den Unterlagen kosten Zeit

Der häufigste Grund für Verzögerungen: Unterlagen sind nicht vollständig, abgelaufen oder in falscher Form eingereicht. Ein Sehtest, der vor drei Jahren gemacht wurde, ist nicht mehr akzeptabel. Ein Erste-Hilfe-Kurs aus dem Jahr 2015 ist in der Regel ebenfalls nicht mehr gültig.

Wichtig für MPU-Fälle: Das Gutachten muss positiv sein und von einer zugelassenen Begutachtungsstelle stammen – und es muss der Behörde im Original vorgelegt werden. Scans oder E-Mails reichen in Berlin nicht.

Wissen Sie, welche Unterlagen Sie für die Wiedererteilung benötigen?

Wir prüfen Ihren Anlassfall, klären, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind – einschließlich MPU – und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

MPU bei der Wiedererteilung – wann sie Pflicht ist

In vielen Fällen entscheidet das MPU-Gutachten über den Erfolg der Wiedererteilung.

 

Wann eine MPU verlangt wird

Die MPU ist bei der Wiedererteilung in verschiedenen Konstellationen gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet. Typische Pflichtfälle sind:

Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: § 13 FeV sieht eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung vor.

Drogenkonsum: Bei Betäubungsmittelkonsum ist die MPU in vielen Fällen obligatorisch, insbesondere bei Abhängigkeit oder regelmäßigem Konsum. Bei Cannabis gilt seit August 2024 § 13a FeV als eigenständige Grundlage.

Wiederholte Alkoholverstöße: Mehrfach auffällig gewordene Fahrer müssen regelmäßig mit einer MPU rechnen.

Auch unterhalb dieser klassischen Schwellen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Eignungszweifel bestehen. Mehr zur MPU-Anordnung und den zugrunde liegenden Normen finden Sie auf unserer Seite zur MPU Anordnung.

 

Was die MPU entscheidet

Ein positives MPU-Gutachten ist die Voraussetzung für die Neuerteilung, wenn die MPU verlangt wurde. Es reicht nicht, die Untersuchung zu absolvieren – das Gutachten muss zu dem Ergebnis kommen, dass die Fahreignung wiederhergestellt ist.

Ein negatives Gutachten reichen Sie der Behörde nicht ein. Das Gutachten geht zunächst an Sie; erst Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen. Wenn Sie ein negatives Gutachten zurückhalten, können Sie einen neuen Anlauf nach entsprechender Vorbereitung versuchen – aber das kostet erneut Zeit und Geld.

Professionelle Vorbereitung auf die MPU ist deshalb keine Option, sondern Pflicht. Ein Anwalt ersetzt die fachpsychologische Vorbereitung nicht, aber er koordiniert den Ablauf und stellt sicher, dass kein falscher Schritt passiert. Mehr zur MPU-Vorbereitung finden Sie auf unserer Seite zum MPU Anwalt Berlin.

Der Antragsprozess in Berlin – Schritt für Schritt

In Berlin läuft die Wiedererteilung über das Bürgeramt. Das hat lokale Besonderheiten.

 

Wo und wie der Antrag gestellt wird

In Berlin ist die Fahrerlaubnisbehörde beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. Der Antrag auf Wiedererteilung wird jedoch über ein bezirkliches Bürgeramt gestellt – persönliche Vorsprache ist erforderlich, ein Termin ist zu vereinbaren.

Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Berlin. Wer nur mit Nebenwohnsitz in Berlin gemeldet ist, braucht die Zustimmung der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde.

 

Was beim Termin passiert

Beim Bürgeramt werden die Unterlagen eingereicht und geprüft. Der Antrag wird dann an das LABO weitergeleitet, das die Entscheidung über die Neuerteilung trifft. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Eignung nachgewiesen ist, wird die neue Fahrerlaubnis erteilt – und der Führerschein ausgestellt oder bestellt.

Das positive MPU-Gutachten wird postalisch oder über den Nachtbriefkasten am Eingang Friedrichstraße 219, 10969 Berlin eingereicht – nicht persönlich übergeben. Das LABO weist ausdrücklich darauf hin, dass persönliche Übergabe derzeit nicht möglich ist.

 

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Neuerteilung nach Entziehung liegt in Berlin aktuell bei 222,60 Euro. Dazu kommen die Kosten für die MPU (je nach Anbieter und Anlassfall im Bereich von 500 bis 800 Euro), mögliche Vorbereitungskosten und die Kosten für Sehtests und ärztliche Atteste.

Muss ich die Fahrprüfung wiederholen?

In den meisten Fällen nein – aber es gibt Ausnahmen.

 

§ 20 Abs. 2 FeV erlaubt der Fahrerlaubnisbehörde, eine erneute Theorie- oder Fahrprüfung anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass der Antragsteller Fahrkenntnisse oder -fertigkeiten verloren hat. Das wird in der Praxis selten angeordnet – in der Regel dann, wenn seit der Entziehung mehr als zwei Jahre vergangen sind oder konkrete Anhaltspunkte für erhebliche Wissensverluste bestehen.

In Standardfällen müssen Betroffene keine neue Fahrschule besuchen und keine neue Prüfung ablegen. Die Neuerteilung erfolgt auf Basis der alten Klassen, soweit alle Eignungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Antrag auf Wiedererteilung in Berlin – Termin, Unterlagen und Ablauf klären

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Vorbereitung der Unterlagen über die MPU bis zur Antragstellung beim Bürgeramt. Kein unnötiger Zeitverlust durch fehlende Dokumente.

Was mit der Probezeit passiert

Wenn Sie zur Zeit der Entziehung noch in der Probezeit waren, läuft diese nach der Wiedererteilung weiter – sie beginnt nicht von vorn. Die Probezeit endet zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt, soweit in der Zwischenzeit keine weiteren Verstöße die Probezeit verlängert haben.

Wer die Probezeit bereits vor der Entziehung abgeschlossen hatte, hat nach der Wiedererteilung keine erneute Probezeit.

Für Besonderheiten im Zusammenhang mit der Probezeit – zum Beispiel bei Verstößen, die während der Probezeit zur Entziehung geführt haben – finden Sie mehr auf unserer Seite zur Probezeit Verlängerung.

Fazit vom Anwalt: Früh planen, vollständig vorbereiten, sicher beantragen

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist kein komplizierter Prozess – aber ein fehleranfälliger. Wer zu spät beginnt, mit falschen Unterlagen erscheint oder die MPU ohne Vorbereitung angeht, verliert Monate. Wer frühzeitig plant, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge macht und im Zweifel anwaltlichen Rat einholt, ist pünktlich am Ende der Sperrfrist wieder auf der Straße.

Die wichtigste Empfehlung: Starten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Sperre mit dem Antrag. Klären Sie vorher, ob eine MPU erforderlich ist – und wenn ja, beginnen Sie mit der Vorbereitung noch früher. Gerne stehen wir als Anwalt für Führerscheinrecht an Ihrer Seite. 

Wiedererteilung Führerschein Berlin – Voraussetzungen klären, Antrag richtig stellen

Wir prüfen Ihre Situation konkret: Sperrfrist, MPU-Pflicht, benötigte Unterlagen und Zeitplan bis zur Neuerteilung. Kostenlose Ersteinschätzung in Berlin.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf Verfahren rund um den Führerschein – insbesondere bei Fahrverboten, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren ebenso wie die rechtliche Begleitung im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung von Fahrverboten, die Verteidigung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis sowie die rechtliche Begleitung im Wiedererteilungsverfahren.

Ein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Einordnung komplexer Verfahrenssituationen, insbesondere im Zusammenspiel zwischen Strafverfahren und behördlichen Maßnahmen. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine strukturierte Vorgehensweise zur Sicherung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Häufige Fragen zur Wiedererteilung des Führerscheins

1Wie bekomme ich meinen Führerschein nach Entziehung zurück?
Durch Neuerteilung – Antrag beim Bürgeramt in Berlin, Nachweis der Fahreignung, ggf. MPU. Nicht durch automatische Rückgabe.
2Wann kann ich den Antrag stellen?
Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist – praktisch empfehlen wir die Antragstellung etwa drei Monate vorher.
3Welche Unterlagen brauche ich?
Personalausweis, Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, ärztliches Attest, ggf. MPU-Gutachten und Führungszeugnis. Details je nach Anlassfall.
4Brauche ich eine MPU?
Bei Alkohol ab 1,6 Promille, Drogenkonsum und vielen Mehrfachverstößen ja. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Entziehungsanlass ab. Mehr dazu auf unserer Seite zur MPU Anordnung.
5Muss ich die Fahrprüfung wiederholen?
In der Regel nein – außer bei erheblichem Wissensverlust oder wenn seit der Entziehung mehr als zwei Jahre vergangen sind.
6Wie lange dauert das Verfahren in Berlin?
Das LABO gibt keine pauschale Aussage. Planen Sie mehrere Monate ein, insbesondere wenn eine MPU erforderlich ist
7Was kostet die Wiedererteilung in Berlin?
Die Verwaltungsgebühr beträgt aktuell 222,60 Euro; hinzu kommen MPU-Kosten und weitere Nachweise.
8Was ist mit der Probezeit?
Sie läuft weiter, beginnt nicht neu. Wer die Probezeit vor der Entziehung abgeschlossen hatte, hat danach keine erneute Probezeit.
9Wird der Führerschein nach 15 Jahren automatisch zurückgegeben?
Nein. Auch wenn Einträge aus dem Register gelöscht werden, begründet das keinen automatischen Anspruch. Eine Neuerteilung bleibt erforderlich.
10Kann ich die Sperrfrist verkürzen lassen?
Unter engen Voraussetzungen ja – bei neuen erheblichen Tatsachen zur Fahreignung. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verkürzung der Sperrfrist.

Kontaktieren Sie uns

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.