Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Das Vortäuschen einer Straftat ist nach § 145d des Strafgesetzbuches (StGB) eine strafbare Handlung. Oftmals unterschätzt, kann das Vortäuschen eines nicht tatsächlich geschehenen Verbrechens schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere durch die unnötige Inanspruchnahme von Polizei und Justiz wird der Rechtsstaat erheblich belastet, was den Gesetzgeber dazu veranlasst hat, diese Handlung unter Strafe zu stellen.

In diesem Artikel beleuchten wir, was das Vortäuschen einer Straftat ist, welche Formen es gibt, welche Strafen drohen und wie unsere Rechtsanwaltskanzlei bei Vorwürfen nach § 145d StGB helfen kann.

Was ist Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB?

Der Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat erfasst Fälle, in denen eine Person fälschlicherweise gegenüber einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) angibt, dass eine Straftat begangen wurde, obwohl dies nicht der Fall ist. Ziel des Gesetzes ist es, den Staat und seine Strafverfolgungsbehörden vor unnötiger Belastung zu schützen.

 

Formen des Vortäuschens einer Straftat

Es gibt verschiedene Formen, in denen das Vortäuschen einer Straftat auftreten kann:

  1. Falsche Behauptung einer Straftat: Eine Person behauptet wissentlich und absichtlich, dass eine Straftat geschehen sei, obwohl dies nicht der Fall ist. Ein klassisches Beispiel ist das Vortäuschen eines Diebstahls, um beispielsweise Versicherungsgelder zu erhalten.

  2. Verschleierung eigener Straftaten: Manchmal wird eine Straftat vorgetäuscht, um von einer tatsächlichen Straftat abzulenken. Ein Beispiel wäre, wenn jemand einen fiktiven Einbruch meldet, um einen Versicherungsbetrug zu verschleiern.

  3. Meldung fiktiver Täter: Es kann auch strafbar sein, wenn jemand bewusst falsche Informationen über Täter oder Tatbeteiligte liefert, obwohl diese Personen gar nicht existieren oder nicht in die Tat verwickelt waren.

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Die gesetzlichen Voraussetzungen

Damit der Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB erfüllt ist, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:

  • Täuschung über eine Straftat: Es muss bewusst und vorsätzlich eine falsche Angabe über das Vorliegen einer Straftat gemacht werden.
  • Gegenüber einer Behörde: Die Täuschung muss gegenüber einer staatlichen Behörde (z.B. der Polizei) oder anderen zur Strafverfolgung befugten Institutionen erfolgen.
  • Vorsatz: Der Täter muss wissentlich handeln, also bewusst falsche Informationen geben. Fahrlässiges Handeln (etwa das unbeabsichtigte Übertreiben eines Vorfalls) erfüllt den Tatbestand nicht.

Welche Strafen drohen bei Vortäuschen einer Straftat?

Wer sich des Vortäuschens einer Straftat schuldig macht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Gemäß § 145d StGB drohen:

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
  • Geldstrafe.

Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der vorgetäuschten Straftat, das Ausmaß der durch die Täuschung ausgelösten Ermittlungen sowie die persönliche Schuld des Täters.

Mögliche strafverschärfende Umstände

In besonders schweren Fällen können die Strafen empfindlicher ausfallen. Dies ist etwa der Fall, wenn durch die vorgetäuschte Straftat erhebliche polizeiliche Ermittlungen ausgelöst werden, die wertvolle Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden beanspruchen. Auch wiederholte Vortäuschungen oder Täuschungen, die eine große Öffentlichkeit betreffen (z.B. die Behauptung eines Terroranschlags), können zu einer höheren Strafe führen.

Strafmildernde Umstände

Strafmildernd kann hingegen berücksichtigt werden, wenn der Täter die Täuschung frühzeitig aufklärt oder zur Aufklärung des Sachverhalts beiträgt. Auch eine geständige Einlassung oder das Fehlen von Vorstrafen können sich positiv auf das Strafmaß auswirken.

Wie unsere Rechtsanwälte beim Vorwurf Vortäuschen einer Straftat helfen können

Der Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat ist schwerwiegend und sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin hat umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, die mit dem Vorwurf nach § 145d StGB konfrontiert sind. Wir setzen uns konsequent dafür ein, Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

1. Verteidigung gegen den Vorwurf des Vortäuschens

Unsere Kanzlei prüft jeden Fall detailliert und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Oft gibt es Missverständnisse oder unklare Sachverhalte, die dazu führen, dass jemand fälschlicherweise des Vortäuschens einer Straftat beschuldigt wird. In solchen Fällen stellen wir sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und entlastende Umstände frühzeitig in das Verfahren eingebracht werden.

2. Aufklärung und Beratung

Wir unterstützen Sie nicht nur vor Gericht, sondern klären auch umfassend über Ihre Rechte auf. Sollte der Vorwurf berechtigt sein, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Optionen und setzen alles daran, strafmildernde Umstände geltend zu machen. Unsere umfassende Erfahrung im Strafrecht ermöglicht es uns, die richtigen Schritte zur Minimierung von Strafen einzuleiten.

3. Schadensbegrenzung und Verhandlungsgeschick

Selbst in Fällen, in denen das Vortäuschen einer Straftat schwerwiegende Folgen hatte, können wir durch unser Verhandlungsgeschick oftmals eine milde Strafe erreichen. Ob es um die Vermeidung einer Freiheitsstrafe, die Reduzierung einer Geldstrafe oder die frühzeitige Einstellung des Verfahrens geht – unsere Kanzlei kämpft entschlossen für Ihre Interessen.

4. Unterstützung bei versicherungsrechtlichen Fragen

Häufig hängen Fälle des Vortäuschens einer Straftat mit versicherungsrechtlichen Problemen zusammen, etwa wenn ein Diebstahl oder ein Einbruch erfunden wird, um Versicherungsgelder zu erhalten. Unsere Kanzlei hilft Ihnen auch dabei, sich gegen mögliche zivilrechtliche Forderungen oder Rückforderungsansprüche der Versicherung zu verteidigen. Hier können erhebliche finanzielle Risiken entstehen, die durch frühzeitige und kompetente rechtliche Beratung abgewendet werden können.

5. Verteidigung vor Gericht

Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte zur Seite und verteidigen Ihre Interessen vor Gericht. Wir sind auf Strafrecht spezialisiert und setzen uns mit vollem Einsatz für Ihre Rechte ein. Durch unsere Prozessführungskompetenz und fundierte Kenntnis der Rechtslage erhöhen wir die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung.

Kontaktieren Sie uns – Ihr Ansprechpartner für Verteidigung bei Vortäuschen einer Straftat

Wenn Ihnen der Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat gemacht wird, sollten Sie schnell handeln und einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu schützen und eine mögliche Verurteilung zu vermeiden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten und mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

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