Strafverfahren im Straßenverkehr frühzeitig richtig einordnen und gezielt handeln

Verkehrsstrafrecht Anwalt Berlin -
Verteidigung von Anfang an

Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl: Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren – mit anderen Regeln, anderen Folgen und anderen Rechten als im Bußgeldverfahren. Schweigerecht nutzen, Akte einsehen, dann entscheiden.

Wir verteidigen im Verkehrsstrafrecht – in Berlin und bundesweit

Verkehrsstraftaten sind keine Ordnungswidrigkeiten. Sie unterliegen dem Strafgesetzbuch oder dem Straßenverkehrsgesetz – mit der Konsequenz einer Geldstrafe in Tagessätzen, möglicher Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Eintrag im Führungszeugnis. Das Schweigerecht schützt Sie vor Selbstbelastung – nutzen Sie es, bis die Akte vorliegt. Beim Strafbefehl läuft eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Eine fundierte Einschätzung der Lage ist erst nach Akteneinsicht möglich. Frühzeitige anwaltliche Begleitung kann den Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen – besonders in der Phase vor Anklageerhebung.

Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

Was Sie nach Erhalt einer Vorladung oder eines Strafbefehls sofort wissen müssen.
  • Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Das bedeutet andere Rechte, andere Fristen und andere Konsequenzen als im Bußgeldverfahren. Der wichtigste Unterschied: das Schweigerecht.

  • Schweigerecht nutzen: Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache zu machen. Falsche Aussagen können schaden – Schweigen nicht.

  • Strafbefehl: 2-Wochen-Frist. Nach Ablauf wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen für Führerschein, Führungszeugnis und Punkteregister. Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
  • Ohne Akteneinsicht keine belastbare Einschätzung. Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Beweise vorliegen, was Zeugen ausgesagt haben und wo Angriffspunkte bestehen.

  • Führerscheinentzug droht regelmäßig. Bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs ist der Führerscheinentzug nach § 69 StGB häufig zwingende gesetzliche Folge.

  • Frühzeitige Verteidigung entscheidet. Die Phase vor Anklageerhebung ist strategisch die wichtigste. Verfahrenseinstellung, Strafmaßreduzierung und Führerscheinerhalt werden hier vorbereitet.

Vorladung oder Strafbefehl erhalten?

Keine vorschnelle Aussage, keine ungeprüfte Zahlung. Wir prüfen Ihren Fall, beantragen Akteneinsicht und sagen Ihnen, welche Verteidigungsansätze realistisch sind.

Grundlegende Einordnung

Straftat oder Ordnungswidrigkeit – ein entscheidender Unterschied

Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Einordnung hat erhebliche Konsequenzen.

Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeldbescheid geahndet – das Bußgeldverfahren ist verwaltungsrechtlich, nicht strafrechtlich. Verkehrsstraftaten dagegen unterliegen dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Der Unterschied ist fundamental: Ein Strafverfahren kann mit einem Eintrag im Führungszeugnis enden, die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen und – in schweren Fällen – eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Merkmal Ordnungswidrigkeit Verkehrsstraftat
Rechtsgrundlage OWiG, § 24 StVG StGB, StVG (Strafnormen)
Sanktion Geldbuße, Fahrverbot Geldstrafe (Tagessätze), Freiheitsstrafe
Führungszeugnis Kein Eintrag Eintrag ab 90 Tagessätzen / Freiheitsstrafe
Fahrerlaubnis Fahrverbot (befristet) Entziehung + Sperrfrist (§ 69 StGB)
Schweigepflicht Als Betroffener: umfassend Als Beschuldigter: umfassendes Schweigerecht
Verfahren Bußgeldstelle → AG Tiergarten Staatsanwaltschaft / Amtsanwaltschaft → AG Tiergarten

Warum die Einordnung so wichtig ist

Viele Betroffene behandeln eine Vorladung oder einen Strafbefehl wie einen Bußgeldbescheid – und machen dabei Fehler, die das Verfahren erschweren. Im Strafverfahren gilt das umfassende Schweigerecht: Jede Aussage gegenüber der Polizei, auch eine vermeintlich harmlose, kann zur Überführung beitragen. Schweigen dagegen kann nicht negativ gewertet werden.

Häufige Delikte

Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht – und was droht

Jede Straftat hat eigene gesetzliche Voraussetzungen, eigene Strafrahmen und eigene Verteidigungsansätze.

Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB

Bereits ab 0,3 Promille bei relativer Fahruntüchtigkeit strafbar – ab 1,6 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Das ist kein Bußgeld mehr: Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie die zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis. Mehr dazu auf unserer Seite zur Trunkenheit im Verkehr.

 

Drogenfahrt – § 315c StGB / § 24a StVG

Fahren unter Drogeneinfluss wird sowohl strafrechtlich als auch ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt. Der strafrechtliche Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs tritt hinzu, wenn andere gefährdet wurden. Die Führerscheinfolgen sind fast immer gravierend. Details: Drogenfahrt – Vorwurf und Folgen

 

Nötigung im Straßenverkehr – § 240 StGB

Dichtes Auffahren, Ausbremsen oder gefährliches Überholen können als Nötigung verfolgt werden. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist der Strafrahmen. Mehr dazu: Nötigung im Straßenverkehr

 

Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen – § 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Regelbeispiel für den Führerscheinentzug nach § 69 Abs. 2 StGB. Schon bei Sachschaden an einem fremden Fahrzeug drohen Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug. Mehr dazu: Unfallflucht – Anwalt Berlin und Fahrerflucht – Strafe und Folgen

 

Fahrlässige Körperverletzung – § 229 StGB

Wer bei einem Unfall eine andere Person verletzt, kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen – unabhängig davon, ob ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Mehr dazu: Fahrlässige Körperverletzung im Verkehr

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis – § 21 StVG

Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat – auch wenn die Fahrerlaubnis nur im Ausland entzogen wurde. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Details: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Führerschein in Gefahr – das zählt jetzt.

Im Verkehrsstrafrecht hängt der Führerschein oft an der Frage, was beweisbar ist – nicht was angeblich passiert ist. Wir prüfen die Akte und sagen Ihnen, welche Verteidigungsansätze realistisch sind.

Mögliche Folgen

Was im Verkehrsstrafrecht droht – eine nüchterne Übersicht

Die möglichen Folgen eines Strafverfahrens sind für viele Betroffene schwer einzuschätzen.

Typische Rechtsfolgen im Verkehrsstrafrecht

  • Geldstrafe in Tagessätzen – bemessen nach Schwere der Tat und wirtschaftlichen Verhältnissen; ab 90 Tagessätzen Eintrag im Führungszeugnis
  • Freiheitsstrafe – bei schweren Delikten oder Wiederholung; bis zu 5 Jahre bei grober Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) – bei Delikten aus dem Regelbeispielkatalog nahezu zwingend; verbunden mit einer Sperrfrist
  • Sperrfrist für Neuerteilung – mindestens 6 Monate, bei schweren Fällen bis zu 5 Jahre oder dauerhaft
  • Vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) – bereits im Ermittlungsverfahren möglich, sobald dringende Gründe vorliegen
  • Eintrag im Führungszeugnis – relevant für Beruf, Sicherheitsüberprüfungen und bestimmte Berufserlaubnisse

Welche dieser Folgen im konkreten Einzelfall drohen, lässt sich nur anhand der Ermittlungsakte beurteilen. Pauschale Einschätzungen ohne Akteneinsicht sind regelmäßig wertlos – und können die eigene Position gefährden.

Führerschein und Sperrfrist

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist keine Strafe, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie knüpft an die fehlende Fahreignung an – nicht am Verschulden. Das bedeutet: Auch bei milderer Bestrafung kann der Führerschein entzogen werden. Die Sperrfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils – kann aber durch eine vorläufige Entziehung im Ermittlungsverfahren faktisch früher einsetzen.

Schritt für Schritt

Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens in Berlin

Von der ersten Vorladung bis zum Urteil – und wo frühzeitige Verteidigung den größten Unterschied macht.

Ermittlungsverfahren – Ausgangspunkt

Verkehrsstrafverfahren entstehen aus Verkehrskontrollen, Unfällen oder Anzeigen durch Dritte. Die Polizei ermittelt für Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem Stadium gilt: Keine Aussage zur Sache, bevor die Ermittlungsakte vorliegt. Jede Einlassung ohne Aktenkenntniss kann die eigene Position verschlechtern.

Akteneinsicht beantragen

Nur durch die Ermittlungsakte wird ersichtlich, welche Beweise tatsächlich vorliegen, was Zeugen und Polizeibeamte ausgesagt haben, ob Messungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und ob Verfahrensfehler vorliegen. Akteneinsicht ist das Fundament jeder Verteidigung – sie wird von uns unverzüglich nach Mandatserteilung beantragt.

Verteidigungsstrategie entwickeln

Auf Grundlage der Akte wird entschieden: Einlassung oder Schweigen? Verfahrenseinstellung anstreben? Strafmaßreduzierung? Führerscheinerhalt vorrangig? Diese Entscheidungen werden gemeinsam mit Ihnen getroffen – auf Basis einer realistischen Einschätzung, nicht auf Basis von Wunschdenken.

Strafbefehl oder Anklage

Nach Abschluss der Ermittlungen wird das Verfahren entweder eingestellt, ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben. Beim Strafbefehl läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen – danach tritt Rechtskraft ein. Mehr dazu auf unserer Seite zum Strafbefehl im Verkehrsrecht.

Hauptverhandlung – Amtsgericht Tiergarten

Berliner Verkehrsstrafverfahren finden vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Die Amtsanwaltschaft Berlin führt einen Großteil der Verfahren. In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeugen gehört und Sachverständige befragt. Das Gericht entscheidet eigenständig – es ist nicht an die Einschätzung der Staatsanwaltschaft gebunden.

Urteil, Einstellung oder Freispruch

Das Verfahren endet mit Freispruch, Verurteilung oder Einstellung. Bei einer Verurteilung sind Rechtsmittel – Berufung oder Revision – möglich. Bei der Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage bleibt kein Vorstrafeneintrag. Diese Lösung ist in geeigneten Fällen eine realistische Option.

Besonderer Hinweis

Der Strafbefehl – unterschätzt, aber gefährlich

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne mündliche Verhandlung. Wer ihn nicht anficht, akzeptiert alle Folgen.

Was der Strafbefehl bedeutet

Das Gericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung über Schuld und Strafe. Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten zugestellt und tritt nach zwei Wochen in Rechtskraft – wenn kein Einspruch eingelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Tat als strafrechtlich abgeurteilt, die Sanktionen werden vollstreckt und ein etwaiger Führerscheinentzug wird wirksam.

Viele Betroffene akzeptieren einen Strafbefehl, weil sie glauben, damit sei die Sache „erledigt". Das ist ein Irrtum: Mit Rechtskraft des Strafbefehls beginnt die Sperrfrist, werden Punkte eingetragen und – je nach Tagessatzhöhe – erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis.

 

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Ein Einspruch führt zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten, in der der Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird. Das Gericht ist nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Sanktion gebunden – kann also auch zu einem günstigeren Ergebnis kommen.

Sinnvoll ist ein Einspruch insbesondere, wenn der Tatvorwurf angreifbar ist, die Strafe unverhältnismäßig erscheint, ein Führerscheinentzug vermieden werden soll oder Beweismittel in der Akte Lücken aufweisen. Ob und mit welcher Strategie – das beurteilen wir nach Akteneinsicht. Alle Details zum Strafbefehlsverfahren finden Sie auf unserer Seite zum Strafbefehl im Verkehrsrecht.

Einspruchsfrist – 2 Wochen ab Zustellung

Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang des Strafbefehls. Briefumschlag aufbewahren. Nach Ablauf ist Rechtskraft eingetreten – eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldetem Fristversäumnis möglich und die absolute Ausnahme. Handeln Sie, bevor die Frist abläuft.

Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Verteidigungsrecht

Keine Einlassung ohne Akteneinsicht. Keine Aussage gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Beratung. Diese beiden Grundsätze schützen Ihre Position – bevor wir die Akte kennen und einschätzen können, was tatsächlich beweisbar ist.

Lokale Praxis

Verkehrsstrafrecht in Berlin – was die Hauptstadt besonders macht

Berliner Ermittlungsbehörden, Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft, Amtsgericht Tiergarten. Das ist unser Alltag.

In Berlin führt die Amtsanwaltschaft Berlin einen Großteil der Verkehrsstrafverfahren – insbesondere bei Delikten mit Geldstrafen im unteren und mittleren Bereich. Für schwerwiegendere Verkehrsstraftaten ist die Staatsanwaltschaft Berlin zuständig. Hauptverhandlungen finden vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt.

Die Berliner Verfahrenspraxis ist durch hohe Fallzahlen geprägt. Insbesondere bei Trunkenheitsfahrten, Unfallfluchten und Drogenfahrten sind die Berliner Ermittlungsbehörden routiniert. Pauschale Schutzbehauptungen werden erfahrungsgemäß kritisch bewertet. Entscheidend ist eine substanzierte Verteidigung, die an konkreten Beweislücken, Messfehlern oder Verfahrensfehlern ansetzt.

Verfahrensschritt Zuständige Stelle Berlin Besonderheiten
Ermittlungsverfahren Polizei Berlin + Amtsanwaltschaft / Staatsanwaltschaft Schweigerecht konsequent nutzen
Strafbefehl Amtsgericht Tiergarten (auf Antrag der Amtsanwaltschaft) 2-Wochen-Einspruchsfrist – nicht abwarten
Hauptverhandlung Amtsgericht Berlin-Tiergarten Strukturiert, hohe Fallzahlen, substanzierte Einlassung nötig
Vorläufiger Führerscheinentzug Richterlicher Beschluss nach § 111a StPO Bereits im Ermittlungsverfahren möglich

Unsere Arbeitsweise

Wie wir Verkehrsstrafverfahren bearbeiten

Verteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren – nicht erst in der Hauptverhandlung.

Die entscheidenden Weichenstellungen in einem Strafverfahren liegen oft im frühen Stadium: Bevor Anklage erhoben wird, bevor ein Strafbefehl ergeht, bevor der Führerschein vorläufig entzogen wird. Wer erst nach der Anklage mit der Verteidigung beginnt, hat Entscheidungsmomente verpasst.

Unsere Tätigkeit beginnt mit der Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte. Erst danach – und auf Grundlage der konkreten Beweislage – wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt: Einlassung oder Schweigen, Antrag auf Einstellung, Verhandlung über das Strafmaß, Strategie zum Führerscheinerhalt oder zu Sperrfristverkürzung.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vertreten wir Sie mit dem Ziel, entweder einen Freispruch, eine Einstellung oder eine wesentliche Reduzierung der Konsequenzen – insbesondere beim Führerscheinentzug – zu erreichen.

Kostenstruktur

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In komplexeren Fällen kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Eintrittspflicht und stellen die Deckungsanfrage. Sie erhalten vor Beauftragung eine klare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten – keine Überraschungen nach Abschluss.

Über den Autor

Rechtsanwalt Faruk Aydin – Verkehrsstrafrecht Berlin

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vertritt Beschuldigte schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Ein besonderer Fokus liegt bei Vorwürfen der Trunkenheit im Verkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Drogenfahrt und der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung des Tatvorwurfs, die Einholung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Beweismitteln sowie die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Beweislage.

Rechtsanwalt Aydin vertritt Beschuldigte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor den zuständigen Strafgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.

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Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

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    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

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  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

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  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

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  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

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  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

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  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

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  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

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  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht

1Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung zu folgen oder Angaben zur Sache zu machen. Anders ist es bei einer Vorladung als Zeuge. Lassen Sie vor dem Erscheinen anwaltlich prüfen, in welcher Eigenschaft Sie vorgeladen werden.
2Was bedeutet das Schweigerecht konkret?
Der Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung über Schuld und Strafe ohne Hauptverhandlung. Nach Zustellung läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Legen Sie nicht rechtzeitig Einspruch ein, wird er rechtskräftig. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Aktenlage ab – lassen Sie das prüfen. Mehr dazu: Strafbefehl im Verkehrsrecht
3Was ist ein Strafbefehl und wie reagiere ich darauf?
Der Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung über Schuld und Strafe ohne Hauptverhandlung. Nach Zustellung läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Legen Sie nicht rechtzeitig Einspruch ein, wird er rechtskräftig. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Aktenlage ab – lassen Sie das prüfen. Mehr dazu: Strafbefehl im Verkehrsrecht
4Kann die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden?
Ja. Nach § 111a StPO kann der Richter bereits im Ermittlungsverfahren die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass die endgültige Entziehung erfolgen wird. Das ist bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht und ähnlichen Delikten häufig der Fall.
5Wird jede Verurteilung im Führungszeugnis eingetragen?
Nein. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten ohne Bewährung werden grundsätzlich nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Darüber hinausgehende Verurteilungen dagegen schon. Einer Einstellung nach § 153a StPO – etwa gegen Geldauflage – folgt kein Eintrag.
6Warum ist Akteneinsicht entscheidend?
Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Beweise tatsächlich vorliegen, was Zeugen ausgesagt haben, wie Polizeibeamte den Sachverhalt dokumentiert haben und ob Messungen – etwa bei Alkoholdelikten – ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Ohne Akte ist jede Einschätzung spekulativ.
7Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Beides bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB. "Fahrerflucht" ist der umgangssprachliche Begriff. Die Strafbarkeit hängt von der Art des Schadens, dem Zeitpunkt des Entfernens und der Frage ab, ob nachträgliche Meldung ("tätige Reue") noch möglich war. Details: Unfallflucht Berlin.
8Was kostet die anwaltliche Verteidigung im Verkehrsstrafrecht?
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und hängt vom Verfahrensumfang ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Verkehrsstrafverfahren ab. Wir übernehmen die Deckungsanfrage. Vor Beauftragung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.

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