Strafverfahren im Straßenverkehr frühzeitig richtig einordnen und gezielt handeln
Verkehrsstrafrecht Anwalt Berlin -
Verteidigung von Anfang an
Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl: Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren – mit anderen Regeln, anderen Folgen und anderen Rechten als im Bußgeldverfahren. Schweigerecht nutzen, Akte einsehen, dann entscheiden.

Wir verteidigen im Verkehrsstrafrecht – in Berlin und bundesweit
Verkehrsstraftaten sind keine Ordnungswidrigkeiten. Sie unterliegen dem Strafgesetzbuch oder dem Straßenverkehrsgesetz – mit der Konsequenz einer Geldstrafe in Tagessätzen, möglicher Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Eintrag im Führungszeugnis. Das Schweigerecht schützt Sie vor Selbstbelastung – nutzen Sie es, bis die Akte vorliegt. Beim Strafbefehl läuft eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Eine fundierte Einschätzung der Lage ist erst nach Akteneinsicht möglich. Frühzeitige anwaltliche Begleitung kann den Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen – besonders in der Phase vor Anklageerhebung.
Inhaltsverzeichnis:
anzeigenverstecken- Das Wichtigste auf einen Blick
- Straftat oder Ordnungswidrigkeit – ein entscheidender Unterschied
- Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht – und was droht
- Alle Delikte des Verkehrsstrafrechts – vertieft erklärt
- Was im Verkehrsstrafrecht droht – eine nüchterne Übersicht
- Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens in Berlin
- Der Strafbefehl – unterschätzt, aber gefährlich
- Verkehrsstrafrecht in Berlin – was die Hauptstadt besonders macht
- Wie wir Verkehrsstrafverfahren bearbeiten
- Rechtsanwalt Faruk Aydin – Verkehrsstrafrecht Berlin
- Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen
- Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Überblick
Das Wichtigste auf einen Blick
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Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Das bedeutet andere Rechte, andere Fristen und andere Konsequenzen als im Bußgeldverfahren. Der wichtigste Unterschied: das Schweigerecht.
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Schweigerecht nutzen: Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache zu machen. Falsche Aussagen können schaden – Schweigen nicht.
- Strafbefehl: 2-Wochen-Frist. Nach Ablauf wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen für Führerschein, Führungszeugnis und Punkteregister. Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
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Ohne Akteneinsicht keine belastbare Einschätzung. Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Beweise vorliegen, was Zeugen ausgesagt haben und wo Angriffspunkte bestehen.
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Führerscheinentzug droht regelmäßig. Bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs ist der Führerscheinentzug nach § 69 StGB häufig zwingende gesetzliche Folge.
- Frühzeitige Verteidigung entscheidet. Die Phase vor Anklageerhebung ist strategisch die wichtigste. Verfahrenseinstellung, Strafmaßreduzierung und Führerscheinerhalt werden hier vorbereitet.
Vorladung oder Strafbefehl erhalten?
Grundlegende Einordnung
Straftat oder Ordnungswidrigkeit – ein entscheidender Unterschied
Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeldbescheid geahndet – das Bußgeldverfahren ist verwaltungsrechtlich, nicht strafrechtlich. Verkehrsstraftaten dagegen unterliegen dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Der Unterschied ist fundamental: Ein Strafverfahren kann mit einem Eintrag im Führungszeugnis enden, die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen und – in schweren Fällen – eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
| Merkmal | Ordnungswidrigkeit | Verkehrsstraftat |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | OWiG, § 24 StVG | StGB, StVG (Strafnormen) |
| Sanktion | Geldbuße, Fahrverbot | Geldstrafe (Tagessätze), Freiheitsstrafe |
| Führungszeugnis | Kein Eintrag | Eintrag ab 90 Tagessätzen / Freiheitsstrafe |
| Fahrerlaubnis | Fahrverbot (befristet) | Entziehung + Sperrfrist (§ 69 StGB) |
| Schweigepflicht | Als Betroffener: umfassend | Als Beschuldigter: umfassendes Schweigerecht |
| Verfahren | Bußgeldstelle → AG Tiergarten | Staatsanwaltschaft / Amtsanwaltschaft → AG Tiergarten |
Warum die Einordnung so wichtig ist
Viele Betroffene behandeln eine Vorladung oder einen Strafbefehl wie einen Bußgeldbescheid – und machen dabei Fehler, die das Verfahren erschweren. Im Strafverfahren gilt das umfassende Schweigerecht: Jede Aussage gegenüber der Polizei, auch eine vermeintlich harmlose, kann zur Überführung beitragen. Schweigen dagegen kann nicht negativ gewertet werden.
Häufige Delikte
Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht – und was droht
Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB
Bereits ab 0,3 Promille bei relativer Fahruntüchtigkeit strafbar – ab 1,6 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Das ist kein Bußgeld mehr: Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie die zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis. Mehr dazu auf unserer Seite zur Trunkenheit im Verkehr.
Drogenfahrt – § 315c StGB / § 24a StVG
Fahren unter Drogeneinfluss wird sowohl strafrechtlich als auch ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt. Der strafrechtliche Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs tritt hinzu, wenn andere gefährdet wurden. Die Führerscheinfolgen sind fast immer gravierend. Details: Drogenfahrt – Vorwurf und Folgen
Nötigung im Straßenverkehr – § 240 StGB
Dichtes Auffahren, Ausbremsen oder gefährliches Überholen können als Nötigung verfolgt werden. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist der Strafrahmen. Mehr dazu: Nötigung im Straßenverkehr
Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen – § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Regelbeispiel für den Führerscheinentzug nach § 69 Abs. 2 StGB. Schon bei Sachschaden an einem fremden Fahrzeug drohen Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug. Mehr dazu: Unfallflucht – Anwalt Berlin und Fahrerflucht – Strafe und Folgen
Fahrlässige Körperverletzung – § 229 StGB
Wer bei einem Unfall eine andere Person verletzt, kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen – unabhängig davon, ob ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Mehr dazu: Fahrlässige Körperverletzung im Verkehr
Fahren ohne Fahrerlaubnis – § 21 StVG
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat – auch wenn die Fahrerlaubnis nur im Ausland entzogen wurde. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Details: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Spezialisierte Beratung
Alle Delikte des Verkehrsstrafrechts – vertieft erklärt
Führerschein in Gefahr – das zählt jetzt.
Mögliche Folgen
Was im Verkehrsstrafrecht droht – eine nüchterne Übersicht
Typische Rechtsfolgen im Verkehrsstrafrecht
- Geldstrafe in Tagessätzen – bemessen nach Schwere der Tat und wirtschaftlichen Verhältnissen; ab 90 Tagessätzen Eintrag im Führungszeugnis
- Freiheitsstrafe – bei schweren Delikten oder Wiederholung; bis zu 5 Jahre bei grober Gefährdung des Straßenverkehrs
- Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) – bei Delikten aus dem Regelbeispielkatalog nahezu zwingend; verbunden mit einer Sperrfrist
- Sperrfrist für Neuerteilung – mindestens 6 Monate, bei schweren Fällen bis zu 5 Jahre oder dauerhaft
- Vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) – bereits im Ermittlungsverfahren möglich, sobald dringende Gründe vorliegen
- Eintrag im Führungszeugnis – relevant für Beruf, Sicherheitsüberprüfungen und bestimmte Berufserlaubnisse
Welche dieser Folgen im konkreten Einzelfall drohen, lässt sich nur anhand der Ermittlungsakte beurteilen. Pauschale Einschätzungen ohne Akteneinsicht sind regelmäßig wertlos – und können die eigene Position gefährden.
Führerschein und Sperrfrist
Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist keine Strafe, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie knüpft an die fehlende Fahreignung an – nicht am Verschulden. Das bedeutet: Auch bei milderer Bestrafung kann der Führerschein entzogen werden. Die Sperrfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils – kann aber durch eine vorläufige Entziehung im Ermittlungsverfahren faktisch früher einsetzen.
Schritt für Schritt
Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens in Berlin

Ermittlungsverfahren – Ausgangspunkt
Verkehrsstrafverfahren entstehen aus Verkehrskontrollen, Unfällen oder Anzeigen durch Dritte. Die Polizei ermittelt für Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem Stadium gilt: Keine Aussage zur Sache, bevor die Ermittlungsakte vorliegt. Jede Einlassung ohne Aktenkenntniss kann die eigene Position verschlechtern.

Akteneinsicht beantragen
Nur durch die Ermittlungsakte wird ersichtlich, welche Beweise tatsächlich vorliegen, was Zeugen und Polizeibeamte ausgesagt haben, ob Messungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und ob Verfahrensfehler vorliegen. Akteneinsicht ist das Fundament jeder Verteidigung – sie wird von uns unverzüglich nach Mandatserteilung beantragt.

Verteidigungsstrategie entwickeln
Auf Grundlage der Akte wird entschieden: Einlassung oder Schweigen? Verfahrenseinstellung anstreben? Strafmaßreduzierung? Führerscheinerhalt vorrangig? Diese Entscheidungen werden gemeinsam mit Ihnen getroffen – auf Basis einer realistischen Einschätzung, nicht auf Basis von Wunschdenken.

Strafbefehl oder Anklage
Nach Abschluss der Ermittlungen wird das Verfahren entweder eingestellt, ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben. Beim Strafbefehl läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen – danach tritt Rechtskraft ein. Mehr dazu auf unserer Seite zum Strafbefehl im Verkehrsrecht.

Hauptverhandlung – Amtsgericht Tiergarten
Berliner Verkehrsstrafverfahren finden vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Die Amtsanwaltschaft Berlin führt einen Großteil der Verfahren. In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeugen gehört und Sachverständige befragt. Das Gericht entscheidet eigenständig – es ist nicht an die Einschätzung der Staatsanwaltschaft gebunden.

Urteil, Einstellung oder Freispruch
Das Verfahren endet mit Freispruch, Verurteilung oder Einstellung. Bei einer Verurteilung sind Rechtsmittel – Berufung oder Revision – möglich. Bei der Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage bleibt kein Vorstrafeneintrag. Diese Lösung ist in geeigneten Fällen eine realistische Option.
Besonderer Hinweis
Der Strafbefehl – unterschätzt, aber gefährlich
Was der Strafbefehl bedeutet
Das Gericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung über Schuld und Strafe. Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten zugestellt und tritt nach zwei Wochen in Rechtskraft – wenn kein Einspruch eingelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Tat als strafrechtlich abgeurteilt, die Sanktionen werden vollstreckt und ein etwaiger Führerscheinentzug wird wirksam.
Viele Betroffene akzeptieren einen Strafbefehl, weil sie glauben, damit sei die Sache „erledigt". Das ist ein Irrtum: Mit Rechtskraft des Strafbefehls beginnt die Sperrfrist, werden Punkte eingetragen und – je nach Tagessatzhöhe – erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis.
Wann ein Einspruch sinnvoll ist
Ein Einspruch führt zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten, in der der Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird. Das Gericht ist nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Sanktion gebunden – kann also auch zu einem günstigeren Ergebnis kommen.
Sinnvoll ist ein Einspruch insbesondere, wenn der Tatvorwurf angreifbar ist, die Strafe unverhältnismäßig erscheint, ein Führerscheinentzug vermieden werden soll oder Beweismittel in der Akte Lücken aufweisen. Ob und mit welcher Strategie – das beurteilen wir nach Akteneinsicht. Alle Details zum Strafbefehlsverfahren finden Sie auf unserer Seite zum Strafbefehl im Verkehrsrecht.
Einspruchsfrist – 2 Wochen ab Zustellung
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang des Strafbefehls. Briefumschlag aufbewahren. Nach Ablauf ist Rechtskraft eingetreten – eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldetem Fristversäumnis möglich und die absolute Ausnahme. Handeln Sie, bevor die Frist abläuft.
Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Verteidigungsrecht
Lokale Praxis
Verkehrsstrafrecht in Berlin – was die Hauptstadt besonders macht
In Berlin führt die Amtsanwaltschaft Berlin einen Großteil der Verkehrsstrafverfahren – insbesondere bei Delikten mit Geldstrafen im unteren und mittleren Bereich. Für schwerwiegendere Verkehrsstraftaten ist die Staatsanwaltschaft Berlin zuständig. Hauptverhandlungen finden vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt.
Die Berliner Verfahrenspraxis ist durch hohe Fallzahlen geprägt. Insbesondere bei Trunkenheitsfahrten, Unfallfluchten und Drogenfahrten sind die Berliner Ermittlungsbehörden routiniert. Pauschale Schutzbehauptungen werden erfahrungsgemäß kritisch bewertet. Entscheidend ist eine substanzierte Verteidigung, die an konkreten Beweislücken, Messfehlern oder Verfahrensfehlern ansetzt.
| Verfahrensschritt | Zuständige Stelle Berlin | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Ermittlungsverfahren | Polizei Berlin + Amtsanwaltschaft / Staatsanwaltschaft | Schweigerecht konsequent nutzen |
| Strafbefehl | Amtsgericht Tiergarten (auf Antrag der Amtsanwaltschaft) | 2-Wochen-Einspruchsfrist – nicht abwarten |
| Hauptverhandlung | Amtsgericht Berlin-Tiergarten | Strukturiert, hohe Fallzahlen, substanzierte Einlassung nötig |
| Vorläufiger Führerscheinentzug | Richterlicher Beschluss nach § 111a StPO | Bereits im Ermittlungsverfahren möglich |
Unsere Arbeitsweise
Wie wir Verkehrsstrafverfahren bearbeiten
Die entscheidenden Weichenstellungen in einem Strafverfahren liegen oft im frühen Stadium: Bevor Anklage erhoben wird, bevor ein Strafbefehl ergeht, bevor der Führerschein vorläufig entzogen wird. Wer erst nach der Anklage mit der Verteidigung beginnt, hat Entscheidungsmomente verpasst.
Unsere Tätigkeit beginnt mit der Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte. Erst danach – und auf Grundlage der konkreten Beweislage – wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt: Einlassung oder Schweigen, Antrag auf Einstellung, Verhandlung über das Strafmaß, Strategie zum Führerscheinerhalt oder zu Sperrfristverkürzung.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vertreten wir Sie mit dem Ziel, entweder einen Freispruch, eine Einstellung oder eine wesentliche Reduzierung der Konsequenzen – insbesondere beim Führerscheinentzug – zu erreichen.
Kostenstruktur
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In komplexeren Fällen kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Eintrittspflicht und stellen die Deckungsanfrage. Sie erhalten vor Beauftragung eine klare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten – keine Überraschungen nach Abschluss.
Über den Autor
Rechtsanwalt Faruk Aydin – Verkehrsstrafrecht Berlin
Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vertritt Beschuldigte schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Ein besonderer Fokus liegt bei Vorwürfen der Trunkenheit im Verkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Drogenfahrt und der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung des Tatvorwurfs, die Einholung und Auswertung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung von Beweismitteln sowie die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der konkreten Beweislage.
Rechtsanwalt Aydin vertritt Beschuldigte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor den zuständigen Strafgerichten. In Berlin liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit beim Amtsgericht Tiergarten.

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Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten
Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen
Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
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