Urkundenfälschung nach § 267 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf "Urkundenfälschung" nach § 267 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Der Vorwurf der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB ist für Betroffene eine ernste Angelegenheit. Dieser Straftatbestand umfasst komplexe rechtliche Aspekte, die nicht immer auf den ersten Blick verständlich sind. Für viele Menschen kann der Verdacht der Urkundenfälschung überraschend und erschreckend sein. Oftmals ist den Beschuldigten gar nicht bewusst, dass sie sich strafbar gemacht haben könnten. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, was genau § 267 StGB besagt, welche Konsequenzen drohen und wie eine effektive Verteidigung aussehen kann. Dieser Artikel soll Sie umfassend über die Urkundenfälschung aufklären und Ihnen zeigen, wie ein Rechtsanwalt Ihnen in dieser Situation helfen kann.

Was stellt der Tatbestand der Urkundenfälschung unter Strafe?

Urkundenfälschung nach § 267 StGB beschreibt drei verschiedene Handlungsweisen, die als strafbar gelten:

  1. Herstellen einer falschen Urkunde: Eine Urkunde ist dann falsch, wenn derjenige, der als Aussteller erscheint, diese nicht tatsächlich ausgestellt hat. Dies umfasst das vollständige Anfertigen von Dokumenten, die nicht von der bezeichneten Person stammen, wie z.B. das Fälschen eines Passes oder eines Vertrages.

  2. Verfälschen einer echten Urkunde: Wenn eine bereits existierende Urkunde nachträglich abgeändert wird, sodass sie in ihrem Inhalt nicht mehr der ursprünglichen Absicht entspricht, handelt es sich ebenfalls um Urkundenfälschung. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre das nachträgliche Ändern von Zahlen oder Daten in einem Vertrag oder auf einer Rechnung.

  3. Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde: Auch das bloße Vorzeigen oder Verwenden einer gefälschten oder manipulierten Urkunde kann den Straftatbestand erfüllen, selbst wenn man diese nicht selbst gefälscht hat. Entscheidend ist hierbei die Absicht, durch das Vorlegen der falschen Urkunde einen anderen zu täuschen.

Was ist eine Urkunde im Sinne des Strafrechts?

Um den Vorwurf der Urkundenfälschung zu verstehen, ist es zunächst wichtig zu klären, was unter einer "Urkunde" zu verstehen ist. Im strafrechtlichen Sinne ist eine Urkunde jedes Schriftstück, das zum Beweis rechtlich erheblicher Tatsachen geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Hierunter fallen nicht nur amtliche Dokumente wie Pässe oder Zeugnisse, sondern auch private Schriftstücke wie Verträge, Rechnungen oder Testamente. Entscheidend ist immer die Frage, ob das Dokument einen rechtlichen Beweiswert hat.

Wann liegt eine Fälschungsabsicht vor?

Eine zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ist der Vorsatz. Der Täter muss mit der Absicht handeln, durch die Fälschung oder das Verwenden einer falschen Urkunde jemanden zu täuschen. Hierbei reicht es nicht aus, dass die Urkunde objektiv falsch ist; es muss auch der Wille bestehen, dass jemand aufgrund der falschen Urkunde zu einer falschen Annahme gelangt.

Nicht selten gibt es Situationen, in denen Menschen eine Urkunde verfälschen oder eine gefälschte Urkunde verwenden, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Ein Beispiel ist das Verändern von Daten auf einem Dokument in der Annahme, dass es sich lediglich um eine formale Anpassung handelt. In solchen Fällen ist der Vorsatz unter Umständen nicht klar erkennbar, und ein erfahrener Strafverteidiger kann helfen, die genaue Absicht und die Umstände der Tat zu analysieren.

Auch digitale Dokumente sind geschützt!

Im digitalen Zeitalter fällt nicht nur das klassische Fälschen von physischen Dokumenten unter § 267 StGB. Auch das Manipulieren von digitalen Dateien, wie etwa PDFs oder E-Mails, kann als Urkundenfälschung gewertet werden und ist strafbar, wenn diese für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind.

Welche Strafen drohen bei Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe auch höher ausfallen. Zu den besonders schweren Fällen zählen etwa:

  • Urkundenfälschungen, die gewerbsmäßig oder als Teil einer kriminellen Vereinigung begangen werden.
  • Wenn durch die Fälschung erhebliche wirtschaftliche Schäden entstanden sind.
  • Wenn die Urkundenfälschung im Zusammenhang mit anderen Straftaten steht, wie etwa Betrug oder Steuerhinterziehung.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Strafe im Einzelfall abhängig von den genauen Umständen der Tat ist. Faktoren wie das Ausmaß des Schadens, die Motivation des Täters und ob der Täter vorbestraft ist, spielen eine Rolle bei der Bemessung der Strafe.

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf
Urkundenfälschung nach § 267 StGB!

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Verteidigungsansätze bei Urkundenfälschung

Als Beschuldigter ist es wichtig, sich Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten bewusst zu sein. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird die genauen Umstände der Tat analysieren und eine Strategie entwickeln, um die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest abzumildern. Häufig spielen folgende Punkte eine Rolle in der Verteidigung:

  1. Fehlender Vorsatz: Wie bereits erwähnt, ist der Vorsatz entscheidend für die Strafbarkeit. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie nicht mit Täuschungsabsicht gehandelt haben, sondern in dem Glauben, eine rechtlich unbedeutende Handlung vorzunehmen, kann dies zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

  2. Geringfügigkeit der Tat: In manchen Fällen kann argumentiert werden, dass die Fälschung keine schwerwiegenden Konsequenzen hatte und der Schaden minimal war. In solchen Fällen kann die Strafe milder ausfallen oder es besteht die Möglichkeit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

  3. Mögliche Verfahrensfehler: Ein Anwalt wird auch das Ermittlungsverfahren genau prüfen und darauf achten, ob alle Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Sollte es zu Fehlern oder Rechtsverletzungen gekommen sein, kann dies in der Verteidigung zu Ihren Gunsten genutzt werden.

Beispiele für Urkundenfälschung

Um zu verdeutlichen, wie weitreichend der Tatbestand der Urkundenfälschung sein kann, hier einige typische Beispiele:

  • Gefälschtes Zeugnis: Das Verwenden eines gefälschten Schul- oder Arbeitszeugnisses, um sich für einen Job zu bewerben.
  • Manipulierter Vertrag: Das nachträgliche Verändern der Vertragsbedingungen, etwa durch Hinzufügen neuer Klauseln oder das Ändern von Beträgen.
  • Gefälschte Atteste: Das Vorlegen eines gefälschten ärztlichen Attests, um sich von der Arbeit freizustellen oder eine Fristverlängerung zu erhalten.

Viele dieser Handlungen geschehen nicht aus krimineller Energie, sondern aus Verzweiflung, Unachtsamkeit oder in der Annahme, dass es sich um eine Kleinigkeit handelt. Dennoch können sie erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie ein Anwalt Ihnen helfen kann

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert sind, sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die rechtliche Lage ist komplex und selbst eine vermeintlich harmlose Fälschung kann weitreichende Konsequenzen haben. Ein Rechtsanwalt wird Ihnen dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Zu den wichtigsten Aufgaben eines Anwalts in solchen Fällen zählen:

  • Frühe Intervention: Schon im Ermittlungsverfahren ist es entscheidend, die Weichen richtig zu stellen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Vorwürfe prüfen und Sie umfassend beraten.
  • Schutz Ihrer Rechte: Im Strafverfahren haben Sie als Beschuldigter Rechte, die unbedingt gewahrt werden müssen. Ihr Anwalt wird dafür sorgen, dass keine unrechtmäßigen Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden und Ihre Rechte stets geschützt sind.
  • Verhandlungsführung: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln. Ein erfahrener Anwalt weiß, welche Optionen es gibt und wie man das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt.

Fazit vom Rechtsanwalt für Urkundenfälschung

Der Vorwurf der Urkundenfälschung kann für Beschuldigte schnell überwältigend sein. Die rechtlichen Konsequenzen sind ernst, doch es gibt zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten. Je früher Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden, desto besser stehen Ihre Chancen, das Verfahren zu einem positiven Ausgang zu bringen. Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie in allen Phasen des Verfahrens und steht Ihnen als starker Partner zur Seite.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 267 StGB

Der Vorwurf der Urkundenfälschung ist schwerwiegend und kann zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer fairen Behandlung zu verhelfen.

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