Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung nach § 177 StGB: Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nach § 177 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Wenn gegen Sie der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder gar einer Vergewaltigung nach § 177 StGB erhoben wurde, befinden Sie sich in einer äußerst schwierigen und emotional belastenden Situation. Bereits der Vorwurf alleine kann Ihr berufliches und privates Leben erheblich beeinträchtigen. Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir, wie wichtig eine besonnene und vor allem zielgerichtete Verteidigungsstrategie in diesen Fällen ist.

In diesem umfassenden Artikel möchten wir Ihnen die rechtlichen Hintergründe von § 177 StGB näher erläutern, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt und wie Sie sich am besten verhalten. Wir klären darüber auf, welche Tathandlungen unter diesem Paragraphen fallen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Strafen drohen. Zudem zeigen wir auf, welche Chancen und Risiken es in der Verteidigung gibt und wie Sie sich als Beschuldigter am besten verhalten sollten, um sich optimal zu schützen.

Was ist nach § 177 StGB strafbar?

§ 177 StGB umfasst verschiedene Handlungen, die als sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gewertet werden können. Der Paragraph schützt die sexuelle Selbstbestimmung und ahndet insbesondere Handlungen, die gegen den Willen des Opfers erfolgen oder in denen das Opfer aufgrund bestimmter Umstände keine Möglichkeit hat, seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen.

Nach dem Gesetz macht sich strafbar, wer:

  1. Sexuelle Handlungen vornimmt, die gegen den erkennbaren Willen des Opfers erfolgen (Absatz 1),
  2. Sexuelle Handlungen vornimmt, die aufgrund von Drohungen oder Gewalt erzwungen werden (Absatz 5),
  3. Sexuelle Handlungen vornimmt, indem er eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt (Absatz 2),
  4. Sexuelle Handlungen an einem Opfer vornimmt, das aufgrund von Krankheit oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder zu bilden (Absatz 2 Nr. 2).

Die Bandbreite an Handlungen, die unter diesen Paragraphen fallen, ist vielfältig und reicht von Berührungen des Intimbereichs bis hin zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs gegen den Willen des Opfers. Dies bedeutet, dass auch Handlungen, die objektiv als „weniger gravierend“ wahrgenommen werden könnten, unter § 177 StGB fallen können, wenn sie den Tatbestand erfüllen.

Tatbestandsmerkmale des § 177 StGB im Detail

Die rechtliche Bewertung von Fällen, die unter § 177 StGB fallen, ist sehr komplex. Denn es müssen verschiedene Tatbestandsmerkmale gegeben sein, die wir Ihnen im Folgenden genauer erläutern:

1. Sexuelle Handlung

Eine sexuelle Handlung ist gegeben, wenn sie von einem gewissen Gewicht ist und in ihrer Gesamtheit den Bereich der Intimsphäre oder Sexualsphäre des Opfers betrifft. Leichte Berührungen, die nicht in diesen Bereich fallen, reichen in der Regel nicht aus.

2. Vorsatz und Absicht

Der Täter muss vorsätzlich handeln. Dies bedeutet, dass er sich bewusst sein muss, dass seine Handlung gegen den Willen des Opfers erfolgt oder er diesen Willen durch Gewalt, Drohungen oder andere Umstände überwindet. Auch der Versuch ist nach § 177 Abs. 4 StGB strafbar.

3. Nötigungselement

Eine Nötigung liegt vor, wenn der Täter Gewalt anwendet, dem Opfer mit einem empfindlichen Übel droht oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Besonders bei Gewalt- oder Drohszenarien muss sorgfältig geprüft werden, wie konkret diese Bedrohung war und ob sie geeignet war, das Opfer zu einer Handlung zu nötigen.

4. Ausnutzung einer schutzlosen Lage

Unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage versteht man, dass das Opfer sich in einer Situation befindet, in der es nicht in der Lage ist, sich dem Täter entgegenzustellen. Dies kann beispielsweise bei starker Alkoholisierung, einem bewusstlosen Zustand oder einer erheblichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Fall sein.

Mögliche Strafen und Sanktionen nach § 177 StGB

Die Sanktionen bei Verstößen gegen § 177 StGB richten sich nach der Schwere der Tat und den näheren Umständen. Das Strafmaß variiert dabei stark:

  • Grundtatbestand (§ 177 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
  • Besonders schwerer Fall (§ 177 Abs. 5 StGB): Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren, wenn das Opfer durch Drohungen oder Gewalt zu der sexuellen Handlung genötigt wird.
  • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB): Eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 bis 15 Jahren droht, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf oder ähnliche sexuelle Handlungen vornimmt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.
  • Schwerste Fälle (§ 177 Abs. 7 StGB): Bei schwerer körperlicher Misshandlung des Opfers oder bei gemeinschaftlicher Begehung kann die Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren betragen.

Die Mindeststrafen zeigen, dass der Gesetzgeber den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sehr ernst nimmt. Es gibt hier kaum Raum für milde Strafen. Daher ist eine gezielte und frühzeitige Strafverteidigung unverzichtbar.

Zunächst vom Schweigerrecht gebrauch machen!

Wenn Ihnen ein Verstoß gegen § 177 StGB vorgeworfen wird, sollten Sie unter keinen Umständen vorschnelle Aussagen machen oder versuchen, die Situation eigenständig zu klären. Nutzen Sie stattdessen Ihr Schweigerecht und vermeiden Sie jegliche Aussagen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Dritten, bis Sie eine anwaltliche Beratung erhalten haben. Unbedachte Äußerungen können in solchen Fällen oft zu einer Verschärfung der Vorwürfe führen oder Ihnen bei der Verteidigung zum Nachteil gereichen.

Verhaltenstipps für Beschuldigte

Wenn Sie mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffs oder einer Vergewaltigung konfrontiert sind, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und folgende Punkte beachten:

  1. Keine Aussagen ohne Anwalt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Dies ist Ihr gutes Recht und sollte in keinem Fall als Schuldeingeständnis gewertet werden.

  2. Keine Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlichen Opfer: Versuchen Sie nicht, die Situation selbst zu klären oder Kontakt mit der beschuldigenden Person aufzunehmen. Dies könnte als versuchte Beeinflussung ausgelegt werden.

  3. Beweismittel sichern: Versuchen Sie, jegliche Kommunikation (Nachrichten, E-Mails) und mögliche Beweise, die Ihre Unschuld belegen könnten, zu sichern. Hierzu gehören auch Zeugen, die zu bestimmten Zeitpunkten bestätigen können, dass es zu keiner Straftat gekommen ist.

  4. Unverzüglich einen Anwalt einschalten: Je früher Ihr Verteidiger die Akteneinsicht beantragt und sich in das Verfahren einbringt, desto besser. So kann er rechtzeitig auf drohende Maßnahmen wie Untersuchungshaft oder andere Restriktionen reagieren.

Wir verteidigen Sie gegen die Vorwürfe
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Wir erstellen Ihre Verteidigungsstrategie!

Wie ein Anwalt Ihnen helfen kann!

Wenn Sie als Beschuldigter eines Verstoßes gegen § 177 StGB gelten, ist es ratsam, unverzüglich einen Strafverteidiger zu konsultieren. Diese Delikte gehören zu den schwersten Vorwürfen im Strafrecht, und die Konsequenzen können nicht nur rechtlicher, sondern auch sozialer und beruflicher Natur sein.

1. Bewahrung vor Vorverurteilungen

Bereits der bloße Verdacht kann zu erheblichen persönlichen und gesellschaftlichen Stigmatisierungen führen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier vermitteln, Ihre Rechte wahren und dafür sorgen, dass die Unschuldsvermutung beachtet wird. Er kann auch als Sprachrohr nach außen fungieren, um Medienberichte oder öffentliche Spekulationen in geordnete Bahnen zu lenken.

2. Einsicht in die Ermittlungsakten

Erst durch eine vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten wird Ihr Anwalt in der Lage sein, die Beweislage und den Tatvorwurf wirklich zu verstehen. Anschließend kann er mit Ihnen besprechen, ob und in welcher Form eine Stellungnahme zum Vorwurf sinnvoll ist oder ob Sie vorerst weiter schweigen sollten.

3. Analyse der Aussagepsychologie und Glaubwürdigkeit

In vielen Fällen von § 177 StGB steht Aussage gegen Aussage. Hier kommt es besonders auf die Analyse der Glaubwürdigkeit und der Aussagekonsistenz an. Ein guter Verteidiger wird in der Lage sein, Schwächen in der Aussage des mutmaßlichen Opfers herauszuarbeiten und für Sie zu nutzen. Dies kann entscheidend sein, um den Vorwurf zu entkräften.

4. Strategische Verteidigung und Beweisführung

Je nach Beweislage kann es sinnvoll sein, eigene Beweismittel vorzubringen oder Zeugen zu benennen. Ihr Anwalt wird eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die darauf abzielt, Ihre Unschuld zu beweisen oder zumindest die Vorwürfe so weit zu relativieren, dass eine möglichst geringe Strafe verhängt wird.

Beispiel aus der Rechtsprechung zu § 177 StGB: Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Um die Anwendung und die potenzielle Strafhöhe von § 177 StGB in der Praxis zu verdeutlichen, betrachten wir einen Fall aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Fallbeispiel: Urteil des BGH 4 StR 528/19

In diesem Fall wurde der Angeklagte wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB verurteilt. Der Täter hatte das Opfer unter Anwendung körperlicher Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen. Dabei setzte er sowohl Drohungen als auch körperliche Kraft ein, um den Widerstand des Opfers zu überwinden.

Tatbestandsmerkmale

Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Angeklagte die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt hatte:

  1. Sexuelle Handlung: Es wurde eine sexuelle Handlung vorgenommen, die die Intimsphäre des Opfers erheblich beeinträchtigte.
  2. Gegen den Willen des Opfers: Die Handlung erfolgte gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers, welches mehrfach versucht hatte, sich zu wehren.
  3. Gewaltanwendung: Der Angeklagte setzte körperliche Gewalt ein, um den Widerstand des Opfers zu brechen.
  4. Eindringen in den Körper des Opfers: Dies ist ein wesentliches Merkmal für die Erfüllung des Tatbestands der Vergewaltigung.

Verurteilung und Strafmaß

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ausschlaggebend für die Strafzumessung waren dabei insbesondere:

  • Die Schwere der Tat und das Ausmaß der physischen und psychischen Auswirkungen auf das Opfer.
  • Die Verwendung von körperlicher Gewalt.
  • Die erhebliche Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers.

In seinem Urteil (BGH 4 StR 528/19) bestätigte der BGH, dass es sich um einen besonders schweren Fall der Vergewaltigung handelte, da die Tat mit körperlicher Gewalt und erheblichen Drohungen gegen das Opfer ausgeführt wurde. Der Strafrahmen für Vergewaltigung sieht hierbei Freiheitsstrafen von mindestens zwei bis zu fünfzehn Jahren vor.

Wie ein Anwalt Ihnen helfen kann

Wenn Sie als Beschuldigter eines Verstoßes gegen § 177 StGB gelten, ist es ratsam, unverzüglich einen Strafverteidiger zu konsultieren. Diese Delikte gehören zu den schwersten Vorwürfen im Strafrecht, und die Konsequenzen können nicht nur rechtlicher, sondern auch sozialer und beruflicher Natur sein.

1. Bewahrung vor Vorverurteilungen

Bereits der bloße Verdacht kann zu erheblichen persönlichen und gesellschaftlichen Stigmatisierungen führen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier vermitteln, Ihre Rechte wahren und dafür sorgen, dass die Unschuldsvermutung beachtet wird. Er kann auch als Sprachrohr nach außen fungieren, um Medienberichte oder öffentliche Spekulationen in geordnete Bahnen zu lenken.

2. Einsicht in die Ermittlungsakten

Erst durch eine vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten wird Ihr Anwalt in der Lage sein, die Beweislage und den Tatvorwurf wirklich zu verstehen. Anschließend kann er mit Ihnen besprechen, ob und in welcher Form eine Stellungnahme zum Vorwurf sinnvoll ist oder ob Sie vorerst weiter schweigen sollten.

3. Analyse der Aussagepsychologie und Glaubwürdigkeit

In vielen Fällen von § 177 StGB steht Aussage gegen Aussage. Hier kommt es besonders auf die Analyse der Glaubwürdigkeit und der Aussagekonsistenz an. Ein guter Verteidiger wird in der Lage sein, Schwächen in der Aussage des mutmaßlichen Opfers herauszuarbeiten und für Sie zu nutzen. Dies kann entscheidend sein, um den Vorwurf zu entkräften.

4. Strategische Verteidigung und Beweisführung

Je nach Beweislage kann es sinnvoll sein, eigene Beweismittel vorzubringen oder Zeugen zu benennen. Ihr Anwalt wird eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die darauf abzielt, Ihre Unschuld zu beweisen oder zumindest die Vorwürfe so weit zu relativieren, dass eine möglichst geringe Strafe verhängt wird.

Fazit vom Rechtsanwalt

Der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs oder einer Vergewaltigung nach § 177 StGB ist eine erhebliche Belastung. Doch Sie sind dieser Situation nicht schutzlos ausgeliefert. Wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die Vorwürfe bestmöglich abzuwehren.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam werden wir einen Weg finden, Ihre Unschuld zu beweisen oder zumindest die bestmögliche Verteidigung für Sie zu sichern. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Strafrecht!

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Der Vorwurf nach § 177 StGB ist schwerwiegend und kann zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer fairen Behandlung zu verhelfen.

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