Schwere Brandstiftung nach § 306a StGB
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf "Schwere Brandstiftung" nach § 306a StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Die schwere Brandstiftung nach § 306a Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine besonders schwerwiegende Straftat dar, die weit über die „einfache“ Brandstiftung hinausgeht. Im Gegensatz zur „normalen“ Brandstiftung ist hier bereits das In-Brand-Setzen von Wohngebäuden oder anderen Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, strafbar – unabhängig davon, ob sich Personen tatsächlich in Gefahr befinden oder nicht. Diese Regelung soll vor allem das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen schützen.

Für Betroffene kann ein Vorwurf der schweren Brandstiftung verheerende Folgen haben. Neben einer drohenden Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren (§ 306a Abs. 1 StGB) bedeutet eine Verurteilung auch das Risiko gravierender Konsequenzen im sozialen und beruflichen Umfeld. Unsere Kanzlei in Berlin bietet Ihnen als erfahrene Verteidiger die bestmögliche Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.

Lesen Sie hier alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Was ist schwere Brandstiftung? – Eine rechtliche Definition

Nach § 306a StGB ist die schwere Brandstiftung gegeben, wenn jemand eine der folgenden Taten vorsätzlich begeht:

  1. Ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
  2. Eine Räumlichkeit, die der öffentlichen Nutzung dient oder dem Aufenthalt von Menschen während bestimmter Zeiten gewidmet ist, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
  3. Eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, insbesondere Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder ähnliche Einrichtungen, in Brand setzt.

Die Tat setzt eine konkrete Gefährdung von Menschenleben oder erheblichem Sachwert voraus. Im Gegensatz zur einfachen Brandstiftung nach § 306 StGB, bei der es „nur“ um fremde Sachwerte geht, bezieht sich § 306a StGB auf besonders schutzwürdige Rechtsgüter, wie das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

Unterschied zwischen schwerer Brandstiftung und einfacher Brandstiftung

Der zentrale Unterschied zwischen der schweren Brandstiftung und der einfachen Brandstiftung nach § 306 StGB liegt in der Qualität des Schutzguts und den höheren Strafandrohungen. Während die einfache Brandstiftung lediglich fremde Sachwerte schützt, steht bei der schweren Brandstiftung der Schutz von Menschenleben und öffentliche Einrichtungen im Vordergrund.

Strafandrohung bei schwerer Brandstiftung nach § 306a StGB

Die Strafen für schwere Brandstiftung sind erheblich höher als bei der einfachen Brandstiftung. Der Strafrahmen beginnt bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und kann in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren betragen. Eine Geldstrafe ist im Fall der schweren Brandstiftung nicht vorgesehen. Dies verdeutlicht, dass der Gesetzgeber die Schwere des Delikts und die Gefährdung für das Leben und die Gesundheit von Menschen äußerst ernst nimmt.

Keine Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Anwalt!

Wenn Ihnen Brandstiftung vorgeworfen wird, ist es entscheidend, dass Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Machen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt keine Angaben zur Sache. Selbst scheinbar harmlose Aussagen können im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Erinnern Sie sich daran: In Deutschland gilt das Recht auf Schweigen und niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Besonders schwerer Fall der Brandstiftung (§ 306b StGB)

Darüber hinaus sieht das Gesetz in § 306b StGB für den besonders schweren Fall der Brandstiftung noch höhere Strafandrohungen vor. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die Brandstiftung unter folgenden Umständen begangen wird:

  • Gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung.
  • Die Tat eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen darstellt.
  • Der Täter durch die Brandstiftung einen anderen Menschen schwer körperlich verletzt oder in Todesgefahr bringt.

In solchen Fällen liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Freiheitsstrafe und kann ebenfalls bis zu 15 Jahren betragen. In Extremfällen ist sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf
Schwere Brandstiftung nach § 306a StGB

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Versuch der schweren Brandstiftung (§ 306a StGB)

Der Versuch der schweren Brandstiftung ist gemäß § 306a Abs. 3 StGB ebenfalls strafbar. Dies bedeutet, dass bereits das bloße Ansetzen zur Tat, ohne dass ein Schaden entstanden ist, zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen kann. Besonders bei der schweren Brandstiftung ist es wichtig zu beachten, dass der Gesetzgeber sehr früh ansetzt, um die Gefahr für Menschenleben zu minimieren. Daher sollten sich Beschuldigte frühzeitig anwaltlichen Beistand suchen, um die Vorwürfe zu entkräften oder zu relativieren.

Beispiel aus der Rechtsprechung

Ein aufschlussreiches Beispiel bietet das Urteil des BGH (Az. 3 StR 526/18), bei dem ein Täter ein Wohnhaus in Brand setzte, um durch die Zerstörung Spuren einer anderen Straftat zu verwischen. Der BGH verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen schwerer Brandstiftung, obwohl keine Person verletzt wurde. Dies verdeutlicht, dass die Strafzumessung bei § 306a StGB sehr streng gehandhabt wird.

Typische Beispiele für schwere Brandstiftung

Ein klassisches Beispiel für schwere Brandstiftung nach § 306a StGB ist das In-Brand-Setzen eines Wohnhauses oder einer Schule. Sobald sich Menschen in dem Gebäude befinden oder das Gebäude üblicherweise für den Aufenthalt von Menschen genutzt wird, liegt automatisch eine schwere Brandstiftung vor. Dabei ist es nicht entscheidend, ob Personen tatsächlich verletzt wurden. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht bereits aus.

Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei schwerer Brandstiftung?

Eine effektive Verteidigung gegen den Vorwurf der schweren Brandstiftung beginnt mit einer umfassenden Analyse des Sachverhalts und der Beweislage. Als erfahrene Rechtsanwälte in Berlin prüfen wir insbesondere:

  • Lag eine Vorsatzhandlung vor? Der Vorsatz muss sich auf das In-Brand-Setzen eines Gebäudes beziehen. Liegt kein Vorsatz vor, sondern fahrlässiges Handeln, könnte der Vorwurf auf „fahrlässige Brandstiftung“ nach § 306d StGB abgeschwächt werden.
  • War das betroffene Gebäude tatsächlich für den Aufenthalt von Menschen bestimmt? Wenn beispielsweise ein leerstehendes Haus in Brand gesetzt wurde, liegt möglicherweise keine schwere Brandstiftung vor.
  • War die Brandgefahr für Menschen konkret? Die Gefährdung muss konkret und nicht nur abstrakt sein. Hier kann es sinnvoll sein, Sachverständigengutachten zur Brandursache und Brandentwicklung einzuholen.

Wie kann ein Anwalt bei einem Vorwurf der schweren Brandstiftung helfen?

Unsere Kanzlei asu Berlin kann Sie bei einem Vorwurf der schweren Brandstiftung vielfältig unterstützen:

  1. Umfassende Aufklärung der Vorwürfe: Wir analysieren die Ermittlungsakte und klären auf, welche Beweise tatsächlich gegen Sie vorliegen und welche Zeugen glaubwürdig sind.

  2. Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Basierend auf der Akteneinsicht entwickeln wir eine Strategie, um die Vorwürfe abzumildern oder komplett zu widerlegen. Dies kann die Argumentation eines fehlenden Vorsatzes, das Aufzeigen von Verfahrensfehlern oder die Einschaltung von Sachverständigen zur Beweisführung sein.

  3. Begleitung während des gesamten Verfahrens: Von den ersten Ermittlungsmaßnahmen bis hin zur Gerichtsverhandlung stehen wir als Rechtsanwälte in Berlin und bundesweit an Ihrer Seite.

  4. Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft: Sollte es sinnvoll erscheinen, können wir Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft führen, um beispielsweise ein Verfahren gegen Auflagen oder eine geringere Strafandrohung zu erzielen.

Was sollten Beschuldigte bei einem Vorwurf der schweren Brandstiftung tun?

Wenn Sie eines Vergehens nach § 306a StGB beschuldigt werden, sollten Sie:

  • Keine Angaben zur Sache machen: Schweigen Sie und bestehen Sie auf Ihr Recht, zunächst mit Ihrem Anwalt zu sprechen. Eine vorschnelle Aussage kann Ihre Situation erheblich verschlechtern.
  • Sofort Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen: Je früher Sie anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine effektive Verteidigung.
  • Keine Beweise eigenständig vernichten: Der Versuch, Spuren zu beseitigen, kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Fazit vom Rechtsanwalt für Brandstiftung

Die schwere Brandstiftung nach § 306a StGB ist ein ernstes Delikt mit harten strafrechtlichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei für Strafrecht in Berlin verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit komplexen Fällen der Brandstiftung und kann Sie umfassend beraten und verteidigen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten und Ihre Rechte zu wahren.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 306a StGB

Der Vorwurf der schweren Brandstiftung ist schwerwiegend und kann zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer fairen Behandlung zu verhelfen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.

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