Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin


... wenn es zum unerwarteten Streit mit dem Arbeitgeber kommt, ist guter Rat gefragt. Wir helfen Ihnen!

Im Arbeitsrecht wird häufig geklagt

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen häufiger vor als man denkt - Sie stehen also nicht allein da. Allein im Jahr 2019 wurden an deutschen Arbeitsgerichten 328.713 Klagen eingereicht.(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)Häufig geht es dabei um Zahlungsklagen oder Kündigungen, gegen die die Arbeitnehmer vorgehen. Aber Vorsicht: lassen Sie keine Fristen verstreichen! Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, können Sie innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Sollte dieser nicht zu Ihren Gunsten ausgehen, können Sie zusätzlich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Diese muss wiederum innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Wie kann mir ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen?

Als Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin setzen wir uns bundesweit ausschließlich für Ihre Rechte als Arbeitnehmer*in ein. So können wir Ihnen dabei helfen, das Optimum aus Ihrer Kündigung oder der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung rauszuholen. Lassen Sie kein Recht ungenutzt. Meist gelingt die Beilegung der Streitigkeit außergerichtlich, sodass nicht immer geklagt werden muss. So kann beispielsweise bereits außergerichtlich durchgesetzt werden, dass Sie eine Abfindung erhalten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen unter anderem zu folgenden Themen mit unserem Rat zur Seite:

Faruk Aydin

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht


"Ich weiß, dass an Ihrer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung viel hängt. Schließlich bildet der Job die Grundlage der Existenz meiner Mandanten. Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme"
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Abfindung

Entgegen der Ansicht vieler Arbeitnehmer besteht in der Regel kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung vom Arbeitgeber. Die Abfindung ist vielmehr das Ergebnis einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Sie soll eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein. Leider wird eine Abfindung häufig erst nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage gezahlt wird. Warum? Denn erst in diesem Fall müsste der Arbeitgeber dem Gericht nachweisen, dass der Kündigungsschutz eingehalten wurde. Um dies zu vermeiden, werden meist Vergleiche geschlossen, in denen unter anderem eine Abfindung vereinbart wird. Gerne helfen wir Ihnen dabei, das Maximum aus Ihrer Kündigung zu holen.

Abmahnung

Sie haben eine unberechtigte Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder haben Sie grundsätzliche Zweifel an der ausgesprochenen Abmahnung? Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen. Viele Arbeitgeber sind sich nämlich nicht im Klaren darüber, dass eine Abmahnung viele formelle Vorgaben erfüllen muss. Sofern dies nicht der Fall ist, ist die „Abmahnungen“ eher als Ermahnung einzustufen. Diese reicht jedoch nicht dazu aus, um Sie bei einem erneuten Verstoß zu kündigen. Sofern Ihnen eine Abmahnung mündlich erteilt wurde, entstehen oftmals umfangreiche Beweisprobleme. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen kostenfreien Erstkontakt.

Aufhebungsverträge

Zuallererst gilt: Nichts ungeprüft unterschreiben! Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, zu dem Sie nicht gezwungen werden können! Lassen Sie sich also von Ihrem Arbeitgeber nicht unter Druck setzen. Reagieren Sie besonnen. Viele Arbeitnehmer*innen holen leider nicht das Maximum aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses raus. Meist werden Aufhebungsverträge ohne jegliche „Vergünstigungen“ zu Gunsten von Arbeitnehmer*innen geschlossen. So lassen viele oftmals eine realisierbare Abfindung liegen. Gerne können Sie uns hierzu kostenfrei kontaktieren. Wir werden Ihnen weiterhelfen.

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag wird erst nach einer ausgesprochenen Kündigung mit Arbeitnehmer*innen geschlossen. Auch diese Einigung stellt einen Vertrag dar. Hier werden zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen vereinbart, wie die Kündigung ablaufen soll. Meist geht es um wichtige Fragen wie die Abfindung. Diese wird erst häufig eingeräumt, wenn Arbeitnehmer*innen auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten. So soll sichergestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis rechtswirksam endet. Ein Klageverfahren soll vermieden werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung und der Verhandlung der Höhe der Abfindung. Kontaktieren Sie uns hierfür unverbindlich.

Abwehr von Kündigungen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwehr einer Kündigung. Die Abwehr der erhaltenen oder erwarteten Kündigung ist ein Zusammenspiel sämtlicher juristischen Möglichkeiten. Hierbei steht Ihr Wunsch im Vordergrund. Je nach dem kann anwaltlich durch unsere Kanzlei vorgegangen werden. Jede/r Arbeitnehmer*in setzt andere Prioritäten. Häufig wird der Wunsch geäußert, weiter im Unternehmen beschäftigt zu werden. Meist geht es jedoch auch um die Realisierung einer möglichst hohen Abfindung.

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer*innen haben in Deutschland das Recht auf Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Dieses sollte stets wohlwollend zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen formuliert sein. Die Erstellung durch Arbeitgeber*innen ist natürlich an gewisse Vorgaben geknüpft. Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie berechtigterweise unzufrieden mit Ihrem Zeugnis sind. Häufig missfällt unseren Mandanten die Bewertung durch die sog. „Codierung“ ihrer Leistungen. Ob eine wohlwollendere Bewertung möglich ist, ist zu prüfen.

Kündigungsschutzklage

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehört die Kündigungsschutzklage zum nahezu täglichen Handwerk. Arbeitgeber*innen wissen, dass sie im Grunde nicht verpflichtet sind, ihren Mitarbeiter*innen Abfindungen für das Ausscheiden aus dem Unternehmen zu zahlen haben. Meist kann man sie erst dazu bewegen, wenn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben wird. Denn dann wird durch das Gericht geprüft, ob der Arbeitgeber den Kündigungsschutz eingehalten hat. Um diesen ungewissen Ausgang zu vermeiden, können Arbeitgeber*innen dazu bewegt werden einen Vergleich mit einer möglichst hohen Abfindung zu zahlen.

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