Erpressung nach § 253 StGB:
Was Sie wissen sollten und Tipps vom Anwalt!

Wenn der Vorwurf "Erpressung" nach § 253 StGB lautet, verteidigt Sie unsere Kanzlei für Strafrecht mit allen Mitteln!

Die Erpressung gemäß § 253 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein komplexes Vermögensdelikt, bei dem das Opfer durch Gewalt oder Drohungen zu einem Verhalten genötigt wird, das einen Vermögensnachteil zur Folge hat. Dabei steht nicht nur das Vermögen im Vordergrund, sondern auch die persönliche Entschlussfreiheit des Opfers. Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten und schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel erklären wir, was § 253 StGB unter Strafe stellt, welche Formen der Erpressung es gibt und welche Strafen zu erwarten sind.

Was genau stellt § 253 StGB unter Strafe?

Erpressung nach § 253 StGB ist eine Straftat, bei der der Täter das Opfer rechtswidrig mit Gewalt oder Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Der Zweck besteht darin, dem Opfer oder einem Dritten einen Vermögensschaden zuzufügen, um sich oder einem Dritten zu Unrecht zu bereichern.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Erpressung sind:

  1. Nötigungsmittel: Der Täter muss das Opfer durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen.
  2. Vermögensnachteil: Die erzwungene Handlung muss dem Opfer oder einem Dritten einen Vermögensschaden zufügen.
  3. Bereicherungsabsicht: Der Täter handelt in der Absicht, sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Auf die "Freiwilligkeit" kommt es an!

Wussten Sie, dass bei der Erpressung der Unterschied zum Raub oft nur darin liegt, ob das Opfer die Beute "freiwillig" herausgibt? Wenn also jemand unter Bedrohung Geld übergibt, gilt das rechtlich als Erpressung – auch wenn der Zwang so stark ist, dass "freiwillig" hier eigentlich nur noch auf dem Papier steht!

Gewalt und Drohung als Nötigungsmittel

Bei der Erpressung kommen zwei Formen der Nötigung zum Einsatz:

  • Gewalt: Hierbei handelt es sich um jede physische Einwirkung, die darauf abzielt, den Willen des Opfers zu brechen. Dies kann z. B. das Festhalten des Opfers oder ein körperlicher Angriff sein.
  • Drohung: Die Drohung ist das in Aussicht stellen eines zukünftigen Übels, wie etwa körperlicher Gewalt oder dem Schaden von Angehörigen, das das Opfer veranlasst, sich den Forderungen des Täters zu beugen.

Rechtswidrigkeit und Verwerflichkeit

Nach § 253 Abs. 2 StGB ist die Erpressung rechtswidrig, wenn die Anwendung von Gewalt oder die Drohung als verwerflich anzusehen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das angedrohte Übel in keinem rechtmäßigen Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel steht, wie z. B. die Drohung mit körperlicher Gewalt, um Geld zu erpressen.

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf
Erpressung nach § 253 StGB!

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Welche Strafen drohen bei einer Erpressung?

Grundstrafe

Die einfache Erpressung gemäß § 253 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere der Tat, der Intensität der Drohungen oder der Gewaltanwendung sowie dem Umfang des entstandenen Vermögensschadens ab.

Besonders schwerer Fall der Erpressung

In besonders schweren Fällen, die in § 253 Abs. 4 StGB geregelt sind, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande agiert, die sich zur fortgesetzten Begehung von Erpressungen zusammengeschlossen hat.

Versuch einer Erpressung

Nach § 253 Abs. 3 StGB ist auch der Versuch einer Erpressung strafbar. Das bedeutet, dass der Täter bereits für den Beginn der Nötigungshandlung zur Rechenschaft gezogen werden kann, auch wenn das Opfer die geforderte Leistung letztlich nicht erbringt.

Beispiele für Erpressung

Beispiel 1: Drohung mit Veröffentlichung privater Informationen

Ein Täter droht, kompromittierende Informationen über das Opfer zu veröffentlichen, falls es ihm nicht eine bestimmte Geldsumme zahlt. In diesem Fall liegt eine Erpressung vor, da das Opfer durch die Drohung gezwungen wird, eine Vermögensverfügung vorzunehmen, um den Vermögensschaden abzuwenden.

Beispiel 2: Gewaltandrohung zur Herausgabe von Geld

Ein Täter droht einem Passanten mit körperlicher Gewalt, falls dieser ihm nicht sein Geld aushändigt. Das Opfer gibt daraufhin das Geld heraus. Auch in diesem Fall ist der Tatbestand der Erpressung erfüllt, da die Drohung mit Gewalt das Opfer zu einem Vermögensverlust nötigt.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei Vorwürfen einer Erpressung helfen?

Wenn Sie einer Erpressung beschuldigt werden, sollten Sie unverzüglich die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie in folgenden Punkten unterstützen:

  1. Prüfung des Tatvorwurfs: Der Anwalt prüft, ob die Voraussetzungen einer Erpressung im konkreten Fall tatsächlich erfüllt sind. Oftmals handelt es sich um Vorwürfe, die durch rechtliche Missverständnisse oder unklare Tatsituationen entstehen.

  2. Verteidigungsstrategie: Eine effektive Verteidigungsstrategie kann entscheidend sein, um den Tatvorwurf abzumildern oder ganz zu entkräften. Ihr Anwalt wird alle möglichen Verteidigungsansätze analysieren, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

  3. Vermeidung von Strafen: Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, unnötige Strafen zu vermeiden oder eine Strafmilderung zu erreichen, insbesondere wenn es sich um einen vermeintlichen Versuch oder eine minder schwere Form der Erpressung handelt.

  4. Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft: Ein Rechtsanwalt wird alle Verhandlungen und Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft führen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unberechtigten Ermittlungen gegen Sie geführt werden.

Gerade im Bereich der Vermögensdelikte wie der Erpressung ist es wichtig, sich auf die Expertise eines Anwalts zu verlassen, der alle rechtlichen Feinheiten kennt und eine fundierte Verteidigung aufbauen kann.

Beschuldigte sollten rechtzeitig reagieren!

Die Erpressung gemäß § 253 StGB ist eine schwere Straftat, die sowohl die persönliche Freiheit als auch das Vermögen des Opfers betrifft. Je nach Schwere der Tat kann die Erpressung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. In besonders schweren Fällen drohen Haftstrafen von mindestens einem Jahr. Sollten Sie mit einem Vorwurf der Erpressung konfrontiert werden, ist es essenziell, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Rechte zu wahren und eine starke Verteidigung aufzubauen.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Vorwürfen nach § 253 StGB

Der Vorwurf der Erpressung ist schwerwiegend und kann zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und eine starke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer fairen Behandlung zu verhelfen.

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