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Kündigungsschutzklage: Prüfen Sie Ihre Erfolgsaussicht!

Beantworten Sie die folgenden Fragen Schritt für Schritt, um eine unverbindliche Einschätzung zu erhalten.

Frage 1 von 5

Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).


    Warum Sie uns im Arbeitsrecht vertrauen sollten

    Zeit ist entscheidend: Nach einer Kündigung bleibt Ihnen nur eine Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, können wertvolle Chancen verloren gehen. Wir verstehen, wie belastend eine Kündigung sein kann – und handeln schnell und effektiv, um Ihre Rechte zu sichern.

    Mit unserem Fokus auf Arbeitsrecht haben wir bereits zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Situationen erfolgreich begleitet. Wir kombinieren Fachwissen, Engagement und praxisorientierte Strategien, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

    Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen. Egal ob Abfindung, Weiterbeschäftigung oder andere Fälle aus dem Arbeitsrecht: Verpassen Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch. Vertrauen Sie auf kompetente Beratung und entschlossenes Handeln – genau dann, wenn es darauf ankommt.

    Ihre Fragen, unsere Antworten

    Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kündigungsschutzklage. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert – und kontaktieren Sie uns bei weiteren Anliegen direkt. Wir sind für Sie da!
    1Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?
    Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie: Die Kündigung rechtlich prüfen lassen (z. B. auf Formfehler, Kündigungsgrund). Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
    2Was sind die häufigsten Gründe für eine Kündigung?
    Betriebsbedingt: z. B. Stellenabbau, Unternehmensschließung. Verhaltensbedingt: z. B. wiederholtes Fehlverhalten trotz Abmahnung. Personenbedingt: z. B. längerfristige Krankheit, fehlende Eignung.
    3Welche Kündigungsfristen gelten?
    Die Fristen sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 622 BGB geregelt. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen für den Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer gilt meist eine Grundfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder 15. eines Monats.
    4Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
    Ein Anspruch besteht, wenn: Eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot vorliegt (§ 1a KSchG). Eine Abfindung in einem gerichtlichen Vergleich oder Aufhebungsvertrag vereinbart wird. Ansonsten gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
    5Wie hoch ist eine typische Abfindung?
    Die übliche Berechnungsformel ist: 0,5 Bruttomonatsgehälter x Beschäftigungsjahre. Die tatsächliche Höhe kann jedoch individuell ausgehandelt werden.
    6Was ist eine Abmahnung und wann ist sie erforderlich?
    Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers bei Fehlverhalten. Sie ist notwendig, bevor verhaltensbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, es sei denn, das Verhalten ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.
    7Kann ich eine Kündigung anfechten?
    Ja, mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Wirksamkeit der Kündigung anfechten. Voraussetzung ist, dass die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht wird.
    8Was ist ein Aufhebungsvertrag und worauf sollte ich achten?
    Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Achten Sie auf: Die Höhe der Abfindung. Regelung von Kündigungsfristen und Arbeitszeugnis. Mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
    9Gibt es besonderen Kündigungsschutz?
    Ja, z. B. für: Schwangere und Eltern in Elternzeit. Schwerbehinderte Arbeitnehmer. Betriebsratsmitglieder.
    10Was ist eine außerordentliche (fristlose) Kündigung?
    Diese erfolgt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Der Kündigungsgrund muss so gravierend sein, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist (z. B. Diebstahl, Gewalt).
    11Was bedeutet Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung?
    Der Arbeitgeber muss bei betriebsbedingten Kündigungen die Arbeitnehmer anhand von sozialen Kriterien auswählen, wie: Betriebszugehörigkeit. Alter. Unterhaltspflichten. Schwerbehinderung.
    12Wann besteht Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
    Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis bestätigt Art und Dauer der Tätigkeit, ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Bewertungen von Leistung und Verhalten.
    13Wie kann ich Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden?
    Melden Sie sich unverzüglich arbeitsuchend. Vermeiden Sie unrechtmäßige Eigenkündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags ohne triftigen Grund. Lassen Sie die Details von einem Anwalt prüfen.
    14Was gilt bei Kündigungen in der Probezeit?
    In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Kündigungsschutz nach KSchG greift in der Probezeit in der Regel nicht.
    15Welche Rechte habe ich bei einer Änderungskündigung?
    Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, aber gleichzeitig ein neues Angebot zu geänderten Bedingungen gemacht. Sie können: Das Angebot annehmen. Es unter Vorbehalt annehmen und klagen. Es ablehnen und Kündigungsschutzklage einreichen.
    16Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
    Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder individuellen Honorarvereinbarungen. Im Arbeitsrecht tragen in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang der Klage beide Parteien ihre Anwaltskosten selbst. Typische Kostenfaktoren: Streitwert (z. B. bei Kündigungen oft 3 Monatsgehälter). Komplexität des Falls.
    17Welche Gerichtsgebühren entstehen im Arbeitsrecht?
    Die Gerichtsgebühren hängen ebenfalls vom Streitwert ab und werden vom Arbeitsgericht berechnet. In vielen Fällen (z. B. Kündigungsschutzklage) entstehen für Arbeitnehmer zunächst keine Gerichtskosten, da der Kläger Vorschusszahlungen nur leisten muss, wenn er das Verfahren verliert.
    18Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
    Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel: Anwaltskosten. Gerichtskosten. Gutachter- und Zeugenkosten. Wichtig: Viele Versicherungen haben eine Wartezeit (z. B. 3 Monate), und Aufhebungsverträge werden oft nicht übernommen. Prüfen Sie die Deckungszusage vorab.
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