Ein Verstoß in der Probezeit – und plötzlich läuft die Uhr zwei Jahre länger
Probezeit Verlängerung – wann sie droht, was sie bedeutet und was Sie jetzt tun müssen
Sie haben den Führerschein gerade erst und haben nun einen Bußgeldbescheid bekommen – oder die Post der Fahrerlaubnisbehörde mit der Ankündigung eines Aufbauseminars. Die Frage, die fast alle in dieser Situation stellen: Verlängert sich meine Probezeit jetzt wirklich? Und was passiert, wenn ich noch einmal auffällig werde?
Die Antwort auf die erste Frage ist klar: Ja, bei bestimmten Verstößen verlängert sich die zweijährige Probezeit automatisch auf vier Jahre – und zwar ohne dass Sie etwas dagegen tun können, wenn der zugrundeliegende Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Was viele nicht wissen: Die Verlängerung ist nur die erste Stufe eines Systems, das bei weiteren Verstößen direkt zum Führerscheinentzug führen kann.
Als Kanzlei für Verkehrsrecht aus Berlin erklären wir, wie das Probezeitssystem funktioniert, was A- und B-Verstöße unterscheidet und was nach einem Bußgeldbescheid in der Probezeit sofort zu tun ist.

Kurzantwort zur Verlängerung der Probezeit
Die Probezeit nach § 2a StVG dauert grundsätzlich zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Sie verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier Jahre, wenn ein A-Verstoß begangen wurde oder zwei B-Verstöße vorliegen. Mit der Verlängerung wird gleichzeitig ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet, das fristgerecht absolviert werden muss. Wer das Seminar nicht wahrnimmt, verliert den Führerschein sofort. Gegen die Verlängerung selbst gibt es kein direktes Rechtsmittel – aber gegen den zugrundeliegenden Bußgeldbescheid schon. Wer früh genug handelt, kann die Grundlage der Verlängerung angreifen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Probezeit verlängert sich bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen von zwei auf vier Jahre – das ist automatische gesetzliche Folge, kein behördliches Ermessen.
- A-Verstöße sind schwere Zuwiderhandlungen – zum Beispiel Alkohol am Steuer, Geschwindigkeit mehr als 20 km/h zu schnell, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder Fahrerflucht.
- Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet – ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
- Mit der Verlängerung wird ein Aufbauseminar angeordnet – wer dieses nicht fristgerecht absolviert, verliert sofort die Fahrerlaubnis.
- Bei einem weiteren Verstoß nach der Verlängerung folgt eine Verwarnung – und beim nächsten die Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden – solange er nicht rechtskräftig ist, ist auch die Verlängerung noch abwendbar.
- In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) – ein Verstoß dagegen ist ein A-Verstoß und löst sofort Verlängerung und Aufbauseminar aus.
Was A- und B-Verstöße sind – und warum der Unterschied entscheidend ist
Nicht jeder Verstoß löst die Probezeitverlängerung aus. Aber die Schwelle ist niedriger, als viele denken.
A-Verstöße: die schwerwiegenden Delikte
A-Verstöße sind nach der Anlage 12 zur FeV die besonders schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, die bereits beim ersten Auftreten die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar auslösen. Dazu gehören:
Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Handy am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und das Überholen unter bestimmten verbotenen Umständen.
In Berlin ist besonders der Alkoholverstoß häufig: In der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Schon eine einzige Fahrt mit minimalem Alkohol im Blut ist ein A-Verstoß und löst die Verlängerung aus – Bußgeld 250 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister. Wer das nicht weiß, wird von der Konsequenz kalt erwischt.
B-Verstöße: weniger schwer, aber kumulativ
B-Verstöße sind die weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen – etwa abgefahrene Reifen, überfällige Hauptuntersuchung, ungesichertes Ladegut oder Parken auf der Autobahn. Ein einzelner B-Verstoß hat keine Auswirkungen auf die Probezeit. Erst zwei B-Verstöße zusammen lösen dieselben Konsequenzen aus wie ein A-Verstoß: Verlängerung und Aufbauseminar.
Das klingt nach einem geringen Risiko. In der Praxis führt die Kumulation von kleineren Verstößen aber dazu, dass Fahranfänger unvorbereitet in das System geraten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was A- und B-Verstöße sind – und warum der Unterschied entscheidend ist
- Die drei Eskalationsstufen der Probezeit Verlängerung
- Was nach dem Bußgeldbescheid passiert – der praktische Ablauf
- Was Sie gegen die Verlängerung tun können – und was nicht
- Was bei weiteren Verstößen passiert – und warum Stufe 2 gefährlicher ist als gedacht
- Fazit vom Anwalt: Die Probezeit verzeiht wenig – aber sie gibt Ihnen Zeit zu handeln
- Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen
- Häufige Fragen zur Probezeitverlängerung
Die drei Eskalationsstufen der Probezeit Verlängerung
Das System ist klar geregelt – aber wer eine Stufe überspringt oder ignoriert, verliert den Führerschein.
Erste Stufe: Verlängerung und Aufbauseminar
Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf vier Jahre. Gleichzeitig ordnet die Fahrerlaubnisbehörde – in Berlin das LABO (Puttkamerstraße 16–18, 10969 Berlin) – ein Aufbauseminar (ASF) an.
Das ASF muss innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist absolviert werden. Wer die Frist versäumt oder nicht erscheint, verliert sofort die Fahrerlaubnis. Das Seminar selbst gibt keine Punkte zurück und verkürzt die Probezeit nicht. Es hat eine rein edukative Funktion.
Zweite Stufe: Verwarnung und empfohlene Beratung
Wer nach der Verlängerung und dem Aufbauseminar erneut mit einem A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen auffällig wird, erhält eine schriftliche Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass beim nächsten Verstoß die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Diese ist freiwillig, aber wer sie wahrnimmt, zeigt Einsicht – was im Falle eines Entziehungsverfahrens relevant werden kann.
Dritte Stufe: Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei einem weiteren Verstoß in der verlängerten Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist kein Ermessen mehr – die Behörde muss entziehen. Danach beginnt die Sperrfrist, und die Wiedererteilung setzt in vielen Fällen eine MPU voraus. Mehr dazu auf unserer Seite zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die drei Eskalationsstufen der Probezeit
| Stufe | Auslöser | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1 | 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Verlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| 2 | Weiterer A-/2B-Verstoß nach Stufe 1 | Schriftliche Verwarnung + empfohlene Beratung |
| 3 | Weiterer A-/2B-Verstoß nach Stufe 2 | Entziehung der Fahrerlaubnis |

Bußgeldbescheid in der Probezeit – prüfen lassen, bevor er rechtskräftig wird.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Solange er nicht rechtskräftig ist, ist auch die Probezeitverlängerung noch abwendbar. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Kostenfreie Erstberatung
Bundesweit tätig – Schwerpunkt Berlin
Strategische Vorgehen
Erfahrung im Verkehrsrecht
Was nach dem Bußgeldbescheid passiert – der praktische Ablauf
Von der Verkehrskontrolle zur Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde.
Schritt 1: Der Bußgeldbescheid
Nach einem Verstoß in der Probezeit erhalten Sie zunächst einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält die Geldbuße und – wenn ein Punkt anfällt – den Hinweis auf den Eintrag ins Fahreignungsregister. Sie haben ab Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Schritt 2: Mitteilung ans Fahreignungsregister
Mit Rechtskraft des Bescheids wird der Verstoß im Fahreignungsregister (FAER) erfasst. Gleichzeitig informiert das KBA die zuständige Fahrerlaubnisbehörde – in Berlin das LABO.
Schritt 3: Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde
Das LABO prüft, ob ein A-Verstoß oder ein zweiter B-Verstoß vorliegt. Wenn ja, ergeht ein separater Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und Anordnung des Aufbauseminars mit einer gesetzten Frist.
Schritt 4: Aufbauseminar absolvieren
Das Seminar muss bei einer anerkannten Stelle absolviert werden. Nach Abschluss reichen Sie die Teilnahmebescheinigung beim LABO ein. Damit ist die erste Stufe abgeschlossen – aber die verlängerte Probezeit läuft weiter.
Das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert – sofortiger Führerscheinverlust
Wer das angeordnete ASF nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert, verliert die Fahrerlaubnis sofort. Es gibt keine Fristverlängerung auf Zuruf. Wer krank ist oder terminliche Probleme hat, muss sich rechtzeitig um eine Verschiebung bemühen – und das schriftlich und anwaltlich begleitet.

Was Sie gegen die Verlängerung tun können – und was nicht
Die Verlängerung selbst ist nicht direkt anfechtbar. Aber der Bußgeldbescheid schon.
Was angreifbar ist
Gegen die Probezeitverlängerung selbst gibt es kein direktes Rechtsmittel. Sie ist automatische gesetzliche Konsequenz des rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheids. Wer die Verlängerung verhindern will, muss gegen den zugrundeliegenden Bußgeldbescheid vorgehen – und zwar rechtzeitig.
Das bedeutet: Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Mögliche Angriffspunkte sind fehlerhafte Messung, falsche Zuordnung, Zustellungsmängel oder andere Verfahrensfehler. Ob ein solcher Ansatzpunkt besteht, lässt sich nur durch Akteneinsicht beurteilen.
Was nicht angreifbar ist
Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, ist die Verlängerung unabänderlich. Dann bleibt nur noch, die verbleibende Probezeit ohne weitere Verstöße zu durchlaufen und das Aufbauseminar fristgerecht zu absolvieren.
Was bei weiteren Verstößen passiert – und warum Stufe 2 gefährlicher ist als gedacht
Die Verwarnung klingt harmlos. Sie ist es nicht.
Wenn nach der Verlängerung und dem Aufbauseminar ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße folgen, kommt die schriftliche Verwarnung. Viele Betroffene unterschätzen diese Stufe, weil keine unmittelbare Sanktion folgt – kein Seminar, kein Entzug, nur ein Brief.
Der Brief ist aber der letzte Schritt vor dem Entzug. Ein einziger weiterer Verstoß in der verlängerten Probezeit führt dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Ohne Wenn und Aber.
In dieser Situation ist anwaltliche Begleitung keine Frage des Aufwands, sondern des Erhalts der Fahrerlaubnis. Wer mit sechs Monaten Probezeit vor dem Ende einen weiteren Bußgeldbescheid erhält, muss diesen mit höchster Priorität prüfen und gegebenenfalls anfechten.
Fazit vom Anwalt: Die Probezeit verzeiht wenig – aber sie gibt Ihnen Zeit zu handeln
Die Probezeitverlängerung ist kein Ende der Welt. Aber sie ist ein ernstes Signal: Das System eskaliert bei weiteren Verstößen direkt zum Führerscheinentzug. Wer das versteht und jetzt handelt – Bußgeldbescheid prüfen, Einspruch einlegen wenn möglich, Aufbauseminar fristgerecht absolvieren und die verbleibende Probezeit ohne weitere Auffälligkeiten durchstehen –, kommt ohne Führerscheinverlust durch.
Wer wartet und hofft, dass es schon nicht so schlimm wird, riskiert bei der nächsten Tempoüberschreitung oder dem nächsten Handyverstoß den sofortigen Entzug. Gerne stehen wir als Anwalt für Führerscheinrecht an Ihrer Seite.

Probezeit verlängert – Aufbauseminar angeordnet. Was ist jetzt der richtige Schritt?
Wir prüfen, ob der Bußgeldbescheid noch angreifbar ist, ob die Fristsetzung im ASF-Bescheid korrekt ist, und was bei der nächsten Auffälligkeit auf dem Spiel steht.
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Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

Über den Autor:
Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf Verfahren rund um den Führerschein – insbesondere bei Fahrverboten, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren ebenso wie die rechtliche Begleitung im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung von Fahrverboten, die Verteidigung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis sowie die rechtliche Begleitung im Wiedererteilungsverfahren.
Ein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Einordnung komplexer Verfahrenssituationen, insbesondere im Zusammenspiel zwischen Strafverfahren und behördlichen Maßnahmen. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine strukturierte Vorgehensweise zur Sicherung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Häufige Fragen zur Probezeitverlängerung
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