Verkehrsrecht Berlin - Kanzlei Aydin.law

Verkehrsunfall Anwalt Berlin -
Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen

Nach einem Verkehrsunfall entscheidet nicht nur die Haftungsfrage, sondern die rechtliche Strategie über Ihre tatsächliche Entschädigung. Versicherer kürzen systematisch – wir setzen durch, was Ihnen zusteht.

Wir regulieren Verkehrsunfälle - in Berlin und bundesweit

Nach einem Verkehrsunfall in Berlin haften Halter und Fahrer des schädigenden Fahrzeugs nach dem Straßenverkehrsgesetz. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld und Erstattung der Sachverständigenkosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist zur Regulierung verpflichtet – kürzt aber in der Praxis nahezu jeden Schaden. Wir prüfen, was rechtlich durchsetzbar ist, und setzen es außergerichtlich oder vor den Berliner Zivilgerichten durch. Bei unverschuldetem Unfall erstattet die Gegenseite auch Ihre Anwaltskosten.

Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

Was Sie nach einem Unfall in Berlin wissen müssen – bevor Sie mit der Versicherung reden.
  • Haftung: Halter und Fahrer haften nach § 7 StVG (Gefährdungshaftung) und § 18 StVG (Verschuldenshaftung). Bei Mitverschulden wird eine Haftungsquote gebildet.

  • Abrechnung: Sie wählen zwischen konkreter Abrechnung auf Reparaturbasis (inkl. Umsatzsteuer) und fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis (netto). Die Wahl ist strategisch bedeutsam.

  • Schadenspositionen: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Kostenpauschale.

  • Kürzungen: Versicherer kürzen Stundenverrechnungssätze, Mietwagenkosten, Restwertangebote und einzelne Gutachtenpositionen. Viele Kürzungen sind rechtlich angreifbar.

  • Anwaltskosten: Bei unverschuldetem Unfall hat die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Rechtsanwaltskosten vollständig  zu erstatten.

  • Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Jahresende der Kenntnis. Frühzeitiges Handeln sichert Ihre Beweislage. 

Unfall gehabt? Regeln Sie das nicht alleine!

Versicherungen kürzen heute nahezu jeden Schaden. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen, was tatsächlich durchsetzbar ist – bundesweit, Schwerpunkt Berlin.

Rechtliche Grundlage

Haftung im Straßenverkehr – wer zahlt und wie viel

Die Haftungsquote bestimmt, in welchem Umfang alle weiteren Ansprüche durchsetzbar sind.

Der Ausgangspunkt jeder Unfallregulierung ist die Haftungsfrage. Das Straßenverkehrsgesetz kennt zwei Haftungsgrundlagen: die Gefährdungshaftung des Halters nach § 7 StVG – diese greift bereits, wenn sich die typische Betriebsgefahr des Fahrzeugs im Unfall realisiert, ohne dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss – und die Verschuldenshaftung des Fahrers nach § 18 StVG bei eigenem schuldhaften Fehlverhalten.

In der Praxis führt die Haftungsprüfung häufig nicht zu einer reinen 100-Prozent-Entscheidung. Stattdessen werden die beiderseitigen Verursachungsanteile abgewogen. Faktoren wie Verkehrsverstöße, Betriebsgefahr beider Fahrzeuge und die konkrete Beweislage bestimmen die Haftungsquote. Gerade im Berliner Stadtverkehr mit dichtem Radverkehr, engen Kreuzungen und komplexen Spurwechselsituationen sind differenzierte Quoten keine Ausnahme.

Anscheinsbeweis – Beispiel Auffahrunfall

Beim klassischen Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Dieser Anschein kann erschüttert werden – etwa durch ein plötzliches, grundloses Bremsen oder einen unmittelbar vorangegangenen Spurwechsel. Die Details dazu behandeln wir auf der Seite zur Haftung beim Auffahrunfall.

Konstellation Typische Haftungsverteilung Anmerkung
Klarer Vorfahrtsverstoß 100 % Vorfahrtsverletzender Betriebsgefahr des Berechtigten kann Mithaftung begründen
Auffahrunfall Oft 100 % Auffahrender Anscheinsbeweis – erschütterbar bei Spurwechsel davor
Spurwechsel Häufig 100 % Spurwechsler Nachweis der Verkehrslage entscheidend
Kreuzungsunfall ohne Ampel Hängt von Rechts-vor-links und Geschwindigkeit ab Differenzierte Quoten häufig
Parkmanöver / rückwärts fahren Hohe Mithaftung bis 100 % § 9 StVO: erhöhte Sorgfaltspflicht

Sofortmaßnahmen

Die ersten Schritte nach dem Unfall in Berlin

Was Sie jetzt tun – und was Sie keinesfalls tun sollten.

Unfallstelle sichern

Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, Erste Hilfe leisten wenn nötig. Sicherheit hat absoluten Vorrang.

Personalien und Versicherungsdaten austauschen

Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren. Die gegnerische Versicherung lässt sich auch im Nachhinein über das Kraftfahrtbundesamt ermitteln – nicht zu wissen, wo der Gegner versichert ist, schadet Ihrem Anspruch nicht.

Beweise sichern – das Wichtigste überhaupt

Fotos von beiden Fahrzeugen, Schäden, Fahrzeugpositionen, Bremsspuren, Ampeln und Straßenführung. Im chaotischen Berliner Stadtverkehr ist die Beweissicherung oft der einzige Weg, eine strittige Haftungsfrage zu entscheiden. Namen von Zeugen notieren.

Polizei einschalten – wann sinnvoll?

Bei Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder streitiger Haftung ist polizeiliche Aufnahme empfehlenswert. In Berlin rückt die Polizei für einfache Blechschäden oft nicht aus – umso wichtiger ist dann die eigene Dokumentation.

Keine Schuldanerkenntnisse am Unfallort

Unterschreiben Sie nichts, was Haftungsfragen betrifft. Die rechtliche Bewertung ergibt sich aus dem gesamten Unfallhergang – spontane Einschätzungen am Unfallort binden Sie später und schaden Ihrem Anspruch.

Praxistipp

Der europäische Unfallbericht kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend. Wir stellen ihn Ihnen hier zur Verfügung. Wenn Sie unsicher sind, was nach Ihrem Unfall zu tun ist, rufen Sie uns direkt an – wir führen Sie durch die ersten Schritte.

Versicherung hat sich bereits gemeldet?

Bevor Sie dem ersten Angebot oder Prüfbericht zustimmen: Lassen Sie uns prüfen. Viele Kürzungen sind rechtlich falsch – und können nur anfochten werden, wenn noch keine Einigung erklärt wurde.

Ihre Ansprüche

Typische Schadenspositionen – was Ihnen zusteht

Jede dieser Positionen hat eigene rechtliche Voraussetzungen – und eigene Streitpunkte mit der Versicherung.

Sachschaden

Bei reparablem Fahrzeug stehen Ihnen die Reparaturkosten zu. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, tritt der Wiederbeschaffungsaufwand an deren Stelle. Die Wahl der Abrechnungsmethode – konkret auf Rechnungsbasis oder fiktiv auf Gutachtenbasis – ist strategisch bedeutsam und beeinflusst, ob Umsatzsteuer erstattet wird.

Mehr dazu: Konkrete Abrechnung nach Verkehrsunfall · Fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis

 

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein merkantiler Minderwert verbleiben. Dieser ist unter bestimmten Voraussetzungen ersatzfähig. Versicherer bestreiten diesen Anspruch regelmäßig oder setzen ihn zu niedrig an.

Mehr dazu: Wertminderung nach dem Unfall

 

Gutachterkosten

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist bei nicht unerheblichem Schaden erforderlich und dessen Kosten sind grundsätzlich ersatzfähig. Den Gutachter wählen Sie – nicht die Versicherung.

Mehr dazu: Sachverständiger nach Verkehrsunfall

 

Mobilitätsschäden

Während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung stehen Ihnen entweder Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung zu – je nachdem, ob Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug benötigt und angemietet haben.

Mehr dazu: Nutzungsausfall nach Unfall · Mietwagenkosten durchsetzen

 

Personenschaden & Schmerzensgeld

Bei körperlichen Beeinträchtigungen besteht neben dem materiellen Schaden ein Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld. Die Höhe hängt von Art und Dauer der Verletzung, Behandlungsaufwand und individuellen Umständen ab.

Mehr dazu: Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

 

Verjährung & Fristen

Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Jahresende der Kenntnis. Die bloße Korrespondenz mit der Versicherung hemmt die Verjährung nicht automatisch.

Mehr dazu: Verjährung beim Verkehrsunfall

Spezialisierte Beratung

Alle Themen der Unfallregulierung – vertieft erklärt

Jede Schadensposition und jeder Streitpunkt hat eine eigene Seite mit vollständiger rechtlicher Einordnung, Praxisbeispielen und Berliner Kontext.

Strategische Entscheidung

Konkret oder fiktiv abrechnen – die wichtigste Weichenstellung

Diese Entscheidung beeinflusst die Höhe Ihres Anspruchs und die Angriffsflächen für Kürzungen.

Konkrete Abrechnung auf Rechnungsbasis

Sie lassen reparieren und reichen die Werkstattrechnung ein. Die Versicherung erstattet den Bruttobetrag einschließlich Mehrwertsteuer. Das ist der finanziell günstigere Weg, wenn Sie das Fahrzeug behalten wollen – und der einzig mögliche im 130-Prozent-Bereich.

Mehr dazu: Konkrete Abrechnung – vollständige Erläuterung

Fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis

Sie verzichten auf die Reparatur und lassen sich den kalkulierten Schaden auszahlen – ohne Mehrwertsteuer. Das ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll, oder der Schaden gering ist und eine Werkstattabwicklung unverhältnismäßig wäre.

Mehr dazu: Fiktive Abrechnung – vollständige Erläuterung

Wichtig: Kein Vermischen

Wer zuerst fiktiv abrechnet und später doch reparieren lässt, kann die Umsatzsteuer unter bestimmten Umständen nachfordern – aber nicht einfach aufaddieren. Der BGH hat ein Vermischungsverbot entwickelt. Lassen Sie sich vor einer Abrechnungsentscheidung beraten.

Regulierungspraxis

Wie Versicherer kürzen – und was dagegen möglich ist

Prüfberichte sind Verhandlungsdokumente, keine rechtlich bindenden Entscheidungen.

Die Regulierung über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist heute von standardisierten Prüfberichten geprägt. Dienstleister wie ControlExpert reduzieren Positionen pauschal – ohne Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall. Das Ergebnis sieht für viele Geschädigte wie eine endgültige Entscheidung aus. Es ist keine.

 

Stundenverrechnungssätze

Versicherer verweisen auf angeblich günstigere Referenzwerkstätten. Ob dieser Verweis zumutbar ist, hängt von Fahrzeugalter, Wartungshistorie und der konkreten Werkstattstruktur in Berlin ab. Mehr dazu: Werkstattverweisung und ihre Grenzen

 

Restwertangebote aus Börsen

Bei Totalschäden legen Versicherer Restwertangebote vor, die über dem tatsächlich erzielbaren Preis liegen. Entscheidend ist, ob das Angebot zum Zeitpunkt der Veräußerungsentscheidung tatsächlich zugänglich und realisierbar war.

 

Mietwagendauer und -klasse

Erforderlichkeit, Fahrzeugklasse und Tarifhöhe sind die klassischen Kürzungsfelder bei Mietwagenkosten. Mehr dazu: Mietwagenkosten nach Unfall

 

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge

Diese Positionen werden von Versicherern häufig als „nicht ortsüblich" oder „nicht erforderlich" bestritten. Berliner Gerichte haben sie in zahlreichen Verfahren als erstattungsfähig anerkannt, wenn sie tatsächlich angefallen sind.

Eine vollständige Darstellung aller typischen Kürzungsstrategien und der rechtlichen Gegenargumente finden Sie auf unserer Seite: Versicherung kürzt Schaden – was ist zulässig?

Anwaltskosten werden bei unverschuldetem Unfall von der Gegenseite erstattet!

Die Kosten unserer Tätigkeit sind bei unverschuldetem Unfall vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Sie tragen kein Eigenrisiko – wir klären das Kostenthema vorab transparent.

Unsere Arbeitsweise

Unfallregulierung mit System – wie wir vorgehen

Sechs Schritte von der Ersteinschätzung bis zur vollständigen Regulierung.

Ersteinschätzung

Prüfung der Haftungssituation, der relevanten Schadenspositionen und möglicher Risikofaktoren. Kostenlos und unverbindlich.

Haftungsanalyse

Rechtliche Bewertung unter Berücksichtigung von Betriebsgefahr, Mitverschulden und der konkreten Beweislage im Fall.

Beweis- und Abrechnungsstrategie

Festlegung der geeigneten Abrechnungsmethode, wirtschaftliche Bewertung und vollständige Erfassung aller ersatzfähigen Positionen.

Korrespondenz mit der Versicherung

Strukturierte Anspruchsanmeldung, Fristenkontrolle und rechtliche Prüfung etwaiger Kürzungen aus Prüfberichten.

Keine Schuldanerkenntnisse am Unfallort

Unterschreiben Sie nichts, was Haftungsfragen betrifft. Die rechtliche Bewertung ergibt sich aus dem gesamten Unfallhergang – spontane Einschätzungen am Unfallort binden Sie später und schaden Ihrem Anspruch.

Gerichtliche Geltendmachung

Wenn außergerichtliche Einigung nicht möglich ist: Klage vor dem zuständigen Berliner Gericht. Verkehrsunfallsachen werden je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Mitte oder dem Landgericht Berlin II verhandelt – wir sind dort regelmäßig tätig.

Lokale Praxis

Verkehrsunfälle in Berlin – was unsere Mandanten besonders beschäftigt

Berliner Verkehr, Berliner Gerichte, Berliner Regulierungspraxis. Das ist unser Alltag.

Der Berliner Stadtverkehr ist komplex: dichter Radverkehr auf der Fahrbahn, schmale Straßen in Prenzlauer Berg oder Neukölln, vielbefahrene Kreuzungen ohne eindeutige Vorfahrtsregelung, häufige Spurwechsel auf Stadtautobahnen. Diese Besonderheiten führen dazu, dass Haftungsquoten in Berlin häufiger streitig sind als andernorts – und dass die Beweissicherung am Unfallort besonders wichtig ist.

Die Berliner Instanzgerichte haben in einer Vielzahl von Verfahren Versicherungskürzungen nicht anerkannt. Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und Mietwagenkosten nach den sogenannten Schwacke-Tabellen werden von Berliner Richterinnen und Richtern regelmäßig als erstattungsfähig eingestuft, wenn die Positionen tatsächlich angefallen sind.

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in Berlin, Brandenburg und bundesweit. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die außergerichtliche Durchsetzung gegen alle großen Kfz-Haftpflichtversicherer – und die gerichtliche Geltendmachung vor Berliner Zivilgerichten, wenn außergerichtlich keine Lösung gefunden wird.

Zuständige Gerichte Berlin

Verkehrsunfallsachen werden in Berlin je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Mitte (bis 10.000 Euro) oder dem Landgericht Berlin II (ab 10.001 Euro) verhandelt. Wir sind an beiden Gerichten regelmäßig tätig und kennen die Spruchpraxis der dortigen Kammern und Abteilungen.

Kostenstruktur

Was die anwaltliche Vertretung kostet – und wer zahlt

Die Kosten anwaltlicher Vertretung gehören bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum ersatzfähigen Schaden. Das bedeutet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat die erforderlichen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Für Sie entsteht kein Eigenrisiko.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich nach dem Gegenstandswert – also dem Wert Ihrer Ansprüche. Je höher Ihr Schaden, desto höher die Gebühren – die die Versicherung trägt.

Besteht ein Mitverschulden, trägt jede Seite die Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage und klären, ob und in welchem Umfang Deckung besteht.

Vor Mandatsübernahme

Wir klären mit Ihnen zu Beginn offen, ob eine vollständige Kostenübernahme durch die Gegenseite zu erwarten ist oder ob ein anteiliges Kostenrisiko verbleibt. Keine Überraschungen nach Abschluss des Mandats.

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Kostenlose Ersteinschätzung, schnelle Rückmeldung, klare Aussage was durchsetzbar ist. Keine Überraschungen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Faruk Aydin – Verkehrsrecht Berlin

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Verkehrsunfälle liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Bewertung von Haftungsfragen, der strukturierten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie der Prüfung und Abwehr unberechtigter Kürzungen durch Haftpflichtversicherer.

Er vertritt Geschädigte regelmäßig außergerichtlich gegenüber Versicherungen sowie gerichtlich vor den zuständigen Zivilgerichten – in Berlin insbesondere vor dem Amtsgericht Mitte und dem Landgericht Berlin II. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Analyse der Haftungsquote, die Abstimmung mit Sachverständigen, die Wahl der geeigneten Abrechnungsmethode und die konsequente Durchsetzung offener Schadenspositionen.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

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Häufige Fragen zum Verkehrsunfall

1Wer zahlt die Reparaturkosten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Reparaturkosten übernehmen. Maßgeblich ist, welcher Herstellungsaufwand zur Wiederherstellung erforderlich war.
2Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine sogenannte fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich. Dabei wird der Schaden ohne tatsächliche Reparatur reguliert, allerdings ohne Erstattung nicht angefallener Umsatzsteuer.
3Wer trägt die Anwaltskosten?
Bei voller Haftung des Unfallgegners gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Bei Mitverschulden erfolgt eine anteilige Kostentragung entsprechend der Haftungsquote.
4Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis vorlag. Eine laufende Korrespondenz mit der Versicherung hemmt die Verjährung nicht automatisch.
5Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Bei Personenschäden oder streitiger Haftung ist eine polizeiliche Aufnahme regelmäßig sinnvoll. Bei reinen Bagatellschäden ist sie nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber zur Beweissicherung beitragen.
6Habe ich Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar, können Sie entweder einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
7Was passiert, wenn die Versicherung meinen Schaden kürzt?
Kürzungen sind rechtlich nur zulässig, wenn sie dem Grundsatz des erforderlichen Herstellungsaufwands entsprechen. Pauschale Prüfberichte ersetzen keine individuelle Anspruchsprüfung.
8Was gilt bei einem Auffahrunfall?
Beim Auffahrunfall spricht zunächst ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Dieser kann jedoch unter bestimmten Umständen entkräftet werden, etwa bei plötzlichem Bremsen oder Spurwechsel.
9Muss ich ein Gutachten einholen?
Bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten regelmäßig erforderlich, um den Schaden nachvollziehbar zu beziffern. Dessen Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig, sofern die Beauftragung erforderlich war.
10Kann ich auch klagen, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Ja. Kommt eine außergerichtliche Regulierung nicht zustande, können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. In Berlin sind je nach Streitwert das Amtsgericht Mitte oder das Landgericht Berlin II zuständig.

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