Wenn die Versicherung kürzt, fehlt Ihnen schnell ein erheblicher Teil Ihres Schadensersatzes.

Fiktive Abrechnung Verkehrsunfall

Sie möchten sich den Unfallschaden auszahlen lassen, ohne Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen – und stellen fest, dass die Versicherung plötzlich Positionen streicht oder deutlich weniger zahlt als im Gutachten steht.

Genau hier entstehen die meisten Streitigkeiten: Stundensätze werden gekürzt, UPE-Aufschläge gestrichen, Verbringungskosten ignoriert oder eine „günstigere Werkstatt“ ins Spiel gebracht.

Viele Mandanten fragen sich an diesem Punkt: „Was steht mir wirklich zu – und darf die Versicherung das überhaupt?“

Unsere Kanzlei prüft solche Kürzungen täglich und setzt Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.

Kurzantwort zur fiktiven Abrechnung nach einem Verkehrsunfall

Ja, Sie dürfen Ihren Unfallschaden fiktiv abrechnen – also ohne Reparatur auszahlen lassen.
Die Auszahlung erfolgt jedoch grundsätzlich nur netto (ohne Mehrwertsteuer).

Die gegnerische Versicherung kürzt häufig einzelne Positionen, insbesondere Stundensätze, UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten.

Nicht jede Kürzung ist zulässig. Entscheidend ist, ob sie den rechtlichen Anforderungen – insbesondere aus § 249 BGB und der BGH-Rechtsprechung – entspricht.

Haftungsprüfung

Bewertung von Halter- und Fahrerhaftung, Mitverschulden und Beweislage nach den Maßstäben des Straßenverkehrsrechts.

Abrechnungsstrategie

Festlegung der geeigneten Abrechnungsmethode – konkrete Reparatur oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis.

Kürzungsabwehr

Prüfung von Werkstattverweisungen, Stundenverrechnungssätzen und Prüfberichten.

Durchsetzung

Außergerichtliche Regulierung oder gerichtliche Geltendmachung vor dem Amtsgericht Mitte oder dem Landgericht Berlin II.

Das Wichtigste zur fiktiven Abrechnung

  • Sie können sich den Schaden auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel netto, da Umsatzsteuer nur ersetzt wird, wenn sie tatsächlich anfällt.
  • Versicherungen kürzen häufig Stundensätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten über sogenannte Prüfberichte.
  • Ein Werkstattverweis ist nur zulässig, wenn die Alternative gleichwertig, zugänglich und zumutbar ist.
  • Sonderkonditionen von Versicherer-Partnerwerkstätten sind rechtlich angreifbar.
  • Eine nachträgliche Kombination aus fiktiver Abrechnung und Umsatzsteuer ist rechtlich problematisch („Mischverbot“).
  • Eine anwaltliche Prüfung erhöht regelmäßig die Chancen, unberechtigte Kürzungen zu korrigieren.

Was bedeutet fiktive Abrechnung im Verkehrsunfallrecht

Definition:

Fiktive Abrechnung bedeutet, dass der Schaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags berechnet wird – ohne dass tatsächlich repariert wird.

Sie erhalten also Geld statt einer konkreten Reparaturrechnung.

Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der fiktiven Abrechnung ist § 249 BGB. Das deutsche Schadensrecht gibt Ihnen eine klare Wahl: Sie können entweder die Naturalrestitution (Reparatur) verlangen oder sich den Schaden in Geld auszahlen lassen.

Die fiktive Abrechnung ist damit vollkommen legal und anerkannt.
Allerdings gilt: Es wird nur das ersetzt, was „erforderlich“ ist. Genau hier setzen Versicherer mit Kürzungen an.

Wie viel Geld bekommen Sie wirklich?

Netto statt brutto – warum die Mehrwertsteuer fehlt

Der zentrale Punkt:
Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB).

Das bedeutet:
Wenn Sie nicht reparieren, entsteht keine Mehrwertsteuer – also wird sie auch nicht ersetzt.

 

Beispiel aus der Praxis

Ein Gutachten weist folgende Reparaturkosten aus:

  • Bruttokosten: 5.950 €
  • Enthaltene MwSt.: 950 €

Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie:

5.000 € (Netto-Betrag)

Doch damit ist es oft nicht getan.

 

Typische zweite Kürzungsstufe

Zusätzlich zieht die Versicherung häufig ab:

  • reduzierte Stundenverrechnungssätze
  • gestrichene UPE-Aufschläge
  • entfallene Verbringungskosten

Ergebnis:
Aus ursprünglich 5.950 € werden schnell nur noch 3.800 € oder weniger.

Genau hier liegt der entscheidende Prüfungsbedarf.

Wir regulieren Ihren Unfallschaden!

Wir analysieren Ihr Gutachten und den Prüfbericht der Versicherung und zeigen Ihnen, welche Positionen Ihnen tatsächlich zustehen.

Was die Versicherung typischerweise kürzt

Stundenverrechnungssätze & Werkstattverweisung

Versicherer argumentieren oft:
„Es gibt günstigere Werkstätten.“

Grundsätzlich gilt:
Sie dürfen die üblichen Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzen.

Ein Verweis auf eine günstigere Werkstatt ist nur zulässig, wenn diese:

  • technisch gleichwertig arbeitet
  • für Sie erreichbar ist
  • Ihnen zumutbar ist

In der Praxis scheitern Verweise häufig genau an diesen Voraussetzungen.

 

Sonderkonditionen sind angreifbar

Viele Versicherer arbeiten mit Partnerwerkstätten zu Sonderpreisen.

Diese Preise sind oft kein Maßstab für den freien Markt.
Der BGH hat klargestellt: Solche Sonderkonditionen können unzumutbar sein.

 

UPE-Aufschläge & Verbringungskosten

Diese Positionen werden besonders häufig gestrichen.

Rechtlich gilt jedoch:
Wenn sie regional üblich sind, können sie erstattungsfähig sein.

Das wird häufig zu Unrecht ignoriert.

 

Umsatzsteuer und „Mischverbot“

Ein häufiger Irrtum: „Ich rechne fiktiv ab und hole mir später die Mehrwertsteuer.“

Das ist rechtlich heikel.

Der BGH verbietet eine Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung. Wenn Sie fiktiv abrechnen, können Sie die Umsatzsteuer nicht beliebig „nachschieben“.

Risiken und Konsequenzen der fiktiven Abrechnung

Die fiktive Abrechnung ist rechtlich zulässig und oft sinnvoll, aber sie verläuft in der Praxis selten so einfach, wie viele Geschädigte zunächst annehmen. Gerade weil keine Reparaturrechnung vorliegt, kürzen Versicherer häufig auf Basis von Prüfberichten einzelne Positionen, etwa bei Stundenverrechnungssätzen, UPE-Aufschlägen oder Verbringungskosten.

Hinzu kommt, dass die Erforderlichkeit der angesetzten Kosten im Streitfall nachvollziehbar dargelegt werden muss. Genau hier setzen Versicherer an und verweisen auf günstigere Alternativen, die rechtlich nicht automatisch maßgeblich sind. Besonders konfliktträchtig ist dabei der Werkstattverweis, weil es immer auf Gleichwertigkeit, Zugänglichkeit und Zumutbarkeit ankommt.

Ein weiterer wichtiger Punkt wird oft unterschätzt: Die Wahl der fiktiven Abrechnung ist auch strategisch relevant. Wer zunächst fiktiv abrechnet, kann nicht ohne Weiteres beliebig in eine konkrete Abrechnung wechseln oder einzelne Positionen später unkompliziert „nachschieben“. Das gilt vor allem bei der Umsatzsteuer und bei der Frage, ob die weitere Vorgehensweise noch in sich stimmig und rechtlich durchsetzbar ist.

Aus unserer Praxis in der Unfallregulierung zeigt sich deshalb immer wieder: Das eigentliche Risiko liegt nicht in der fiktiven Abrechnung selbst, sondern in unberechtigten Kürzungen und unklaren Weichenstellungen zu Beginn.

Ablauf der Durchsetzung der fiktiven Abrechnung

1. Unterlagen prüfen

Wir analysieren:

  • Gutachten oder Kostenvoranschlag
  • Prüfbericht der Versicherung
  • bisherigen Schriftverkehr

 

2. Kürzungen rechtlich bewerten

Wir prüfen insbesondere:

  • Werkstattverweis
  • Stundenverrechnungssätze
  • UPE-Aufschläge und Verbringung
  • Umsatzsteuer-Thematik

 

3. Ansprüche durchsetzen

Wir fordern die Differenz nach und setzen Ihre Ansprüche durch – zunächst außergerichtlich, bei Bedarf auch gerichtlich.

Unsicher, ob die Versicherung Ihr Gutachten akzeptiert?

Wir prüfen Ihren Fall und setzen die fiktive Abrechnung konsequent durch.

Verhaltensempfehlung für die fiktive Abrechnung: Was Sie jetzt tun sollten

Nach einem Unfall sollten Sie für eine fiktive Abrechnung strukturiert vorgehen.

Wichtig ist vor allem:

  • Unterschreiben Sie nichts vorschnell, insbesondere keine Vergleichsangebote
  • Akzeptieren Sie keinen Prüfbericht ungeprüft
  • Sichern Sie alle Unterlagen vollständig
  • Lassen Sie Kürzungen frühzeitig prüfen

Viele Fehler passieren in den ersten Tagen nach dem Unfall.

Wie unsere Kanzlei Sie bei der fiktiven Abrechnung unterstützt

Die fiktive Abrechnung ist kein rein technischer Vorgang, sondern eine rechtliche Bewertung im Einzelfall. Als Kanzlei für Verkehrsrecht wissen wir genau, dass hier in der Praxis die meisten Fehler entstehen – insbesondere dann, wenn Kürzungen der Versicherung ungeprüft übernommen oder strategische Entscheidungen zu früh getroffen werden.

Unsere Kanzlei ist auf die Regulierung von Verkehrsunfällen spezialisiert und befasst sich täglich mit genau diesen Konstellationen. Wir prüfen nicht nur, ob gekürzt wurde, sondern vor allem, ob die Kürzung rechtlich überhaupt haltbar ist. Die fiktive Abrechnug erfordert regelmäßig die Klärung um Fragen wie die Zulässigkeit von Werkstattverweisen, die Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten oder die Einordnung der angesetzten Stundenverrechnungssätze im regionalen Markt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der strukturierten Auswertung von Prüfberichten. Diese sind für Mandanten oft schwer nachvollziehbar, folgen aber in vielen Fällen einem standardisierten Kürzungsschema. Wir arbeiten die entscheidenden Punkte heraus, setzen die Differenzbeträge gegenüber der Versicherung durch und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche für die fiktive Abrechnung nach dem Verkehrsunfall vollständig geltend gemacht werden.

Darüber hinaus beraten wir zur richtigen Abrechnungsstrategie. Die Entscheidung zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung ist keine reine Formalität, sondern kann erhebliche Auswirkungen auf die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben. Wir zeigen Ihnen, welcher Weg in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist und welche Risiken vermieden werden sollten.

Unser Ansatz ist dabei klar: keine pauschalen Versprechen, sondern eine rechtlich fundierte Prüfung und konsequente Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Kosten und Erstattung bei der fiktiven Abrechnung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehört die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Das bedeutet: Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

Für Sie ist wichtig zu wissen, dass dadurch in der Regel kein eigenes Kostenrisiko entsteht, sofern die Haftung dem Grunde nach eindeutig ist. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadensersatzanspruchs und werden wie die übrigen Schadenspositionen gegenüber der Versicherung geltend gemacht.

Gerade bei der fiktiven Abrechnung zeigt sich, dass anwaltliche Unterstützung nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich relevant ist. Kürzungen erfolgen häufig in einem Umfang, der für den Laien schwer einzuordnen ist. Ohne Prüfung besteht die Gefahr, dass berechtigte Ansprüche dauerhaft nicht durchgesetzt werden.

Aus anwaltlicher Sicht gilt daher: Die frühzeitige Einbindung eines spezialisierten Anwalts dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern regelmäßig auch der vollständigen wirtschaftlichen Durchsetzung des Schadens.

Fazit aus anwaltlicher Sicht zur fiktiven Abrechnung

Die fiktive Abrechnung ist ein legitimer und oft sinnvoller Weg, den Unfallschaden ohne Reparatur ausgleichen zu lassen. Entscheidend ist jedoch nicht die Wahl dieser Abrechnungsart, sondern der richtige Umgang damit.

In der Praxis als Anwalt für Verkehrsunfälle zeigt sich, dass Versicherer systematisch kürzen und sich dabei auf Prüfberichte und vermeintlich günstigere Alternativen stützen. Für Geschädigte ist häufig nicht erkennbar, welche Abzüge berechtigt sind und welche nicht. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer einfachen Auszahlung – und einer vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Hinzu kommt, dass die fiktive Abrechnung immer auch eine strategische Entscheidung ist. Fragen wie Werkstattverweis, Erforderlichkeit der Kosten oder ein späterer Wechsel der Abrechnungsart können erhebliche Auswirkungen haben, wenn sie nicht von Anfang an richtig eingeordnet werden.

Aus anwaltlicher Sicht lässt sich daher klar sagen:
Wer die fiktive Abrechnung ohne Prüfung hinnimmt, verzichtet häufig ungewollt auf einen Teil seines Schadensersatzes.

Unser Rat ist deshalb eindeutig:
Lassen Sie Kürzungen und Ihre Abrechnungsstrategie frühzeitig prüfen, bevor Sie sich festlegen oder Zahlungen akzeptieren. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur schnell, sondern auch vollständig entschädigt werden.

Sichern Sie Ihre Ansprüche von Anfang an richtig.

Wir übernehmen die komplette Schadensregulierung für Sie.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

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Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Im Bereich der Verkehrsunfälle liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der rechtlichen Bewertung von Haftungsfragen, der strukturierten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie der Prüfung und Abwehr unberechtigter Kürzungen durch Haftpflichtversicherer. Er vertritt Geschädigte regelmäßig außergerichtlich gegenüber Versicherungen sowie gerichtlich vor den zuständigen Zivilgerichten – in Berlin insbesondere vor dem Amtsgericht Mitte und dem Landgericht Berlin II. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die Analyse der Haftungsquote, die Abstimmung mit Sachverständigen, die Wahl der geeigneten Abrechnungsmethode und die konsequente Durchsetzung offener Schadenspositionen.

Häufige Fragen zum Gutachter Verkehrsunfall

1Was ist eine fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall?
Eine Abrechnung auf Basis eines Gutachtens ohne tatsächliche Reparatur.
2Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ja, das ist rechtlich zulässig.
3Bekomme ich den Betrag brutto oder netto?
In der Regel netto, da keine Mehrwertsteuer anfällt.
4Warum zahlt die Versicherung keine Mehrwertsteuer?
Weil sie nur ersetzt wird, wenn sie tatsächlich entstanden ist.
5Kann ich die Mehrwertsteuer später nachfordern?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen – pauschal ist das nicht möglich.
6Welche Kürzungen sind typisch?
Stundensätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten.
7Darf die Versicherung mich auf eine andere Werkstatt verweisen?
Ja, aber nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen.
8Brauche ich ein Gutachten?
In den meisten Fällen ja, da es die Grundlage der Abrechnung bildet.
9Was ist ein Prüfbericht?
Eine interne Berechnung der Versicherung, die häufig Kürzungen enthält.
10Sollte ich den Prüfbericht akzeptieren?
Nicht ohne rechtliche Prüfung.
11Ist fiktive Abrechnung immer sinnvoll?
Nicht in jedem Fall – es kommt auf die individuelle Situation an.
12Muss ich das Geld für die Reparatur verwenden?
Nein, Sie können frei darüber verfügen.

Kontaktieren Sie uns

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.